DILEMMA

Gemeinsam mit einer Richterin versuchte ich am Telefon, Hauptverhandlungstermine festzulegen. Irgendwann sagte sie:

„Ne, das Datum geht nicht, da kommen wir über die Zehntagesgrenze.“

Klassisches Dilemma. Soll ich sie darauf hinweisen, dass Hauptverhandlungen bis zu drei Wochen unterbrochen werden dürfen (§ 229 StPO)? Das Gesetz ist seit dem 1. Dezember 2004 geändert. Vorher war die Obergrenze tatsächlich zehn Tage – jahrzehntelang.

Wenn ich die Richterin informiere, verstoße ich womöglich gegen die Interessen meines Mandanten. Wenn ich nichts sage und sie merkt es später, denkt sie, der Anwalt hat aber (auch) von nichts ’ne Ahnung.

Wir haben dann doch eine Lösung für den Fortsetzungstermin gefunden. Und ich muss wohl in Kauf nehmen, für doof gehalten zu werden.

CONTENT-KLAU 2

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

da Sie sich für die Firma IzySoft in den Kommentaren des gestrigen Beitrags zu Wort gemeldet haben, möchte ich auch auf diesem Weg antworten.

Die Betreiber der folgenden Weblogs haben mich gebeten, ihre rechtlichen Interessen gegenüber IzySoft zu vertreten:

E-Business-Weblog
Vertretbar.de
Die wunderbare Welt von Isotopp
Der Schockwellenreiter
vowe dot net
Lyssas Lounge
Useful Sounds
beissholz.de
gnak.de
ideengeberin.de
Handakte WebLAWg
law blog

Im Auftrag meiner Mandanten untersage ich hiermit die Integration der jeweiligen RSS-Feeds oder sonstigen Contents aus den genannten Weblogs in das Angebot der Firma IzySoft. Dies gilt insbesondere für die kommerzielle Nutzung durch Distribution der gewonnen Daten per E-Mail.

Damit kommt es auf Ihre – unrichtige – Annahme, meine Mandanten würden durch die Zurverfügungstellung eines RSS-Feeds auch dessen Weiterverwertung in beliebiger Form zustimmen, gar nicht mehr an.

Ich erspare mir bei dieser Nachricht weitere rechtliche Details, insbesondere zu den klaren Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Viele Argumente können Sie ja auch den Kommentaren zum Beitrag sowie der Diskussion in vielen anderen Weblogs entnehmen.

Mein Vorschlag:

1. Sie entfernen, sofern derzeit verwertet, die Inhalte meiner Mandanten bis Freitag, 7. Januar 2004, 12 Uhr, aus dem Angebot der Firma IzySoft.

2. Sie erklären mir gegenüber, dass IzySoft keinen Content der genannten Weblogs mehr verwenden wird, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Für Ihre Erklärung reicht zunächst eine Mail.

Damit wäre die Angelegenheit hier beendet. Falls Sie dem Vorschlag nicht zustimmen, werde ich meinen Mandanten raten, am Montag das normale Programm zu starten: kostenpflichtige Abmahnung, Antrag auf einstweilige Verfügung etc.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, Rechtsanwalt

VERSCHWUNDEN

Auf der Anklagebank wollte ein Rechtsanwalt am Amtsgericht Sonthofen offensichtlich lieber nicht Platz nehmen. Jedenfalls blieb er seiner Hauptverhandlung wegen Untreue fern. Der Rechtsanwalt soll Mandantengelder nicht weitergeleitet haben. Ausgeschickte Polizisten fanden ihn – welche Überraschung – weder in seiner Wohnung noch in der Kanzlei. Jetzt wird der Kollege per Haftbefehl gesucht, berichtet die Allgäuer Zeitung.

(Link via Handakte WebLAWg)

APPELL

Das Landgericht hat einen Beweisbeschluss erlassen. Zeugen sollen gehört werden. Je nachdem, was sie sagen, wird der Prozess entschieden.

Der gegnerische Anwalt reagiert schriftlich auf den Beschluss:

… bitte ich das Gericht, die Notwendigkeit der beabsichtigten Beweisaufnahme nochmals zu überdenken. Die Klage ist unschlüssig … kein rechtlicher Grund vorhanden, die Zeugen zu hören.

Übersetzt heißt das: Ihr Richter habt doch einen an der Klatsche. Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kollege mit seinem Schriftsatz Erfolg hat, ergibt sich damit ja von selbst.

KUNST-KARRIERE

Haben Graffiti-Sprüher Urheberrechte an ihren Werken? McNeubert berichtet von der Bundesbankfiliale in Chemnitz. Dort sollen vier Graffitis am Bauzaun Karriere gemacht und es bis zur Tiefgaragenkunst geschafft haben.

Die einschlägigen Verhandlungen sollten vielleicht zunächst über einen Anwalt geführt werden. Zumindest bis der unwiderrufliche Verzicht auf einen Strafantrag in trockenen Tüchern ist.

DIE ERSTE

Gerade die erste einstweilige Verfügung in diesem Jahr erwirkt:

1. Der Antragsgegnerin wird es es untersagt, über den Antragsteller wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, der Antragsteller
– verursache nachts (durch Besuche) übermäßigen Lärm im Haus F.- Straße 129;
– verseuche die Haustür und das Treppenhaus mit Giften;
– habe die die Haustür und andere Gegenstände der Antragsgegnerin mit Flüssigkeiten oder anderen Dingen beschmutzt;
– habe der Antragsgegnerin hinterher spioniert und diese mit Telefonanrufen belästigt;
– wolle die Antragsgegnerin töten, um an ihre Wohnung zu gelangen;
– füge der Antragsgegnerin und ihrer Tochter Gesundheitsschäden zu;
– trage die Schuld dafür, wenn der Antragsgegnerin und ihrer Tochter etwas zustoßen würde.

2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft und für den Fall, dass ein Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

AUS ’99

Telefonnotiz:

Frau R., Bezirksregierung D., 475-xxxx, fragt nach, ob wir Herrn N. noch vertreten. Das letzte Schreiben ist aus 1999.

Da wir die Akte längst im Keller haben, wird es aus unserer Sicht nicht sehr eilig gewesen sein.

CONTENT-KLAU

Die belgische Firma IzySoft vermarktet großflächig Content – auch den deutscher Weblogs (Beispiel). Für ein paar Euro kriegt der Nutzer die Inhalte per E-Mail. Natürlich ohne genauen Hinweis oder Zugriff auf die Originalseite. Zitat:

Wenn Sie Nachrichten aus einer Anzahl von Quellen lesen, werden Sie das klare und einheitliche Bild der IzyNews-Nachrichten zu schätzen wissen, eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Durcheinander von Formaten und Designs, das man in traditionellen Newslettern und auf Websites findet. Das konsistente IzyNews-Format unterstützt und erleichtert das Lesen und erlaubt es Ihnen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Ich kann mich der Meinung von IT & W nur anschließen, dass RSS-Feeds für diesen Zweck nicht gemacht sind; jedenfalls nicht meiner.

Da ich die Firma wahrscheinlich sowieso offiziell anschreiben und zur Unterlassung auffordern werde, kann ich gerne auch „Betroffene“ mit aufnehmen. Wer sich also gemeinsam wehren möchte, schickt mir bitte eine Mail an lawblog(at)gmx.de.

(Danke an Marc Wickel für den Hinweis)

Nachtrag: Gebt bitte Namen, Postadresse, Mail, euer Weblog und wenn möglich auch eine Telefonnummer durch. Ohne diese Daten kann ich nicht nach außen auftreten. Wenn in dem Schreiben an die Gegenseite bestimmte Daten nicht erwähnt werden sollen, gebt das bitte mit an. Einzelheiten würden dann vor dem Absenden abgestimmt.

VATERSCHAFTSTEST

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries befindet sich in einem Gemütszustand, der für Juristen nicht förderlich ist. Sie ist „empört“. Was der Grund für ihre Aufregung? Männer schicken genetisches Material ihrer Kinder an Labore, um festzustellen, ob sie tatsächlich der Vater sind. „Unglaublich“ findet es Frau Zypries laut FAZ, dass Unternehmen für solche Dienste sogar in der U-Bahn werben.

Wenn die Ministerin wieder von der Palme runter ist, sollte sie mal nachdenken. Zum Beispiel über die Behauptung, der Vaterschaftstest sei ein „schwerer Eingriff in die Intimsphäre“. Keine Ahnung, wo bei Frau Zypries die Intimsphäre anfängt. Aber eine Speichelprobe des eigenen Kindes gibt es bei jedem Essen gratis. Und die Mütter bleiben ohnehin außen vor, deren genetisches Material wird nämlich nicht benötigt.

Über einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht des Kindes könnte man nachdenken. Die Frage ist nur, ob die Interessen am Gentest nicht überwiegen. Übrigens auch die des Kindes. Auch das Kind hat das Recht und ein Interesse daran, dass sein echter Vater festgestellt wird.

Hart an der Schmerzgrenze ist der Hinweis darauf, Väter könnten ja auch ein gerichtliches Verfahren anstrengen. Ja, klar. Beim geringsten Zweifel werden Anwälte eingeschaltet und – wenn die Indizien für eine Nichtvaterschaft ausreichen – Prozesse angefangen. Das Kind darf dann zum Gutachter, muss sich Blut abnehmen lassen und am Ende stellt sich heraus, der Mann ist doch der Vater. Das beeinträchtigt die Persönlichkeitsrechte nicht? Vor allem, weil in der Zwischenzeit die Familie sowieso garantiert den Bach runtergeht.

An der Idee, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, ist nur eines gut: der wirtschaftliche Effekt – für Strafverteidiger.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

PAPIERLOS

Das Verwaltungsgericht Koblenz akzeptiert jetzt elektronische Post. Nach dem Bericht von heise online können Prozessteilnehmer sogar ihre Akte rund um die Uhr einsehen.

Wenn das jetzt zügig weitergeht, brauche ich doch mal eine elektronische Signatur.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

ABENTEUER-EINKAUF

Ein Mandant, gerade am Telefon:

Entschuldigen Sie, dass ich mich jetzt erst melde. Aber nach dem Media-Markt habe ich zweieinhalb Stunden gebraucht, um wieder normal zu werden.

Dass der Rabatt übrigens nicht die beworbenen 16 % beträgt, rechnet der Finblog vor.