Besser kein Einspruch

Mit 1,9 Promille am Steuer. Dafür kassierte der Mandant elf Monat Fahrverbot und 30 Tagessätze Geldstrafe. Da wäre weitaus mehr möglich gewesen. Dementsprechend habe ich dem Auftraggeber geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren. Immerhin besteht hier das naheliegende Risiko, dass ein bissiger Richter in der Hauptverhandlung nicht mehr so gnädig ist und noch was draufpackt.

Leider werde ich nicht erfahren, ob meine Verteidigungsschrift die Staatsanwältin milde gestimmt hat. Es ist ja immer die Frage, ob und in welchem Umfang man auf die Tränendrüse drückt. Hier hatte ich mich mal dafür entschieden…