Hotelbuchung: “Gelbe Seiten” müssen klarer werben

Auch wenn das gedruckte Telefonbuch eher ein Auslaufmodell ist, genießen Seiten wie “Das Örtliche” oder die “Gelben Seiten” im Internet großes Renommee. Sie sind jeden Monat gut für Millionen Klicks. Bei der Vermarktung ihrer Werbeflächen muss die Telekom jetzt allerdings einen Rückschlag hinnehmen.

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte der Telekom, die Adresseinträge einzelner Hotels direkt mit dem Buchungsportal HRS zu verlinken. Die Werbetochter des Konzerns hatte die jeweiligen Buttons mit “online buchen” beziehungsweise “Hotelbuchung” betitelt. Die Anfragenden landeten aber nicht bei den Hotels, sondern bei HRS.

Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt täuscht dies den Verbraucher. Wer bei einer Internetrecherche im Örtlichen oder den Gelben Seiten nach Hoteleinträgen suche, erwarte beim Button “online buchen” oder “Hotelbuchung” direkt auf der Buchungsseite des Hotels zu landen – und nicht bei einem Buchungsportal. Der durchschnittliche Nutzer des “Örtlichen” oder der “Gelben Seiten” erkenne nach der Weiterleitung auch nicht sofort, dass er ein Buchungsportal vor sich hat. Deshalb müsse er klar und deutlich aufgeklärt werden, so die Richter in ihrem Urteil vom 20. Februar 2013.