FOLTER-POLIZIST

Die Frankfurter Rundschau veröffentlicht die wichtigsten Passagen aus dem Urteil gegen den stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Der Mann hatte einem Beschuldigten Gewalt angedroht für den Fall, dass dieser nicht verrät, wo er einen entführten Jungen versteckt hat.

Dazu das Gericht:

Hecker (Kritische Justiz KJ 2003, 210 ff.) weist nach Auffassung der Kammer zu Recht darauf hin, dass angesichts des Niveaus der heutigen professionellen Standards polizeilicher Vernehmungs- und Befragungstechniken die Drohung mit oder die Zufügung von Schmerzen ein Rückgriff auf Techniken des Mittelalters sei. …

Es ist nicht Aufgabe der erkennenden Kammer, in die abstrakte Diskussion verfassungsrechtlicher Grundsätze einzugreifen, da dies zur Beurteilung des vorliegenden Einzelfalles nicht erforderlich ist. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Die diskutierten Ausnahmefälle sind theoretische Grenzfälle, die möglicherweise hinsichtlich der Bewertung in eine juristische Grauzone und an die Grenzen der Jurisprudenz stoßen.

Der vorliegende Fall stellt aber keine derartige extreme Ausnahmesituation dar, sondern bewegt sich in einem Rahmen, in dem die Anwendung von Zwangsmitteln schon deshalb nicht in Betracht kommen konnte, weil die Verdachtsmomente noch nicht ausreichend sicher ermittelt und die zulässigen Ermittlungsmaßnahmen bei weitem noch nicht ausgeschöpft waren. Entschuldigungsgründe liegen ebenfalls nicht vor.

AUFGELISTET

Ich mache jetzt immer eine Liste der Mandate, die mir – aus welchen Gründe auch immer – die Laune verderben. Dann ist das Unbehagen nicht mehr so diffus. Anschließend stelle ich mir eine Liste mit den Mandaten vor, die erfreulich laufen. Das heitert mich dann wieder auf.

Jetzt muss ich nur noch drangehen und die Schlechte-Laune-Liste konsequent abarbeiten. Bei derzeit zwei(einhalb) Positionen ist das an sich kein unüberwindliches Problem. Wo ist die Kneifzange?

ABMAHNUNGEN

Für Leute, die in Foren und Weblogs gerne mal einen rechtlichen Tipp geben, könnte der Wind rauer werden. DPMS INFO verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Das Gericht hat klargestellt, dass Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz unter das Wettbewerbsrecht fallen. Sie können damit kostenpflichtig abgemahnt werden.

Zu Recht merkt der Kollege aber an, dass nicht jede berechtigte Abmahnung auch eine Zahlungspflicht auslöst. Wird die Sache erkennbar nur abgemahnt, um Geld zu machen, entfällt ein Gebührenanspruch. Außerdem werden Anwaltsrechnungen häufig in einfachen Fällen als nicht erstattungsfähig angesehen, weil die Beauftragung eines Juristen nicht erforderlich war.

Auch bei der Abmahnung, die ein Anwalt im eigenen Namen ausspricht, darf deshalb gefragt werden, ob ein vernünftiger „Verletzter“ für diese Sache juristischen Beistand gebraucht hätte.

Letztlich könnte es auch helfen, wenn sich ein Volljurist zu der Auskunft bekennt – oder überraschenderweise sogar hinter dem Nicknamen steckt. Denn zumindest für diese Personengruppe ist mittlerweile geklärt, dass sie auch ohne Anwaltszulassung anderen helfen dürfen. Zumindest so lange sie damit nichts verdienen.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

„BETREUUNG“

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Männer, die ihnen anvertrauten Kindern unter anderem Alkohol eingeflößt haben sollen.

Einem 18-jährigen wird vorgeworfen, der einjährigen Tochter seiner Lebenspartnerin nicht näher bekannte Mengen Pfefferminzschnaps zu trinken gegeben zu haben. Später am gleichen Tag soll er das Kind so misshandelt haben, dass dauernde Schäden nicht auszuschließen sind.

In einem anderen Verfahren wird geprüft, ob ein 28-jähriger Mann, im seine Fürsorgepflichten verletzte. Der Mann soll bis März 2004 seinen Sohn in einer verwahrlosten Wohnung, vereinzelt ohne Essen, häufig in einem durchnässten Bett belassen und ihm fast täglich Bier zu trinken gegeben haben.

Gruselig.

(Pressemitteilung, Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)

BELIEBTES DESIGN

Die Juristischen Notizen sind ja ein interessantes Weblog. Und ich fühle mich gleich wie zu Hause. Vor allem optisch…

Nicht, dass ich empfindlich bin. Aber vielleicht sollte der Betreiber nicht auch noch damit angeben, dass er für Installation und Design nur eine Stunde gebraucht hat.

Nachtrag: Der Text des Impressums hat sich (schon) geändert.

VERKEHRT

Auch eine eigentümliche Konstellation: dass man sich mit dem Prozessgegner duzt und mit der Mandantin siezt.

NIEMAND DA

Das Angebot der eFiliale der Deutschen Post ist eigentlich nicht übel. Sie liefert uns zum Beispiel die Briefmarken.

Verbesserungswürdig ist allerdings der Paketservice. Für 10 Euro ist die Abholung inklusive. Doch leider guckt bei der Post niemand auf den Absender. Bei Aufträgen in der zweiten Wochenhälfte kommt der Mann vom DHL anscheinend gern am Samstagmorgen. Und trifft niemanden an. Große Überraschung bei einem Anwaltsbüro, gell?

Für einen neuen Abholauftrag wird die Frist jetzt ohnehin zu knapp. Was nichts anderes heißt, als dass ich ich die Akte morgen selbst zum Gericht schleppe.

Die 10 Euro schenke ich der Post. Aber nur, wenn jemand auf der Website ein Feld integriert, in das man genaue Abholzeiten eingeben kann.

DEUTSCHKENNTNISSE

Ein Ausländer, der Deutscher werden will, muss sich in dieser Sprache nicht nur verständigen können. Er muss auch einen einfachen Text lesen und verstehen können. So hat es das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Das Gericht wies den Einbürgersantrag eines ehemaligen Asylbewerbers ab, der seit fast 20 Jahren in Deutschland lebt. Der Mann hatte es auf dem Ausländeramt nicht geschafft, einen deutschen Zeitungsartikel zu lesen und dessen Inhalt wiederzugeben.

Bei so strengen Anforderungen, die ihren Sinn haben mögen, stellt sich natürlich Frage, wie vielen Deutschen jetzt streng genommen die Staatsbürgerschaft aberkannt werden muss.

(Näheres zum Urteil bei Vertretbar.de)

FÜNF MINUTEN

Fünf Minuten „Haft“ für die Tötung des eigenen Ehemannes – dieses überraschende Urteil verhängte eine südafrikanische Richterin. Die Juristin glaubte laut rp-online der Täterin, dass diese jahrelang sexuell erniedrigt worden sei. 17 Monate Untersuchungshaft hatte die Frau schon hinter sich.

Problematisch an solchen Schuldminderungsgründen, die ja auch bei uns berücksichtigt werden, ist vor allem eins: Sie können, zumindest teilweise, auch erfunden sein.

ZUGRIFF

Bei der Jurastudentin wird in den Kommentaren erklärt, wie Studenten auf beck-online und andere juristische Infodienste kostenlos zugreifen können. Es gibt offensichtlich zahlreiche Möglichkeiten. Wie viele davon legal sind, kann ich nicht beurteilen.

IM REGEN

Die Anrechnung des Einkommens von Lebenspartnern könnte bei Hartz IV ein Problem werden. Das Sozialgericht Düsseldorf hat laut Süddeutscher Zeitung in einer einstweiligen Anordnung in zwei Punkten Kritik geäußert:

Zunächst sieht es eine Ungleichbehandlung von heterosexuellen gegenüber homosexuellen Lebensgemeinschaften. Das zuständige Ministerium bestreitet das. Eine Klarstellung im Gesetz würde aber auf jeden Fall reichen, schon wäre das Problem vom Tisch.

Gravierend ist der Einwand, wonach nicht jedes Zusammenleben auch bedeutet, dass sich die Partner in Notlagen beistehen wollen. Letztlich stellt sich hier die Frage, ob der Gesetzgeber beim Zusammenleben so etwas einfach vermuten darf. Ich meine ja, weil ein „Beweis“ im Einzelfall nicht möglich ist.

Wenn die Bedenken des Gerichts richtig sind, würde es also nur auf eine Regelung hinauslaufen, bei der den Partnern die Möglichkeit gegeben wird glaubwürdig darzulegen, warum sie zwar zusammen sind, sich im Ernstfall aber im Regen stehen lassen.

So einen Schriftsatz würde ich gern mal verfassen.

ZITATE IM NETZ

Karl Valentin im Internet – das gefiel den Erben des Komikers nur eingeschränkt. Sie gingen gerichtlich gegen einen Unversitätsprofessor vor, der einige längere Zitate in seine online publizierten Skripten eingebaut hatte.

Telepolis berichtet ausführlich über die Entscheidung des Landgerichts München I.

(Danke an Mathias Schindler für den Tipp)