Nicht allein gelassen

„Ich beantrage deshalb zunächst meine Beiordnung als Pflichtverteidiger.“ Damit hatte ich den Beitrag über einen Mandanten geschlossen, der bestraft werden soll, weil er angeblich an seiner eigenen Abschiebung nicht genug mitgewirkt hat.

Der zuständige Amtsrichter hat mich jetzt beigeordnet. Die Staatskasse wird also die Kosten meiner Tätigkeit tragen. Der Richter teilt somit jedenfalls die Auffassung, dass die Sach- und Rechtslage schwierig ist. Wie auch immer das Verfahren ausgeht, muss sich die Justiz nicht vorwerfen lassen, den Beschuldigten allein gelassen zu haben. Das ist doch ein erfreuliches Signal.