ERSTE VORLADUNGEN ?

Durchs Forum von gulliboard.de geistert die Meldung, dass Nutzer der ftpwelt.com schon Vorladungen zur Kripo erhalten haben. Richtig konkret sind die Angaben aber nicht. Ich habe bislang keine Vorladung gesehen. Und auch nichts von Hausdurchsuchungen oder anderen „Maßnahmen“ gehört.

Noch einmal kurz zur Verhaltensstrategie in Ermittlungsverfahren:

Jeder Beschuldigte hat ein umfassendes Schweigerecht. Er muss gar nichts sagen, und das kann ihm auch später nicht angelastet werden. Er hat das Recht, vor einer möglichen Aussage einen Verteidiger zu befragen und über diesen ggf. Akteneinsicht zu nehmen. Da sollte man sich auch nicht durch Sprüche wie „Legen Sie die Karten doch auf den Tisch, später wird es nur schlimmer“ oder „Wir wollen doch nur Ihr Bestes“ aus der Ruhe bringen lassen. Ich empfehle meinen Mandanten für solche Fälle, entschlossen die Arme zu verschränken und Flachsinn frech zu kontern:

– „Mein Anwalt ist so teuer, der kann für sein Geld ruhig mal was tun.“

– „Mehr als eine Nacht können Sie mich aus eigener Gewalt mich sowieso nicht einsperren. Wenn sich dann aber herausstellt, dass Sie mir in der ganzen Zeit ohne Grund Kontakt mit meinem Anwalt verweigert haben und noch nicht mal ein ausreichender Verdacht vorliegt, könnte das für Sie ziemlich unerfreuliche Konsequenzen haben. Aber über Ihre berufliche Zukunft entscheiden natürlich Sie …“

Auch Zeugen, zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Nachbarn, sind nicht verpflichtet, Polizeibeamten gegenüber irgendeine Auskunft zu geben oder diese am Küchentisch zu bewirten. Ich weiß, das deutsche TV und auch viele Polizeibeamte stellen es anders dar. Aber tatsächlich hat ein Polizist keinerlei Recht, einen Zeugen zu einer Aussage zu zwingen. Vielmehr muss ein Zeuge nur aussagen, wenn er vom Staatsanwalt vorgeladen wird. Und dann kann er schon mal einen Anwalt mitbringen.

Bei Durchsuchungen dürfen Beamte in der Regel nicht verbieten, dass ein Anwalt informiert wird. Außerdem sollte man darauf bestehen, dass ein unbeteiligter Zeuge hinzugezogen wird. Wenn eines von beiden verweigert wird, sollte man erklären, jetzt gehen zu wollen. Sofern keine Haft- oder Festnahmegründe vorliegen, können die Beamten dies nicht verhindern. Auch den folgenden Anruf vom Nachbarn nicht. Wenn sie sich weigern, hilft es schon mal, die Stichworte „Freiheitsberaubung“ und „Verwertungsverbot wegen rechtswidriger Durchsuchung“ parat zu haben. Auf keinen Fall aber eine köprerliche Auseinandersetzung provozieren, sondern lieber dafür sorgen, dass der Zeuge alles mitbekommt.

Kein Betroffener oder Zeuge ist verpflichtet, aktiv an einer Durchsuchung mitzuwirken. Es gibt insbesondere keine Pflicht, Passwörter zu nennen oder zu sagen, wo sich bestimmte Unterlagen befinden. (Andererseits besteht dann die Gefahr, dass mehr mitgenommen wird als eigentlich erforderlich.)

Die größte Gefahr bei Durchsuchungen ist, dass Beamte diese gerne nutzen, schon mal mit dem Beschuldigten zu „plaudern“. Die Angaben landen dann in einem Vermerk und wirken als halbes Geständnis. Während einer Durchsuchung sollte man deshalb grundsätzlich möglichst schweigsam sein und von vornherein klarstellen, dass man sich nicht zur Sache äußern will.

(Danke an Jens für den Hinweis)

KOSTENFALLE

Wer auf seinem Anrufbeantworter einen Text laufen lässt, der das Wort „Ja“ enthält, kann in eine kuriose Kostenfalls geraten. Nach diesem Bericht werden R-Gespräche dann mitunter durchgestellt und berechnet.

Dabei ist die Rechtslage an sich nicht kompliziert. Das „Ja“ ist nicht die erforderliche Willenserklärung, die für einen (vertraglichen) Vergütungsanspruch erforderlich ist. Die Ansage kommt von einer Maschine und sie hat erkennbar nichts mit dem Vertragsangebot (Annahme eines kostenpflichtigen R-Gesprächs) zu tun.

Die Gebühren dürfen nicht berechnet werden. (Wer vor Gericht was beweisen muss, ist eine andere Frage.)

(Link gefunden bei neues aus schwabenheim)

SPERRE

Für Gläubiger sind die Daten aus dem Melderegister erster und wichtigster Anknüpfungspunkt, um den Verbleib eines Schuldners zu ermitteln. Leider erhält man in letzter Zeit immer häufiger die Antwort:

„Frau Heidi Susanne B. ist hier nicht gemeldet. Diese Auskunft wird auch erteilt, wenn eine Auskunftssperre besteht.“

Der Gesetzgeber macht es Leuten leicht, sich nach einem Umzug zu verstecken. Nach § 34 des Meldegesetzes ist nämlich jede Auskunft unzulässig, wenn der Betroffene der Behörde Tatsachen glaubhaft macht, „die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann“.

Praktisch muss man nur behaupten, von einem oder einer Verflossenen verfolgt und / oder bedroht zu werden, schwupps ist die absolute Auskunftssperre drin. Weder das Gesetz noch die Verwaltungsvorschriften sehen Ausnahmen vor. Das heißt, man kann noch so begründet darlegen, dass man mit dem angeblichen Verfolger nichts zu tun hat und auch keine Daten an ihn weitergeben wird.

Wie es aussieht, kann man gegen die verweigerte Auskunft nur mit der Begründung klagen, dass die Voraussetzungen für eine Auskunftssperre gar nicht vorlagen und die Auskunft deshalb zu Unrecht verweigert wird.

Bis das Verwaltungsgericht so was entscheidet, dürften ein bis zwei Jahre vergehen. Die Chancen stehen natürlich gut, dass der Schuldner schon längst wieder umgezogen sein wird – mit neuer Auskunftssperre, natürlich.

KLARSTELLUNG

Im Bewachungsgewerbe herrscht mitunter ein rauer Ton. Auch gegenüber den eigenen Angestellten. Eine bekannte Firma versieht zum Beispiel jede Gehaltsabrechnung mit diesem Hinweis:

Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass alle Niederlassungsleiter und Niederlassungsleiterinnen nicht nur selbstständig Personal einstellen, sondern auch selbstständig Personal entlassen können.

BERÜCHTIGT

Selbsteinschätzung eines Hamburger Anwalts:

Herr Rogozenski ist für sein außergewöhnliches Durchsetzungsvermögen bekannt. Er ist bei Mandanten wegen seiner ruhigen und klar verständlichen Darstellung der Rechtslage beliebt und bei Gegnern aufgrund seiner Erfolge bekannt und berüchtigt.

Und so lobt (?) er seine Sekretärin:

Frau Kljucanin ist neben ihrer Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen Sachverhalte schnell zu erfassen und das Nötige zu veranlassen, auch wegen ihrer Anmut beliebt und berüchtigt.

Auch Herr Klötzke, der Referendar, kommt gut weg:

Herr Klötzke ist in der Kanzlei als Rechtsreferendar tätigt und betreut hierbei insbesondere die Fälle des Vertrags- und Wettbewerbsrechts. Ferner ist Herr Klötzke auch für die Bearbeitung der strafrechtlichen Mandate zuständig. Er ist dabei für seine schlagfertige und direkte Vorgehensweise, sowie die sorgfältige und konsequente Bearbeitung der Mandate in der Kanzlei bekannt und geschätzt.

(Link gefunden bei Jurabilis)

KULTVERDÄCHTIG

Der Shopblogger:

Eben hat’s wieder Alarm gemacht. Eine Stammkundin löste diesen aus. Ich habe also meinen beliebten Handchecker geholt (siehe ein paar Einträge weiter unten) und wollte der Sache auf den Grund gehen. Sie war absolut unkooperativ, hat dauernd versucht, die Schuld auf das Handy oder einen Fehler in der Anlage zu schieben und hat mich letztenendes vor allen Kunden angeschrien, sie hätte nichts eingesteckt uns sie müsse nach Hause. Ich habe sie dann einfach stehengelassen, um die Stimmung nicht weiter aufzuheizen.

Und sie hat geklaut, jede Wette. Ich merke das. Man bekommt im Laufe der Jahre ein unglaubliches Gespür für sowas.

Björn Haste betreibt einen Supermarkt und berichtet fast in Echzeit von großen und kleinen Merkwürdigkeiten. Kultverdächtig.

(via Schockwellenreiter)

RUMMEL

Ryanair zieht gegen die Stadt Düsseldorf vor Gericht – wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und anderer hübscher Tatbestände. Ryanair-Chef Michael O’Leary protestierte überdies heute persönlich vor dem Düsseldorfer Rathaus gegen den Versuch der Stadtverwaltung, eine Werbeagentur einzuschüchtern. Diese hatte auf städtischem Grund Ryanair-Plakate ausgehängt, auf denen die Fluggesellschaft mit frechen Sprüchen für den unweit von Düsseldorf gelegenen Flughafen Weeze wirbt. Das passte einigen Stadtvorderen nicht. Diese sollen der Werbeagentur sogar mit der Kündigung der Verträge gedroht haben.

Näheres berichten der Kölner Stadtanzeiger, die Westdeutsche Zeitung und fliegertarife.de.

Parallel dazu geht unser Kampf dafür weiter, dass sich der Flughafen „Düsseldorf Regional (Weeze)“ nennen darf. Die verständnisvollen Kölner Landrichter, zu denen der große Konkurrent aus Düsseldorf immer wieder gerne flüchtet, sehen in diesem Namen allerdings bislang eine „Irreführung des Verbrauchers“. Der arglose Kunde, so argumentieren sie, halte Weeze womöglich für einen Stadtteil von Düsseldorf – auch wenn die tatsächlichen Entfernungen natürlich überall angegeben sind und jemand, der im Internet Tickets bucht, meistens auch lesen kann.

Der Rummel soll natürlich weiter darüber aufklären, dass es in Düsseldorf nicht zwei internationale Flughäfen gibt. Im Fall von Frankfurt Hahn hatten die Richter immerhin schon ein Einsehen. Wegen der vielfältigen Berichterstattung, so befanden sie, gebe es kaum noch jemanden, der diesen Airport unweit des Römers vermutet.

Wer also „Unwissende“ in seinem Umfeld hat, tut mir persönlich einen Gefallen, wenn er mit ihnen mal über Ryanair und den Flughafen Weeze spricht und verrät, dass es vom Terminal bis zur Königsallee rund 70 Kilometer über die (meistens leere) A 57 sind. Sollte es sich hierbei um Kölner OLG-Richter und/oder deren Ehefrauen, Kinder, Tennisbrüder, Friseure oder Presbyteriumskollegen handeln, würde ich bei Mr. O’Leary sicher einige Billig-, äh preiswerte Flüge rausschlagen können.

LEIH-DVDS KOPIEREN

Gestern mit einem Staatsanwalt eine interessante Diskussion gehabt, ob das private Kopieren von ordentlich entliehenen DVDs an sich schon strafbar ist. Er meinte, dass die Videothek nur ein „vorübergehendes Nutzungsrecht“ einräumt. Dieses Nutzungsrecht ende mit der Rückgabe der DVD.

Ich habe darauf hingewiesen, dass § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung für private Zwecke ausdrücklich zulässt, sofern nicht eine „offensichtlich rechtswidrige Vorlage“ verwendet wird. Eine andere Einschränkung macht das Gesetz nicht.

Wie man eine gegen Geld ausgeliehene DVD als „offensichtlich rechtswidrige Vorlage“ ansehen will, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Aber da es in unserem Fall nicht um diese Frage ging, wollen wir uns beide bei Gelegenheit mal schlau machen.

Passend zum Thema: Deutsche Bibliothek testet illegale Kopiersoftware

Ähnlicher Bericht bei heise online (wiederum mit einem Link zur Firma Slysoft)

ERHÖHTE ANFORDERUNGEN

Schreiben des OLG Celle:

Es wird darum gebeten, im Schriftverkehr mit dem Oberlandesgericht den Namen des jeweiligen Unterzeichners zur besseren Identifizierung in Maschinenschrift unter die Unterschrift zu setzen.

Nur wenig darunter:

Diese Mitteilung wurde maschinell erstellt und ist daher nicht unterschrieben.

SCHNELL ENCARTA LESEN

Mit der MSN Suche ermöglicht Microsoft auch den Zugriff auf sein Lexikon „Encarta“. Wenn man einen Suchbegriff aufschlägt, beginnt eine Uhr abwärts zu ticken. 2 Stunden Zeit bleiben laut Banner, um die Encarta zu nutzen.

Wenn man ein neues Browserfenster öffnet und einen beliebigen Suchbegriff eingibt, tickt die Uhr wieder von vorne. Bei mir zumindest.

VORSICHT, FRAGEBOGEN

Jens Scholz wirft mir ein Stöckchen zu. Also:

1. Wieviele gigantische Bytes an Musik sind auf deinem Computer gespeichert?

0,0. Das liegt einfach daran, dass ich keine Musik höre. Im Autoradio suche ich allenfalls ein Wortprogramm. Und im Sportstudio, wenn ich es mal dahin schaffe, höre ich nicht hin (läuft ohnehin nur Werbung für Klingeltöne). Keine Ahnung, woher diese lethargische Haltung gegenüber Musik kommt. Logischweise habe ich auch keinen iPod.

2. Die letzte CD, die du gekauft hast…

Die größten Hits der Beatles. Vor ungefähr 3 Jahren. War ein Geburtstagsgeschenk.

3. Welches Lied hast du gerade gehört, als dich der Ruf ereilte?

In meiner Wohnung war es still.

4. Fünf Lieder, die mir viel bedeuten oder die ich oft höre.

Siehe 1. Den letzten Tonträger habe ich vielleicht mit 10, 11 Jahren für die Klassenparty aufgenommen. Ich habe Mel Sondocks Hitparade mitgeschnitten.

5. Wem wirfst du dieses Stöckchen zu (3 Personen) und warum?

Ich werfe das Stöckchen meinen drei Lesern zu.

QUIZVERBOT

Der Gewinnspielsender Neun Live darf aus „wirtschaftlichen Interessen“ zu erfolgreiche Mitspieler ausschließen. Das Landgericht München bestätigte laut Spiegel online ein Spielverbot, das der Sender gegen zwei besonders erfolgreiche Anrufer ausgesprochen hatte.

Mit der Klage wollten die zwei Wissenschaftler Gewinne in Höhe von rund 30.000 Euro einfordern, die der Sender nicht auszahlen möchte. Die Gewinne sollen angefallen sein, nachdem den beiden die Teilnahme untersagt worden ist.

Interessant wäre mal zu erfahren, worin das „überlegene Wissen“ der erfolgreichen Anrufer besteht.