ZUORDNUNGSPROBLEME

Der Mandant beschwert sich, dass ich bislang nicht tätig geworden bin. Und was ist mit dem Vorschuss? Ich hatte extra darauf hingewiesen, dass ich ohne Anzahlung nichts machen werde. „Das Geld ist doch längst überwiesen.“

Echt? Das wäre aber peinlich.

Wie sich herausstellt, ist das Geld tatsächlich eingegangen. Problem ist nur, dass von zwölf Buchstaben im Text der Überweisung ganze zwei korrekt geschrieben sind. Deswegen hing der Betrag, eine ziemlich normale Summe, auch geduldig in der Buchungsschleife.

VODAFONE SAGT DANKE

Ha, haben sie bei Vodafone gedacht. Wer schon zehn Jahre dieselbe Nummer bei uns hat, sitzt am Rosenmontag auch im Büro. Richtig. Die nette Dame aus dem Callcenter überschlug sich förmlich:

Wir wollen Ihnen danke sagen. Danke, dass Sie schon so lange unser Kunde sind. Dafür wollen wir uns bei Ihnen wirklich bedanken. Also bedankt sich Vodafone mit einem herzlichen Dankeschön …

Ich raffe das jetzt brutal und komme direkt zu dem Teil, der offensichtlich abgelesen wurde:

Als Dankeschön erhalten Sie eine kostenlose Partnerkarte.

Wahrscheinlich habe ich nicht die nötige Begeisterung für dieses Präsent an den Tag gelegt. Was vielleicht auch am fehlenden Partner liegt. Bzw. an einem Partner, den ich auf meine Kosten telefonieren lassen möchte. Deshalb erklärte mir die Dame lang und breit, wofür man eine Partnerkarte auch ohne Partner nutzen kann. Ich beschränke mich auf ein Abstract:

Im Auto, zur Trennung von Privat- und Dienstgesprächen, als Geheimnummer für die allerbesten Freunde. Und, na ja, als Partnerkarte …

Aber das hatten wir ja schon. Ich war also schon drauf und dran, mir als Treuegeschenk eine kostenlose Partnerkarte schicken zu lassen, um sie dann für die nächsten zehn Jahre in einer Klarsichthülle zu verstauen.

Gut, ich notiere dann die Partnerkarte mit den 20 Freiminuten zum Sonderpreis von sechs Euro.

Eine kostenlose Karte mit 20 Freiminuten, die Geld kosten? Nach einigem Hin und Her stimmte mir die Dame zu, dass man da eigentlich nicht mehr im strengen Sinn von kostenlos sprechen kann. Sie hatte dann sogar „persönlich irgendwie Verständnis“ dafür, dass ich mich nicht unbedingt mit einer monatlichen Belastung von sechs Euro „beschenken“ lassen möchte.

Dafür hatte sie eine andere Idee:

Sie telefonieren ja noch im Classic-Tarif. Vodafone schenkt Ihnen 35 Monate die Grundgebühr.

Super, das Geschenk nahm ich sofort an. Wie sich herausstellte, kriege ich es aber nur, wenn ich den Classic-Tarif abwähle und mich für ein „supergünstiges Minutenpaket“ entscheide.

Dafür soll ich zunächst meine letzten zwölf Rechnungen raussuchen und prüfen, wieviel ich durchschnittlich im Monat telefoniere.

Sonst kann ich Ihnen kein Minutenpaket empfehlen.

Klar, ich bin Rosenmontag im Büro, weil ich Langeweile habe. Deshalb geiere ich darauf, mich durch Handyrechnungen zu klauben. Ich sagte dennoch schmierölig zu, mich über die 1212 mit dem Stichwort „Minutenpaket“ zu melden, sobald mir der Steuerberater die Unterlagen rausgesucht hat. Das glaubte sie sogar, fand es „ganz toll“ und wünscht mir noch einen „ganz tollen Tag“.

Nach dem Gespräch checke ich was eine Partnerkarte regulär kostet, wenn man nicht zum erlauchten Kreis der Uraltkunden gehört: sechs Euro im Monat, bei 20 Freiminuten.

Noch so ein Anruf, Vodafone, und wir schaffen den nächsten Jahrestag nicht mehr.

BÖSER ANWALT

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über Studenten, die wegen BaföG-Betrugs Ärger haben und sich jetzt vom eigenen Anwalt abgezockt fühlen.

Mag sein, kann ich nicht beurteilen. Schwarze Schafe gibt es überall. Nicht nachvollziehen kann ich allerdings, dass der Artikel ausdrücklich und pauschal vor Verteidigern warnt, die Honorarvereinbarungen abschließen. Schließlich, so die Begründung, gebe es ja auch Anwälte, die nach den gesetzlichen Sätzen abrechnen.

Gute Anwälte rechnen also nach dem Gesetz ab, böse erkennt man an ihren Honorarvereinbarungen. Schon der Ansatz ist reichlich absurd. Anders formuliert bedeutet die Aussage ja: Der billige Jakob leistet überraschenderweise auch noch die bessere Arbeit. Oder: Warum soll ich mit Krebs zum Chefarzt in die Fachklinik, wenn der Assistenzarzt im Vorstadtkrankenhaus das doch auch auf Krankenschein behandelt?

Ich persönlich kann nur sagen, dass umfangreiche Strafsachen – dazu können auch BaföG-Fälle gehören – nicht kostendeckend mit den gesetzlichen Vergütungssätzen zu bearbeiten sind. Oder höchstens, wenn man bearbeiten mit Inaktivität und klug aus der Wäsche schauen verwechselt. Hierfür sind aber aus Mandantensicht auch die gesetzlichen Gebühren rausgeschmissenes Geld.

Maßgeblich kann doch nur sein, ob der Anwalt fachlich (Qualifikation kostet nun mal Geld) und menschlich die Erwartungen des Mandanten erfüllt. Überdies muss seine Gebührenpolitik so transparent sein, dass der Mandant zu jedem Zeitpunkt weiß oder zumindest erfragen kann, welche Leistung er für sein Geld bekommt bzw. bekommen hat.

Aber wenn es die SZ besser weiß, bitteschön, dann bin ich halt auch ein böser Anwalt.

(Link via Streitsache)

DATEN KEIN HAUSRAT

Die Hausratversicherung schützt allenfalls den PC, nicht jedoch die auf der Festplatte gespeicherten Daten. Hierfür wäre eine besondere Elektronikversicherung erforderlich. Wie Spiegel online berichtet, wies das Landgericht Stuttgart die Klage eines Geschäftsmannes ab. Dieser musste wegen eines Blitzschlages seine Kundenkartei von Dattenrettern wiederherstellen lassen.

TV AM SONNTAG

Auf tv nrw kann man angeblich gerade € 5.200 Euro gewinnen. Ich müsste nur in der Lage sein, diese Buchstaben zu ordnen:

ZIET TSI DELG

Aber das ist so vedammt schwer. Und schon seit einer Viertelstunde kommt auch kein anderer Anrufer drauf…

VERPARTNERT

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14. September 2004 , 6 K 631/04:

Die Unterscheidung zwischen verheirateten und verpartnerten Beamten entspricht der Wertentscheidung des Grundgesetzes.

Wieder ein Wort gelernt.

3 x BEKLAUT

Zwei Düsseldorfer Anwälte haben sich neue Autos gekauft, vielleicht auch geleast. Jeder kriegte einen BMW 330 Cabrio. Binnen weniger Tage wurden beide Fahrzeuge geklaut, berichtet der Express.

Na dann viel Spaß bei der Diskussion mit der Versicherung.

Auch Eduard Zimmermann („Nepper, Schlepper, Bauernfänger“) hat es erwischt.

(Danke an Björn Blümel für den Hinweis)

BLUTRACHE

Ein verletzter Staatsanwalt, weinende Anwälte und ein Angeklagter, der angeblich weiß, dass er schon tot ist. Die Westfalenpost und die WAZ berichten Details von dem missglückten Beginn eines Totschlagsprozesses in Hagen.

(Danke an Volker für die Links)

KNÜLLE

Wegen Trunkenheit am Steuer hat ein Kölner Strafverteidiger sechs Monate Gefängnis auf Bewährung kassiert. Wie der Express berichtet, wurde er mit 1,9 Promille erwischt, als er aus dem Parkhaus am Justizzentrum fuhr.

Hoffentlich gehört er wenigstens zu den Kollegen, die nur besoffen gut plädieren.

BESTATTUNGSPFLICHT

Neffen und Nichten zählen nicht zu den „nahen“ Verwandten eines Verstorbenen. Sie können deshalb nicht – auch nicht unter Berufung auf ein angebliches Gewohnheitsrecht – verpflichtet werden, die Kosten für die Bestattung des Angehörigen zu übernehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Zeitschrift für die Anwaltspraxis EN-Nr. 96/2005).

ARROGANT UND SELBSTHERRLICH

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,

für meine Mandantin lege ich die folgende Verteidigungsschrift vor:

Meine Mandantin fuhr mit der Zeugin B. in der Straßenbahn 7.. . Meine Mandantin und die Zeugin saßen in der Nähe einiger Jugendlicher, mit denen sie nichts zu tun hatten. Diese Jugendlichen wurden kontrolliert. Die Kontrolleurin meinte, dass einer oder mehrere der Jugendlichen schwarz führen. Sie diskutierte lautstark mit den Betreffenden.

Meine Mandantin und die Zeugin wollten an der H-straße aussteigen. An der H-straße wohnt meine Mandantin. Nachdem Frau E. und die Zeugin rechtzeitig vor der H-straße aufgestanden waren, stellte sich die Kontrolleurin meiner Mandantin in den Weg und forderte diese auf , in der Bahn zu bleiben.

Meine Mandantin wies daraufhin, dass sie an der H-straße aussteigen will. Sie erklärte auch, dass sie nicht zu der Gruppe der Jugendlichen gehört. Der Kontrolleurin hielt sie ihr (gültiges) Ticket zur Überprüfung hin. Die Kontrolleurin weigerte sich jedoch, das Ticket zu prüfen. Sie verlangte, dass meine Mandantin und die Zeugin in der Bahn sitzen bleiben, „bis ihr an der Reihe seid“.

Meine Mandantin wollte daraufhin an der Kontrolleurin vorbei. Diese schubste Frau E. brutal zurück. Bei dem anschließenden Gerangel wurde meine Mandantin von der Kontrolleurin mehrfach getreten und erheblich verletzt. Ich füge den Notfallbehandlungsschein des Hausarztes bei.

Auch außerhalb der Bahn wurde die Kontrolleurin gegen meine Mandantin tätlich. Die Darstellung der Kontrolleurin sowie des anderen Kontrolleurs ist falsch. Meine Mandantin hat sich lediglich gegen die Gewalttätigkeiten der Kontrolleurin gewehrt. Dies kann auch eine unabhängige Zeugin bestätigen. Es handelt sich um Frau N, die den ganzen Vorfall beobachtet hat.

Ohnehin waren sämtliche Abwehrmaßnahmen meiner Mandantin durch Notwehr gerechtfertigt.

Der Angriff der Kontrolleurin war rechtswidrig.

Fahrkartenkontrolleure haben kein Recht, Fahrgäste am Aussteigen zu hindern. Jedenfalls dann nicht, wenn Fahrgäste einen gültigen Fahrausweis vorzeigen und dieser Fahrausweis sofort kontrolliert werden kann. Genau dies hatte die Kontrolleurin jedoch verweigert. Ein Festnahmerecht nach § 127 StPO käme nur in Frage, wenn ein Tatverdacht bestünde. Dieser Tatverdacht konnte hier jedoch schon deswegen nicht entstehen, weil meine Mandantin – unbestritten – einen gültigen Fahrausweis hatte und diesen auch vorzeigte.

Das Verhalten der Kontrolleurin stellt sich deshalb als Freiheitsberaubung, zumindest aber als Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung dar.

Ich habe für meine Mandantin bereits Strafantrag gestellt und bitte darum, das arrogante und selbstherrliche Verhalten der Kontrolleurin mit der gebotenen Härte zu ahnden.

Im Übrigen beantrage ich, das Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

HÖHERE GEWALT

Auch behördliche Anordnungen können höhere Gewalt sein. Mit dieser Begründung gibt der Bundesgerichtshof der Klage von Bulgaren statt, die nicht mehr rechtzeitig Visa für eine gebuchte Thailand-Reise besorgen konnten. Die thailändischen Behörden hatten ohne vorherige Ankündigung kurz vor dem Reisetermin die Visapflicht eingeführt.

Da sie nach Auffassung des Gerichts zu Recht wegen „höherer Gewalt“ gekündigt haben, erhalten sie jetzt den Reisepreis zurück. (beck-aktuell)

VERSTIMMT

Die Stadt Düsseldorf und der örtliche Flughafen sind verstimmt, weil Ryanair auf Plakaten locker-flockig und flächendeckend für eine preiswerte und schnell erreichbare Alternative wirbt – den Airport in Weeze, den ich ja bekanntlich vertrete.

Das Büro des Oberbürgermeisters übt sogar Druck auf die Werbeagentur aus, die den Grund für die Plakatsäulen bei der Stadt gepachtet hat. Ziel: Künftige Werbung soll zensiert werden. Das berichtet jedenfalls der Express.

Der stellvertrende Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement fordert nach dem Bericht offen eine Vertragsänderung, damit sich die Stadt unliebsame Reklame künftig verbitten kann.