CAUSA ARMSTRONG

Die Rezeption von sportlichen Ereignissen – nicht mein Ding. Aber selbst ich weiß doch, dass überall gedopt wird ohne Ende. Ist wie im Internet: Die Tricks sind von heute. Die Sicherungen von gestern.

Deshalb bin ich dafür, dass jedem (volljährigen) Athleten freigestellt wird, ob und wie er sich fit spritzt. Die chemischen und biotechnologischen Helfer von heute führen doch gar nicht mehr unbedingt zu neuen sekundären Geschlechtsorganen. Und für den Erfolg nehmen auch Angehörige anderer Berufsgruppen eine verkürzte Lebenserwartung in Kauf.

Also gebt das Hanf frei. Und Ruhe ist im Karton.

Soweit meine Meinung. Zurück zu den Paragrafen.

WEG DAMIT

Die ARD verprasst unsere Rundfunkgebühren, indem sie nicht nur aussichtslose Prozesse führt, sondern ausgerechnet auch noch die Pressefreiheit angreift. So haben die Rundfunkanstalten versucht, der Zeitung „junge Welt“ kritische Berichterstattung über Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag zu verbieten.

Vergeblich, wie die junge Welt und beck-aktuell übereinstimmend berichten. Das Landgericht München betrachtet die Äußerungen nicht nur als von der Meinungsfreiheit gedeckt, nein, sie hätten sogar als Tatsachenbehauptungen Bestand.

Lediglich den Satz „Melden Sie Ihren Fernseher bei der GEZ ab“ darf die Zeitung nicht mehr veröffentlichen. Er stellt nach Auffassung des Gerichts einen unzulässigen Boykottaufruf dar.

Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite versuche ich mich deshalb an einer anderen Losung:

Schafft die öffentlich-rechtlichen Sender ab!

EINSCHUB

Heute eine mir bislang unbekannte Arbeitsrichterin erheitert. Das kommt davon, wenn man gut vorbereitet ist und einen Vortrag darüber hält, wie viele gute Gründe es doch für die Kündigung gibt.

Oder hätte ich mir die Anmerkung, dass eine Abfindung in Frage kommt, vielleicht für den Schluss aufheben sollen? Auf jeden Fall wollte die Richterin nach diesem Einschub nur noch eins hören – ein konkretes Angebot.

Sie hat´s gekriegt. Aber auch nur so schnell, weil sie wirklich außerordentlich sympathisch lacht.

SPINNING

Der Trainer sagt, in meinem Alter ist Ausdauertraining viel wichtiger als Krafttraining. Deshalb setzte er mich gestern im „Future Sports“ auf ein unbequemes Fahrrad, zurrte meine Füße fest und verlangte, dass ich schnell in die Pedale trete. Schneller. Schneller. Schneller, so schnell wie die Musik. Keine Ahnung, was da aus der Anlage dröhnte, aber der Beat war mörderisch.

In Ordnung, dachte ich zuerst, so eine aerobe Einstimmung ist gar nicht übel. Gleich kannst du lässig an den Hanteln arbeiten, wenn die in diesen geweihten Hallen so was haben. Von wegen Aufwärmtraining. Fast die ganze Trainingsstunde habe ich auf dem Fahrrad geackert, weil sich keiner fand, der meine Füße befreite. Gegen Ende hat es dann allerdings sogar Spaß gemacht.

Die Sache mit den Glückshormonen funktioniert also noch. Jetzt überlege ich schon, ob ich mal wieder laufen gehe.

FRANSEN ADE

Ob bei Word oder Firefox – Windows XP zeigte Schriften ausgefranst und undeutlich an. Auf dem Desktop im Büro. Aber auch auf dem Notebook. Offensichtlich war ich mit dem Problem nicht alleine, denn Microsoft bietet einen „Clear Type Tuner für XP“ an.

Die Installation dauert keine Minute. Das Ergebnis ist berauschend.

Download

STOREMOBIL UND DIE FOLGEN

Mit einem günstigen Handyangebot erregte die Düsseldorfer Firma storemobil vor gut zwei Jahren Aufsehen in der Branche. Tausende Kunden sicherten sich bei ebay und anderswo das vermeintlich kostenlose Paket mit zwei Mobilfunkverträgen. Storemobil versprach nämlich, die Grundgebühren für die gesamte Mindestlaufzeit zu erstatten.

Leider wurde nichts daraus. Nach unserer Kenntnis haben die meisten Mobilfunkanbieter wie Vodafone und D 1 Verträge, die über storemobil kamen, storniert oder diese zumindest in Verträge ohne Grundgebühr umgewandelt – wenn der Kunde nur energisch genug protestierte.

Nur O2 lässt derzeit offene Grundgebühren über ein Inkassounternehmen einklagen. Allerdings lohnt es sich auch hier, nicht einfach einzuknicken. Auf unsere Klageerwiderung an das Amtsgericht Gronau hat das Mobilfunkunternehmen jedenfalls seine Klage „vollumfänglich“ zurückgenommen.

Das haben wir ans Gericht geschrieben:

In dem Rechtsstreit
B. GmbH ./. P.
2 C 75/05

ist die Klage unbegründet. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu.

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POST

Ein (älterer) Mandant wühlt bei der Besprechung plötzlich in seiner Jackentasche.

„Tschuldigung, ich habe gerade einen Brief bekommen.“

Er holt sein Handy raus und liest die SMS.

PERFEKT GEMACHT

Herzlich willkommen!
Geehrte Kunden und Kundinnenu Deutsche Bank!

Lesen sie bitte aufmerksam diese Meldung ueber die Datensicherung. Wir arbeiten, um unsere Anwender gegen den Betrug zu verteidigen. Ihr Konto wurde zur Kontrolle gewaehlt, wir brauchen das, um zu bestaetigen, dass Sie ein echter Besitzer dieses Kontos sind. Doch Sie sollen alle folgenden Punkte beachten. Fuellen Sie bitte die ganzen Felder, die weiter gehen, aus und druecken Sie Login. Merken Sie sich, wenn Sie die Information waehrend 24 Stunden nicht bestaetigen, sollen wir unbedingt Ihr Konto fuer seine Verteidigung blockieren.

Danken schoen.

Wir tanken auch.

MAMAS RAT

Udo, hast du noch mein Schokoticket?

Ja, das habe ich noch in der Tasche. Wie bist du denn heute Morgen zur Schule gekommen?

Mama hat gesagt, ich soll schwarzfahren.

Immer wieder interessant, welche Ratschläge Anwältinnen ihren Kindern geben.

AKTUELLE SCHRUBBERPREISE

Auf meinem Weg ins Büro liegt das Eisenwarengeschäft Ritzdorf, Römerstraße 5. Dort erfüllt man auch exquisite Wünsche aus dem Mitarbeiterstab eines Anwaltsbüros. Etwa den nach einem Schrubber mit extra kräftigen Borsten.

Mit 4,45 € sind Sie übrigens dabei.

HAMBURG ZAHLT

Erfreuliche Post vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek. Der Hinweis auf die einschlägigen Urteile hat in dieser Sache gefruchtet. Jetzt muss die Stadt Hamburg die Kosten ( = meine Anwaltsgebühren) für das eingestellte Bußgeldverfahren übernehmen.

Kernsatz der Entscheidung:

… der Nachweis (des Zugangs eines Anhörungsbogens) ist aber nicht schon dadurch geführt, dass der Anhörungsbogen an seine richtige Adresse abgesendet wurde und der Brief nicht zurückgekommen ist.

(726a OWi 166/05)

LEISTUNGSZEITRAUM

Mal wieder eine kleine Änderung für das Finanzamt:

Auf den Rechnungen geben wir als brave Dienstleister jetzt nicht nur die Steuernummer und die Rechnungsnummer an. Nein, es ist auch der „Leistungszeitraum“ erforderlich. Da darf man dann in der Akte blättern und feststellen, wann das Mandat begonnen und wann es geendet hat.

Möchte nicht wissen, wie viele zehntausend Arbeitsstunden in der Republik künftig alleine für dieses völlig nutzlose Datum draufgehen.

TEUFLISCHE NACHBARN

Wer ein Haus verkauft, muss in bestimmten Fällen auch über das Verhalten der Nachbarn aufklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt machte jetzt einen Immobilienverkauf rückgängig. Die Verkäufer hatten verschwiegen, dass sie von den Nachbarn jahrelang durch massive nächtliche Ruhestörungen, übelste Beschimpfungen und Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen terrorisiert wurden, sodass sie schließlich psychisch am Ende ihrer Kraft waren und wegen Angstzuständen behandelt werden mussten.

Näheres zum Urteil bei beck aktuell.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)