MORGEN

Gestern Nachmittag, als ich ins Büro zurückkam, telefonierte meine Sekretärin gerade:

Morgen? Das geht leider nicht. – Morgen sind schon alle Termine vergeben. – Ich kann Ihnen morgen keinen Termin geben, weil morgen keine Termine mehr frei sind. – Wenn noch ein Termin frei wäre, würde ich Ihnen einen geben. – Wie wäre es mit Freitag? – Freitag ist gut? 15 Uhr? – Ja, 15 Uhr, Freitag. – Hallo, nicht morgen. Morgen geht es nicht um 15 Uhr. Der Termin ist Freitag, 15 Uhr. – Morgen geht es auch nicht um 16 Uhr, weil morgen gar nichts mehr frei ist. – Ich wiederhole es noch mal gerne: Freitag, 15 Uhr. – Ja, das ist jetzt Ihr Termin.

Heute Nachmittag um 15.37 Uhr stand der Mandant in der Tür und wollte mit mir sprechen. Er schwor Stein und Bein, dass er für heute 16 Uhr einen Termin vereinbart hat.

Ich habe ihn klaglos dazwischengenommnen und hoffe, dass mir meine Mitarbeiterin dafür ewig dankbar ist. Bis zum nächsten Telefonat mit dem Mandanten wäre auch schon nicht schlecht.

STRAFSCHÄRFEND

STRAFSCHÄRFEND

Aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuss:

Strafschärfend hat das Gericht ihre unhaltbare Theorie von der Unterschlagung des Geldes durch einen Postmitarbeiter berücksichtigt. Damit ist sie über zulässiges Leugnen in unrechter Weise hinausgegangen.

Klingt simpel, ist aber stupid. Es ist das gute Recht jedes Angeklagten, die Tat zu leugnen. Im Gegensatz zu Zeugen ist er gerade nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Ein Geständnis kann nach dem Gesetz strafmildernd honoriert werden; das Leugnen der Tat darf aber nicht strafschärfend gewertet werden.

Der Richter – übrigens der, der sich weigert, mit Anwälten zu telefonieren – versucht diese Klippe zu umschiffen, indem er der Angeklagten unterstellt, sie habe einen „Postmitarbeiter“ beschuldigt. Die Schuld einem Dritten zuzuschieben, kann unter Umständen strafschärfend gewertet werden. Allerdings nur dann, wenn die Angeklagte einen konkreten Dritten bezichtigt und dieser in die Gefahr gerät, zu Unrecht verfolgt zu werden.

An all dem fehlt es aber, weil die Angeklagte nur dargelegt hat, dass Geld in einer (offenen) Postsendung von einem Postmitarbeiter entwendet werden kann. Auf dem Weg von Neuss nach Heidelberg und zurück gibt es dazu reichlich Gelegenheit, was man wohl nicht ernsthaft abstreiten kann.

Das Aufzeigen eines möglichen anderen Geschehensablaufes ist keine verwerfliche Schuldzuweisung an Dritte, sondern eine zulässige Verteidigungshandlung. Das resultiert aus dem Grundsatz, dass die Angeklagte nicht beweisen muss, dass sie die Tat nicht begangen hat. Vielmehr muss das Gericht ihr beweisen, dass sie es war. Das kann und darf man dadurch erschweren, indem man schildert, wie es auch gewesen sein kann.

In der Konsequenz bedeutet der Satz: Die Angeklagte ist nicht nur zu bestrafen. Sie hat sogar eine höhere Strafe verdient, weil sich so dreist war, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren.

Man könnte sich glatt über so eine Einstellung aufregen, wenn sie nicht gleichzeitig ein herrlicher Angriffspunkt für das Rechtsmittel wäre.

LETZTE RUHE

Das Sozialamt muss einer mittellosen Witwe die Beerdigungskosten für ihren Mann vorstrecken. Es kann der Frau nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg nicht zugemutet werden, ihren Mann erst zu beerdigen, wenn feststeht, ob andere für die Bestattung aufkommen müssen (z. B. leibliche Kinder). Die Frau griff zu dem Rechtsmittel, weil ihr Mann seit Mitte Februar im Kühlhaus liegt.

BEDINGUNGEN

Ein Anwalt aus Meerbusch verkauft Rechtsberatung über ebay. Für 24,95 Euro. Allerdings gibt es erst mal eine Hürde für die Kunden zu überwinden:

Ihr Sachverhalt und Ihre Frage müssen kurz und präzise zu formuliert sein, darf keine Anlagen enthalten und darf maximal 80 Wörter betragen.

Die Gegenleistung:

Die Antwort umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, sie gibt Ihnen in jedem Fall eine erste verbindlichen Auskunft über die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall; ferner erfahren Sie welche Schritte Sie gegebenenfalls einleiten müssen oder einleiten sollten. Im Rahmen dieses Angebotes erfolgen keine umfangreichen Rückfragen zur Erforschung aller Details, es werden auch keine umfangreichen juristische Gutachten erstellt. Es wird nur der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt und die konkrete Frage beantwortet. Es werden auch keine ausformulierten Schriftsätze an die Gegenseite oder vollständige Vertragsentwürfe angefertigt.

Ich weiß nicht, den Beginn eines entspannten Geschäftsverhältnisses stelle ich mir anders vor.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

PLAUDERN, BITTE BITTE

PLAUDERN, BITTE BITTE

Es müsste jemand mal eine Vorschrift erlassen, die es Richtern untersagt, ohne Grund eine mündliche Verhandlung anzusetzen. Es kann doch nicht der Sinn der Sache sein, dass Richter, die ja die Briefköpfe kennen, Anwälte 450 Kilometer aus unterschiedlichen Himmelsrichtungen anreisen lassen, um dann zu erklären, dass man in der Sache keinen Gesprächsbedarf hat und demnächst ein Urteil verkünden wird.

Meine mitgenommenen Akten habe ich schon auf dem Hinweg bearbeitet. Auf dem Handy ruft mich niemand an. Und zum Spiegel lesen habe ich keine Lust. Die einzige Perspektive ist momentan, dass mich die Bankerin/Unternehmensberaterin/Juristin auf dem Nebensitz ruhig mal fragen könnte, wieso mein Textprogramm w.bloggar heißt.

Falls das nicht passiert, kann es gut sein, dass ich noch bis 16.24 Uhr mit unsinnigen Blogeinträgen nerve. Seid gewarnt.

ZWISCHEN MÜNSTER UND HANNOVER

ZWISCHEN MÜNSTER UND HANNOVER

Seit wann patroullieren denn schwerbewaffnete Polizeibeamte durch Fernreisezüge? Das Pärchen kommt jetzt zum zweiten Mal hier vorbei und guckt allen Fahrgästen ziemlich streng in die Augen.

Wenn es Routine wäre, würde ich mich sicherer fühlen. Wenn.

FREMDE FRAUEN

Die Vermieterin einer 50-Quadratmeter-Wohnung beruft sich gegenüber meinem Mandanten auf folgende Vertragsklausel:

Keine anderen Personen erlaubt.

Damit will sie verhindern, dass die neue Freundin meines Mandanten, die nachweislich eigene Wohnung hat, zu Besuch kommt. Womöglich sogar über Nacht.

Ob sie einen Anwalt findet, der ihre Position vertritt?

KOMPLIZIERT

Eine Richterin ruft an. Wegen eines Hauptverhandlungstermines. Wie üblich haben einige Zeugen keine Lust. Oder keine Zeit. Vielleicht auch beides. „Diese Zeugen sind doch höchstens für das Randgeschehen wichtig“, sagt die Richterin. Ich stimme zu.

„Also können wir auf die Zeugen verzichten?“ „Wie soll ich das heute wissen?“ „Ich halte den Termin aber nur,wenn Sie mir zusagen, dass Sie dann nicht doch plötzlich auf die Zeugen bestehen.“ „Woher soll ich denn heute wissen, ob ich die Zeugen brauche? Das kann ich doch erst in der Hauptverhandlung entscheiden. Sie im Übrigen auch.“

„Sie verzichten also nicht?“ „Nein, aber selbst wenn ich vor der Hauptverhandlung verzichten würde, wäre ich doch kaum daran gebunden. Oder gibt es einen wirksamen Verzicht vor der Verhandlung?“ „Herrgott noch mal, jetzt sagen Sie doch mal, was wir wegen der Zeugen machen. Ja oder Nein, das ist doch nicht zu viel verlangt.“

„In diesem Fall sage ich Nein.“ „Wie meinen Sie das jetzt?“ „Ich meine Nein, ich verzichte nicht auf die Zeugen. Weil es nicht geht. Und weil ich es aus nahe liegenden Gründen auch nicht will.“ „Wie können Sie denn jetzt einfach Nein sagen?“ „Sie haben mich doch vor die Wahl gestellt.“ „Also, wissen Sie was, wenn Sie sich so wenig kooperativ zeigen, verlege ich den Termin. Dass Ihr Anwälte es immer so kompliziert machen müsst.“

Wir Anwälte?

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

UNVERLANGT

Der Bundesgerichtshof spricht in einem aktuellen Urteil Klartext in Sachen unverlangte Werbemails:

a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent
sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter
tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.

b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

c) Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.

(link via Handakte WebLAWg)

NEBENWELTEN

Praktische Landeskunde, heute Ziff. 4.1 der Leihverkehrsordnung:

Die Bundesrepublik ist in Leihverkehrsregionen eingeteilt. Für die Organisation des Leihverkehrs in den Regionen und die Beachtung der Bestimmungen dieser Leihverkehrsordnung durch die Teilnehmerbibliotheken sind die regionalen Leihverkehrszentralen zuständig.

SPÜRSINN

SPÜRSINN

Frau K. hat eingekauft. Im Elektromarkt. Auf dem Weg zum Parkhaus fällt ihr ein, dass sie eigentlich noch eine Druckerpatrone braucht. Sie geht zurück in den Laden. An der zweiten Rolltreppe wird sie angehalten. Vom Ladendetektiv. Der möchte wissen, was Frau K. in ihrer Tasche hat. 2 DVD´s, eine CD. Und eine Speicherkarte für die Digicam.

Der Kassenzettel lässt den Detektiv kalt. „Klar, Sie haben einen Beleg. Aber die erste Partie der Ware liegt doch längst in Ihrem Kofferraum.“ Zehn Minuten später treffen zwei Polizisten ein. Sie lassen es sich nicht nehmen, Frau K.´s Wagen auf den Kopf zu stellen.

Einziger Erfolg der Aktion – ein langes Gesicht beim Detektiv. Der Elektromarkt will sich für die Aktion übrigens nicht entschuldigen. Aus dem Schreiben der Rechtsabteilung: „Immerhin bleibt festzustellen, dass die Kundin selbst Anlass für die Durchsuchung gegeben hat, wenn sie mit bereits bezahlter Ware erneut das Geschäft betritt.“

Etwas mehr Großmut könnte allerdings auch nicht schaden. Aber darauf kann man wohl nicht klagen.

CHAOTISCH

Am Landgericht Frankfurt läuft was schief, wie sich aus folgendem Beschluss ergibt:

In den Sachen
2/25.O.544/ 2003
usw.

wird der Termin vom 19.4.2004 aufgehoben.

Da auf Grund der chaotischen Verhältnisse auf der Geschäftsstelle der 25. Zivilkammer seit ca. 3 Wochen keinerlei Schriftsätze mehr zu den Akten gereicht worden sind, daher auch keine Zustellungsnachweise in den Akten sind, ist eine ordnungsgemäße, auch dem Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs entsprechende Rechtsprechung derzeit nicht gewährleistet.

Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden, sobald die Behördenverwaltung für einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf gesorgt hat.

Frankfurt/Main, den 15.4.2004
LG, 25. ZK

Prof. Dr. L………….

Würde mich nicht wundern, wenn landauf, landab Richter und Staatsanwälte murren: nur drei Wochen? Worüber regt sich der Kollege eigentlich auf?

(Zitat via JurText online)

NUTZUNGSAUSFALL

Wer nach einem Totalschaden lange mit der Anschaffung eines neuen Autos wartet, hat möglicherweise keinen Anspruch mehr auf Entschädigung für den Nutzungsausfall. Das Oberlandesgericht Köln hat dies jetzt in einem Fall angenommen, in dem die Geschädigte erst nach über zwei Monaten ein neues Auto gekauft hat.

Kritisch wird es sicher ab Zahlung der gegnerischen Versicherung. Spätestens dann steht das Geld für ein gleichwertiges Auto zur Verfügung, so dass weiteres Abwarten als „fehlender Nutzungswille“ ausgelegt werden kann – und bei den immer kiebigeren Autoversicherungen auch wird.