Aufzugskosten für alle

Erdgeschossmieter müssen Aufzugskosten tragen, selbst wenn dies nur in einem Formularmietvertrag so vereinbart ist. Der Bundesgerichtshof hält die entsprechende Klausel für wirksam, auch wenn die Mieter – wie im entschiedenen Fall – weder einen Keller noch einen Dachboden haben.

(Pressemitteilung des Gerichts)