Geärgert

Ein 21-Jähriger hat im Kreis Dithmarschen einen Autofahrer erschossen. Er soll sich darüber geärgert haben, dass das spätere Opfer zu dicht aufgefahren ist, berichtet Spiegel online. Darauf habe er den Mann ausgebremst und ihn mit vier Kugeln getötet.

Sigmar Gabriel will nicht zu den Nutten

Wenn ihn eine dumpfbackige Satire stört, schickt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gleich seine Anwälte los. Marcel Bartels, der Abmahnkönig unter den Bloggern, erhielt jetzt die Aufforderung, ein Bild Gabriels mit dem Text „Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz“ zu entfernen. Das Bild hatte nicht mal Marcel selbst, sondern ein Nutzer ins Wiki der Seite eingestellt.

Näheres in „Mein Parteibuch“.

Siehe ist nicht beigefügt

Nach langem Warten ist es also da, ein Strafurteil des Amtsgerichts. Aus dem Eingangsstempel der Geschäftsstelle ergibt sich, dass das Urteil fünfeinhalb Monate zu spät geschrieben worden ist (§ 275 Strafprozessordnung).

Grundsätzlich ist das Urteil deshalb in der Revision aufzuheben. Das scheint auch der Richter gemerkt zu haben, denn auf der ersten Seite des Urteils steht ein handschriftlicher Vermerk:

Zur Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist siehe Bl. 121.

Ich nehme an, dass sich dort eine mehr oder weniger wortreiche Erklärung findet, warum es unmöglich war, das Urteil innerhalb der Höchstfrist von fünf Wochen zu schreiben. (Mir fallen zwar keine Gründe ein, da ich den Richter in der Zeit wiederholt gesehen habe, aber man soll ja die Phantasie von Juristen nicht unterschätzen.)

Die Frage ist aber, wieso mir der erhellende Vermerk nicht gleich mit übersandt worden ist. Auf der Geschäftsstelle ist leider partout niemand zu erreichen, der für mich einen Blick in die Akte werfen könnte. Jetzt darf ich erneut an das Gericht schreiben und um eine Kopie des Dokuments bitten. Oder gleich erneute Akteneinsicht beantragen. Meine Lust, die bereits eingelegte Berufung nicht auf eine Revision umzustellen und das Urteil sicher kassieren zu lassen, hebt das sicherlich nicht. Und beim Gericht trägt solch zusätzlicher Aufwand bestimmt auch nicht dazu bei, dass es insgesamt zügiger geht.

Unfairer Prozess in Belgien

Welche unterschiedlichen rechtsstaatlichen Vorstellungen auch innerhalb der Europäischen Union gelten, belegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Die Richter erklären die Auslieferung eines Franzosen nach Belgien für unzulässig.

Nach Meinung des OLG entspricht das Urteil eines belgischen Strafgerichts, das Grundlage für die Auslieferung sein soll, nicht rechtsstaatlichen Anforderungen. Grund: In Belgien können Beschuldigte auch verurteilt werden, ohne dass sie überhaupt vom Verfahren wissen und sich wirksam verteidigen können.

(Link gefunden in der Handakte)

Promotion am Rande der Autobahn

Der SPD-Bürgermeisterkandidat von Stadtoldendorf (Kreis Holzminden) hat 15.000 Euro für einen Doktortitel gezahlt. „Eigene Textbeiträge“ zur Doktorarbeit hat er nach eigenen Angaben nicht geleistet. Trotzdem will er erst „jetzt“ erfahren haben, dass er einem Betrüger aufgesessen ist, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung.

Den Politiker machte nicht mal stutzig, dass ihm seine Promotionsurkunde an einer Autobahnraststätte übergeben worden ist. Schlauer geworden, muss der Bürgermeisterkandidat jetzt darüber nachdenken, ob er einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Titelmissbrauchs akzeptiert.

Nicht zur Hand

Heute bedauerte ein Richter, dass er gerade ein paar Unterlagen nicht zur Hand hat:

In meinem Dienstzimmer sind einige Aktenberge zusammengebrochen. An die Sachen kam ich vor der Verhandlung nicht mehr dran.

Vodafone-Urteil verbietet auch Kartensperrung

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden auch AGB genannt, sind aber besser bekannt als „das Kleingedruckte“ in einem Vertrag. Und darin steht bislang für die rund 14,7 Millionen Prepaid-Kunden des Düsseldorfer Mobilfunkanbieters Vodafone, ein Restguthaben werde nicht erstattet. Diese Klausel hat gestern das Landgericht Düsseldorf gekippt. Was zunächst nur für Vodafone-Kunden gilt, dürfte in der übrigen Mobilfunk-Kundschaft helle Freude auslösen. Denn das Urteil (AZ 12 O 458/05) verbietet auch eine AGB, die nach Ablauf bestimmter Fristen eine endgültige Sperrung der Prepaid-Karte vorsieht.

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Um nur einige zu nennen

Tätigkeitsbeschreibung auf der Homepage einer Anwaltskanzlei:

Neben den traditionellen Feldern der Juristerei (Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht) bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung auf einer Vielzahl von Spezialgebieten, auf denen wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen würden. Einige unserer Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei: Strafverteidigung, Vertragsrecht, Markenrecht, Internetrecht, Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht (copyright), Steuerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Zwangsvollstreckung, privates und öffentliches Baurecht, Handelsvertreterrecht … um nur einige zu nennen.

Zahl der Anwälte: zwei.

Handy-Razzia: Schüler müssen büßen

Die Handy-Razzia an einer bayerischen Schule hat strafrechtliche Konsequenzen. Eine Jugendrichterin in Sonthofen machte Schülern Auflagen. Die Jugendlichen müssen gemeinnützige Arbeit leisten und Aufsätze über ihre „Motive“ schreiben. Außerdem werden ihre Handys eingezogen.

Welchen Straftatbestand die Schüler verwirklicht haben sollen, ist dem Bericht der Rheinischen Post leider nicht zu entnehmen.

(Danke an Sannie für den Link)