Erst mal kein Knast für Urmann

Der Regensburger Abmahnanwalt Thomas Urmann hat vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg geht es um Insolvenzvergehen, die Urmann als früherer Betreiber einer Wurstfabrik begangen haben soll. Im Gegenzug kann Urmann nun darauf hoffen, dass eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zwischen 20 und 24 Monaten soll das ausgehandelte Strafmaß liegen, berichtet regensburg-digital. Außerdem werde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Für Urmanns Anwaltskarriere könnte es dennoch knapp werden. Bei so einer Strafe muss die zuständige Anwaltskammer entscheiden, ob Urmann seine Zulassung behält. Bei Anwälten gibt es zwar keine starren Grenzen, aber Richter müssen zum Beispiel schon bei einer Verurteilung ab einem Jahr den Dienst quittieren.

Urmann wird vorgeworfen, trotz Überschuldung weiter Aufträge für die Wurstfabrik erteilt zu haben. Außerdem geht es um nicht abgeführte Sozialabgaben. Den Gesamtschaden beziffert die Staatsanwaltschaft mit 390.000 Euro. Andere mögliche Straftaten Urmanns, etwa seine Rolle bei den Redtube-Abmahnungen, sind in dem Augsburger Prozess noch kein Thema.