EBAY: BEWERTUNGSKNIGGE

Immer wieder Streit um Bewertungen auf ebay. Sascha Kremer hat aus den zahlreichen Fällen zu diesem Thema, die er bei mir im Büro bearbeitet, einen Bewertungsknigge für ebay & Co. verfasst: Prophylaxe gegen Löschungsaufforderungen, einstweilige Verfügungen und Rechtsstreite, deren Kosten oft in einem ungesunden Verhältnis zum Kaufpreis stehen.

NUR ÜBERFLOGEN

„Thank you for your soft reply to my Friday’s fax.“

Hmmm, höre ich da eine leise Kritik raus? Ach so, nur verlesen. In Wirklichkeit steht da:

„Thank you for your swift reply to my Friday’s fax.“

AUSREDEN

Verlasse dich nie auf Kollegen.

In einer Strafsache hatte ich mich – auf Wunsch des Mandanten – als zweiter Verteidiger bestellt. Da dem anderen Kollegen gerade die Ermittlungsakte zugesandt worden war, sagte ich der Geschäftsstelle des Gerichts, dass ich mich bei ihm um eine Kopie kümmern werde.

Jetzt kriege ich eine Mahnung des Gerichts. Ich soll endlich die Akte zurücksenden. Wie es aussieht, hat der trödelige Kollege auf eine Anfrage des Gerichts ausrichten lassen, wir hätten schon vor einigen Tagen die Akte in seinem Büro abgeholt. Deshalb möge sich das Gericht doch bitte an uns wenden. Davon stimmt kein Wort.

Doch etwas um unseren Ruf in Sachen Zuverlässigkeit besorgt, rief ich gerade beim Gericht an. Zum Glück hatte man dort die Lage schon richtig eingeschätzt. „Ihr Kollege ist bei uns ja nicht ganz unbekannt“, seufzte die Mitarbeiterin. „Ich mache einen Vermerk, dann soll sich der Richter drum kümmern.“

Außerdem sagte sie mir zu, die Akte direkt an mich zu schicken – wenn sie irgendwann eintrifft.

Mit dem Kollegen muss ich wohl auch mal plaudern.

LINKS 6

Eine kleine, unvollständige Zusammenstellung einiger interessanter Links aus den letzten Tagen. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Hartz IV – ARGE muss Gerichtskosten zahlen (Mario Misic) ;

heise vs. Musikindustrie demnächst in Karlsruhe (Andrea Altefrone, Ingo, Tobias Fischer);

Zensur-Weblog (Daniel Bettermann);

PC-Notdienste im Test (Andrea Altefrone);

Kinder zu laut – Kita muss schließen (Simone, wie immer aus dem Büro);

Schauspieler spielen lieber Gangster (Mathias Schindler);

Besser als Google? (Hartmut Nissen);

Schwerpunkt Miet- und Pachtrecht (S. Hofauer).

WAHLWERBESPOT

Aus Anlass des Politshowdowns von mir der Hinweis, dass es auch kleinere Parteien mit attraktiven Programmen gibt.

Es lohnt sich also gar nicht, sich das anzutun.

BABYSITTER ON DUTY

So, ich verabschiede mich jetzt ins Wochenende. Um 17.15 Uhr gucken Sophie, Julius und ich „Charlie und die Schokoladenfabrik“. Später bestellen wir das Pizzataxi, und die beiden verwüsten meine Wohnung.

Ich freue mich schon.

UNFRANKIERT

Die Dame im Eisenwarengeschäft verpackte die zwei Schrauben in eine weiße Papiertüte. Beim Hinausgehen dachte ich noch: am Briefkasten aber nur die beiden weißen Umschläge an Amango einwerfen. Und nicht die Schrauben. Überhaupt, so blöd kann man doch gar nicht sein.

Drei Gehminuten später, am Briefkasten, wusste ich es besser.

SCHILL-FAKTOR

Weil er seinen marokkanischen Nachbarn als „Nigger“ tituliert hat, wollte das Amtsgericht Düsseldorf einen 74-jährigen Renter vier Monate ins Gefängnis schicken. Ohne Bewährung. Wie die Rheinische Post berichtet, reduzierte das Landgericht das Urteil jetzt in der Berufung – auf 2.000 Euro Geldstrafe.

Mal wieder ein Beispiel für Richter, die langsam ihr Augenmaß verlieren. Ich meine den am Amtsgericht.

LIEBLINGSBLOGS

Die Autorin einer großen deutschen Zeitschrift hat mich nach meinen Lieblingsblogs gefragt. Ich habe noch ein paar Tage Zeit mit der Antwort und würde mich über sachdienliche Hinweise freuen, was mir abseits von ix, Sixtus, Shopblogger und Co. vielleicht Erwähnenswertes entgeht.

BEI KERZENLICHT

Gerade mit jemandem gesprochen, der eine zu einem Viertel versengte Anklageschrift mitbrachte. Die Erklärung:

Ich habe seit einem halben Jahr keinen Strom. Die Post muss ich über einer Kerze lesen.

RUNDE 3

Ich glaube es nicht.

Schon zweimal hat der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren eingestellt. Kein Tatverdacht.

Jetzt erreicht mich erneut die lapidare Mitteilung, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

Okay, ich kriege das auch ein drittes Mal hin. Denn sicher hat wieder nur der Anwalt der Anzeigenerstatterin geblökt und einige krude Behauptungen vom Stapel gelassen – die sich dann aber letztlich nicht belegen lassen.

Manchen Staatsanwälten wünsche ich etwas mehr Rückgrat. Es würde auch helfen, wenn sie ein klitzekleines bisschen daran denken, dass der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren mit wenigen Ausnahmen auf den Kosten für seinen Verteidiger sitzen bleibt.

BANKGEBÜHREN

Wir haben eine halbe Million Euro nach Luxemburg überwiesen. Dafür berechnet unsere Bank 751,55 €. Der Empfänger, der die Kosten trägt, findet das leicht überhöht.

Ich glaube, ich muss mal telefonieren.

AUSSICHTSLOS

Es gibt nichts aussichtsloseres als Widerspruchsbegründungen gegenüber Versorgungsämtern. Selbst umfangreiche Arztberichte, die für eine freundlichere Entscheidung plädieren, werden nur mit hohlen, nichtssagenden Textbausteinen beantwortet.

Also sehen wir das Widerspruchsverfahren als das, was es ist: eine sinnlose Zwischenstation auf dem Weg zum Sozialgericht.