Warum man Koffer nicht „vergessen“ sollte

Vor einigen Tagen war der Düsseldorfer Hauptbahnhof über Stunden blockiert. Grund war ein herrenloser Koffer, in dem Sicherheitskräfte einen Sprengsatz befürchteten. Ein Fehlalarm, der für den Besitzer des Koffers aber dennoch gravierende Folgen haben soll, wie die Bundespolizei verkündet:

Nun drohen dem Mann auf Grund der Zugverspätungen und dem notwendigen Polizeieinsatz zivilrechtliche Folgen. Die Kosten werden sich nach jetziger Einschätzung im fünfstelligen Bereich bewegen.

Der Vorfall zeigt, wie riskant momentan bloße Schusseligkeit im öffentlichen Raum sein kann. Wer kann schon für sich ausschließen, dass er, gestresst und das Mobiltelefon am Ohr, viellleicht tatsächlich mal ein Gepäckstück am Bahnsteig, Gate, im Zug oder Flugzeug liegen lässt?

Überdies weiß ich, dass Leute über Flashmobs nachdenken, mit denen gegen die Terrorhysterie protestiert werden soll. Ein Szenario ist, dass etliche Personen gleichzeitig Taschen und Koffer im öffentlichen Raum hinterlassen. Ich persönlich teile die Auffassung nicht, dass man bei so offensichtlichen Protestformen damit rechnen kann, die Sicherheitskräfte würden das begreifen und entsprechend unhysterisch reagieren. Ich glaube eher, mit dem Gegenteil ist zu rechnen.

Sowohl der Schussel wie du und ich als auch die Flashmob-Verfechter sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass eine exorbitant hohe Rechnung für den Polizeieinsatz ins Haus flattern kann, die sie auch bezahlen müssen. Das ist simples Polizei- und Ordnungsrecht, wie es in jedem Bundelsand gilt. Wer als „Störer“ eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit hervorruft, kann für die Kosten der Beseitigung zur Kasse gebeten werden. Das Vertrackte: Der „Störer“ ist nicht nur dran, wenn er vorsätzlich handelt. Es genügt auf jeden Fall auch Fahrlässigkeit.

Natürlich ist ein Gepäckstück ohne Bombe nicht gefährlich. Dem Juristen ist das aber egal, denn er kennt nicht nur die Gefahr, sondern auch die „Anscheinsgefahr“. Wenn es aussieht, als wäre die Situation gefährlich, darf die Polizei volles Programm fahren. Falls sich später rausstellt, in dem Koffer war nur Wäsche, macht das den Einsatz nicht rechtswidrig. Jedenfalls so lange nicht, wie die Lagebewertung und das Vorgehen nicht offensichtlich unvertretbar oder heillos überzogen waren. Ausgerechnet ein Verwaltungsgericht, das letztlich über die Rechnung der Polizei befinden muss, von der völligen Maßlosigkeit eines Einsatzes zu überzeugen, halte ich für ausgeschlossen.

Wer sich also nicht finanziell ruinieren will, hat derzeit guten Grund, auf sein Gepäck aufzupassen. Und, wie ich meine, auch ein bislang wenig beachtetes Argument mehr, die Finger von dieser im Netz kursierenden Flashmob-Idee zu lassen.