WAHRHEIT

Die folgende Nachricht ist doppelt lehrreich:

Der Beaujolais wird von vielen Weinkennern weltweit geschätzt – ein Fachmann hat ihn dagegen als „Scheißwein“ angeprangert. Das ist allerdings nicht erlaubt, hat ein Gericht in Lyon in Frankreich festgestellt. (RP online)

1. Wer mal richtig schimpfen will, sollte es besser in Österreich tun (siehe auch hier).

2. In Frankreich darf man jetzt nicht mal mehr die Wahrheit sagen.

VERLOREN

Ein Kollege erzählt mir auf dem Gerichtsflur, dass ein Mandant bei ihm 114.000 Euro vergessen hat:

Wir haben den Prozess noch zu DM-Zeiten gewonnen. Die Gegenseite hat gezahlt. Als ich ihm das Geld schicken wollte, war er einfach nicht mehr da. Empfänger unbekannt. Telefon und Fax tot. Sogar die e-mails kamen zurück.

Wir haben ein bisschen überlegt, wann der Rückzahlungsanspruch wohl verjährt. Aber eigentlich ist das gar nicht so wichtig. Der Kollege:

Der Mandant macht mir doch die Bude platt, wenn ich in ein paar Jahren sage: Ätschibätsch, ihr Geld ist jetzt der Porsche vor der Tür.

Na ja, wenigstens freut er sich jetzt schon ein paar Jahre über die Festgeldzinsen.

Btw: Falls bei jemandem jetzt ganz laut ein Groschen fällt, die Adresse für den „Finderlohn“ steht im Impressum.

GESCHENKT

Es ist doch schön, wenn mal als gutbezahlter Angestellter daran denkt, für den Fall der Kündigung eine Abfindung zu vereinbaren. Weniger schön ist es, wenn der Arbeitgeber diese nicht zahlen will.

Dann braucht man Anwälte, am besten aus einer angesehenen anglo-amerikanischen Kanzlei, die sich für keine juristische Verrenkung zu schade sind:

Die Klausel ist unwirksam, weil sie gemäß § 518 Abs. 1 S. 1 BGB zu ihrer Gültigkeit der notariellen Beurkundung bedurft hätte. Bei der Abfindungsvereinbarung handelt es sich nämlich um ein Schenkungsversprechen…

Dieses Statement veranlasste den Arbeitsrichter zu der launigen Bemerkung, dass er noch keinen Arbeitgeber getroffen hat, der seinen Mitarbeitern etwas schenkt. Und dass damit ja wohl die meisten Verträge in Chefetagen und Fußballvereinen unwirksam wären. Der Richter: „Dann hätten wir aber einige golfspielende Millionäre weniger in unserem Land“.

SCHAUERLICH

Wusstet ihr, dass man sich durch das Betreten eines Spielplatzes strafbar machen kann? In München kein Problem:

Es war ein warmer Sonnentag Anfang Mai, und Stefan M. hatte es sich gemütlich gemacht auf einer Parkbank im Alten Botanischen Garten. Doch dann kamen zwei Polizisten, nahmen seine Personalien auf und zeigten ihm die Hinweisschilder: Die Bank stand am Spielplatz, und den dürfen Erwachsene nur betreten, wenn sie Kinder dabei haben. Vier Wochen später bekam Stefan M. Post: Ein Strafbefehl, 150 Euro sollte er bezahlen, wegen Hausfriedenbruchs. (Weiter in der SZ)

Gut, dass ich diese schauerliche Geschichte noch gelesen habe. Nächsten Mittwoch bin ich in München. Mal überlegen, ob ich mein Patenkind Julius in die Aktentasche gefaltet krieg´…

(link gefunden in den Kommentaren bei it & w)

MASSENSENDUNG

Lieber Udo Anwalt,

mir sind eingesperrt unschuldig hier in Knast. Bitte sie mir helfen. Ganz dringend. Ich frage meine Verwandten, die zahlen alles, was sie wollen. Aber komm´en mich erstmal besuchen, wir sprechen über alles. Bitte, bitte, ich brauch Hilfe.

Die finanziellen Versprechungen – geschenkt. Was mich aber stört, sind Leute, die dir bei deinem Besuch vom Vollzugsbeamten ausrichten lassen, sie hätten kein Interesse mehr an einem Gespräch. Kein Wunder, wenn schon 5 der etwa 30 Anwälte, denen sie den gleichen Brief geschickt haben, vor dir da gewesen sind.

RATIONELLES ARBEITEN

Das Arbeitsamt Düsseldorf schreibt mir einen Brief:

Wir bitten um Mitteilung, ob die Unterhaltssache bereits vom Familiengericht entschieden wurde. Falls ja, geben sie uns bitte das Urteil bekannt. Erst dann kann abschließend über den Widerspruch entschieden werden. Ansonsten bitten wir um eine Mitteilung zum Sachstand.

Ich rufe also die Sachbearbeiterin an. Sie klingt auch ganz nett. Ich erkläre ihr den Stand des Verfahrens, dass demnächst eine Beweisaufnahme ansteht, wir aber auch über einen Vergleich reden. Undsoweiterundsofort.

Als ich alles gechildert habe, sagt sie nur:

Schicken sie mir das Ganze doch als Fax.

Wer, bitte, klaubt meinen Kopf von der Tischplatte?

SPEICHERPFAD

Die Autoversicherungen sind klamm. Behaupten sie jedenfalls. Deshalb arbeiten sie hart daran, dass Geschädigte nicht an ihr Geld kommen. Oder möglichst spät. Eine Mandantin von mir wurde wochenlang hingehalten. Erst fehlte die Ermittlungsakte. Dann sollte noch ein eigener Gutachter ran. Schließlich sollte sie weitere Fotos einreichen – obwohl mittlerweile 2 Gutachter den Wagen vor der Linse hatten.

Schließlich hatte die Versicherung alles, was sie braucht. Aber dann meldete sie sich einfach nicht mehr. Briefe blieben ohne Antwort. Am Telefon nur Ausflüchte.

So kam ich ins Spiel. Per Fax forderte ich die Versicherung auf, den Schaden auszugleichen. Das war am Donnerstag, 31. Juli, 9.38 Uhr.

Gestern bringt mir meine Mandantin ein Schreiben der Versicherung. Der Brief datiert auf den 30. Juli. Angekommen ist er am 11. August. Darin teilt die Versicherung mit, dass der Ersatzbetrag überwiesen wird.

Das Schreiben ist nur ein weiterer Versuch, Geld zu sparen. Unsere Anwaltsgebühren. „Tja“, säuselte der Sachbearbeiter ins Telefon, „wenn wir die Regulierungszusage vor ihrem Fax rausgeschickt haben, müssen sie sich die Kosten von ihrer Mandantin holen. Wir sind ja nicht verantwortlich für die Schneckenpost.“

Meine Bitte an ihn: „Wenn sie schon Daten fälschen, dann bitte richtig.“ Er brauste auf. „Wollen sie mir was unterstellen?“ Genau, dass er das Schreiben nämlich zurückdatiert hat. „Es wäre schon ganz sinnvoll“, riet ich ihm, „in solchen Fällen den Speicherpfad unten auf dem Briefbogen auszublenden.“ Daraus ergibt sich nämlich, dass er den Brief erst am 1. August geschrieben hat. Um 8.14 Uhr, um genau zu sein.

Das fehlende Geld ist schon auf unserem Konto. Sie können schon schnell – vor allem wenn man mit dem Vorgesetzten droht.

KÖRPERVERLETZUNG 2

KÖRPERVERLETZUNG 2

Willkommen in unserem Strafrechtsseminar. Gestern haben wir gelernt, dass Schuhe, insbesondere Springerstiefel, gefährliche Werkzeuge sein können.

Heute widmen wir uns folgendem Fall:



Ein 26-jähriger Chorsänger muss hinter Gitter, weil er seiner 24 Jahre älteren Geliebten die Nase abgebissen hat.
(RP online)

Einfache Körperverletzung, da machen wir ein Plus.

Gefährliche KV?

Das Gebiss müsste ein gefährliches Werkzeug sein. Tröndle/Fischer, die Standardkommentatoren zum Strafgesetzbuch, klären uns auf:

Rechtsprechung und herrschende Meinung nehmen an, dass Körperteile selbst kein „Werkzeug“ (des Körpers) sein können. Das liegt nach dem Wortsinn nahe; im Grenzbereich, der nicht erst in skurrilen Fallbeispielen (künstliches Gebiss; „Piraten“-Haken als Handprothese) beginnt, ist es gleichwohl zweifelhaft…

Eine andere Möglichkeit wäre „mittels eines hinterlistigen Überfalls“. Der ist aber noch nicht einmal bei einem plötzlichen Angriff von hinten gegeben. Von hinten einem anderen die Nase abbeißen, stößt ohnehin an anatomische Grenzen, so dass wir diese Möglichkeit verneinen können.

Bleibt die schwere Körperverletzung. Hier wäre aber Voraussetzung, dass das Opfer in „erheblicher Weise dauernd entstellt“ worden ist. Das hat das Gericht offensichtlich geprüft und zu Gunsten des Angeklagten – vielleicht auch unter dem Eindruck des liebeskranken Opfers – befunden, dass die kreisrunde Narbe gut verheilt.

Fazit: Beissen kann deutlich günstiger sein als treten. Zu den Gründen fragen Sie Ihren Gesetzgeber.

Danke für die Aufmerksamkeit. Die Seminarbescheinigung erhalten Sie am Ausgang.

EXPER*E

EXPER*E

In einer Verhandlungspause hatte ich gerade die Freude, auf dem Gerichtsflur mit einem bekannten Anwalt für Markenrecht zu sprechen. Da ich von seinem Fachgebiet nix verstehe, lenkte ich das Gespräch auf eine Firma, die gern einen Buchstaben aus dem Alphabet für sich allein haben möchte. Sein Kommentar, gerafft und von juristischem Ballast befreit:

Die werden sich eine blutige Nase holen.

Ich gebe das mal so weiter, weil der Mann offensichtlich ein echter Crack ist. Oder wie kommt man sonst zu einem promovierten Anwalt (!) als persönlichen Assistenten, der einem neben der Aktentasche auch das Handy trägt?

BLABLABLA

Das Gesetz ist eindeutig: Wer im Internet, per Telefon, Fax oder normaler Post bestellt, kann seine Bestellung innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung widerrufen. Ohne Angaben von Gründen. Die Ware muss nicht mangelhaft sein. Es reicht, wenn der Kunde keine Lust mehr hat, zum Beispiel weil er das Produkt woanders billiger gefunden hat.

Versucht das mal bei einem Computerversender. Ein Mandant von mir bekam folgendes Schreiben:

… steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu. Der Laptop ist nach Ihren Wünschen gefertigt worden (DVD-Laufwerk, Speichererweiterung etc.). Es handelt sich also um eine Warenanfertigung nach Kundenspezifikation. Für diesen Fall schließt das Gesetz das Widerrufsrecht ausdrücklich aus.

Hiervon sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile ein Grundsatzurteil (hier abrufbar) gefällt. Danach reicht es gerade nicht aus, wenn Standardbauteile auf Wunsch des Kunden eingesetzt bzw. ausgetauscht werden. Im konkreten Fall hielt es der BGH die Rücknahme noch für zumutbar, obwohl der Hersteller angeblich 3 Arbeitsstunden brauchte, um die Komponenten wieder zu trennen. Da dürften die meisten Besteller von „angepasster Massenware“ auf der sicheren Seite sein.

Heute morgen hat mir der Versender geantwortet:

… können wir Ihre Rechtsauffassung nicht teilen. Dennoch sind wir im Interesse einer gütlichen Einigung bereit, den Laptop zurückzunehmen. Wir werden Ihrem Mandanten den Kaufpreis sowie alle Versandkosten sofort nach Eingang des Gerätes erstatten. Eine Rechtspflicht erkennen wir mit dieser Kulanzregelung nicht an.

Mit anderen Worten: Wir versuchen weiter, gutgläubige Kunden an der Nase rumzuführen.

MUNDRAUB

Eine Meldung bringt mich zum Schmunzeln:

Diese Affenhitze – alle lechzen nach Erfrischung! So muss es auch unbekannten Dieben gegangen sein, die in der Nacht zum Sonntag in Nievenheim zuschlugen: Sie klauten der Familie Kollenbroich den kompletten Swimmingpool aus dem Garten. (Die erschütternden Hintergründe)

Stichworte für eine Verteidigungsstrategie: Mundraub, Notstand, Schuldunfähigkeit, der Sommer 2003…

SO NICHT, KOLLEGE KOCH!

SO NICHT, KOLLEGE KOCH!

Mir wird klar, warum einige Sachen, die wie vielversprechende Mandate aussahen, einfach eingeschlafen sind:

Mit einer skandalösen Anweisung schützen hessische Behörden wohlhabende Steuerhinterzieher. Aufmüpfige Beamte werden kaltgestellt. (Hintergründe bei Spiegel online)

Merke: Ein Koch in Wiesbaden erspart den Verteidiger in Düsseldorf.