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Die Fragezeichen in den Eintraegen stehen für Umlaute. Das ist keine Absicht, sondern ein Feature der neuen Version von Blogger. Ich bin begeistert…

Nachtrag: This has been fixed.

BÖSER ANWALT

BÖSER ANWALT

Ein junger Richter flippt völlig aus, als er erfährt, dass ich vor der Hauptverhandlung mit einer wichtigen Zeugin gesprochen habe. Die Frau erzählt bei ihrer Vernehmung auch, dass ich ihr vorgeschlagen habe, den Strafantrag zurückzunehmen. Ich hatte ihr für diesen Fall die unbürokratische Zahlung von 2.000 Euro als Schadensersatz und Schmerzensgeld in Aussicht gestellt.

Der Richter ist hellauf empört. Er erzählt was von „versuchter Strafvereitelung“ und von „Begünstigung“, droht mir mit einem Strafverfahren und einer Anzeige bei der Anwaltskammer..

Überdies will er mich gleich als Pflichtverteidiger abberufen. Vor der Entscheidung gibt er dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme. Der erbittet 15 Minuten Bedenkzeit. Dann gibt er folgende Erklärung ab:

„Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Entpflichtung des Verteidigers. Der Verteidiger ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes befugt, in jedem Stadium des Verfahrens mit Zeugen zu sprechen. So lange er sich keiner unzulässigen Methoden wie Nötigung, Täuschung oder sogar Erpressung bedient, darf er auch Einfluss auf Zeugen nehmen. Er darf Zeugen darum bitten, einen Strafantrag zurückzunehmen oder von einem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Hierbei ist es ihm nicht verwehrt, einen finanziellen Ausgleich für materielle oder immaterielle Schäden anzubieten. Die Staatsanwaltschaft kann im vorliegenden Fall kein Fehlverhalten erkennen.“

Ich dachte eigentlich, jetzt schäumt der Richter wie Henckell Trocken. Falsch: Er setzte den Prozess in freundlichem Ton fort. Das Urteil war so mild, dass wir noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichtet haben.

O.K.

O.K.

„Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 96,5 %, die Beklagten zu 3,5 %.“

Damit kann man doch leben. Wenn man die Beklagten vertreten hat…

GRUSS NACH KIEL

Dieser Blog ist so beliebt, dass ihn sogar andere Anwälte auf ihre Homepage stellen. Und zwar so geschickt, dass man auf den ersten (und zweiten? und dritten?) Blick gar nicht erkennt, von wem das Angebot eigentlich stammt.

Nachtrag: Die Links wurden geändert.

SÜNDIG

SÜNDIG

Arbeit statt Knast.

Führerscheinentzug statt Geldstrafe.

Anscheinend kommt Bewegung in unser starres Strafsystem (via vertretbar.de). Jedenfalls ist das einer der unzähligen Reformvorschläge unserer Justizministerin, Frau Wie-hieß-sie-noch-gleich.

Ich fände es klasse, wenn Richter bei Bagatelldelikten und mittlerer Kriminalität nicht nur mit Geld- oder kurzen Haftstrafen drohen könnten, die ohnehin zur Bewährung ausgesetzt werden. (Gähn.) Ein fehlbarer Arzt könnte kostenlose Erste-Hilfe-Kurse in Schulen machen. Ein Buchhalter könnte im Gerichtsarchiv Akten sortieren.

Sündige Anwälte könnten bei der Staatsanwaltschaft Berlin Fortbildungsseminare machen. Themenvorschlag: Strafloser Konsum von Betäubungsmitteln unter besonderer Berücksichtigung der geringen Menge.

Man sieht: Die Möglichkeiten sind grenzenlos…

ERLÖSUNG

ERLÖSUNG

Der Junge mit dem zweitbesten Alibi aller Zeiten ist wieder verhaftet worden. Diesmal geht´s um einen Tankstellenüberfall.

So wird aus einem gemütlichen Sonntagmorgen eine 2-stündige Vernehmung in einem stickigen Büro im Polizeipräsidium. Wirklich prima: Unten auf der Straße findet gleichzeitig eine Art Freiluftgottesdienst statt. Entweder dröhnt der Trompetenchor. Oder ein Priester singsangt ins Megaphon: „Herr, wir bitten dich, erhöre uns, schenke uns Erlösung…“

Um 12.30 Uhr ist die Vernehmung zu Ende. Seitdem warte ich hier im Büro darauf, dass die Haftrichterin Zeit hat und mein Flehen und Bitten erhört, dass man den Jungen nochmal gegen Auflagen nach Hause lassen kann. Die Erlösung lässt aber noch auf sich warten. Vor meinem Mandanten wird gegen den Düsseldorfer Amokfahrer verhandelt. Das kann dauern…

CASH

Haftprüfungstermin.

Juristisch keine große Sache. Mit dem Staatsanwalt und dem Ermittlungsrichter ist alles abgestimmt. Mein Mandant zahlt eine dreiviertel Million Euro als Kaution, dann darf er in seine fernöstliche Heimat düsen. Wir machen also ein langes Protokoll. Und dann sagt der Richter: „So, Mister S., dann gehen Sie jetzt mal zurück ins Gefängnis, bis der Scheck gutgeschrieben ist.“

Ich: „Wieso Scheck?“

Der Staatsanwalt: „Wie wollen sie denn die Kaution zahlen?“

Ich: „Bar.“

Der Richter: „Dann muss ihr Mandant halt erstmal zurück, bis sie das Geld auf der Bank besorgt haben.“

Ich: „Das habe ich dabei.“

Der Staatsanwalt: „Cash?“

Ich: „Ja, klar.“

Der Richter: „Wo denn?“

Ich deute auf meinen Koffer.

Der Staatsanwalt: „Siebenhundertfünfzigtausend Euro? Einfach so?“

Ich: „Ist weniger, als man denkt. Gebügelt und eingeschweißt nicht größer als ein Strafrechts-Kommentar.“

Der Staatsanwalt: „Darf ich mal sehen? Würde mich schon interessieren.“

Der Richter: „Mich auch.“

Dann sitzen wir im Richterzimmer und betrachten einen Packen Geld. Der Staatsanwalt gesteht, dass er noch nie soviel auf einem Haufen gesehen hat. Der Richter ist ebenfalls beeindruckt. „Da könnte man schon was mit machen, oder?“

Nur mein Mandant inspiziert gelangweilt seine Fingernägel. Würde mich nicht wundern, wenn er die dreiviertel Million einfach abschreibt – und künftig um die EU einen großen Bogen macht.

Aber dann freut sich zumindest der Finanzminister…

SOKO Bagatell

SOKO Bagatell

Als Fußgänger mal kurz bei Rot über die Ampel? Den Hund frei laufen gelassen? Nicht in Düsseldorf. Da gilt jetzt law and order, wie man gleich 2 Berichten der Rheinischen Post (Printausgabe) vom heutigen Tag entnehmen kann:

„95 Passanten wurden angehalten. 33 von ihnen müssen ein Verwarnungsgeld zahlen, zumeist weil sie sich den Beamten gegenüber uneinsichtig zeigten.“

Moment mal?

Seit wann gibt es Knöllchen dafür, dass jemand „uneinsichtig“ ist? Wird hier die Ordnungswidrigkeit geahndet oder die Chuzpe, mit einem Polizisten zu diskutieren?

Mit dem Gesetz ist das jedenfalls nicht vereinbar. Denn die Verwarnung soll überhaupt nur dann ausgesprochen werden, wenn „der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist … und das Verwarnungsgeld entweder sofort zahlt“ oder innerhalb einer Woche überweist (§ 56 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Dass ich Widerworte gebe, kann nicht erst ein Verwarnungsgeld auslösen. Schließlich ist es ja kein Schmerzensgeld für den Beamten. Noch heftiger wird es, wenn – wie zu befürchten – Schweigen als Uneinsichtigkeit ausgelegt wird. Das Schweigen darf nämlich niemals und unter keinen Umständen zum Nachteil des Betroffenen ausgelegt werden. (Dieser Grundsatz ist so ehern, dass ihn nicht wenige Polizisten, aber auch Staatsanwälte und Richter schon im Museum wähnen.)

Erfahrungsgemäß bringt es ohnehin wenig, sich mit drahtigen Bezirksbeamten verbal auseinander zu setzen, die hinter Ampelmasten lauern. Vielversprechender ist die Taktik, die Damen und Herren der SOKO Bagatell mit profunden Kenntnissen der deutschen Justizwirklichkeit zu konfrontieren. Textvorschlag:

„Ich mache von meinem Recht Gebrauch, mich nicht zur Sache zu äußern. Eine Verwarnung akzeptiere ich nicht. Machen sie ruhig eine Anzeige. Gegen den Bußgeldbescheid lege ich Widerspruch ein. Dann treffen wir uns halt am Amtsgericht zu einer Verhandlung. Dann können sie sich mit meinem Anwalt rumschlagen, den meine Rechtsschutzversicherung bezahlt.“

Jeder Polizist weiß, was das bedeutet: stundenlanges Warten auf dem Gerichtsflur, verlorene Dienstzeit, unergiebige Diskussionen mit einem kratzbürstigen Verteidiger, Beweisanträge und mit etwas Glück (für den Betroffenen) ein genervter Richter, der das Verfahren kurzerhand einstellt, damit er nicht noch mehr graue Haare bekommt.

Man sollte sich nicht wundern, wenn der Beamte einen nach diesem Sprüchlein missmutig laufen lässt. Ein praktisches Beispiel steht hier.

SCHLUSS

Eine neue Mandantin. Nach über 20 – zufriedenen – Jahren möchte sie den Anwalt wechseln. „Es geht einfach nicht mehr“, berichtet sie. „Wenn man eine Besprechung bei ihm hat, schläft er am Schreibtisch ein. Und wenn sie mit ihm wegen einer Erbschaftssache telefonieren, erzählt er vom Vorsteuerabzug bei Verkehrsunfällen.“

Nach ihren Angaben geht der Kollege jetzt deutlich auf die 80 zu.

Kein Kommentar…

KUNDENORIENTIERT

Wenn die telefonische Umstellung vom Minutentarif auf dsl-flat nicht umgesetzt wird, kann es teuer werden. 1.034,84 Euro, um genau zu sein. Ganz schön ärgerlich für einen Kunden. Klar, dass er sich beschwert. Klar, dass erstmal abgewiegelt wird. Klar, dass er zum Anwalt läuft. Der rollt die Sache nochmal auf, und zwar mit diesem Schreiben.

Die Antwort lautet wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ihr Schreiben haben wir zum Anlass genommen, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zu prüfen.

Da wir den Sachverhalt jedoch kundenorientiert mit Ihrem Mandanten klären möchten, werden wir Ihrem Mandanten den in Rede stehenden Betrag in Höhe von 1.034,84 Euro (inkl. Mwst.) im Rahmen einer Kulanz gutschreiben. Die Gutschrift findet Ihr Mandant in einer seiner nächsten Rechnungen der Deutschen Telekom AG.

… gerne sind wir Ihrem Mandanten in dem vorliegenden Einzelfall entgegengekommen. Wir freuen uns, Ihren Mandanten weiterhin zum Kreis unserer zufriedenen Kunden zählen zu können.“

JENSEITS

„Ihre Gebühren bezahlt meine Rechtsschutzversicherung.“

Häufig ein Irrtum.

Das zahlt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht:

Scheidungen. Streitigkeiten um einen Neubau. Widerspruchsverfahren in Sozialrechtsfällen. Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Spekulationsgeschäfte. Abwehr von Unterlassungsansprüchen. Verfahren wegen Falschparkens. Streit mit dem Lebenspartner. Vorsätzliche Straftaten. Erbstreitigkeiten. Prozesse gegen die Rechtsschutzversicherung. Verfassungsbeschwerden.

Doch es gibt auch positive Ansätze. Nach den neuen Rechtsschutzbedingungen kann sich die „versicherte Person“ durch einen Anwalt im Strafprozess vertreten lassen, wenn sie „durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 211 (Mord) oder 212 (Totschlag) StGB betroffen ist“.

APPELL

Der kleine Tim braucht offensichtlich Hilfe. Außerdem fände ich es schade, wenn runtime error vom Netz geht. Also, gebt Euch einen Ruck und schaut mal nach, ob Ihr eine TAN für einen guten Zweck übrig habt.

Danke.

PS. Ich bringe hier nicht nur den link, sondern habe soeben 10 Euro überwiesen.

HAARPROBE 2

HAARPROBE 2

Wenn man an Ort und Stelle „freiwillig“ eine Haarprobe abgegeben hat, muss man sich erstmal überlegen, ob das klug war.

Die Antwort lautet: nein.

Wenn der Test negativ ausgeht, hilft das auch nicht weiter, was den – möglichen – Besitz oder die Abgabe des Stoffes an Dritte angeht. Ich kann in meinem ganzen Leben noch nicht gekokst haben. Wenn ich aber trotzdem eine Apotheke in meinem Büro oder meiner Wohnung unterhalte, schützt mich das nicht vor Strafe. Gefährlich ist eben der Besitz und nicht der Konsum (siehe auch die vorhergehenden Einträge).

Aus dem Dilemma hilft vielleicht ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Der Ermittlungsrichter müsste die Beschlagnahme der Haarprobe aufheben und die Analyse der Haare untersagen. Begründet werden könnte dies mit einem Beweisverwertungsverbot. Es ist nämlich mehr als fraglich, ob die Durchsuchungen rechtmäßig waren.

Nach den Medienberichten hat der Staatsanwalt die Durchsuchungen angeordnet. Das ist möglich, aber nur bei Gefahr im Verzuge. Da die Ermittler in der Vergangenheit immer Gefahr im Verzuge angenommen haben, hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich in einem Grundsatzurteil ganz enge Grenzen gezogen.

Die Gefahr muss nicht nur tatsächlich vorliegen. Die zugrunde liegenden Tatsachen müssen in der Akte dokumentiert werden. Und es darf unter keinen zumutbaren Umständen möglich gewesen sein, vorab die Zustimmung eines Ermittlungsrichters einzuholen. Dass dies bei einer Durchsuchung, die von Berliner Staatsanwälten in Frankfurt durchgeführt wird, der Fall sein soll, kann ich mir kaum vorstellen. Alleine die Anreise dauert so lang, dass man bequem einen Richter anrufen kann.