VIELFAHRER

Vielfahrer genießen keine Sonderrechte. Deshalb muss der bekannte Münchner Anwalt Rolf B. jetzt auch seinen Führerschein verzichten. Der Jurist hatte insgesamt 23 Punkte angehäuft, die meisten wegen Tempoverstößen. Er hält das Punktesystem für ungerecht, weil es Vielfahrer benachteiligt.

Vor dem Verwaltungsgericht soll der Kollege auch erklärt haben, seineFahrweise sei „natürlich nicht ständig und permanent in formalistischer Weise auf peinlichst genaue Beachtung der Verkehrsvorschriften ausgerichtet“. Dafür attestierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ihm eine verächtliche Einstellung gegenüber verkehrsrechtlichen Bestimmungen und mangelnden Willen zu einem rechtstreuen Verhalten, berichtet beck-aktuell.

Ich tippe mal, dass die Straßenverkehrsbehörde diese Äußerungen ebenfalls aufgreift und bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Probleme macht. Immerhin können solche Erklärungen ja belegen, dass der Betroffene grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Wäre interessant, ob der Anwalt einen Anwalt hatte.

MIT ARBEIT VERBUNDEN

Ein Lehrer kann sich nicht gegen eine Versetzung wehren, weil er deswegen seine Unterrichtsmaterialien nicht bis zur Pensionierung verwenden kann. Das Verwaltungsgericht Göttingen hält es für zumutbar, dass ein 55-jähriger Lehrer sich auf seine neuen Schüler einstellt und den Unterricht entsprechend vorbereitet. Der Pädagoge hatte sich gegen seine Versetzung von der Orientierungsstufe an eine Hauptschule auch deswegen gewehrt, weil er dort sein bisheriges Lehrprogramm nicht mehr unverändert durchziehen kann. Näheres bei Spiegel online.

(Danke an Rotkäppchen für den Link)

GUTE GRÜNDE

Aus einem Schriftsatz Kölner Rechtsanwälte:

… beantragen wir, die Stellungnahmefrist wegen des zurückliegenden Urlaubs des Unterzeichners um zwei Wochen bis zum 11. Februar 2005 zu verlängern.

Ach so.

KINDERLÄRM

Ein Mitbewohner, der sich darüber beschwert, dass die anderthalbjährige Tochter der Mieterin über ihm nachts manchmal schreit. Schlimm genug, aber nicht neu. Besonders wird dieser Fall allerdings durch den Umstand, dass der Mann selbst vor einigen Wochen Vater geworden ist.

UNAUFGEFORDERT

Nicht jede Abmahnung wegen unverlangt zugesandter E-Mails ist erfolgreich. So entschied das Amtsgericht Gelsenkirchen, dass ein Anwalt, der für die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes kandidiert, seinen Kollegen unaufgefordert Wahlwerbung mailen darf. Angesichts des zahlenmäßig überschaubaren Empfängerkreises und der gleichlautenden Interessen habe der Absender das Einverständnis seiner Kollegen vermuten dürfen.

(44 C 640/03; zitiert nach Zeitschrift für Anwaltspraxis (ZAP), Eilnachrichten-Nr. 70/2005)

GELD ZURÜCK VON JAMBA & CO.

ix wirft die Frage auf, ob Klingelton-Abos überhaupt wirksam sind, wenn sie von Minderjährigen bestellt werden. Das kann ich beantworten.

1. Der Grundsatz

Verträge, die ein Minderjähriger abschließt, sind grundsätzlich schwebend unwirksam. Das heißt, die Eltern können das Geld zurückverlangen, so lange sie dem Vertrag nicht ausdrücklich zugestimmt haben. So steht es in § 108 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Klingeltöne schon ausgeliefert wurden.

2. Die Einschränkung (Taschengeldparagraf)

Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Geld zur freien Verfügung gegeben haben, im Regelfall also das Taschengeld, kann der Jugendliche damit machen, was er will. So steht es in § 110 BGB.

Allerdings werden sich Klingeltonanbieter nicht auf den „Taschengeldparagrafen“ berufen können, wenn – wie fast immer – eine Abo-Verpflichtung entsteht. Die Höhe der Kosten ist hier gar nicht absehbar, insbesondere nicht, ob der Jugendliche auch im nächsten Monat den Betrag zur Verfügung hat. Der Taschengeldparagraf ist also kein Freibrief für die Anbieter.

Hinzu kommt ohnehin, dass auch Zahlungen, die an sich unter den Taschengeldparagrafen fallen, frei widerruflich sind. Und zwar exakt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Leistung bewirkt, d.h. gezahlt wird (Palandt, Kommentar zum BGB, § 110 Randnummer 4). Da Jamba und Konsorten erst mit Zeitverzögerung von den Prepaid-Karten oder den Vertragskonten abbuchen, dürfte also immer noch Zeit für den Widerruf sein, selbst wenn das Geld tatsächlich zur freien Verfügung gestanden haben sollte.

3. Eindeutiges Ergebnis

Jamba & Co. müssen sämtliche Kosten zurückbuchen, wenn die Eltern dies verlangen.

PAULA UND MIMI

Vor in paar Tagen hatte ich mit meiner Freundin Mimi telefoniert. Nimm dir einen Anwalt, hat sie gesagt. Die sind im Bett richtige Säue. Wahrscheinlich, weil sie sich den ganzen Tag an Regeln halten müssen.

Paula Lambert, Das Leben als Frau, GQ Deutschland 02/05.

FAMILIENPASS

Ins Visier der Staatsanwaltschaft sind 219 nordrhein-westfälische Lehrer geraten. Sie sollen nach Klassenfahrten zum Bottroper „Movie Park Germany“ Freikarten für sich und ihre Familien im Wert von 250 Euro angenommen haben. Das berichtet die NRZ.

Interessant ist, dass die Lehrer die Freikarten nach dem Besuch im verschlossenen Umschlag erhalten haben sollen. Wer sich also darauf berufen hat, dass er eigentlich davon ausging, dass der Umschlag Werbematerial enthält, dürfte den Vorwurf der Vorteilsannahme damit entkräftet haben. Denn auch hier geht natürlich nichts ohne einen entsprechenden Vorsatz des Täters.

Nachtrag: Ein etwas ausführlicherer Bericht bei Spiegel online. Ein Lehrerverband rät Betroffenen inzwischen, sich gegen den strafrechtlichen Vorwurf zu wehren.

ANGST

Wirtschaftsminister Clement räumt laut Spiegel online ein, dass die offizielle Zahl der Arbeitslosen erstmals bei fünf Millionen liegen wird.

„… dafür kommen jetzt auch alle Arbeitslosen in eine intensivere persönliche Betreuung und Vermittlung in unseren neuen Job-Centern“, sagte der Minister. „Ich bin zuversichtlich, dass wir sodann die Arbeitslosigkeit Schritt für Schritt nach unten drücken können.“

Bei solch hilflosen Äußerungen wird mir auch klar, warum intensiv an der Verschärfung des Demonstrationsrechts und am Verbot radikaler Parteien gearbeitet wird. Die Regierung, gefangen in der selbstverordneten Reformlethargie bis zu den Wahlen, hat nicht nur keine Argumente mehr.

Sie hat Angst.

AN ALLE HAUSHALTE MIT TAGESPOST

In Düsseldorf verteilt laut rp-online ein Unbekannter Bargeld, und zwar in nicht ganz unbeträchtlichen Summen. Wenn man Bargeld im Briefkasten findet, darf man übrigens getrost von einer Schenkung ausgehen und ist nicht verpflichtet, die Polizei zu holen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der freundliche Spender law blog liest und keine Anlaufpunkte mehr hat, können Wunschadressen bzw. tote Briefkästen gern in den Kommentaren hinterlassen werden.

SICHERHEIT

Jura-Absolventen wollen am liebsten als Staatsdiener arbeiten. Wie Focus berichtet, möchten die meisten Diplomaten bei Joschka Fischer werden. Da dies aber nicht geht, werden auch alle anderen Jobs in der öffentlichen Verwaltung mit Kusshand genommen.

Wichtigstes Motiv: die Sicherheit.

Das ist auch gleich die Erklärung, warum die Anwaltssschwemme, die ja weitgehend von enttäuschten Möchtegern-Beamten gespeist wird, echte Anwälte nicht sonderlich beunruhigen muss.

ZWEI SORTEN

Zwei Sorten Nudeln beim Italiener im Carsch-Haus bekämpfen nicht nur den kleinen Hunger. Sondern auch jede Lust, die Zeit bis zum Eintritt des Wochenendes betriebswirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.

Also noch ein Kaffee, schräg gegenüber bei Kebali. Mal sehen, was mir gleich noch einfällt, um mich vor der Arbeit zu drücken.