GELASSEN

Eine Rechtsanwältin teilt mit, dass sie namens und im Auftrag ihres Mandanten gegen eine einstweilige Anordnung Vollstreckungsabwehrklage erheben wird.

Dem sehe ich gelassen entgegen.

FREIHEIT – SOFORT

Die Presse, zum Beispiel die FAZ, zeigt sich verwirrt: Ein mutmaßliches Mitglied der Wettmafia war zwei Stunden auf freiem Fuß – bevor es nach einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts wieder in Haft genommen wurde.

Das „dubiose Verwirrspiel“ ist allerdings gar keines. Es hat seine Stütze im Gesetz. Ein Beschuldigter muss unverzüglich freigelassen werden, wenn die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht mehr vorliegen. So bestimmt es § 120 Strafprozessordnung.

Hierüber entscheidet der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht. Das macht er ganz allein. Niemand kann ihm reinreden. Hebt er den Haftbefehl auf, darf die Staatsanwaltschaft zwar Beschwerde einlegen. Aber § 120 Abs. 2 der Strafprozessordnung sieht für diesen Fall ausdrücklich vor, dass ein Rechtsmittel die Freilassung des Beschuldigten nicht aufhalten darf.

Liberalen Ermittlungsrichtern, die schon mal unter der Knute des übergeordneten Landgerichts leiden, kann man mitunter durch Hinweis auf diese Vorschrift schmeicheln. Wenn man dann im Haftprüfungstermin noch dem Mandanten die Prügelstrafe und eine Honorarverdoppelung für den Fall androht, dass er abhaut, fasst sich der Richter vielleicht ein Herz.

Und sehr häufig lässt der Staatsanwalt dann sogar die Beschwerde sein. Vielleicht auch nur deswegen, weil die Nachricht über die Aufhebung des Haftbefehls ihn erst Tage später erreicht. In diesem Fall kann man für sich einen kleinen, für den Mandanten häufig aber einen entscheidenden Erfolg verbuchen. Denn wer aus der Freiheit in einen Strafprozess geht, steht auch beim Ergebnis immer sehr viel besser da.

UNSCHULDIG

Ich kann Leute nicht leiden, die an ihren Faxgeräten die Uhr nicht auf Sommerzeit umstellen. Oder deren Apparate sogar einen ganzen Tag nachgehen. Nachher muss ich einen Mandanten davon überzeugen, dass ich das wichtige Schreiben nicht 25 Stunden im Büro herumliegen ließ.

Ich hoffe, es gelingt.

JURISTEN-STREIT

Vor Gericht streitet man sich weiter um den Präsidentenposten am Oberlandesgericht Köln. Mittlerweile gibt es sogar veritable Nebenkriegsschauplätze: Ermittlungen wegen Falschaussage – ebenfalls gegen nordrhein-westfälische Topjuristen. Näheres im Express.

EINGABE

Aufgrund der zielgerichteten, sich hier etablierenden kriminellen Energie und der Funktionialisierung des Rechts, sowie der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden, wie auch der möglichen Gefahr von Zeugenbeeinflussungen, wird um bevorzugte Bearbeitung gebeten.

Ich habe das Gefühl, mit so einem Geschwafel, das übrigens von einem Anwalt stammt, landet man eher ganz unten im Aktenstapel.

SONN- UND FEIERTAGS

Ist es nötig, mir für die Vorlage einer Verteidigungsschrift eine Frist zum 1. Mai zu setzen? Einen Feiertag. Der in diesem Jahr auch noch ein Sonntag ist. Ich bringe das Schreiben gern vorbei. Persönlich. Und pünktlich. Bin mal gespannt, ob dann einer da ist, der drauf wartet.

BESTÄTIGUNG

Wie vereinbart, werde ich am Donnerstag um 16.00 Uhr in Ihrer Kanzlei vorsprechen.

Plötzliche Sorge: Ob wir diesem Mandanten nicht zu leger sein werden?

ABLAGE

Ich wollte gerade motzen, weil eine Akte falsch in den Schrank gehängt war. „ie“ kommt ja wohl vor „is“. Wie soll man sich denn da zurechtfinden?

Im letzten Augenblick fiel mir ein, wer die Akte gestern Abend einsortiert hat…

AHA

Sehr geehrte Damen und Herren,

unbekannte Hacker haben am Freitag ca.15:30 das Presseportal www.News-Ticker.org der Fotolabor Treml GmbH angegriffen. Durch einen noch unbekannten Trick gelang es in das Mail-System für registrierte Nutzer einzudringen. Mit einem automatisierten Script ist es diesen Verbrechern gelungen innerhalb weniger Minuten einige Hundert E-Mail-Adressen in unsere Mailing-Liste einzutragen. Als Empfänger wurden überwiegend Rechtsanwälte, die auf Abmahnungen im Internet spezialisiert sind, Anti-Spam Verbände, Provider und ähnliche Organisationen eingetragen.

Zu unserem Bedauern wurde auch Ihre Emailadresse eingetragen. Selbstverständlich werden wir alles tun um diesen Kriminellen das Handwerk zu legen. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe. Wenn Sie uns irgendeine Information, die zur Ergreifung der Täter führt, liefern können sind wir bereit 5000 Euro Belohnung zu bezahlen. …

Mit freundlichen Grüssen

Wilhelm Treml
Fotolabor Treml GmbH

Rechtsanwälte, die auf Abmahnungen im Internet spezialisiert sind? Das trifft mich fast noch härter als der Spam…

GEWONNEN ?

Falsche Gewinnzusagen können strafbar sein. Davon geht das Oberlandesgericht Karlsruhe aus, berichtet die Welt. Geschäftsleute, darunter ein Rechtsanwalt, sollen aus dem Ausland rund drei Millionen Gewinnmitteilungen verschickt haben. Die versprochenen Preise waren aber an eine Bestellung oder den Anruf auf eine teure Hotline verknüpft. Doch auch wer bestellte oder sich meldete, soll vergeblich auf seinen Gewinn gewartet haben.

041202a

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

LUFTHOHEIT

Die Polizei will laut Tagesschau künftig verstärkt Bürger um den Schlaf bringen, weil sie Sprüher mit Hubschraubern jagt. Hoffentlich gehen die Insomnia-Opfer dann nicht spontan und in Haushaltsstärke spazieren, so wie es Renate Schmidt zur Senkung der Krankheitskosten immer wieder rät. Dann wird das nämlich nichts mit den aussagekräftigen Wärmebildern.

Aber im Ernst. So viel Engagement und Materialeinsatz würde man sich mal in anderen Bereichen wünschen. In den Kriminalkommissariaten zum Beispiel, wo Polizeibeamte, die sich seit Jahren Hoffnungen auf ein Normalpapierfax und einen Computer ohne Diskettenlaufwerk machen, gegen White-Collar-Kriminelle so viele Chancen haben wie Neandertaler Hooligans gegen Robocop.

Eine Polizei, die wie hier in Nordrhein-Westfalen sechs bis acht Monate braucht, um einen beschlagnahmten Computer überhaupt erst einmal auszuwerten, hätte wirklich andere Prioritäten verdient. Die Bürger übrigens auch.