DURCHGEKNALLT?

Interessant, dass die Berliner Staatsanwaltschaft kurzfristig Ressourcen hat, um einen engagierten Journalisten (und Ex-Minister) wegen Beleidigung dran zu kriegen (Hintergrund hier).

Denn andere – durchaus bedeutendere – Sachen schlummern schon mal Jahre in den Aktenschränken, ohne dass sich groß was tut. Falls die Staatsanwaltschaft Berlin hierin eine Beleidigung sehen sollte, kann ich gerne aus meinem eigenen Fundus einige schöne Beispiele auf den Tisch legen.

Unabhängig von der Frage, ob man in der politischen Diskussion nicht etwas Großmut zeigen kann, wird sich der engagierte Journalist womöglich nicht nur mit gelassener Heiterkeit verteidigen können. Laut Standardkommentar darf man nämlich folgendes nicht:

– Tippen an die Stirn;

– eine Fernsehmoderatorin als ausgemolkene Ziege bezeichnen;

– die Politisse Straßenmädchen nennen;

– Polizisten als Faschist, KZ-Scherge und Scheißbulle titulieren;

– von einem steindummen, kenntnislosen und talentfreien Autor sprechen;

– einen Juristen als „sogenannten Rechtsanwalt“ bezeichnen.

Für die Teilnahme an der öffentlichen Diskussion hat das Bundesverfassungsgericht aber auch mehrfach klargestellt, dass im Zweifel für die Meinungsfreiheit zu entscheiden ist. Deshalb sind zum Beispiel folgende Entgleisungen durchgegangen:

– Bezeichnung eines Bischofs als Kinderschänder in einer Satirezeitschrift;

– Behauptung, ein bestimmter Beamter wache nur auf, um die Bürger für dumm zu verkaufen;

– Titulierung eines demokratisch gewählten Politikers als Faschistenfreund oder Zwangsdemokrat.

Wer Lust hat, kann ja schon mal auf das Strafmaß tippen. Als Berufsoptimist halte ich einen Freispruch für naheliegend.

Nachtrag: Ein prägnanter Kommentar im Tagesspiegel.

HIGH TECH & LAW

HIGH TECH & LAW

Der Kollege vom Handakte WebLAWG stellt den Gerichtssaal der Zukunft vor. Der steht natürlich in den Vereinigten Staaten. Ist ja auch ganz angenehm, wenn man sich auf dem Videoschirm „The Green Mile“ reinziehen kann, während man selbst nur lebenslang kriegt (siehe auch den vorhergehenden Eintrag).

Aber im Ernst. Etwas mehr High Tech könnte auch in unseren Gerichtssälen nicht schaden. Bei uns ist High Tech so ausgeprägt, dass man mitunter ein Verlängerungskabel mitbringen muss, um einen Laptop auf der Verteidigerbank nutzen zu können. Mal abgesehen von dem Problem, dass es dann sogar Wachtmeister gibt, die bezweifeln, dass man ohne Genehmigung des Gerichtspräsidenten Strom aus der Steckdose zapfen darf.

STRAFMASS

STRAFMASS

Ein Amerikaner ist im US-Staat Oklahoma zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, weil er einen Polizisten angespuckt hatte. Wie der US-Nachrichtensender CNN berichtete, drohte dem 36-jährigen, der wegen häuslicher Gewalt festgenommen worden war, eigentlich ein Jahr Gefängnis. Doch bei der Festnahme spuckte er einem Polizisten ins Gesicht. Weil auf diese Weise eine tödliche Krankheit übertragen werden kann, verhängte der Richter die Höchststrafe. Die Anwälte des Mannes wollen gegen das Strafmaß Berufung einlegen. Der Angreifer und die Polizisten wurden auf ansteckende Krankheiten untersucht. Das Ergebnis war negativ. (Express)

Ich werde deutsche Richter nie wieder beschuldigen, zu harte Urteile zu sprechen. Außerdem gebe ich in Amerika niemals mehr jemandem die Hand. Niesen werde ich schon gar nicht.

STRAFANZEIGE

Die Sache mit dem gefälschten Telefonvertrag hat sich geklärt. Aus dem Schreiben des Anbieters:

„Hiermit möchten wir uns in aller Form bei Ihrer Mandantin für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Nach intensiver Recherche haben wir den Außendienstmitarbeiter zur angegebenen Vertragsnummer ausfindig gemacht. Es handelt sich um Herrn Siegfried L., M-straße 234, X-Stadt.

Sollte Ihre Mandantin Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstatten, bitten wir höflichst um die Zusendung einer Kopie, damit wir die zuständige Polizeidienststelle unterstützen können.“

Bleibt nur eine Frage: Warum erstattet die Firma nicht von sich aus eine Strafanzeige?

FAX(EN)

FAX(EN)

Ein Hamburger Anwalt schickt mir am 23. Juni ein Fax, das als Datum den 24. Juni trägt. Heute, am 2. Juli, kriege ich wieder ein Fax von ihm. Ich muss erstmal auf den Kalender schauen, um festzustellen, dass nicht der 3. Juli ist, obwohl dieses Datum im Briefkopf steht.

Rückdatieren ist ja noch verständlich. („Das Schreiben ist schon lange raus, ich schicke ihnen nochmal eine Kopie.“) Aber vordatieren? Mit Zeitverwerfungen soll man nicht scherzen, zumindest nicht bei Leuten, die schon mal Perry Rhodan gelesen haben.

Ich bin versucht, wie folgt zu antworten:

„Sehr geehrter Herr Kollege,

auf Ihr Fax vom morgigen Tag möchte ich folgendes sagen…“

Finde ich so lange witzig, bis mir auffällt, dass die automatische Kopfzeile seines Faxes die Winterzeit druckt. Da ist der Kollege also eine Stunde hintendran.

Sorry, aber das kann man nur noch ignorieren. Wenn man nicht schwermütig werden will…

GROESSE UND KLASSE

Nobody is perfect, nicht mal große Anwaltsbüros. Neuester Beleg: das brisante Fax an den Pizzabäcker.

Für mich unerklärlich ist auch der Fall, mit dem wir neulich zu tun hatten. Ein langjähriger Prozess war endlich zu Ende. Weil der Kläger Ausländer ist, musste vorher eine Bürgschaft für die Prozesskosten hinterlegt werden. Über einen ziemlich hohen fünfstelligen Betrag. Diese Bürgschaft wurde den gegnerischen Anwälten, einer großen, renommierten, internationalen Sozietät, ordnungsgemäß zugestellt.

Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Rückgabe der Bürgschaft. Doch leider, leider erreicht uns folgende Nachricht:

„Trotz intensivster Suche ist die Bürgschaft in unseren Akten nicht mehr aufzufinden.“

Das Problem ist nur, dass die Bürgschaft mit der Rückgabe des Originals steht und fällt. Jetzt droht ein kompliziertes Verfahren, um die Urkunde für kraftlos erklären zu lassen.

Wie schön, wenn man auf der monumentalen Kanzleihomepage der Kollegen dann was von „zertifiziertem Qualitätsmanagement nach ISO 9000“ liest…

UNTERSCHRIFT

Eigentlich sollte es nur eine simple Quittung sein. Über die Rückgabe eines Schlüssels.

In die Lücke zwischen dem letzten Satz und der Unterschrift hat der Gegner nachträglich folgenden Satz eingefügt:

„Damit sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abgegolten.“

Ziemlich dreist. Aber weil wir keine gegengezeichnete Kopie haben, müssen wir beweisen, dass die Urkunde nachträglich verändert wurde. Sonst guckt mein Mandant mit ein paar tausend Euro in die Röhre. Ob das gelingt, steht in den Sternen. (Wie es gelingen könnte, verrate ich hier lieber – noch – nicht.)

Solche Geschichten sind keine Einzelfälle. Deshalb, auch wenn es banal klingt, bitte nach jeder Unterschrift grundsätzlich einen Beleg verlangen.

AM ENDE

Jetzt bin ich überzeugt. Dieses Land ist am Ende. Wenn selbst die Rechtsanwälte am Hungertuch nagen, dann gibt es keine Perspektive mehr.

„Der durchschnittliche deutsche Anwalt verdient nur noch € 1.511,51 im Monat“, wettert der Standesvertreter auf einer Versammlung, zu der ich mich leichtfertig angemeldet habe.

„Unser Beruf ist nur noch mit einem hohen Maß an Selbstausbeutung wahrzunehmen“, schimpft der Funktionär. Obwohl Michel-Anwalt wacker und quasi rund um die Uhr Mieter rettet, Ehen scheidet und Verkehrsunfälle reguliert, bleiben ihm gerade anderthalb tausend Euro am Monatsende. Wer es nicht glaubt, kann es nachlesen: in der offiziellen Verelendungs-Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer.

„Soviel verdient meine Bürovorsteherin“, lächelt der Anwaltskollege neben mir. Er wirft einen Blick auf seine Breitling, weil ihn interessiert, wie lange es noch bis zum interessanten Thema dauert.

Mir fällt auf, dass auch meine Sekretärin fast soviel verdient wie ich, rein statistisch gesehen. Das ist in höchstem Maße ungerecht, weil sie manchmal nach mir kommt und pünktlich um 16.30 Uhr auf die Sonnenbank geht, damit sie ausreichend Vorbräune für die anstehenden 2 Urlaubswochen hat. Ich dagegen muss bis in den Abend in Akten starren. Und ein Blogthema habe ich um die Uhrzeit meistens auch noch nicht.

Wenn es so weiter geht, schimpft sich unser Funktionär in Fahrt, dann lohne sich die Tätigkeit als Anwalt nicht mehr. „Dann könnte man auch als Kellner arbeiten.“ Das unterscheidet den Funktionär vom aktiven Anwalt. Der Praktiker weiß, dass es keinen Kellner gibt, der für so einen Lohn überhaupt an den Start gehen würde. Dementsprechend groß ist die Erheiterung im Saal.

Am Ende der Veranstaltung strömen wir auf den Parkplatz, steigen in unsere BMW, Daimler, Alfa und Porsche, lassen, sofern möglich, die Verdecke herunter und düsen zurück in unsere düsteren Büros, um noch rasch aufzuräumen, bevor der Gerichtsvollzieher wegen Mietrückständen kommt.

Wie gesagt: Deutschland ist am Ende. Statistisch gesehen…

IN EIGENER SACHE

Heute kriegte ich 3 freundliche Anfragen, warum ich die Kommentarfunktion rausgenommen habe. Habe ich nicht. Werde ich auch nicht. Das Ding fällt einfach häufig aus.

Von einem anderen User habe ich den Tipp, dass die Kommentare häufig beim 2. Versuch auftauchen. Wem es nicht zuviel Mühe macht, der sollte also einmal den Aktualisieren-Button klicken.

Ansonsten bitte, bitte wiederkommen oder eine mail schreiben. Sorry für die Umstände.

PS. Ich habe 14 Dollar für das upgrade bezahlt. Angeblich landen die Kommentare jetzt auf einen „Pro“-Server. Vielleicht verbessern sich dann auch die Ladezeiten…

EX-KOLLEGE

Dieser Nebenjob war sicher nicht genehmigt. Ein 43-jähriger Richter am Amtsgericht Brandenburg an der Havel stand jetzt wegen des Betriebs eines Swinger-Clubs, insbesondere aber wegen Teilnahme an Vergewaltigungen vor Gericht.

Prozessbericht der Zeitschrift für Anwaltspraxis (12/03, Printausgabe):

„Wenn Lydia und Jessica und eine polnische Putzfrau die Wohnung blitzblank gewienert … und die Hemden des Richters gebügelt hatten, dann gingen sie ihrem eigentlichen Job nach. Bedient wurden queerbeet Angehörige aller sozialen Schichten vom Busfahrer … bis zu einem Bürgermeister.

Richter F. überwachte das bunte und ausgelassene Treiben von seinem Arbeitszimmer aus, wo er sich gleichzeitig mit seinen Gerichtsakten befasste. Da säße Hubert F. noch heute, wenn ihn nicht Lydia verpetzt hätte. Die stand nicht auf Blümchen-Sex, sondern verkehrte am liebsten mit 3, 4 Kunden gleichzeitig, während F dem Treiben nur genüsslich zugesehen und leichtbekleidet mit einem schwarzen Body den pausierenden Gästen Sekt ausgeschenkt haben will.

Ja, es könne sein, dass er bei einer Vergewaltigung von Lydia dabei gewesen sei und ihr die Hand auf den Mund gelegt habe, als sie schrie, räumte der Richter nach tagelanger Verhandlung ein.“

Wir würden ja gern an eine Ente glauben, aber die über Jusitzfeindlichkeit erhabene Welt am Sonntag hat auch schon über den Fall berichtet.

Das Urteil wurde vor einigen Tagen gesprochen: 3 Jahre Gefängnis.

FRAUENHAUS

Dr. Rollingers Bericht zum Thema Frauenhäuser erinnert mich an folgendes:

Ich habe vor ungefähr zwei Jahren einen Vater vertreten, dem hat das Familiengericht per einstweiliger Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seinen Sohn übertragen. Bekannt war, dass die Mutter das Kind mit ins Frauenhaus genommen hatte.

Trotz des Beschlusses haben sich die Behörden, insbesondere das Jugendamt geweigert, die Adresse des Frauenhauses herauszugeben. Sie waren auch nicht bereit, an einer Übergabe des Kindes an einem neutralen Ort mitzuwirken.

Das klappte erst, nachdem ich dem Amtsleiter und seinen sog. Sozialarbeitern mit Strafanzeigen wegen Beihilfe zum Kindesentzug bzw. Freiheitsberaubung gedroht habe.

Selbst dann haben sie noch alles dran gesetzt, um die Übergabe des Kindes an den Vater zu vereiteln. Angeblich war der Treffpunkt nicht richtig angegeben. Der 2. Versuch wurde abgebrochen mit der Behauptung, es sei Berufung eingelegt. Das stimmte a) nicht und war b) irrelevant, weil die Anordnung vollziehbar war.

Im nachhinein habe ich dann erfahren, dass die Mutter eigentlich bereit war, das Kind an den Vater herauszugeben. Sie hatte selbst eingesehen, dass sie mit dem Kind überfordert ist. Aber die Betreuer haben das für sie in die Hand genommen und pflichtwidrig abgeblockt, weil alle Männer Schweine sind, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, um was es eigentlich geht.

Die Namen der Verantwortlichen des Frauenhauses wurden dann noch so geheim gehalten, dass man eigentlich nur über eine Klage rangekommen wäre. Darauf verzichtete der Vater dann aber. Er war froh, sein Kind endlich in die Arme schließen zu können.

UMFRAGE

Niemand verliert gern Prozesse. Vor allem nicht, wenn er die Kosten dafür tragen muss. Ein Spediteur aus einem kleinen Städtchen bei Köln nimmt es mir aber besonders übel, dass er sich vor Gericht nicht durchsetzen konnte.

Er nimmt Rache bis zum letzten Atemzug. Nachdem ich ihn nach Ende des Prozesses darauf hingewiesen hatte, dass er 7,70 Euro Zinsen nicht überwiesen hat, holte er die Zahlung jetzt nach. Per Online-Banking, was ja an sich löblich ist. Weniger lustig ist es, wenn der Betrag in 10-Cent-Buchungen kommt. 77 mal die gleiche Gutschrift über 0,10 Euro. Seitenlang der gleiche Text: „Zinsen, Teilbetrag, sorry, habe Eingabeprobleme“.

Jetzt schwanke ich. Soll ich ihn auf Schadensersatz verklagen? Immerhin kostet jede Buchung auf unserem Geschäftskonto etwa 40 Cent Gebühren. Und nach meiner Meinung fällt so ein Verhalten unter vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, unerlaubte Handlung, Pflichtverletzung etc. Eine Anspruchsgrundlage werde ich schon finden.

Einerseits bin ich verärgert und hätte nicht übel Lust, diese Sache klären zu lassen. Auf der anderen Seite gibt es sicher wichtigeres, mit dem die Justiz sich beschäftigen sollte.

Soll ich? Oder soll ich nicht?

Die Mehrheit in den Kommentaren entscheidet.

SCHON WIEDER ???????

Aus einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts:

„Kann die außergewöhnliche Abnutzung durch sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen ausgeglichen werden, ist eine Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung nach herrschender Meinung in der Kommentarliteratur nicht anzuerkennen, weil es anderenfalls zur doppelten steuerlichen Berücksichtigung der Abnutzung im Wege der AfaA und zusätzlich im Wege des Erhaltungsaufwandes käme.“

Wo ist die Liste mit den Fachanwälten für Steuerrecht?

HA HA

Ein amerikanischer Kollege beendet seine mails meistens mit einem Witz.

Kostprobe:

Q. What’s the difference between a lawyer and a gigolo?

A. A gigolo only screws one person at a time.