COACH

Vor manchen Haftprüfungsterminen müsste man eigentlich zum Motivationscoach gehen. Etwa, wenn man sich in derselben Sache innerhalb weniger Monate bereits zum dritten Mal sieht. Und der Richter schon zweimal erklärt hat: „Noch was, und meine Geduld ist zu Ende.“

Aber immerhin: Er hat sich schon einmal nicht an seine Drohung gehalten. Es besteht also ein Rest Hoffnung, dass einige mittelgute Argumente und eine freundliche Atmosphäre (ein strahlender Frühlingstag wäre besser geeignet) die Zutaten für ein winziges Wunder liefern.

Nach dem Termin: Das Wetter war definitiv zu schlecht.

GEWONNEN

Vorhin in der Besprechung klingelt das Handy meiner Mandantin. Sie ging ran, aber es war wohl nicht der wichtige Anruf, den sie erwartete.

Oh, ich habe bei einem Gewinnspiel gewonnen? Super. Haben Sie was dagegen, wenn ich auf laut stelle? Ich sitze gerade mit meinem Anwalt zusammen.

Der Anrufer hat eingehängt.

SYSTEM HOYZER

Noch ein Schiedsrichter festgenommen, berichtet Spiegel online. Liest sich für mich, als betrachte die Berliner Staatsanwaltschaft das System Hoyzer (einsperren, schmoren lassen, gegen umfassende Aussage Haftverschonung in Aussicht stellen) als ausbaufähig.

Wobei es schon ziemlich heikel ist, die Verhaftung eines weiteren Beschuldigten ausdrücklich auf die „glaubhaften“ Aussagen einer Person zu stützen, die offensichtlich zunächst mal nur wieder aus dem Knast raus wollte.

Woraus sich bei Dominik Marks die laut Pressemitteilung „bestehende Fluchtgefahr“ so plötzlich ergeben soll, wird leider nicht näher ausgeführt.

ZEUGEN

Manche Gegner beginnen ein Telefonat wenig konstruktiv:

Tag, hier spricht P. Ich schalte den Apparat jetzt auf laut.

Wer hört denn mit, Herr P?

Mein Kollege N., damit ich einen Zeugen habe.

Tut mir Leid, Herr P. Ich werde zur Sache nichts sagen. Sie haben doch einen Anwalt, da ist es mir aus standesrechtlichen Gründen untersagt, direkt mit Ihnen zu reden.

Den Anwalt habe ich gerade gefeuert. Wer seinen Job nicht macht, der hat kein Mandat verdient.

Dann soll mir der Kollege dies bestätigen, dann könnte es sein, dass ich mit Ihnen rede. Aber machen Sie sich auch für diesen Fall nicht zu große Hoffnungen.

Was soll das denn heißen?

Wenn Sie schon Zeugen brauchen, um mit mir zu reden, werde ich auf so ein Gespräch keine große Lust haben. Das kann doch nur Missverständnisse geben, Sie verstehen schon. Wäre also ohnehin besser, wenn Sie mir eine Mail schreiben.

Sagen Sie mal, macht Ihnen Ihre Arbeit eigentlich Spaß?

Meinen Sie dieses Mandat? Oder generell?

Tüttüttüt…

ABMAHNUNG, DIE ERSTE

Der law blog hat die erste förmliche Abmahnung seiner Geschichte erhalten. Von einer bekannten Anwaltskanzlei, die sich durch den Link auf den Bericht einer Tageszeitung und indirekte Zitate hieraus in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.

Da die Geschichte ohnehin alt ist, habe ich den Beitrag freiwillig entfernt und zugesagt, dass es zu diesem – mittlerweile anscheinend ohnehin erledigten Thema – auch keine Aussagen bzw. Zitate mehr auf dieser Seite gibt. Allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, d.h. die geforderte Unterlassungserklärung habe ich nicht abgegeben. Ich werde es auch nicht tun.

Sofern die Geschichte hiermit kein Ende hat, werde ich natürlich berichten.

ZWEI CENT

Das kommt davon, wenn der Chef umfangreiche Schriftsätze produziert und die Mitarbeiterin gerne alte Briefmarken aufbraucht: ein schöner Haufen fertig frankierter Päckchen. Mit einem bunten Markenpatchwork, übrigens auf jeder Sendung gleich.

Ein Päckchen kostet aber € 4,30. Nicht € 4,28. Wie gut, dass der Chef schlicht und einfach alles kontrolliert…

(Postsendung, bereits nachgebessert.)

VERHAFTET

Aus dem Protokoll eines Gerichtsvollziehers (mit Hilfe der EDV erstellt):

Um den Schuldner im Auftrag des Gläubigers auf Grund des bezeichneten Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung wegen der genannten Anspruche zu verhaften, habe ich mich heute in mein Büro begeben, wohin ich den Schuldner bestellt hatte.

Ich traf an: Schuldner selbst.

Schuldner wurde mit meinem Auftrag bekanntgemacht, es wurde eine Abschrift des Haftbefehls ausgehändigt (§ 909 Abs. 1 ZPO). Schuldner wurde sodann aufgefordert, den geschuldeten Betrag und die Kosten zu bezahlen.

Schuldner erklärte, nicht zahlen zu können. Hierauf habe ich den Schuldner um 13.00 Uhr verhaftet. Schuldner erklärte erst nach Verhaftung: Ich bin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bereit.

WIE BEIM FEUILLETON

Anruf eines juristischen Verlages. Ob ich im law blog auch mal eine Neuerscheinung rezensieren oder „erwähnen“ würde. Dann könnte man mir mir gerne mal das eine oder andere Exemplar zusenden.

UNKNACKBAR

In Bonn haben ein Schnellfahrer und sein Begleiter versucht, an den verräterischen Film in einem Starenkasten zu kommen. Nach dem Blitz malträtierten sie das Gerät mit einem Hammer. Erfolglos, berichtet der Express. Anhand der Fotos konnten die Männer ermittelt werden. Sie haben jetzt (auch) ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung am Hals.

GEPLATZTE LASTSCHRIFTEN

Banken dürfen auch dann keine Gebühren für geplatzte Lastschriften berechnen, wenn sie diese als „Schadensersatz“ titulieren. Der Bundesgerichtshof bestätigte laut Spiegel online seine Auffassung, dass kein Kunde verpflichtet ist, für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Wenn Banken Lastschriften zurückgeben, tun sie das nach Auffassung des Gerichts nur im eigenen Interesse.

ERFOLGLOS KOSTET AUCH

Der Gegner hatte gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Davon erfuhren wir aber erst, nachdem wir bereits den Vollstreckungsbescheid beantragt hatten.

„Kann ich jetzt trotzdem die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid berechnen“, fragt eine Mitarbeiterin.

Klar! Anwaltsgebühren entstehen, wenn wir die Arbeit machen. Stellt die Arbeit später als nutzlos heraus, fällt die Gebühr deswegen nicht weg. Anwälte arbeiten nicht auf Erfolgsbasis, sondern sie erbringen Dienste. Bereits entstandene Gebühren erlöschen außerdem nie, es sei denn, sie sind ausdrücklich auf spätere Gebühren anzurechnen.

KURZBERATUNG

Manche Beratungen dauern nur 20 Sekunden:

Ich bin geschieden und habe für meine Frau Unterhalt gezahlt. Jetzt ist sie wieder verheiratet. Trotzdem will sie weiter € 100,00 im Monat, weil ihr neuer Partner angeblich nicht genug verdient.

Das müssen Sie nicht zahlen. Mit der neuen Ehe erlöschen endgültig alle Unterhaltsansprüche des früheren Ehegatten.