RÜCKGANG !

Das Bundesinnenministerium hat ein „Definitionssystem“ für politische Straftaten eingeführt.

Dank der „differenzierten Betrachtung“ ist es jetzt möglich, dem allgemeinen Anstieg rechter Straftaten noch in eine Erfolgsmeldung umzuwandeln. Denn die Zahl rechter Gewalttaten soll abgenommen haben.

Churchill lässt grüßen.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

NACH RIGA

Der polnische Verfassungsgerichtshof hat den Europäischen Haftbefehl für verfassungswidrig erklärt. Das meldet der Spiegel (Nr. 20/2005, S. 97). Auch im Nachbarland stößt die Verpflichtung auf Widerstand, eigene Staatsbürger an andere EU-Länder ausliefern zu müssen.

In Deutschland beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht ebenfalls mit dem Europäischen Haftbefehl. Eine geplante Überstellung ist sogar per einstweiliger Anordnung gestoppt worden. Die abschließende Entscheidung steht noch aus.

Mich wundert es sowieso, dass zum Beispiel die deutsche Wirtschaft nicht gegen den Europäischen Haftbefehl mobil macht. Offensichtlich hat man sich dort noch keinerlei Gedanken über die simple Tatsache gemacht, dass gerade Geschäftsführer und Vorstände international tätiger Unternehmen extrem gefährdet sind.

Man denke nur an Umweltdelikte, Betrugs- und Korruptionsfälle. Oder an einen simplen Geldwäscheverdacht. Diese wirtschaftsspezifischen Deliktgruppen sind alle im Katalog der Taten enthalten, auf die der Europäische Haftbefehl anwendbar ist. Und passt das alles nicht, kann sich der Verdacht ja auch immer problemlos auf eine „kriminelle Vereinigung“ richten.

Wenn demnächst ein spanischer, slowenischer oder litauischer Untersuchungsrichter die strafrechtliche Verantwortung in einer deutschen Firmen- oder Konzernzentrale vermutet, kann das auch für deutsche (Top)-Manager einen plötzlichen Umzug ins Untersuchungsgefängnis von Madrid, Ljubljana oder Riga bedeuten.

Und wer denkt, dass die sich „so was“ schon nicht trauen, wird sicher bald eines Besseren belehrt werden.

KEIN BEWEIS

Auch das Amtsgericht München lässt Einzelverbindungsnachweise nicht als „Beweis“ für die Inanspruchnahme einer Telefondienstleistung gelten. Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt, kommen Telefonanbieter unter Druck. Denn wie sollen sie mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand sonst darlegen, dass jemand eine bestimmte Nummer angewählt hat?

UNSCHEINBARE LIEFERWAGEN

Die Polizeigewerkschaft ist enttäuscht über die Einschränkung des großen Lauschangriffs, berichtet die Welt. So soll es ja auch sein.

Immerhin gibt es bald wieder einen Lebensbereich, nämlich die eigene Wohnung, der für den Zugriff von Fahndern ein (relatives) Tabu ist. Die überzogene Äußerung, man fühle sich vom Bundesverfassungsgericht „absolut im Stich gelassen“, sollte der Polizeifunktionär vielleicht noch einmal überdenken. Könnte ja auch sein, dass sich die Bürger nicht mehr wohl mit einer Polizei fühlen, die den nötigen Respekt vor grundlegenden Freiheitsrechten wie Artikel 13 Grundgesetz vermissen lässst.

Eine andere Frage ist, wie die maßvollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts praktisch umgesetzt werden. So wie ich den Gesetzentwurf verstehe, dürfen Gespräche nicht automatisch aufgezeichnet werden. Es muss ständig geprüft werden, ob wegen Unterhaltung „im Kernbereich privater Lebensgestaltung“ abgeschaltet werden muss.

Das würde aber bedeuten, dass insbesondere bei ausländischen Abgehörten ständig Dolmetscher anwesend sein müssen, die das Gesprochene auch sogleich verstehen.

In Prozessen streiten sich Sachverständige mitunter tagelang erbittert darüber, ob ein arabisch oder chinesich sprechender Abgehörter in einem der unzähligen Dialekte „Es schneit heute“ oder „Ich kaufe mir ein neues Auto“ gesagt hat. Wenn das wirklich die Anforderungen sind, wird es in den unscheinbaren Lieferwagen (die soll es mittlerweile wirklich geben) aber ungemütlich eng werden.

ENDE GUT …

Dieser Protest bei einer Rechtsschutzversicherung hat anscheinend gewirkt. Wenn ich den Kontoauszug richtig interpretiere, hat die Versicherung den Differenzbetrag zur Mittelgebühr überwiesen. Mal sehen, was im Schreiben steht. Ich tippe auf : ohne Präjudiz.

SCHMUSE-SCHUFA

Die Schufa plant einen „sanfteren Umgang“ mit Schuldnern. Forderungen unter 1.000,00 € sollen erst eingetragen werden, wenn der Schuldner nach Aufforderung durch die Schufa nicht innerhalb eines Monats zahlt, berichtet rp-online.

Dass sich gerade Mobilfunkanbieter an dem Modellversuch beteiligen, wundert mich nicht.

GEZEICHNET

Es gibt ja immer wieder Premieren im Leben. So zum Beispiel einen Strafprozess mit Gerichtszeichnerin. Die hat sogar einen eigenen Tisch. Das Wasser, mit dem sie ihre Farben verdünnt, kommt aus einer Sprudelflasche.

SENDEPAUSE

Wegen Vorbereitungen für ein größeres Verfahren wird es hier heute und wahrscheinlich auch morgen nichts Neues geben.

ABM

Die Unionsparteien wollen Freier von Zwangsprostituierten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. Wie Spiegel online berichtet, löst dieses Vorhaben in Fachkreisen Kopfschütteln aus.

Sachlich völlig zu Recht.

Unter einem Gesichtspunkt ist es allerdings uneingeschränkt zu begrüßen – als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Strafverteidiger.

KONTAKTSPERRE FÜR ISLAMISTEN

beck online:

Gegen einen unter Terrorverdacht stehenden Tunesier aus Regensburg haben die Behörden weit reichende Sanktionen verhängt. Für den 35-Jährigen gebe es eine Kontaktsperre und strenge Meldeauflagen, teilte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) am 10.05.2005 mit. Der Mann musste aus seiner Wohnung in eine Gemeinschaftsunterkunft in Niederbayern umziehen. Er darf den neuen Wohnort nicht verlassen und muss sich täglich bei der Polizei melden. Der Gebrauch von Handy, Internet oder E-Mails ist ihm verboten.

Schon erstaunlich, was die heutigen Gesetze so herzugeben scheinen. Der Mann mag zwar zur Ausreise verpflichtet sein, einer schweren Straftat scheint er aber nicht verdächtig zu sein. Denn ansonsten würde sich ja sicherlich die Möglichkeit ergeben, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.

Wie sich aus der Pressemitteilung des Innenministeriums ergibt, werden anscheinend „Kontakte zu islamistischen Gesinnungsgenossen“ unter der strafrechtlich relevanten Schwelle beanstandet. Diese Kontakte sollen „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ gefährden.

Ich hoffe mal, das System wird nicht als ausbaufähig angesehen. Die Wortwahl verheißt jedenfalls nichts Gutes…