Entmannung im Leitartikel

„Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.“

Diese Sätze scheinen Mode zu werden. Heute spricht sie Isolde Stöcker-Gietl aus. Die Redakteurin der Mittelbayerischen Zeitung beklagt in einem Kommentar, Sexualstraftäter, deren Opfer Kinder sind, würden viel zu lasch bestraft:

Drei Jahre Gefängnis, vielleicht auch fünf, und die Sache ist erledigt.

Nun ist insbesondere die bayerische Justiz nicht unbedingt bekannt dafür, dass sie durchgehend auffällig milde straft. Aber auch über die weiß-blauen Grenzen hinaus gibt es eben nun mal so etwas wie eine angemessene Rechtsfolge für jede Tat.

Das bedeutet: Nicht jede Sexualstraftat gegenüber einem Kind kann in einem Rechtsstaat lebenslänglich geben – auch wenn es Frau Stöcker-Gietl vielleicht gern so hätte. Es kommt immer noch darauf an, was der Täter genau getan hat, ob er schuldfähig war und wie die Umstände insgesamt gewesen sind.

Die Autorin belässt es jedoch nicht dabei, die aus ihrer Sicht zu milden Strafen zu kritisieren. Nein, sie schlägt, ernsthaft, eine weitere Lösung vor:

Doch wie wäre es, wenn eine Entmannung auch gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.

Wenn Frau Stöcker-Gietl mal ins Grundgesetz schauen täte, könnte sie auf den Artikel 1 stoßen, der die Menschenwürde jedes Menschen für unantastbar erklärt. Auch Sexualstraftäter sind Menschen. Außerdem garantiert gleich der nächste Artikel der Verfassung das Recht auf körperliche Unversehrtheit – ein selbsterklärender Begriff.

Diese Regeln binden den Rechtsstaat. Darüber kann er sich nicht hinwegsetzen, wenn er nicht zum Willkür- und Unrechtsstaat mutieren will. Vielleicht sollte man als Journalistin wenigstens einen Nebensatz auf diese rechtlichen Schranken namens Grundrechte verwenden. Zumal sie doch neulich noch so positiv herausgestellt worden sind, als dieses Grundgesetzdings auch in Bayern seinen 60. Geburtstag feierte.

Freuen wir uns auf die Fortsetzung mit dem Thema „Todesstrafe für Kinderschänder“. Sie ist unvermeidlich.

(Quelle des Links)