ABGEHEFTET

Alte Männer mit mechanischen Schreibmaschinen. Eine verhängnisvolle Kombination. Ich zitiere aus einigen Schreiben eines Prozessgegners:

Ich beantrage festzustellen, dass Herr S. bei einem Abschiedsessen ein fürwahr unwürdiges Benehmen an den Tag gelegt hat.

Weiter drängt sich förmlich die Vermutung auf, dass Herr S. ein verdeckter Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sein könnte.

Hiermit bestätige ich mit allem Nachdruck und an Eides statt, dass ich mich trotz meines Alters einer ausgezeichneten Gesundheit erfreue, mit Ausnahme altersbedingter, kleiner Wehwehchen.

Sie, Herr Rechtsanwalt, sind ein kleines Rädchen in diesem Justizskandal. Sie sind Befürworter des Unrechtsurteils, das bewusst und vorsätzlich eine Rechtsbeugung zu Gunsten Ihres Mandanten ist. Wo so dunkle Mächte bei der Rechtsprechung walten, kann es kein gerechtes Urteil geben. Wenn diese dunklen Kräfte in der Lage sind, sogar die Staatsanwaltschaft zu einem manipulierten Bescheid zu beeinflussen, wie leicht würde es Ihnen gelingen, meinen Rechtsanwalt gegen mich einzustellen. Deshalb nehme ich mir erst gar keinen Rechtsanwalt, weil ich die dunklen Kräfte nicht auch noch mit meiner Rente finanzieren will.

Sie hatten es sehr eilig, in den unrechtmäßigen Besitz meines Geldes zu kommen, denn schon einen Tag nach der Gerichtsverhandlung beantragten Sie beim Gericht einen Kostenbeitrag. Und dieses Gericht, dass dieses bewusst und vorsätzlich falsche Urteil gefällt hat, hat Ihnen, den Befürworter dieses Unrechtsurteils, den geforderten Betrag von 266,80 Euro bewilligt. Fürwahr, eine recht gute Zusammenarbeit zwischen Gericht und Rechtsanwalt in diesem skandalösen Justizskandal. Dass Sie sich in Ihrem Schreiben derart verwirrender und z.T. sogar falscher Tatsachen bedienen, ist für einen Rechtsanwalt fürwahr unwürdig.

Das Zivilgericht hat eine einwandfrei bewiesene Fehlentscheidung gefällt. Das ist die Tatsache! Mit dieser Rechtsverwirrung betreibt Rechtsanwalt Vetter weiterhin einen rücksichtslosen Psychoterror gegen mich. Außerdem hat er sich den Geldbetrag aus dem Urteil unrechtmäßig angeeignet. Erschwerend wirkt sich hier aus, dass er sich bei dieser rechtswidrigen Handlung sogar eines Gerichtsvollziehers bediente.

Es gehört schon eine Portion Kaltblütigkeit von einem Rechtsanwalt dazu, der schon im Vorfeld festgestellt hat, dass das Zivilgericht hier einen bewusst und vorsätzlich falschen Gerichtsbeschluss vorbereitet und dann auch noch einen solchen erlässt, von mir noch Geld zu verlangen! Es sieht so aus, als ob Sie sich an dem Skandal bereichern wollten!

Die Tipfhler bitte ich nicht zu beachten, da ich kein Maschinenschreiber vom Beruf bin.

Keine Sorge, Herr P. Wir beachten gar nichts, auch wenn Sie uns mehrmals in der Woche schreiben.

Wir heften nur ab.

AUF SOCKEN

Es gibt eine sehr schöne Rechtsprechung zur gefährlichen Körperverletzung. Danach ist der „beschuhte Fuß“ ein gefährliches Werkzeug, so dass ein Tritt mit demselben 5 Jahre mehr Gefängnis bringen kann als eine einfache Körperverletzung.

Schuhe sind also gefährlich. Springerstiefel sind offensichtlich die Atomwaffen in der Schuhmode. Das bekamen am Wochenende rechte Demonstranten in Köln zu spüren. Die Polizei hat sich dort die Weisheit unserer Gerichte zu eigen gemacht und ebenso originell wie unkonventionell Abrüstung erzwungen. Das berichtet der t-error blog:

Zuerst einmal hat die Polizei nicht nur Dummheiten gemacht, sie haben nämlich die Springerstiefel der Nazis als Waffe eingestuft und sie gezwungen, diese abzugeben oder von der Demonstration ausgeschlossen zu werden. So dass die Hälfte der Nazis auf Socken unterwegs waren.

Fehlte nur noch, dass die Gegendemonstranten mit FlipFlops werfen.

6 x OK

6 x OK

Wir haben vorletzte Woche beim Einwohnermeldeamt einer kleinen Stadt unweit von Köln eine Adressauskunft bestellt. Online. Die angeforderte Auskunft kam nicht. Auf unseren Anruf schaute die Sachbearbeiterin ins System und stellte fest: „Ja, das Programm hängt.“

Offenbar hat sie versucht, das Programm durch mehrmaliges Drücken der „ok“-Taste in Schwung zu bringen. Dabei dürfte unser Auftrag noch aktiv gewesen sein. Denn jedenfalls haben wir die Antwort jetzt 6-fach und sollen dementsprechend auch 6 x 7 Euro Gebühren bezahlen.

Eine erste Rückfrage lässt nichts Gutes ahnen. „Wenn wir 6 Aufträge haben, müssen wir auch das Geld eintreiben“, erklärt der stellvertretende Amtsleiter. „Das wird ja sofort in der Haushaltsstelle verbucht. Gelöscht kriege ich das nie und nimmer.“ Außerdem streitet er ab, dass eine seiner Mitarbeiterinnen den Murks gemacht hat. „Die Leute waren doch extra auf einen Lehrgang für den Computer.“ Nachfragen kann er nicht. Die Dame ist jetzt im Urlaub.

Bis sie wieder da ist, will er der Beamte nicht warten. „Nach 14 Tagen geht die Forderung in die Vollstreckung. Dann pfändet die Stadtkasse ihr Kanzleikonto.“

Ich glaube, wir zahlen – unter Vorbehalt.

INTERPOL

Dieter B. wickelt die spanische Polizei ein, so zumindest Spiegel online:

Dass die Vernehmung so lange dauerte, begründete Bohlen mit den Worten: „Ich kann kein Spanisch, und die Polizisten konnten kein Deutsch. Trotzdem war nach dem Verhör klar, dass ich unschuldig bin.“

Bekanntlich wird hart daran gearbeitet, die Polizeiarbeit in Europa zu vereinheitlichen.

Auf spanischem Niveau?

(credits: Mathias Schindler)

SEHR WITZIG

Why is it that if you give a child an encyclopedia, “lawyer” is always the third thing they look up?

Because the first thing a child looks up is “dog.” The second is “snake.” And under snake, the encyclopedia says “See Lawyer.”

A man walked into a bar with his alligator and asked the bartender, „Do you serve lawyers here?“

„Sure do,“ replied the bartender. „Good,“ said the man. „Give me a beer, and I’ll have a lawyer for my ‚gator.“

What’s the difference between a lawyer and a terrorist? Terrorists have sympathizers.

Noch nicht genug? it & w hat eine Seite mit Anwaltswitzen entdeckt.

NICHT SO GEMEINT

Gesetze formulieren, das muss die Hölle sein. Heute sagt Clement hü, morgen sagt Müntefering hott. Und wenn dann alle auf einem Landgut in der Sonne gesessen haben, muss alles ganz schnell gehen. Da passieren handwerkliche Schnitzer, ist doch logisch.

Gastgewerbe Gedankensplitter hat ein aktuelles Beispiel ausgegraben: die Meldepflicht beim Arbeitsamt. Für befristete Arbeitsverhältnisse schreibt § 37b SGB III folgendes vor:

Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen.

An sich spricht das Gesetz eine eindeutige Sprache: Ist mein Arbeitsverhältnis befristet, muss ich das dem Arbeitsamt melden, wenn ich von der Befristung erfahre – aber nicht eher als 3 Monate vor dem Ende des Jobs.

Beim Arbeitsamt hat jetzt jemand gemerkt, dass dies vielleicht (?) anders gemeint war. Deshalb hat das Arbeitsamt folgendes verlauten lassen:

Obwohl der Wortlaut des § 37 b Satz 2 SGB III aussagt, dass im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses die Meldung „frühestens“ drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen hat, wird die Vorschrift in der Bundesanstalt für Arbeit dahingehend ausgelegt, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Meldung „spätestens“ drei Monate vor dem vereinbarten Ende der Befristung zu erfolgen hat.

Aha, das versteht man in Nürnberg also unter Auslegung. Es zählt nicht, was im Gesetz steht, sondern was man gerne daraus lesen möchte. Notfalls auch das genaue Gegenteil.

Uns Anwälten wirft man gerne vor, dass wir schon kurz nach der Ausbildung den ehernen Grundsatz der Methodenlehre über Bord werfen. Der lautet: Die äußerste Grenze der Auslegung ist der Wortlaut. Das Kompliment kann man jetzt ans Arbeitsamt weiter reichen.

Jedenfalls ist „Gastgewerbe Gedankensplitter“ zuzustimmen. Wer – noch dazu aufgrund missverständlicher Broschüren – eine Sperrzeit aufgebrummt bekommt, sollte sich das nicht gefallen lassen. Fachanwälte für Sozialrecht finden sich hier.

HYPERAKTIV

Spiegel online über die verkorkste PR-„Strategie“ von Susan Stahnke. Der Bericht widmet sich auch der Rolle der Rechtsanwälte:

Längst will sich niemand mehr in einer Stahnke-Geschichte zitieren lassen, so als bringe jeder Kontakt mit dem Thema Spott und Ärger. Es mag aber auch die Furcht vor den hyperaktiven Anwälten sein: Die Familie Stahnke, übrigens auch der von ihr vermutete Vater, wird von einer großen Hamburger Medienkanzlei vertreten, auch Susan und ihr Mann sorgen für Beschäftigung. Die einzigen, die in den letzten Jahren an der Stahnke-Saga wirklich verdient haben dürften, sind Journalisten und Rechtsanwälte. (Artikel)

Das ist insbesondere auch bei Scheidungen so. Je erbitterter sie werden, desto weniger bleibt am Ende den Parteien selbst. Man sollte es halt nur wissen, bevor man die Keule rausholt.

TRINKST DU MEINS ODER TRINKST DU GAR NICHTS

Frohe Botschaft für alle, die im Fitnessstudio lieber verdursten, als kirschgrüne „Mineral“drinks in sich reinzuschütten:

Eine Klausel, die den Kunden den Verzehr mitgebrachter Getränke untersagt, ist unwirksam. Verbindlichsten Dank an das Oberlandesgericht Brandenburg für diese Entscheidung. Details stehen hier.

Ich packe jetzt eine Flasche Evian in meine Sporttasche, fahre zum Studio und lege mich richtig schön mit der Tussi an der Theke an.

SEITE 1

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Die Düsseldorfer Polizei arbeitet hart daran, ihren Ruf zu bessern. Schließlich kam in der Vergangenheit häufiger der Verdacht auf, dass Beamte – manchmal – nicht ganz objektiv und ohne Ansehung der Person ermitteln, entlastende Umstände übersehen und vor allem gegenüber Ausländern gewisse Vorurteile pflegen.

Da tut es richtig gut, wenn ein ranghöherer Düsseldorfer Polizist im Express ein Vorbild gibt und seinen Untergebenen zeigt, dass Vorverurteilungen im Rechtsstaat eine ganz schlimme Sache sind:

Das Kaliber der Gangster war derart schwer, dass wir bei den Razzien schwer bewaffnetes SEK einsetzten. Die Burschen sind alle gewalttätig. Zwei Griechen und ein Türke mit langer Vorstrafenlatte. Bei dem Vierten, Kalonga T., handelt es sich um einen kokainsüchtigen Schwergewichtsboxer. Wir hatten bis zu 40 Kollegen eingesetzt, um die Bande dingfest zu machen.

Nächste Woche nehmen Musterpolizist Rautenberg und seine Kollegin Edeltraud, die – wir haben aber keine Vorurteile! – nur damit drohen muss, ihren Nachnamen zu wiederholen, damit Geständnisse sprudeln, vielleicht zur Abwechslung einen Deutschen fest. Zum Beispiel den Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebes, den unzufriedene Kunden wegen Betruges angezeigt haben. Vorschlag für den Pressetext:

Dr. K. ist ein dicker Fisch. Er trug dunkelblauen Nadelstreifen und eine Gucci-Brille. Vor seiner Villa in Meerbusch, die ein normaler Mensch unmöglich mit legalem Geld bezahlen kann, parkten ein Porsche und ein schwarzer BMW M 5. Auf dem Wohnzimmertisch fand sich ein Laptop. Auf Verbindungen zur organisierten Kriminalität deutete auch der Umstand, dass der Beschuldigte darauf bestand, zunächst mit seinem Anwalt zu sprechen. Außerdem wollte er seine blonde Freundin anrufen, die ein szenetypisches Nagelstudio betreibt. Zum Glück hatten wir das schwer bewaffnete SEK dabei, so dass sich dieser miese Typ nach unserem Auftritt in der edlen Gegend sowieso nicht mehr sehen lassen kann.

Wie gesagt, nur ein Vorschlag. Ingo „Ich bin morgen auf Seite 1“ Rautenberg macht das besser.

SCHUMMEL-STUDENTEN

Der (vermeintliche) BaföG-Schwindel:

Nach den Bummel-Studenten sind nun die Schummel-Studenten ins Gerede gekommen: Massenhaft soll sich der akademische Nachwuchs Bafög ergaunert haben, und zwar mit falschen Vermögensangaben. Auf die Anschreiben der Behörden sollte aber nicht überstürzt reagiert werden.

Zu ihrem Themenschwerpunkt am 8. August hat sich die „3sat börse“ Rat bei mir geholt. Das Infoblatt zur Sendung mit einigen Tipps von mir gibt es auch online.

RAZZIA IN DER BAHN

Die Düsseldorfer Rheinbahn sagt Schwarzfahrern den Kampf an. Und holt die Keule raus:

Auf dem Jan-Wellem-Platz werden seit einer Woche vormittags komplette Züge auf ein Nebengleis gezogen. „15 Mitarbeiter kontrollieren dann die Fahrscheine“, sagt Rheinbahnsprecher Georg Schumacher. (Düsseldorfer Stadtpost, Printausgabe, 8. August 2003)

Das klingt für mich nach Kriminalisierung, mit einer kleinen Prise Freiheitsberaubung und Nötigung. Man kann es sich ja richtig vorstellen, wie das ist, wenn die Bahn plötzlich auf einem Abstellgleis steht, eine Horde Kontrolleure einfällt – und die Türen während der Aktion selbstverständlich geschlossen bleiben. Dass ehrliche Kunden nicht teure Fahrscheine lösen, um auf Abstellgleisen zu versauern, sei nur am Rande erwähnt.

Es werden Tipps entgegengenommen – zur Höhe des erzielbaren Schmerzensgeldes.

THE HEAT IS ON

Den Kriminalfall der Woche, via (umgangssprachlich auch „geklaut“) bei Dirk Olbertz:

Am Dienstagnachmittag sei auf der Wache eine „blonde Dame mittleren Alters“ erschienen, teilte die Polizei in Koblenz am Abend mit. Sie habe den Diebstahl der Seitenscheibe der Fahrertür ihres Pkw melden wollen. Die Frau habe darauf verwiesen, dass die Scheibe fein säuberlich herausgetrennt worden sei und erklärt, es müsse sich um das Werk von Profis handeln.

Das dicke Ende steht wegen dem Copyright wiederum nur bei Reuters.

SPIELVERDERBER

Die deutsche Bürokratie ist immer für Überraschungen gut. Negative. Ein Beispiel ist das neue Gesetz mit der Abkürzung JVEG, nach dem Übersetzer bezahlt werden sollen.

Anhänger eines schlanken Staates müssen bei den folgenden Vorschriften ganz tapfer sein:

Die Entschädigung für die Übersetzung eines Textes aus einer Sprache in eine andere Sprache beträgt 1 Euro je Zeile. Ist die Übersetzung erschwert, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, so kann die Entschädigung bis auf 3 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten bis auf 4,30 Euro je Zeile erhöht werden. Für eine oder für mehrere Übersetzungen auf Grund desselben Auftrags beträgt die Entschädigung mindestens 13 Euro.

Als Zeile gilt die Zeile der angefertigten schriftlichen Übersetzung, die durchschnittlich 50 Schriftzeichen enthält. Werden in der angefertigten Übersetzung keine lateinischen Schriftzeichen verwendet, war aber ein Text mit lateinischen Schriftzeichen zu übersetzen, so sind die Zeilen dieses Textes maßgebend. Angefangene Zeilen von mehr als 30 Schriftzeichen gelten als volle Zeilen, angefangene Zeilen von 30 oder weniger Schriftzeichen werden zu vollen Zeilen zusammengezogen.

Wir sehen ihn vor uns, den deutschen Oberjustizinspektor fürs Gerichtskassen- und Übersetzervergütungswesen.

Tag für Tag wühlt er sich aufopferungsvoll durch stapelweise Papier. Ihn interessiert zunächst nicht der Inhalt. Er prüft nur akribisch, ob jede Zeile auch mindestens 50 Zeichen enthält. Sie können ja mal einen Selbstversuch machen und hier im law blog die Anschläge in 3 Zeilen zählen, dann wissen Sie, dieser Job erfordert Konzentration und Augenlicht. Vor allem wenn man angefangene Zeilen von 30 oder weniger Schriftzeichen auch noch mühsam „zusammenziehen“ muss.

Dann kontrolliert der Beamte, ob der Übersetzer auch die Zeilen richtig gezählt hat. Dazu zählt er – wie schon der Übersetzer zuvor – alle Zeilen. Das dauert schon mal 1 Stunde oder auch 2. Aber je länger der Text, desto größer die Chance, dass der Übersetzer bei der Abrechnung geschludert hat. Es sind nur 531 statt der abgerechneten 533 Zeilen? Hurra, der treue Beamte hat heute Vormittag dem Staat 2 Euro gespart.

Nachmittags widmet sich der Beamte übrigens der Frage, ob der Text einfach, schwer oder sogar außergewöhnlich schwierig ist. Da kann man sich richtig reinknien. Auf Kosten des Steuerzahlers macht das sogar richtig doll Spaß. Und wer sich die Frage erlaubt, ob ein simples Stundenhonorar für Übersetzer in ganz Deutschland nicht vielleicht Dutzende Beamtenstellen sparen könnte, der ist ein fieser Spielverderber.

(link via TransBlawG)

BLOG´N´ROLL (?)

BLOG´N´ROLL (?)

Der Schockwellenreiter grummelt:

„Mit dem Blog’n’Roll geht’s genauso bergab wie mit dem Rock’n’Roll: Erst waren wir ein paar wenige und hatten eine Menge Spaß miteinander, doch mit dem Erfolg kommen die Anzug- und Bedenkenträger und wollen alles kaputtmachen.“

Anlass ist diese Diskussion darüber, wie sorgfältig Blogger fremden content kenntlich machen sollten.

Anzug- und Bedenkenträger umschreibt offensichtlich die Leute, die ihre Blogs vorwiegend mit eigenen Inhalten füllen. Ich zum Beispiel habe überhaupt keine Probleme damit, wenn jemand an anderer Stelle Inhalte vom law blog übernimmt. Ich freue mich sogar. Aber ich finde es nicht zu viel verlangt, dass meine Texte als solche kenntlich bleiben – auch beim Kopieren über mehrere Zwischenstationen.

Klar, dass Leute wie der Herr Schockwellenreiter da lieber den Blog´n´Roll predigen. Er hat ja auch nichts zu befürchten, außer Ärger mit Inhalteanbietern. Wenn man auf seiner täglichen Seite den fremden content rausstreicht, bleiben im Regelfall 3 unverständliche Halbsätze und ein paar Fassadenfotos.

Wenn das rockt, dann lasse ich das rollen gerne sein.