Gelinkt, und zwar klassisch

Der Betreiber der Seite uclue ist der Meinung, dass er beliebig RSS-Feeds abgreifen, diese veröffentlichen und mit Google-Adsense Geld verdienen kann.

Nach Auffassung seines Anwalts handelt es sich um eine „eher klassische Form der Verlinkung“. Ich nenne das Contentklau, zumal bei kürzeren Beiträgen sogar der gesamte Inhalt angezeigt wird.

Wie auch immer, der Betreiber zieht es vor, sich nicht mit mir zu streiten. Er hat den RSS-Feed des law blog auf meine freundliche Bitte entfernt. Das hätte der Anwalt auch direkt vorne in seinem Brief schreiben können. Dann hätte ich mir drei einschläfernde Seiten Text erspart.

Neues Kommentarsystem

Neues aus dem Maschinenraum: Gerade wird das Kommentarsystem von Disqus getestet, z.B. hier unter diesem Posting.

Während damit nach wie vor das normale gewohnte anonyme Kommentieren möglich ist – also kein Registrierungszwang oder ähnliches – bietet das System einige nette Funktionen für angemeldete Benutzer. So kann man Postings bewerten, in etwa wie bei slashdot, um so Troll-Postings einfach auszublenden, „verzweigte“ Kommentare (also Threading) ist möglich, und noch einiges mehr.

Momentan natürlich noch im Testbetrieb, daher kann es etwas hakeln – aber Meinungen sind natürlich schon gern gesehen.

(gefunden via nico)

Update: Vorerst wieder deaktiviert. Während die Funktionen sehr vielversprechend aussehen, und auch einige Kritikpunkte wie etwa die andere Kommentar-Feed-Url technisch sehr einfach zu lösen sind, finde ich die „Javascript-only“-Implementierung, die fehlende Datenschutzrichtlinie und die fehlende deutsche Übersetzung eher störend. Alle drei dieser Punkte dürften mit Sicherheit bald bei Disqus gelöst sein – dann wird es noch einmal einen Versuch geben.

Aber bis dahin bleibt erstmal alles bei Alten.

Freiheit – unabhängig von der Wetterlage

Der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle sprach mit der FAZ:

Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst.

Wie es aussieht, ist der SPD mal was gelungen. Sie hat Voßkuhle nominiert.

Schnelle Hilfe im Notfall

Aus den Mails:

Hi,

heute war ich in Hamburg und durfte für einen Bewusstlosen den Rettungsdienst rufen, dabei ist mir wieder in Erinnerung gekommen, dass ich mich mal bei der Björn-Steiger-Stiftung registriert hatte. Das ist absolut kostenlos und im Notfall kann einen die Rettungsleitstelle über das Handy orten. Zusätzlich kann man Allergien, Blutgruppe, wer im Notfall zu informieren ist usw. angeben.

Hat man dann selbst mal einen Autounfall oder sonst was, wissen die Helfer dann gleich bescheid und können schneller und besser helfen – sehr praktisch und wie gesagt kostenlos. Nur leider kennt diesen Service kaum einer. Darum möchte ich Dich bitten diese Möglichkeit in deinem Blog zu erwähnen. Wenn noch ein paar Blogger mitmachen wäre das sicher eine gute Aktion.

Liebe Grüße

Louis
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Polizisten: Uniform anziehen ist Arbeitszeit

Tausende Beamte des Polizei-Streifendienstes klagen vor den Verwaltungsgerichten für ihre Freizeit. Davon, so behauptet die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG), schenken sie dem Land Nordrhein-Westfalen bislang täglich wenigstens 15 Minuten. In denen ziehen sie in den Wachen vor dem offiziellen Dienstbeginn ihre Uniform an – und nach Dienstschluss wieder aus.

„Für einen Polizisten im Schichtdienst bedeutet dies im Jahr mehr als eine Woche Freizeit“, schimpft DPolG-Chef Rainer Wendt, „das ist nicht akzeptabel“. Auch der Vize-Chef der nordrhein-westfälischen Gewerkschaft der Polizei pocht auf den Grundsatz: „Das An- und Ausziehen der Uniform ist Arbeitszeit“, sagt Herbert Uebler.

Mitglieder der GdP haben deshalb an allen Verwaltungsgerichten des Landes geklagt. Drei davon haben bereits entschieden – allerdings unterschiedlich. Die in Aachen und Münster haben einem Beamten unmissverständlich Recht gegeben. Die Richter in Düsseldorf dagegen stellten einem Beamten frei, bereits in Uniform zum Dienst zu kommen.

Eine einheitliche Regelung, so Gewerkschafter Uebler, gebe es nicht – denn Innenminister Ingo Wolf (FDP) wolle „keine politische Entscheidung treffen“. Das bestätigte Ministeriumssprecher Wolfgang Beus auf Anfrage: „Bei den gegensätzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wollen wir das Urteil das Oberverwaltungsgerichts in Münster abwarten“. (pbd)

Teure zehn Minuten

Der Vorwurf ist schröcklich: „Parkzeit um 9.27 Uhr abgelaufen!“ Das sind 10 Minuten! Klar, dass die Firma Contipark, welche den Parkraum vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof bewirtschaftet, aus vollen Rohren schießt. Von meiner Mandantin, die Halterin des fraglichen Pkw ist, will Contipark folgende Beträge:

Tagesentgelt bzw. 3-facher Stundensatz 9,00 €
Vertragsstrafe 20,00 €
Halterermittlungskosten 10,20 €
Mahngebühren 7,50 €

Das macht stolze 46,70 €. Beinahe fünf Euro pro angeblich überzogener Minute.

Mir bleibt da nur, Contipark zu bitten, sich doch an den Fahrer des Pkw zu wenden. Die „Halterhaftung“ gilt zunächst mal nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung, wenn Bußgeldbehörden Knöllchen verteilen. Contipark kann sich nur auf einen Vertrag berufen und nur eine Person in Anspruch nehmen: den Vertragspartner. Das ist derjenige, der das Auto abgestellt hat. Meine Mandantin war das nicht.

Auch ansonsten scheinen mir die „Vertrags- und Einstellbedingungen“ fragwürdig, wenn sie solche Entgelte rechtfertigen sollen. Eine Vertragsstrafe für einen alltäglichen Vorgang wie eine geringfügige Parkzeitüberschreitung? Die Klausel ist jedenfalls überraschend und unwirksam.

Einen dreifachen Stundensatz für zehn Minuten? Ist nicht nur überzogen, sondern klingt wie eine zweite Vertragsstrafe. Was die Sache juristisch nicht besser macht…

Meine Mandantin zahlt jedenfalls nicht. Wenn Contipark Wert auf ein Präzedenzurteil legt, stehen wir gern zur Verfügung.

Nachtrag: Einige aktuelle Anmerkungen bei McNeubert.

Punkt. Feierabend

Wie man als Richter die Zeit und das Geld der Prozessbeteiligten verschwendet, zeigte heute ein Richter am Amtsgericht Bochum. Es ging um eine Schadensersatzforderung. Aber nicht nur. Denn der Beklagte hatte mal ein Schriftstück verfasst, in dem er sich bereit erklärt, die Forderung zu bezahlen.

Für den Beklagten haben wir in mehreren Schriftsätzen dargelegt, warum dieses Schreiben kein Anerkenntnis im rechtlichen Sinne ist. Wäre es ein Anerkenntnis, müsste man nicht weiter streiten. Dann hätte die Klage schon aus diesem Grund Erfolg, weil das Anerkenntnis den Beklagten von weiteren Einwendungen abschneidet.

Die Klägerseite sah das naturgemäß anders. Vom Gericht kam monatelang kein Wort. Ganz im Gegenteil: Für den heutigen Verhandlungstermin hatte der Richter sogar einen Zeugen geladen. Den brauchte er aber nur, wenn er unserer Auffassung folgte, dass kein Anerkenntnis vorliegt. Denn der Zeuge war nur für Umstände benannt, die mit der Vorgeschichte zu tun haben. Dass das Gericht die Sache ernsthaft erörtern will, ergab sich auch aus einem weiteren Umstand. Der Vorsitzende hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Ein Kläger, ein Beklagter, zwei Anwälte und ein Zeuge reisten also frohgemut nach Bochum. Um vom Richter im Einleitungssatz zu hören, dass er von einem Anerkenntnis ausgeht. Punkt. Feierabend. Hätte er in den Vormonaten nur einen winzigen Hinweis in diese Richtung gemacht, hätten wir uns das auf Beklagtenseite gut überlegt. Und mit einiger Sicherheit die Konsequenz gezogen, die wir dann heute auch gezogen haben. Wir haben die Forderung akzeptiert. Das wäre auch schriftlich möglich gewesen, und alle Beteiligten hätten sich den zweiminütigen Showdown erspart.

Der Kläger kam übrigens eigens aus Berlin.

Bereitwillig

Meinem Mandanten wird Unfallflucht vorgeworfen. Der Oberstaatsanwalt, der die Sache bearbeitet, hat Anwälten bereitwillig Akteneinsicht gewährt, die für die beteiligten Haftpflichtversicherungen tätig sind. Mir als Verteidiger dagegen nicht. Er hat meine diversen Schreiben einfach abgeheftet bzw. sie abheften lassen, einiges ermitteln lassen und Anklage erhoben.

Dem Verteidiger ist spätestens nach Abschluss der Ermittlungen, also vor einer eventuellen Anklage, Akteneinsicht zu gewähren. Da fällt es einem schon schwer, an reine Nachlässigkeit zu glauben.

Wenigstens das Amtsgericht schickt mir die Akte anstandslos zu.

Langsames Verfahren bringt Strafnachlass

Heute hat einer meiner Mandanten erstmals von der „Vollstreckungslösung“ profitiert. Wenn sich Prozesse lange hinziehen und die Justiz hieran schuld ist, wird im Urteil festgelegt, welcher Teil der verhängten Strafe bereits als verbüßt gilt.

In meinem Fall hat das Berufungsverfahren vor dem Landgericht ziemlich genau drei Jahre gedauert. Und zwar allein deswegen, weil bei den beteiligten Strafkammern nicht unbedingt alles rund lief.

Meinem Mandanten hat das zwei Monate gebracht, die als vollstreckt angesehen werden. Ins Gefängnis muss er ohnehin nicht, denn letzten Endes konnte die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Amtsgericht hatte ihn in erster Instanz noch für zweieinhalb Jahre hinter Gittern sehen wollen.

Datenschützer contra Meinungsfreiheit

Die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform MeinProf sollen durch einen Bußgeldbescheid vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kapitulation gezwungen werden. Die Initiatoren des Portals geben aber nicht auf. Sie sind bereit für Gerichtsvefahren.

Auf MeinProf können Studierende ihre Lehrveranstaltungen bewerten und so nicht nur ihren Kommilitonen bei der Kurswahl helfen, sondern auch ihren Dozenten Feedback für deren Lehrleistung geben. Das Portal existiert seit 2,5 Jahren. Auf der Grundlage von 300.000 Bewertungen wurde 2007 das erste Ranking deutscher Hochschulen veröffentlicht, das allein die Lehrqualität der Dozenten berücksichtigt.

Durch MeinProf kommt Bewegung in die deutsche Hochschullandschaft, und in ersten Fällen konnte schon eine Verbesserung der Lehrqualität von Studenten und Dozenten festgestellt werden. Dennoch wird eine Plattform, die Leistung und Standards öffentlich darstellt und diskutiert, nicht von jedem gern gesehen. So versuchte ein Professor im vergangenen Jahr die Veröffentlichung seines Namens und der Bewertungen seiner Lehrveranstaltungen gerichtlich zu unterbinden. Er scheiterte mit diesem Versuch vor dem Landgericht Berlin.

Trotz dieser und anderer Gerichtsurteile hat es sich der Berliner Datenschutzbeauftragte zur Aufgabe gemacht, den studentischen Initiatoren des Projektes das Leben schwer zu machen. Die Behörde will zwei Ordnungswidrigkeiten entdeckt haben, welche jeweils mit bis zu 25.000 € Geldbuße geahndet werden könne.

So vergleicht der Datenschutzbeauftragte das Portal mit der SCHUFA und besteht auf
eine Schließung für die Öffentlichkeit. Bewertungen dürften nur
eingesehen werden, wenn die Studierenden nachweisen können, dass sie die Veranstaltung tatsächlich besucht hätten. Lehrevaluationen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie von zukünftigen und aktuellen Studenten sowie Hochschulvertretern eingesehen werden können.

Des Weiteren verlangt die Behörde, Dozenten bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren. Die Forderung ist praktisch nicht umsetzbar, jedoch wurden sämtliche Gegenvorschläge der Betreiber – wie beispielsweise die regelmäßige Benachrichtigung der jeweiligen Hochschulen – von der Datenschutzbehörde abgelehnt.

Der Anwalt von MeinProf, Dr. Lambert Grosskopf, selbst Dozent an der Hochschule Bremen, hält die Rechtsauffassung des Datenschutzes für falsch: „Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern und kann nicht nur den Inhalt, sondern auch den Ort und damit die Verbreitung seiner Äußerung frei bestimmen.“

MeinProf wird gegen den Bußgeldbescheid
vorgehen: „Wir stellen uns darauf ein, das vor Gericht auszutragen“, sagt Mitbetreiber Thomas Metschke. „Es geht um Transparenz und Qualitätsverbesserung der Lehre. Wir werden uns durch den Bußgeldbescheid nicht aus der Bahn werfen lassen, sondern weiter die Interessen der Studenten vertreten.“

Abgesicherter Modus

Wie grausam ist das denn? Ich will die Verhandlungspause am Gericht nutzen, um meine E-Mails zu lesen. Doch das Betriebssystem startet nicht, stattdessen nur ein blauer Bildschirm, wonach der Computer zum Schutz des Systems abgeschaltet wird.

Etliche Neustarts, abgesicherter Modus, Systemwiederherstellung und im Hinterkopf schon der Gedanke, was es denn für schicke neue 12-Zoll-Notebooks gibt, aber nur mit kurzer Lieferzeit. Kurz vor Ende der Pause haut es dann doch wieder hin. „Windows wird nach einem schwerwiegenden Fehler wieder ausgeführt.“

Halleluja. Für die E-Mails hat es noch ganz knapp gereicht. Und für diesen Blogeintrag.

Und jetzt zur Urteilsverkündung.