TESTZUGANG

Was sich als Probeabo ausgibt, kann schnell zur Kostenfalle werden. Gerade im Internet soll es immer mehr Angebote geben, die mit einem kostenlosen oder preiswerten Testzugang oder einem Probeabo werben. Was der Kunde aber häufig übersieht: Ohne Kündigung geht das Abo in einen festen Vertrag über. Häufig gleich mit einer Laufzeit von sechs Monaten oder einem Jahr.

Dieser Beitrag von Rechtsanwalt Thomas von Olnhausen zeigt einige Aspekte auf, mit denen sich ein Besteller doch wieder vom Vertrag lösen kann. Überdies spricht vieles dafür, dass solche Klauseln schon wegen ihres Überraschungseffekts („Probe“abo) unwirksam sind (§ 305 Absatz 1 BGB).

VERSCHLOSSEN

Ich stand gerade etwas verwirrt vor der Anwaltshalle im Düsseldorfer Landgericht, wo ich noch was zu erledigen hatte. Verschlossen. Durch eine Stahltür. Links an der Wand ein Touchpad. „Nach 15 Uhr öffnen Sie die Tür mit dem Ihnen bekannten Code“, klärte ein Schild auf.

Mir hat niemand einen Code mitgeteilt. Aber vielleicht liegt das daran, dass ich kein Mitglied im Deutschen Anwaltverein bin. Einen Kollegen durch die Scheibe heranwinken, der mir von innen aufmacht, auch dieser Wunsch blieb leider unerfüllt. Die Anwaltshalle war verwaist. Kein Wunder – bei dem schönen Wetter und um die Uhrzeit trifft man sich auch zweifellos besser vor dem Uerige.

VERANTWORTUNG ABSCHIEBEN

Der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in einem asiatischen Land bedauert, kein Besuchervisum für den Neffen eines Mandanten erteilen zu können. „Die Ausländerbehörde vor Ort hat leider nicht zugestimmt“, erklärt er mir am Telefon. „Von uns aus ist alles klar“, sagt mir der zuständige Mann im Ausländeramt. „Wir haben die Einladung aufgenommen, alle Papiere geprüft und keine Einwände erhoben.“

Als nächstes wird sich die Botschaft sicher auf ihren Standardsatz berufen, den man aus zahllosen anderen Ablehnungen kennt:

„Please understand that, under German law and in line with estabilished international practice, no reasons for such a denial need to be given.“

Bleibt trotzdem die Feststellung, dass eine der Behörden nicht die Wahrheit sagt.

VORLEISTUNG

Über „Erfolgshonorare“, die ja mittlerweile in eingeschränktem Maße zulässig sind, sprechen potenzielle Mandanten in der Regel nur bei aussichtslosen Sachen. Dass ich aber auch noch die Gerichtskosten – immerhin ein paar Tausend Euro – vorstrecken soll, ist wirklich eine brillante Idee. Wäre interessant zu erfahren, ob sich ein anderer Kollege darauf einlässt.

+40

Ich starre aufs Display. +40 … Hamburg, zu so später Stunde? Tatsächlich kommt der Anruf aus Rumänien. Auch im neuen Europa erwacht anscheinend der Bedarf an grenzüberschreitender Rechtsberatung. Mehr kann ich derzeit leider nicht verraten.

BEFLÜGELND

Müntefering legt nach

Würde mich nicht wundern, wenn so etwas, sagen wir mal, Gespräche zwischen Citibank und Deutscher Bank beflügelt. Wenn der Firmensitz dann New York oder Zürich ist, werden statt 6.000 Arbeitnehmern wahrscheinlich 15.000 auf die Straße geschickt. Aber das ist dem Herrn Müntefering anscheinend so was von egal …

Noch ein anderer Aspekt: Leute wie er machen die Demagogie hoffähig. Das kann sich ganz schnell rächen. Denn was dröge Sozialdemokraten können, können andere mit Sicherheit besser.

BEEINDRUCKT UND GEWARNT

Die Staatsanwaltschaft begründet, warum sie ein Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld eingestellt hat:

Es kann erwartet werden, dass der Beschuldigte durch das bisherige Ermittlungsverfahren hinreichend beeindruckt und gewarnt ist.

Immerhin hat der Beschuldigte ja mindestens einen Brief bekommen. Die Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Er war abgebrüht (und schlau) genug, gar nicht darauf zu reagieren.

Was für Tatsachen dafür sprechen könnten, dass ihn das Verfahren beeindruckt hat, erschließt sich mir nicht. Aber es ist ja, wie man lesen kann, nur eine Erwartung.

RECHNUNG

So sieht die Anwaltsrechnung aus, wenn man sich vor Gericht um einen Strafzettel von zehn Euro streitet:

Rechtsanwaltsvergütung – berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
1. VV 5100 Grundgebühr 85,00 €
2. VV 5101 Verfahrensgebühr – Geldbuße weniger als 40,00 € 55,00 €
3. VV 5102 Terminsgebühr in Verfahren nach Nummer 5101 (3.02.2005) 55,00 €
4. VV 5102 Terminsgebühr in Verfahren nach Nummer 5101 (10.02.2005) 55,00 €
5. Dokumentenpauschale – Nr. 7000 Ziff. 1 VV
a. aus Gerichts- u. Behördenakten / Anzahl: 6
Gesamtanzahl zahlungspflichtig: 6 3,00 €
6. Post- u. Telekommunikationsentgelte – Nr. 7001 bzw. 7002 VV 20,00 €
Zwischensumme: 273,00 €
16 % Mehrwertsteuer: 43,68 €
7. Steuerfreie Auslagen:
Aktenversendungspauschale 12,00 €

Summe: 328,68 €

WÜHLARBEIT

Zum Glück ist das wirkliche Leben wie Windows. Nichts ist wirklich sofort weg. Jedenfalls haben wir das vermisste Dokument noch aus dem großen Papierkorb im Sekretariat gefischt.

Mandanten und der Postbote, die in der Zwischenzeit reingekommen sind, guckten ob des Chaos zwar etwas verwirrt. Aber da konnten wir nun wirklich keine Rücksicht drauf nehmen. Denn, um ehrlich zu sein, es war ein verdammt wichtiges Schriftstück.

Morgen, nachdem die Putzfrau da gewesen ist, hätten wir schon in der Mülltonne wühlen müssen.

LEISTUNG

Richter und Staatsanwälte wehren sich gegen die Beamtenrechtsreform. Stein des Anstoßes ist die geplante leistungsgerechte Bezahlung. Beide Berufsgruppen pochen, so beck-aktuell, auf ihre Unabhängigkeit. Sie sind der Meinung, es gebe keine objektiven Kriterien, mit welchen sich überdurchschnittliche Leistung feststellen lasse – auch nicht die Dauer der Verfahren und die Zahl der erledigten Fälle.

Das verstehe ich nicht so ganz. Solange einem Richter das existenzsichernde „Grundgehalt“ nicht entzogen werden kann – woran ja sicher niemand denkt – dürften Zulagen für gute Arbeit kaum in seine Unabhängigkeit eingreifen. Seltsamerweise werden Richter seit Menschengedenken auch von ihren Vorgesetzten beurteilt, wenn es um Beförderungen geht. Warum sollte das dann beim Gehalt nicht möglich sein?

Staatsanwälte sind ohnehin längst nicht so unabhängig wie Richter. Sie sind an die Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden.

050411a

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

KOMPLIZIERT

Manchmal weiß ich nicht, was schwieriger ist. Einen Zivilprozess führen. Oder ihn abrechnen. Bei fünf Kostenfestsetzungsbeschlüssen in einem simplen Prozess um einen Verkehrsunfall stoße ich jedenfalls an meine intellektuellen Grenzen.

KOMMUNIKATION

Eine Versicherung beschwert sich darüber, dass ich zwei Anfragen nicht beantwortet habe. Abgesehen davon, dass ich in diesem Fall hierzu nicht verpflichtet bin, trifft der Vorwurf nicht zu. Ich habe schon zweimal geantwortet – an die im Briefkopf angegebene E-Mail-Adresse.

„Och“, sagt der Sachbearbeiter am Telefon, „eine E-Mail, das ist ja putzig. Schicken Sie mir doch ein Fax, dann kommt die Mail auch bei mir an.“

Nachfragen habe ich mir erspart.

ICH WAR’S

Ich habe unser Fax kaputtgemacht. Es kommt nur noch eine Fehlermeldung: Abd./Patr. prüfen. Patrone ist getauscht. Alle Abeckungen zu. Doch die Fehlermeldung geht nicht weg. Solange die Fehlermeldung blinkt, ist nichts mit dem Ausdrucken eingehender Faxe.

Aber bis morgen Früh der Service kommt, tut es auch die UMS-Nummer, die aus jedem Fax eine niedliche E-Mail macht. Die muss nur jedem, der sich über das endlose Freizeichen beschwert, bekannt gegeben werden. Denn ich kann mit einem anderen Telefonapparat (ISDN) keine Weiterleitung auf dem analogen Faxanschluss programmieren.

Abgesehen von diesen technischen Großereignissen herrschte Einigkeit im Büro, dass es sehr zu begrüßen, wenn das Gerät ausgerechnet beim Chef den Geist aufgibt.