Weniger Fotos von Beate Zschäpe

Das NSU-Verfahren in München scheint einer der wenigen Prozesse zu sein, zu dem tagtäglich (und nicht nur zu besonders interessanten Terminen) Kamerateams und Fotografen anrücken. Vor allem, um die Angeklagte Beate Zschäpe abzulichten. Der Vorsitzende des Strafsenats reagiert nun auf diesen Berichterstattungsdruck.

Künftig sind Kameras im Gerichtssaal nur noch am ersten und siebten Verhandlungstag eines Monats zulässig. Vor dem Gerichtssaal kann uneingeschränkt weiter gefilmt werden. Die Verteidiger Zschäpes hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, weil das tägliche Schaulaufen vor dem Verhandlungsbeginn die Persönlichkeitsrechte ihrer Mandantin verletzt.

Dem folgte das Gericht nun. Eine „Prangerwirkung“ müsse schon wegen der Unschuldsvermutung vermieden werden. Zschäpe müsse sich immerhin unfreiwillig filmen und fotografieren lassen. Eine Berichterstattung mit Bildern greife auch stärker in die Persönlichkeitsrechte ein als eine ohne Bilder.

Die Pressefreiheit sieht das Gericht nicht in Gefahr. Es sei den Medien zumutbar, auf Archivmaterial zurückzugreifen. Davon gebe es nach 190 Verhandlungstagen auch genug. Überdies heißt es in der Verfügung des Gerichts, dass bei „besonderen Prozesssituationen“ Ausnahmen zusätzliche Termine möglich sein werden.