Ein gelupfter Rock erregt Polizisten

Die Schauspielerin Antje Mönning, die in der TV-Serie „Um Himmels willen“ eine Nonne spielte, soll sich auf gewisse Art und Weise versündigt haben. Mönning erhielt einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB), weil sie auf einem Parkplatz nicht nur sehr leicht – jedenfalls ohne Unterwäsche und mit transparentem Oberteil – bekleidet gewesen sein soll. Nein, sie soll ihr Kleidchen auch noch unter den Blicken wachsamer Verkehrspolizisten mit mehr oder wenigen lasziven Bewegungen gelupft haben.

Sonst ist wohl nicht groß was passiert, aber die Polizeibeamten, die alles mit ihrer Verkehrsüberwachungskamera auf Video gebannt haben, sahen trotzdem Grund für eine Anzeige. Dieser folgte dann ein Strafbefehl, dessen Rechtskraft Mönning nicht nur 1.200 Euro, sondern auch eine Vorstrafe einbringen würde.

Strafbarer Exhibitionismus (§ 183 StGB) liegt übrigens nicht vor. Dieses Delikt kann, so das insoweit eindeutige Gesetz, nur ein Mann begehen. Aber auch die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist an eine nicht unwesentliche Voraussetzung geknüpft. Die Vorschrift verlangt nämlich eine öffentliche sexuelle Handlung. Unter einer sexuellen Handlung versteht man gemeinhin aber doch etwas mehr als bloße Nacktheit. Was man vielleicht schon daran sieht, dass eine Künstlerin wie Micaela Schäfer sonst gefühlt jeden zweiten Tag einen Gerichtstermin hätte.

Ein Bericht in der Legal Tribune Online beleuchtet sehr schön die juristischen Feinheiten des Falles. Zu ergänzen ist vielleicht noch, dass die vermeintliche sexuelle Handlung auch tatsächlich eine solche gewesen sein muss. Der bloße Anschein einer sexuellen Handlung genügt also nicht – woran man gerade bei einer Schauspielerin ja auch mal denken könnte.

Als vorläufiges Fazit möchte festhalten, dass der zuständige Staatsanwalt sich doch vielleicht besser der vielfältigen Möglichkeiten erinnert hätte, dass selbst ein hinreichender Tatverdacht einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit nicht entgegensteht. Die Erde hätte sich vermutlich auch so weiter gedreht.

Aber nun gibt es sogar noch eine Fortsetzung. Am 4. Dezember gibt es einen Gerichtstermin.