VERTEIDIGERIN DELUXE

In einer Strafsache habe ich eine Einstellung erreicht. Das war durchaus mit Arbeit verbunden. Dem Mandanten schickte ich eine Rechnung über die Mittelgebühren, d.h. ich wählte die Beträge für eine durchschnittliche Strafsache.

Jetzt übersendet mir der Mandant empört die Rechnung, welche die Anwältin eines Mitbeschuldigten gestellt hat. Diese Kollegin aus einem Düsseldorfer Vorstädtchen hat lediglich Sätze genommen, die hauchdünn über der Mindestgebühr liegen. Die Verfahrensgebühr, die rund 30 % des Rechnungsbetrages bestimmt, hat sie komplett unterschlagen/vergessen/wasweißich.

Bei der „Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen“ berechnet die Anwältin 30,00 €. Das Gesetz erlaubt aber nur 20,00 €.

Spätestens dieser Fauxpas erweckt in mir Assoziationen, bei denen Wohnzimmerkanzlei noch die harmloseste ist.

VIERFACH

Nein, ich nehme keine falschen Fünfziger als Honorar. Auch nicht den vierfachen Rechnungsbetrag.

Ich hoffe mal, es war kein genialer Trick. Aber an den zwei Hundertern, die ich stattdessen bekommen habe, konnte ich beim besten Willen nichts erkennen.

Der Einzahlungsautomat der Deutschen Bank übrigens auch nicht.

BESCHLAGNAHMT

Die meisten Leute, die sich Porno-DVDs im Ausland bestellen, kriegen erst einen höllischen Schreck – wenn ihre Post vom Zoll geöffnet wird. Neben der Beschlagnahmeanzeige kommt meistens ein Schreiben über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Offen oder allenfalls für Juristen verständlich bleibt schon mal, gegen wen denn jetzt konkret ermittelt wird.

Da lobe ich ausdrücklich die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die erklärt wenigstens im letzten Absatz ihres Formschreibens (PDF, ca. 300 kb) die Rechtslage unmissverständlich:

Der Besteller – also Sie selbst – bleibt straflos.

Das größte Lob geht aber an meinen mutigen Mandanten. Der will sich mit der Beschlagnahme seiner DVDs aus den USA nicht abfinden und die Sache, sofern erforderlich, höchstrichterlich klären lassen.

Ganz auf der Höhe der Zeit ist das Formschreiben jedenfalls nicht mehr. Sofern der Kunde nachweislich älter als 18 Jahre ist, darf Pornografie mittlerweile verschickt werden. Schwer einzusehen, warum es einen Unterschied machen soll, dass das Päckchen aus dem Ausland kommt.

IN UNSEREM HAUSE

Als Kunde des Bezahlfernsehens darf man durchaus mit Überraschungen rechnen. So erlebte ein Mandant, dass kurzfristig Sender aus seinen Paketen rausgenommen wurden. Kurz darauf konnte er plötzlich wieder alles – und noch mehr – sehen, dafür wurden ihm aber acht Euro mehr im Monat in Rechnung gestellt.

Angeblich hatte er allen Umstellungen telefonisch zugestimmt. Er dagegen beteuert, dass der Sender niemals bei ihm nachgefragt hat. Seine schön begründete Kündigung mit anderthalbmonatiger Auslauffrist wies das Unternehmen barsch zurück.

Darauf wandten wir uns an die Firma. Im Kern mit den gleichen Argumenten:

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ICH MACH’S ONLINE

Test. Test. Test. So, Skype läuft, meinen Uraltaccount habe ich wieder aktiviert. Um 15 Uhr soll ich bei einem Gesprächskreis über freie juristische Internetprojekte des EDV-Gerichtstags zugeschaltet werden.

Das Thema ist, ganz unjuristisch, locker formuliert: „Ich mach’s online.“

FIT – AUCH OHNE JOB

Selbst im elitären Sportstudio an der Königsallee, wo ich für meine Stunden mit dem Trainer als Gast auflaufe, ist die Krise angekommen.

Für 2 Euro mehr im Monat können die Mitglieder künftig ein Jahr kostenlos trainieren – wenn sie arbeitslos werden.

Demnächst einige Gedanken zur Inkompatibilität von ernsthaftem Training und schönen Frauen um dich rum.

INZEST ERLAUBEN ?

Ein Leipziger Geschwisterpaar will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Inzestverbot (§ 173 Strafgesetzbuch) kämpfen, berichtet beck-aktuell. Das Paar hat vier gemeinsame Kinder. Der Vater der Kinder verbüßt eine elfmonatige Freiheitsstrafe wegen Beischlafs zwischen Verwandten.

Wie kann man gegen so eine glasklare Norm verfassungsrechtlich angehen? Dachte ich zuerst – mangels praktischer Erfahrungen. Doch ein Blick in die Literatur zeigt, dass es erhebliche Bedenken gegen das Inzestverbot gibt.

Die Strafdrohung lässt sich etwa nach Auffassung des Standardkommentars Tröndle / Fischer nur „schwer“ legitimieren. Für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gebe es bereits genug andere Vorschriften. Die Gefahr eugenischer und genetischer Schäden lasse sich kaum durch das Strafrecht bekämpfen und sei bei zeugungsunfähigen Personen ohnehin ausgeschlossen:

§ 173 liegt daher zumindest an der Grenze legitimen Rechtsgüterschutzes, indem er ein kulturgeschichtlich mächtiges Tabu, welches in der gesellschaftlichen Entwicklung seine soziale Funktion weitgehend eingebüßt hat, zum Schutzgegenstand erhebt. … Die Vorschrift sollte gestrichen werden.

Interessant ist auch, dass ausschließlich der Beischlaf strafbar ist.

Nachtrag: Eine eingehende rechtliche Analyse des Inzestparagrafen haben Ali Al-Zand und Jan Siebenhüner in der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft veröffentlicht. Der Text ist hier als PDF abrufbar. Vielen Dank an die Autoren und den Verlag.

14 UHR

15.14 Uhr: Die 14-Uhr-Mandantin ließ ausrichten, dass sie „ein paar Minuten“ später kommt.

Ich warte noch…

PROTOKOLLARISCHES

Eine typische Radarmessung auf einer Bundesautobahn im Süddeutschen.

Es gilt Tempo 100.

An einem sonnigen trockenen Tag im Juli misst die Polizei zwischen 12.05 und 17.35 Uhr insgesamt 2.566 Fahrzeuge. Davon fahren 161 zu schnell. 22 Fahrer sind im Bereich des Fahrverbots (mindestens 141 km/h).

Der Rekordhalter fährt 201 km/h. Das kostet drei Monate den Führerschein, 375 Euro Geldbuße und bringt vier Punkte in Flensburg.

ZEITFRAGEN

Die günstigste Zeit, bei der Deutschen Botschaft in Indien anzurufen?

Zwischen 6.30 und 7.00 Uhr morgens.

Ich glaube, ich nehme die Akte mit nach Hause.

TRUCKENDER RUMÄNE

Wir schalten um zum Polizeibericht aus Bremen:

Ort: Bremen, A 1, Parkplatz Mahndorfer Marsch
Zeit: 19. September 2005, 19.00 Uhr

Ein truckender Rumäne
vertrat sich kurz die Beene
gestern an der Autobahn
wo Trucker pflegen lang zu fahr’n
nach Schönheitsschlaf im Führerhaus
wollt jetzt auch seine Gattin raus
gesagt, getan, die Tür geschlossen
und draußen Bremer Luft genossen
wollt‘ sie nach kurzer Atempaus‘
zurück ins warme Führerhaus
doch dies war längst ein gutes Stück
schon unterwegs nach Osnabrück
was davon hielt die Ehefrau
verstand man unschwer ganz genau
lauter Tonfall ziemlich barsch
beschallte Mahndorf’s schöne Marsch
aufgeschreckt von dem Geschrei
rief man schnell die Polizei
und auf der Fahrt nach Osnabrück
vermisst der Trucker dann zum Glück
bereits nach ziemlich kurzer Zeit
den Reiz der holden Weiblichkeit
kehrte um dann voller Reue
und fuhr den Weg zu zweit aufs Neue
die Polizei verließ recht schnell die Bühne
denn jetzt ging’s noch um Schuld und Sühne!!!

(Danke an Torsten Kleinz für den Hinweis)