NICHTERWERBSLOS

Wie auch seine Vorgänger beherrscht der „Kanzler ohne Hemmungen“ (Spiegel online) alle Tricks, um die Arbeitslosenstatistik nicht noch schrecklicher aussehen zu lassen.

Wer keine Arbeit hat, kann zum Beispiel trotzdem „nichterwerbslos“ sein – was für ein wunderbares Wort! Und noch besser: Nichterwerbslose sind nicht arbeitslos. Sie gehören allenfalls zur „stillen Reserve“, die mittlerweile auf 1,5 Millionen Bürger geschätzt wird.

Die Methoden der Schönrechner schildert die Frankfurter Rundschau.

(link via Vertretbar.de)

WORTRÄTSEL

WORTRÄTSEL

Zwei Jugendliche trugen Sweatshirts mit der Aufschrift „CONSDAPLE“. Das brachte sie vor Gericht – wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In allen Instanzen wurden die Angeklagten freigesprochen. Ein flüchtiger Betrachter erkenne die Buchstabenfolge NSDAP nicht ohne weiteres, so das OLG Hamm laut beck-aktuell.

Der mutmaßliche Trick könnte ab sofort nicht mehr funktionieren. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass nach entsprechenden Medienberichten das Kunstwort so ins Blickfeld rücken kann, dass es dann als strafbare Werbung für verfassungswidrige Organisationen anzusehen ist.

Diese Rechtsprechung ist natürlich nicht ganz ohne Risiko – wenn man an die teilweise kruden Kunstworte auf T-Shirts, Jacken und Käppis denkt.

AUSGETRICKST

Wer früher als Versicherungsbetrüger erwischt wurde, kann bei späteren Schadensfällen leer ausgehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Ein Versicherter hatte behauptet, sein Motorrad sei gestohlen worden. Grundsätzlich reicht eine plausible Schilderung des Falls für den Anspruch auf Geld von der Versicherung aus. So sahen es die Richter auch in diesem Fall. Allerdings war der Bestohlene schon einige Jahre zuvor mit einer gefälschten Quittung als Versicherungsbetrüger aufgeflogen. Deshalb sei seine Glaubwürdigkeit erschüttert. Er müsse sich deswegen Zweifel gefallen lassen und vollständig nachweisen, bestohlen worden zu sein. (Quelle: Anwalt-Suchservice)

Ich frage mich nur, wieso die Versicherungen dann nicht in ihren Anträgen fragen, ob der Kunde schon mal wegen Versicherungsbetrug verurteilt worden ist. Dann würde er wahrscheinlich gar keine Police abschließen. Aber auch keine Prämien zahlen. Ach, das ist ja die Antwort.

ANALYSTEN

Klaus Kaldemorgen ist verantwortlich für alle Aktienfonds der DWS. Volumen: 33 Milliarden Euro. In der Wirtschaftswoche (42/2003, Seite 124) empfiehlt er die Aktie der Deutschen Post mit folgender Begründung:

Weltweit drittgrößter Logistiker, weit gehend unterschätzt. Investmentbanken könnten die Aktie künftig freundlicher bewerten, weil sie auf ein Mandat beim Börsengang der Postbank hoffen.

Wie man sieht, hat sich überhaupt nichts geändert.

BEDÜRFNISSE

BEDÜRFNISSE

Ein Klowagen direkt vor der Kanzleitür. Nicht mit uns, dachten, Fürther Anwälte und zogen laut Fürther Nachrichten vor Gericht. Sie wollten weder die Geruchs- noch die optische Belästigung dulden, nicht einmal für die wenigen Tage der traditionellen Kirchweih.

Fast hätte der Bürgermeister die Bedürfnisse der Kirchweihbesucher vor Gericht verteidigen müssen. Doch dann passierte folgendes:

1. Die Stadt verrutschte den Toilettenwagen freiwillig um 2,5 Meter.

2. Die Anwälte waren damit zufrieden und zogen ihren Antrag auf einstweilige Verfügung zurück.

Wunder geschehen eben immer wieder…

(link gefunden im Transblawg)

ANSTECKEND

Außerdem haben beide auch Jura studiert, sich aber im Gegensatz zu mir nie beirren lassen und sind auf direktem Weg hochseriöse Juristen geworden, während ich immer noch auf sonderbaren Seitenpfaden rumschleiche und mich frage, wohin das wohl führen wird und was ich vom Leben will. An manchen Tagen sind da Begegnungen mit Karrierejuristen und ihren berechtigten Fragen („aber warum willst du denn deine Ausbildung so wegwerfen und nicht Juristin werden?“) harte Kost für mein fragiles Seelchen.

Lyssa klingt ein wenig, als infiziere man sich im Jurastudium zwangsläufig mit den gefährlichen Erregern Spießertum, Humorlosigkeit und Ignoranz. Es ist schwer, Lyssa, aber man kann sich schützen. Hoffe ich zumindest…

SCHLAPP

Weil sie sich nicht als „Schlapphüte“ bezeichnen lassen wollten, erwirkten 2 Bochumer Polizisten ein Unterlassungsurteil gegen einen Homepage-Betreiber. Der hatte das Foto der am Rande einer Demonstration filmenden Beamten, ins Netz gestellt. Nach einem Bericht der Telepolis sah das Landgericht Bochum die Persönlichkeitsrechte der Beamten so eindeutig verletzt, dass es „eigentlich gar keinen Grund für eine Verhandlung“ sah.

Wie ich finde zu Recht verteidigten sich die Beklagten mit dem Hinweis, dass der Begriff Schlapphut keine Beleidigung im Sinne von Spitzel sein muss, sondern eher ein Synonym für Mitarbeiter der Geheimdienste und des Verfassungsschutzes ist.

Das Bundesverfassungsgericht würde es sich jedenfalls nicht so einfach machen wie das Landgericht:

Ist die Äußerung in mehreren Richtungen auslegungsfähig, so ist die Auslegung zu wählen, die einerseits dem Werk gerecht wird, andererseits aber sich als nicht ehrenrührig bzw. persönlichkeitsverletzend darstellt. Das Persönlichkeitsrecht räumt dem Einzelnen kein allgemeines und umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person ein. Es gibt dem Einzelnen nicht den Anspruch, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen werden möchte. (Beschluss vom 10.07.2002, Aktenzeichen 1 BvR 354/98, kompletter Text).

Na ja, wenn sich das Gericht schon nicht die Verhandlung sparen konnte, so vielleicht einen genaueren Blick auf die Rechtsprechung aus Karlsruhe.

TEURER TALK

Wer spricht schon gerne – und vor allem freiwillig – mit Beamten? Dass man dafür kein Schmerzensgeld bekommt, sondern sogar mit € 2.500 zur Kasse gebeten wird, geht doch etwas weit. Das Verwaltungsgericht Freiburg hob jetzt einen Kostenbescheid auf, mit dem eine Behörde den stolzen Betrag haben wollte, weil ihre Beamte an Vorbesprechungen zur Beseitigung einer Altlast teilgenommen hatten. Zu einem abschließenden Bescheid ist es noch gar nicht gekommen. Begründung des Gerichts: Der Bürger müsse nicht damit rechnen, dass ein Gespräch mit einem Beamten schon eine (gebührenpflichtige) hoheitliche Tätigkeit sei. (Pressemitteilung des Gerichts)

Ähnliches wird übrigens auch im kleineren Maßstab versucht. So stellen Kommunen bei Falschparkern gerne ihre Kosten fürs eigene Personal in Rechnung – neben den Gebühren des Abschleppdienstes. Ich lege in solchen immer Widerspruch mit einer ähnlichen Begründung ein, wie sie das Verwaltungsgericht Freiburg bringt. Außerdem kritisiere ich, dass die einzelnen Kosten für das Personal a) nicht detailliert aufgeschlüsselt werden und b) ohnehin entstanden wären, weil das Personal ja ohnehin vorhanden ist. Die Beamten hätten ja auch ohne den Parkverstoss bezahlt werden müssen.

Der Erfolg ist in nahezu allen Fällen gleich: Der Eingang des Widerspruchs wird bestätigt. Und dann hört man nie wieder was von der Sache.

(link gefunden bei Vertretbar.de)

FROHE BOTSCHAFT

Musterbrief, derzeit stark nachgefragt:

Weihnachtsgeld für das Jahr 2003

Sehr geehrte Mitarbeiterin,
sehr geehrter Mitarbeiter,

auch unser Unternehmen bleibt von den Folgen der Wirtschaftskrise nicht verschont. Viele Kunden fahren die Aufträge drastisch zurück. Außerdem werden immer niedrigere Preise verlangt, oft verbunden mit der Drohung, zur Konkurrenz abzuwandern. Gleichzeitig sehen wir uns erhöhtem Kostendruck ausgesetzt. Die Geschäftsführung, aber auch die Belegschaft dürfen vor dieser Entwicklung nicht die Augen verschließen. Einsparungen sind unumgänglich. Drastisch ist dies bereits in der Tatsache zum Ausdruck gekommen, dass wir Stellen aus dringenden betriebsbedingten Gründen abbauen mussten.

Wir müssen Sie deshalb darüber informieren, dass in diesem Jahr das Weihnachtsgeld nicht gezahlt werden kann. Wir bedauern diesen Schritt, sehen aber keine andere Möglichkeit, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführer

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Weihnachtsgeld aus betrieblichen Gründen im Jahr 2003 nicht gezahlt werden kann und bin damit einverstanden.

Düsseldorf, den ……………………………….. …………………………………………………………………..
                                                                                                              Unterschrift

Erfahrung bisher: Ca. 90 % unterschreiben.

Nachtrag: Spiegel online über die Kürzungswelle beim Weihnachtsgeld.

Update: Offiziell wettern die Gewerkschaften gegen Kürzungen des Weihnachtsgeldes. Selbst setzen sie die Leute lieber gleich auf die Straße, berichtet Spiegel online. (Danke an Mathias Schindler für den link.)

FUSSFESSEL

Das Land Hessen will die elektronische Fußfessel flächendeckend einführen, berichtet beck-aktuell. Bereits 107 Personen haben sich die Fußfessel anlegen lassen. Damit kann Untersuchungshaft verhindert werden. Das entlastet auch den Staatshaushalt, denn die Fußfessel kostet deutlich weniger als der Aufenthalt hinter Gittern. Ein anderes Einsatzgebiet ist die Überwachung von Bewährungsauflagen. Nur 8 der „Probanden“ verstießen während der dreieinhalbjährigen Testphase gegen die Verhaltensregeln.

Endlich mal ein vernünftiger Ansatz, um die veheerenden Folgen der herkömmlichen Untersuchungshaft zu entschärfen.

RÄTSEL

RÄTSEL

Die „konsolidierte“ Fassung eines Gesetzes – was ist das eigentlich? Der advobLAWg löst das Rätsel:

Gesetze werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Handelt es sich bei der Veröffentlichung um eine Änderung eines bestehenden Gesetzes, so werden nur die Änderungen abgedruckt, nicht aber das (gesamte) Gesetz in seiner neuen Fassung […] Der Volltext des Gesetzes in der geänderten Fassung entsteht dadurch, dass sich jemand die Arbeit macht und die Gesetzesänderungsanweisungen in die letzte aktuelle Fassung des Gesetzestextes einarbeitet. So entsteht die sog. „konsolidierte Fassung“ des geänderten Gesetzes.

(link gefunden bei Vertretbar.de)

ZWISCHENLAGER

Vor 10 Tagen habe ich einen Überweisungsauftrag in den Briefkasten meiner Bank geworfen. Jetzt ist die Zahlung online immerhin als „gebucht, aber noch nicht ausgeführt“ vermerkt. Woran liegt es? An der Meldepflicht wegen möglicher Geldwäsche? Eigentlich sollte man ja vermuten, dass man mit einer Überweisung an sich selbst kein Geld waschen kann.

Bleibt neben organisatorischen Defiztiten als Erklärung nur eine gewisse Verärgerung meiner Bank, dass ich größere Beträge ganz dreist bei der Konkurrenz zwischenlagere, bevor sich später das Finanzamt ungeniert bedient.

10 oder 11 Tage zwischen Auftrag und Gutschrift machen bei dieser Summe schon mal ein Mittagessen als Zinsverlust aus. Für mich. Wenn ich den Zinssatz betrachte, zu dem die Bank mein schwebendes Geld weiter verleiht, bestellen wir gleich noch einen schönen Wein dazu. Meine Hausbank bringt nämlich nicht nur kein vernünftiges Tagesgeldangebot zu Stande; sie verweigert auch konsequent Zinsen aufs Girokonto.

Ich würde ja wechseln, wenn ich nur nicht fürchten würde, dass es woanders auch nicht besser ist.

GARANTIE

Fast alle deutschen Autohersteller haben nach einem Bericht des Express die Werksgarantie abgeschafft. Keine Neuwagengarantie gibt es mehr bei BMW, Ford, Mercedes, Porsche und VW.

Wozu auch, könnte man fragen? Schließlich gibt es die verlängerte gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Diese hat aber einige Haken und reicht nicht immer so weit wie die Werksgarantie:

Der Händler haftet zwar 2 Jahre für Fehler, die bereits beim Autokauf vorlagen. Nur in den ersten 6 Monaten muss er aber nachweisen, dass die Fehler nicht von Anfang an existierten. Bei Fehlern, die später auftreten, ist der Kunde in der Beweispflicht. Außerdem: Ohne Herstellergarantie, steht er erst mal hilflos da, wenn der Händler nicht greifbar ist (weil er seinen Firmensitz im Ausland hat) oder wenn er pleite gemacht hat.

Ohne Werksgarantie hat der Kunde bei normalen Mängeln keinen Anspruch mehr gegen den Hersteller.

Ausgestorben ist die gute alte Garantie aber noch nicht: 2 Jahre geben Alfa Romeo, Chrysler, Citroën, Fiat, Lada, Opel, Peugeot, Renault, Saab, Smart und Volvo. 3 Jahre gewähren Daihatsu, Honda, Hyundai, Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Nissan, Suzuki und Toyota.