Professorin verbummelt Leihfrist für Bücher

Weil sie die Leihfrist für 50 Bücher in einer Unibibliothek überzogen hat, soll eine Professorin aus Nordrhein-Westfalen insgesamt 2.250 Euro Verspätungsgebühren zahlen. Das war ihr deutlich zu viel Geld, deswegen zog sie gegen den Gebührenbescheid der Hochschule Niederrhein vor Gericht.

Man könnte jetzt vermuten, die Wissenschaftlerin beruft sich auf wichtige Gründe, warum sie die Bücher unverschuldet länger behielt. Zum Beispiel eine Erkrankung oder einen anderen plausiblen Notfall. Beides gab es aber anscheinend nicht, so dass die Professorin juristisch argumentierte. Sie fühle sich in ihrer Freiheit auf Forschung und Lehre eingeschränkt.

Dieses Argument zog allerdings vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht. Die Forschungsfreiheit beinhalte eine Pflicht der Universität, ihr die für Forschung und Lehre benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Dieser Anspruch berechtige sie aber nicht dazu, die Leihfristen eigenmächtig zu verlängern – zumal wohl eine Verlängerung möglich gewesen wäre.

Etwas mehr Aussicht auf Erfolg hätte ich dem zweiten Argumentationsstrang zugetraut. Die Professorin machte geltend, die Säumnisgebühren von 20 Euro und eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro je Buch seien unverhältnismäßig. Aber auch solche happigen Tarife sind bei einer Überschreitung von mehr als 30 Tagen noch in Ordnung, befand das Gericht.

Gegen das Urteil kann die Wissenschaftlerin die Zulassung der Berufung beantragen (Aktenzeichen 15 K 1130/16).