Bei Vorauskasse muss das Geld nicht weg sein

Partnervermittlungen dürfen Vorauszahlungen ihrer Kunden nicht einfach einbehalten, wenn der Vertrag vorzeitig endet. In einem aktuellen Urteil erklärt das Oberlandesgericht Dresden eine entsprechende Vertragsklausel für unwirksam.

Von ihren „Premiumkunden“ verlangte eine Partnervermittlung vorab die gesamte Jahresgebühr von 474 Euro. Die Kunden konnten den Vertrag – wie gesetzlich vorgesehen – zwar jederzeit kündigen, sollten die Vorkasse aber nicht anteilig zurückbekommen. Die Klausel verstößt nach Auffassung der Richter mehrfach gegen geltendes Recht. Unter anderem entwerte sie das Kündigungsrecht völlig. Außerdem entstehe beim Kunden der unzutreffende Eindruck, er habe sich für mindestens ein Jahr an die Firma gebunden.

Erstritten hat das Urteil der Bundesverband der Verbraucherzentralen.