RAUSCHPILZE

Andrej Schoeke hat untersucht (4 S. PDF), ob sog. „Rauschpilze“ in Deutschland legal sind. Er kommt zum Ergebnis, dass dies der Fall ist. Zumindest wenn die Pilze aus ordentlich angemeldeten Läden innerhalb der Europäischen Union bezogen werden. Diese Geschäfte gibt es unter anderen in den Niederlanden.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Einfuhr, der Besitz und der Handel mit solchen Stoffen nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz eindeutig verboten ist. Die Frage ist also, ob das EU-Recht in diesem Fall möglicherweise deutsches Recht verdrängt.

Nach meiner Erfahrung kümmern sich deutsche Staatsanwälte und Richter nicht sonderlich um EU-Recht. Man sollte also vorsichtig sein…

HASSOBJEKTE

Frust im Heise-Forum:

Lebst Du noch oder klagst Du schon? ;-)

Grogi (17. März 2004 16:19)

Ist doch wahr, langsam nervt es. SCO und alle Beteiligten laufen Klagenamok, Freenet verschickt über Anwälte Abmahnungen, mit der Telekom habe ich mich auch schon rumschlagen müssen. Klasse. Demnächst legt man sich keinen Hund, sondern einen Anwalt zu.
Hoffentlich passt der auch ins Hundekörbchen und frisst Chappi.

(entdeckt von Andrea)

KOMPETENZ

Ein (Ex-)Mandant, der mir noch ordentlich Gebühren schuldet, ruft an. Es ist ganz dringend. Ich unterbreche eine Besprechung und erfahre folgendes: Der Mann sitzt gerade auf einem Gerichtsflur in Niedersachsen. Pause in einer Strafsache. Gegen ihn. Er klingt panisch und hat rechtliche Fragen. Als ich ihm sage, dass ich so was schlecht beurteilen kann ohne den Fall zu kennen, macht er den Vorschlag:

„Wissen Sie was, ich gebe Ihnen am besten mal meinen Verteidiger.“

Wow, was muss der Kollege für eine Kompetenz ausstrahlen.

AUCH SCHÖN

AUCH SCHÖN

Gestern bei klammheimlicher Freude darüber ertappt, dass ein neuer Mandant nicht zum verabredeten Termin gekommen ist. In der an sich verplanten Zeit durch einen Aktenstapel mit schneller Korrespondenz gefräst. Bleiben nur noch sieben oder acht Stapel bis zum absolut reinen Gewissen – was den Stand der Mandatsbearbeitung angeht. Nur leider beschränkt sich keiner der weiteren Stapel auf Kurzmitteilungen.

SCHÄRFERE GESETZE?

SCHÄRFERE GESETZE?

Angesichts der infamen und brutalen Terroranschläge in Spanien werden Forderungen nach neuen Anti-Terrorgesetzen laut. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schaffen mehr Gesetze nicht zugleich auch mehr Sicherheit. Die in vergangenen Jahren bereits verabschiedeten Sicherheitspakete würden schon jetzt massiv in Freiheits- und Bürgerrechte eingreifen.

„Mit immer mehr Gesetzen erreicht man nicht mehr Sicherheit. Wir vermissen eine Überprüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der mit den neuen Gesetzen verbundenen Eingriffe in die Bürgerrechte,“ so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, in Berlin. Es helfe auch nicht, Gesetzesvorschläge wiederzubeleben, die früher bereits aus guten Gründen abgelehnt worden seien. Einer angedachten Aufhebung der Aufgabengrenzen zwischen Bundeswehr, Sicherheitsbehörde und Polizei trete der DAV entgegen. Es dürften nicht Maßnahmen zur Inneren Sicherheit getroffen werden, die noch weitere elementare Bürgerrechte beschneiden, ohne dass damit die gegenwärtige Sicherheitslage tatsächlich verbessert werden könnte.

Der DAV warnt davor, derart massiv in die Bürgerrechte einzugreifen, dass die Terroristen ihrem Ziel, den Rechtsstaat einer offenen Gesellschaft zu destabilisieren, erheblich näher kommen.

Genau.

VERBOTEN

Im Prozess um die seit knapp drei Jahren vermisste Peggy hat die Verteidigung der Polizei vorgeworfen, sie habe den (geistig zurückgebliebenen) Angeklagten mit einem Täuschungsmanöver zu einem Geständnis bewogen. Beamte hätten dem beschuldigten Gastwirtssohn eröffnet, man habe Blutspuren an seiner blauen Arbeitsjacke entdeckt. Tatsächlich habe der Gerichtsmediziner aber nur vom Verdacht von Blutanhaftungen gesprochen. Laut Spiegel online haben zwei Beamte das in der Hauptverhandlung eingeräumt.

Täuschung ist eine verbotene Vernehmungsmethode (§ 136a Strafprozessordnung).

(Danke an Mathias Schindler)

VOLKSVERHETZUNG?

„Stoppt den Synagogenbau – Vier Millionen fürs Volk!“ Mit diesem Motto hatte die NPD zu einer Demonstration in Bochum aufgerufen. Das Bundesverfassungsgericht bewertete laut beck-aktuell das Motto jedenfalls nach summarischer Prüfung als Volksverhetzung. Deswegen überwiege das öffentliche Interesse am Verbot der Veranstaltung, so dass die NPD keine aufschiebende Wirkung für ihren Widerspruch bekomme. Damit ist die Demonstration faktisch verboten.

Das flugs geänderte Motto lautet: „Keine Steuermittel für den Synagogenbau! In Bochum soll eine Synagoge gebaut werden. Wir sagen Nein!“ Diesen Aufruf stuft das Bundesverfassungsgericht nicht als volksverhetzend ein.

Als Befürworter weitestgehender Meinungsfreiheit lasse ich es mal offen, ob man auf den ersten Slogan wirklich mit der Keule der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) eindreschen muss. Die Messlatte für künftige Verbote wird hier jedenfalls ziemlich niedrig gehängt.

(Die ganze Entscheidung)

NICHTS ZU BEFÜRCHTEN

NICHTS ZU BEFÜRCHTEN

Aus dem Fax eines Schuldners:

Ich bin wegen Betrug und Untreue vorbestraft. Außerdem habe ich die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Bitte verschonen Sie mich mit weiteren Mahnungen.

Zufällig habe ich erfahren, dass der Gute zwei Straßen weiter eine Wohnung angemietet hat. Der Vermieter tut mir jetzt schon leid.