ICH WAR’S

Ich habe unser Fax kaputtgemacht. Es kommt nur noch eine Fehlermeldung: Abd./Patr. prüfen. Patrone ist getauscht. Alle Abeckungen zu. Doch die Fehlermeldung geht nicht weg. Solange die Fehlermeldung blinkt, ist nichts mit dem Ausdrucken eingehender Faxe.

Aber bis morgen Früh der Service kommt, tut es auch die UMS-Nummer, die aus jedem Fax eine niedliche E-Mail macht. Die muss nur jedem, der sich über das endlose Freizeichen beschwert, bekannt gegeben werden. Denn ich kann mit einem anderen Telefonapparat (ISDN) keine Weiterleitung auf dem analogen Faxanschluss programmieren.

Abgesehen von diesen technischen Großereignissen herrschte Einigkeit im Büro, dass es sehr zu begrüßen, wenn das Gerät ausgerechnet beim Chef den Geist aufgibt.

UNRASIERT

Manchmal müssen sich auch Richter was bieten lassen. Zum Beispiel die Ausfälle eines Anwalts in Hamburg. Der soll den – bartlosen – Gerichtsvorsitzenden angegiftet haben:

„Ich finde es ungehörig, dass Sie hier sitzen und nicht rasiert sind. Wenn einer so unrasiert ist, den kann ich nicht ernst nehmen. Sind Sie zu spät aufgestanden?“

Wie man in der Hamburger Morgenpost lesen kann, gingen die anderen Prozessbeteiligten ziemlich souverän mit den Entgleisungen des Anwalts und des Angeklagten um.

(Danke an Volker für den Link)

OBJEKTE

Eine Schreibkraft, die nur zum Fertigmachen der Sachen ins Büro kommt, hat gerade fast eine Herzattacke erlitten. Sie hatte sich ihre Dateien per E-Mail zu uns geschickt. Und die E-Mail aus Versehen gelöscht.

Wie gut, dass es in Outlook den Ordner „Gelöschte Objekte“ gibt. Ich hoffe, mein unerschrockenes Einschreiten bringt mir 10 % Panikverhinderungsrabatt auf der nächsten Rechnung.

GERICHT STOPPT GASPREISERHÖHUNG

Das Amtsgericht Heilbronn hat eine Gaspreiserhöhung der dortigen Stadtwerke für ungültig erklärt. Der Richter gab sich nicht damit zufrieden, dass – so die Stadtwerke – der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt sei. Nähere Angaben wollten die Energieversorger nicht machen; sie beriefen sich auf Geschäftsgeheimnisse.

(beck-aktuell)

HEFTIG

Ein Jahr und sechs Monate. Ohne Bewährung. Das ist schon ein Schlag in die Magengrube. Vor allem, wenn zu Beginn des Verfahrens die Möglichkeit bestand, die Sache mit sechs Monaten zu lösen. Auf Bewährung.

Hoffen wir mal, dass die nächste Instanz etwas aufgeschlossener für meine Argumente ist.

ZURÜCKTRETEN

Manche Versicherungsvertreter scheuen vor nichts zurück. Eigentlich war mein Mandant, der als Helfer in der Gastronomie knapp auf Hartz-IV-Niveau verdient, auf der Suche nach einem Darlehen. Doch die Versicherungsagentin verkaufte ihm eine Lebensversicherung. Beitrag: knapp 80 Euro im Monat. Das sind ungefähr 30 Prozent seines verfügbaren Einkommens.

Außerdem ließ sie sich ein abstraktes Schuldanerkenntnis über € 1.700,00 beim Notar unterschreiben. Wofür, das ist derzeit nicht geklärt. Jedenfalls beteuert mein Mandant, dass er von ihr kein Geld gesehen hat. Was allerdings reichlich ins Haus flattert, sind Beitrittsbestätigungen von dubiosen Einkaufsgemeinschaften und einer Bauspargenossenschaft.

Das alles darf ich jetzt kündigen, widerrufen, zurücktreten. Es sei denn, die Vertreterin kriegt nach dem Schreiben, das ich gerade diktiert habe, doch noch kalte Füße. Große Hoffnungen mache ich mir allerdings nicht. Solche Leute haben ein dickes Fell.

TODKRANK? PRIMA!

Die ING DiBa wirbt für eine private Zusatzrente mit dem Hinweis:

Einfacher Abschluss ohne Gesundheitsprüfung

Klingt prima. Allerdings gab es bei privaten Rentenversicherungen noch nie Grund für Gesundheitsprüfungen. Schließlich steigt der Gewinn der Versicherung, wenn der Kunde möglichst bald stirbt.

Unlautere Werbung? fragt der FINBLOG. Ich mache mir darüber Gedanken, wenn ich nicht mehr lachen muss.

KOHLE

Jede Menge Kohle. Jetzt gehört sie meiner Mandantin.

Pfosten und Flatterband gibt es im Baumarkt, die Pfandsiegel vom Gerichtsvollzieher.

FLURFUNK

Zwischennachricht vom Gerichtsflur des Amtsgerichts Duisburg. Der Gerichtsvollzieher bemüht sich gerade, von der Richterin einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen. Wir wollten heute auf einem Betriebsgelände einige Kohlenhalden, Schaufellader und Bulldozer pfänden. Offensichtlich auch keine gewöhnliche Aktion für die wirklich engagierten Gerichtsvollzieher. Denn dem zuständigen Kollegen schlossen sich gleich drei weitere an, um ihn zu unterstützen.

Wie zu erwarten, hat die Schuldnerin der Durchsuchung widersprochen. Und so kommt es, dass wir jetzt auf dem Gerichtsflur harren und hoffen, dass trotz des nahenden Wochenendes noch die Unterschrift eines Richters zu bekommen ist.

Note 2 myself: Bei der nächsten Vollstreckung im Duisburger Hafen Gummistiefel mitnehmen.

UMGEHEND

Mail von einer Prozessgegnerin:

Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

ich nehme Bezug auf das mit Ihrem Sekretariat geführte Telefonat. Bitte lassen Sie mir umgehend die Antragsschrift per Telefax zukommen. Ich gehe davon aus, dass dies morgen geschieht.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwältin

Ich hatte es schon veranlasst. Obwohl ich nicht dazu verpflichtet bin. Aber bei dem Ton überlege ich mir ernsthaft, ob ich es nicht sein lasse.

SOFORT UND OHNE ABZUG

Der Laboratoriumsarzt berechnet € 47,44:

Nach § 12 GOÄ ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug fällig. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Für kurze Zahlungsziele habe ich erhöhtes Verständnis …

GEDANKENSPIELE

Ich überlege, ob sich ein Mandant, der bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Amsterdamer Flughafen erwischt wurde, nicht besser darum kümmert, in den Niederlanden verurteilt zu werden.

Das dürfte allemal glimpflicher ausgehen als das Verfahren, welches der Betroffene seit seiner Rückreise nach Deutschland hier in Düsseldorf an der Backe hat. Mit einer Verurteilung in Holland dürfte Strafklageverbrauch eintreten, so dass der Mann in Deutschland nicht erneut zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Frage ist nur, ob die holländischen Behörden das bereits eingestellte Verfahren wieder aufnehmen. Wäre schon interessant, wie die reagieren, wenn ein Betroffener geradezu um Bestrafung bittet.

VORBESTRAFT

Schon mal die Brille gesucht, obwohl sie auf der Nase sitzt? So ging es mir gerade beim Anruf eines Mandanten. Für den hatte ich im Wege der Verständigung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen erreicht. Jetzt rief er an und fragte, ob die Strafe nicht vielleicht besser 89 Tagessätze gewesen wäre, weil doch alle Strafen ab 90 Tagessätzen ins Führungszeugnis aufgenommen werden und man sich nicht mehr als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Das sorgte bei mir dann doch für etwas Verwirrung. Allerdings half hier, wie so häufig, ein Blick ins Gesetz. Dort steht, dass „Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen“ nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden (§ 32 Abs. 2 Ziff. 5 a Bundeszentralregistergesetz). Die Grenze liegt also bei 91 Tagessätzen.

Und jetzt gehe ich meine Brille suchen.