Störerhaftung: Zu früh gefreut

Die Störerhaftung für WLAN-Betreiber wird abgeschafft. Das klang wunderbar, doch die allgemeine Euphorie konnte mich nicht so recht anstecken. Dass die Große Koalition ein wasserdichtes Gesetz zustande bringt und den Abmahn-Irrsinn in Deutschland tatsächlich beendet, habe ich schon in diesem Beitrag bezweifelt.

Wie sich nun herausstellt, läutet der aktuelle Gesetzentwurf trotz aller Vorschusslorbeeren auf jeden Fall nicht das Ende der Störerhaftung für WLAN ein. Rechtsanwalt Thomas Stadler begründet dies sehr nachvollziehbar in einem aktuellen Beitrag, auf den ich gern verlinke. Stadlers Fazit:

Nachdem die große Koalition also nicht mehr als eine Mogelpackung anbietet, gilt es abzuwarten, ob der EuGH die Weichen deutlich anders stellt. Der Eindruck, der Gesetzgeber würde seine originären Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, wird hier einmal mehr bestätigt.