OLG-Senat verbummelt Urteilsfrist

Bei diesen „News“ dürften am Oberlandesgericht Düsseldorf eher nicht die Sektkorken knallen. Zu einer Geldbuße von 30 Millionen Euro hatten die Düsseldorfer Richter die Drogeriekette Rossmann verurteilt. Ob zu Unrecht oder nicht, darauf kam es dem Bundesgerichtshof bei Überprüfung des Urteils gar nicht an. Vielmehr sorgt ein eher peinlicher Formfehler dafür, dass die Angelegenheit komplett neu verhandelt werden muss.

Exakt fünf Wochen haben Richter in einem Strafvefahren Zeit, um das Urteil zu schreiben und es zur Gerichtsakte zu geben. Wann dies geschieht, muss der Beamte der Geschäftsstelle festhalten. Normalerweise ist die Fünf-Wochen-Frist, die sich bei längeren Verhandlungen gemäß § 275 StPO schrittweise verlängert, kein Thema. Die Einhaltung gehört sozusagen zur richterlichen DNA.

In dem Düsseldorfer Verfahren ist es trotzdem schiefgelaufen. Die Fünf-Wochen-Frist wurde gerissen, wesentlich mehr ist aus den Berichten über die BGH-Entscheidung bislang allerdings nicht zu erfahren. Der 30-Millionen-Prozess geht also in die Ehrenrunde, ein anderer Senat in Düsseldorf muss die Angelegenheit jetzt komplett neu verhandeln. Das Versäumnis der zuständigen Richter ist nämlich ein todsicherer Revisionsgrund. Deshalb gehört es zu jeder Anwalts-Checkliste für eine Revision, genau zu schauen, ob die Frist eingehalten wurde.

Die Regelung hat übrigens auch einen tieferen Sinn. Das Gesetz soll nämlich absichern, dass schriftliche Urteilsbegründungen nicht zu lange auf sich warten lassen. Außerdem soll vermieden werden, dass Richter sich aufgrund des Zeitablaufs gar nicht mehr genau an die Einzelheiten des Verfahrens erinnern (Bericht im Handelsblatt).