Türenknallen kostet 200 Euro. Zumindest wenn es sich um den Eingang zu einem Gerichtssaal handelt. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte das Ordnungsgeld gegen einen verärgerten Mann, der sich mit einem lauten Abgang Gehör verschaffte. Der Amtsrichter sah sich in seiner Würde verletzt und setzte die Strafe fest, berichtet beck-aktuell.
Archiv des Autors: Udo Vetter
VERSCHOLLEN
Wer in Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist, kann 1 Jahr nach dem Ereignis für tot erklärt werden (§ 7 VerschG – „Gefahrverschollenheit“). Diese Voraussetzung wird nach Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz für die anlässlich der Flutkatastrophe in Südasien als verschollen geltenden Personen vorliegen.
Angehörige, die sich über die Rechtslage informieren wollen, finden auf der Seite des Bundesjustizministeriums eine Zusammenfassung der Rechtslage und den Gesetzestext.
STRAFARBEIT
Sollte es der Bekleidungsindustrie nicht zu denken geben, dass ich seit Wochen lieber Geschirr spüle oder Schuhe bürste – statt einen Stapel neuer Herrenhemden auszupacken?
ALG II: FÜR MANCHE MEHR
Auch Selbstständige und Geringverdiener können nach der Hartz-Reform unter Umständen Leistungen bekommen. Vor allem bei niedrigem Einkommen und unterhaltspflichtigen Kindern gibt es Zahlungen, die bisher so nicht möglich waren. Ein interessanter Artikel in der Süddeutschen Zeitung.
CONTENT-KLAU 4
Die Abstimmung fiel einstimmig aus: Mit der gestrigen Stellungnahme von IzySoft soll es jetzt erst einmal gut sein. Die Weblogs wurden freiwillig aus dem Angebot genommen.
Darum ging es.
Deshalb mache ich jetzt mal einen Punkt und danke für die Aufmerksamkeit und kontroversen Diskussionen.
Nächstes Thema.
LEIDER
Udo, der Sachbearbeiter:
Bitte in diesen beiden Sachen (letzte) Mahnungen an den Mandant. Zusatz: Wenn bis zum 31. Januar 2005 keine Zahlung, müssen wir Sie leider verklagen.
SAUBERKEIT PP.
Herr Assessor B. aus dem Polizeipräsidium in D. erläutert eine „Schadensersatzforderung des Landes Nordrhein-Westfalen“:
Näherhin verhält es sich dergestalt, dass Ihre Mandantin am 3. Oktober 2004 gegen 04.10 Uhr durch Polizeivollzugsbeamte meiner Behörde in eine Gewahrsamszelle der Polizeiinspektion verbracht worden ist. Vor einer jeden Einlieferung, Entlassung oder Weiterverbringung von Personen werden Gewahrsamszellen von den insoweit zuständigen Beamten auf der Grundlage der einschlägigen Hygienevorschriften stets auf Sauberkeit pp. hin überprüft.
Aus dieser zwingenden Verfahrensweise ergibt sich, dass die Zelle, in die Ihre Mandantin eingeliefert wurde, sich vor dem Zeitpunkt der Einlieferung ebenfalls in einem einwandfreien Zustand befand. Tatsache ist hingegen, dass gegen 07.15 Uhr von einem diensthabenden Beamten bemerkt wurde, dass sich auf dem Zellenboden im Bereich der Zellentür und der Zellenpritsche auf einer Fläche von ca. 50 x 25 cm eine bis dahin nicht vorhandene Flüssigkeitslache befand.
Mithin befand sich die Zelle in keinem funktionsfährigen Zustand mehr, so dass eine Reinigung erforderlich wurde.
Und deshalb will das Land 6,50 Euro. So viel kostet nämlich eine Reinigung. Sagt zumindest Herr B.
VERSPÄTETE VORSÄTZE
Wenn du dir GEO Epoche kaufst, lass es an der Fußgängerampel nicht in einen Hundehaufen fallen.
CONTENT-KLAU 3
Sehr geehrter Herr Vetter,
> 1. Sie entfernen, sofern derzeit verwertet, die Inhalte meiner
> Mandanten bis Freitag, 7. Januar 2004, 12 Uhr, aus dem Angebot
> der Firma IzySoft.
Ihrer Bitte komme ich gern nach und habe den Zugriff auf die unten angegebenen Weblogs über die publizierten Adressen abgeschaltet. In dem Zusammenhang ist uns aufgefallen, dass in eine Reihe von Fällen die zugehörigen RSS-Dateien unter verschiedensten Adressen aufrufbar sind. Beispiele sind nicht zuletzt ‚Vertretbar.de‘ und ‚law blog‘, ganz abgesehen von möglicher Maskierung durch zwischengeschaltete Reformatierungs-Dienste.
Deshalb sollte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass einzelne Anwender mit entsprechender Sachkenntnis die Sperre durchaus aushebeln und sich Zugang verschaffen können. Weiterhin werden wir in Kürze eine Reihe von ‚opt-out’s nach einschlägig akzeptierten Methoden anbieten. Ich bitte um Verständnis, dass die Implementation eines solchen ‚opt-out‘ bis zum o.a. Termin wohl nicht möglich sein wird.
> 2. Sie erklären mir gegenüber, dass IzySoft keinen Content der
> genannten Weblogs mehr verwenden wird, sofern nicht die ausdrückliche
> Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Für Ihre Erklärung
> reicht zunächst eine Mail.
Es tut mir leid, aber der Begriff ‚(k)ein Content‘ scheint mir zu unbestimmt bzw. zu weit gefasst. Sie wissen selbst, wie schnell sich Zitate und andere Textbruchstücke in der Blogger-Szene verbreiten und unter beliebigen Quellen auftauchen. Eine absolute Sperre halte ich für ausgeschlossen und eine Verpflichtung dazu für unangemessen.
Zu einer gütlichen Einigung auf Basis der Ihnen einschlägig bekannten deutschen Rechtsprechung sind wir jedoch nach wie vor bereit.
Abseits der juristischen Betrachtung, und gerichtet an Sie als Blogger und die verehrten Kollegen: In der bisherigen Diskussion sind hier und dort Missverständnisse, offensichtliche Falschaussagen oder Unterstellungen ohne weitere Klarstellung geblieben.
Wären Sie -oder einer der Blogger-Kollegen- unter Umständen bereit, mir eine etwas ausführlichere Stellungnahme zu gestatten, die dann selbstverständlich nach Belieben diskutiert und zerrissen werden darf? Ich bitte ggf. um Nachricht.
In der Hoffnung, damit zur Klärung der Angelegenheit beigetragen zu haben,
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Schwanitz
für IzyNews http://izynews.de
VORSICHT, BAUSTELLE
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FLÜCHTIG
Aus den bayerischen Gefängnissen ist in den Jahren 2003 und 2004 kein einziger Häftling geflohen. Ich bin mir bei flüchtiger Betrachtung nicht sicher, ob die von der bayerischen Justizministerin in die Welt gesetzte Jubelmeldung auch Inhaftierte umfasst, die aus dem offenen Vollzug nicht mehr in die Haftanstalt zurückkehren.
Dann wäre das wirklich bemerkenswert.
EINSATZ
Mitarbeiter, die sich (leicht) verletzen und für den Tag krankgeschrieben werden. Aber trotzdem zur Arbeit kommen. Schätzen wir.
MEINE TEXTE
Die Annahme, dass das zur Verfügung stellen eines RSS-Feeds eine implizite Erlaubnis ist, den Feeds zu republizieren ist wirr! Mein Feed ist erstmal dazu da, dass Leute meinen Feed in ihrem Feedreader abonnieren nicht, damit der Feed in anderen Websites republiziert wird. …
Ich stelle meine Texte hier ins Netz, weil ich will, dass sie gelesen werden. Ich freue mich über Leute, die sie verlinken und zitieren. Ich freue mich über Leute, die sie ihren Freunden weitergeben. Ich freue mich über Leute, die Tools anbieten, die es möglich machen, meine Inhalte zu verfolgen.
Aber: Meine Texte gehören mir. Ich entscheide, wie sie wiederverwertet werden …
Diesen und seinen weiteren Argumenten ist kaum etwas hinzuzufügen.
Interessant, wenn auch für mich als Internet-Laien schwerer verständlich, auch die Anmerkungen von Kris Köhntopp.
NETTIGKEITEN
Es mailt ein erboster Gegner:
Sehr geehrter Herr Vetter,
es fällt mir nun wirklich schwer bei soviel Ignoranz, die sie seit Wochen kultivieren sachlich zu bleiben. Zunächst, ein ausführliches Fax, daß die Rechtslage darstellt ist Ihnen heute zugegangen. Aber noch einmal (ich hoffe Sie verstehen es dann) und etwas deutlicher :
Ich habe einen Rechtsanspruch gegen Ihren Mandanten … OK ? Ferner besteht nach §537 BGB ein Minderungsrecht, die Voraussetzungen liegen massiv und in anhaltenden Unzumutbarkeiten vor.
Verschonen Sie uns bitte zukünftig (und auch hier wiederhole ich mich, wie zB in Ihrer Fehleinschätzung zur Mieterin N.) mit Dummheiten und schlecht recherchierten Statements, wie unten zu allgemeinen Ruhezeiten.Lesen Sie doch einfach einmal den Mietvertrag …
Ferner notieren Sie bitte, daß auch wir zukünftig nur noch über unseren Anwalt mit Ihnen kommunizieren. … Obwohl ich Betriebswirt und kein Jurist bin habe ich doch hoffentlich nun auch Ihnen, sehr geehrter Herr Vetter, verständlich die Rechtsgrundlage dargestellt. … Vielleicht halten Sie sich dann an ein Mindestmaß an Sunstanz.
So jemand legt sich ständig mit seinen Nachbarn an. Jemand überrascht?
DILEMMA
Gemeinsam mit einer Richterin versuchte ich am Telefon, Hauptverhandlungstermine festzulegen. Irgendwann sagte sie:
„Ne, das Datum geht nicht, da kommen wir über die Zehntagesgrenze.“
Klassisches Dilemma. Soll ich sie darauf hinweisen, dass Hauptverhandlungen bis zu drei Wochen unterbrochen werden dürfen (§ 229 StPO)? Das Gesetz ist seit dem 1. Dezember 2004 geändert. Vorher war die Obergrenze tatsächlich zehn Tage – jahrzehntelang.
Wenn ich die Richterin informiere, verstoße ich womöglich gegen die Interessen meines Mandanten. Wenn ich nichts sage und sie merkt es später, denkt sie, der Anwalt hat aber (auch) von nichts ’ne Ahnung.
Wir haben dann doch eine Lösung für den Fortsetzungstermin gefunden. Und ich muss wohl in Kauf nehmen, für doof gehalten zu werden.