„Überwachungsdruck“: Mieter darf sich wehren

Wohnungsmieter müssen keine Kameras im Hausflur dulden. Das gilt sogar für Kameraattrappen, wie jetzt das Landgericht Essen entschieden hat.

Ein Vermieter hatte im Hausflur eines Mehrfamilienhauses eine Kameraattrappe installiert. Die Attrappe sah täuschend echt aus, außerdem war sie mit einem rot leuchtenden Lämpchen versehen. Der Vermieter betonte, er wolle nur sein Eigentum schützen, schon in der Vergangenheit habe es Einbrüche gegeben.

Das Gericht folgte aber dem Mieter, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Für einen rechtswidrigen „Überwachungsdruck“ reiche es aus, dass der Mieter eine Überwachung ernsthaft befürchten muss. Es sei dem Mieter auch nicht zuzumuten und auch nicht möglich, ständig zu überprüfen, ob die Attrappe nicht vielleicht doch durch eine echte Kamera ersetzt worden ist (Aktenzeichen 12 O 62/18).