Absperrkette muss auch nachts erkennbar sein

In sicherlich jeder Stadt gibt es Absperrketten am Straßenrand, meist in dezenter, auch durch Abgase und Dreck geförderter Grautönung. Seit jeher sind diese Ketten eine beliebte Falle für Radfahrer und Fußgänger. Jetzt beschäftigte sich das Landgericht Nürnberg-Fürth mit einem Unfall an einer solchen Kette. Ergebnis: Graue Ketten gehen gar nicht, diese müssen vielmehr andersfarbig sein und sich dadurch deutlich vom Straßenbelag abheben.

Geklagt hatte ein Achtjähriger, der bei Dunkelheit über die Straße laufen wollte, weil sein Vater auf der gegenüberliegenden Seite einen Parkplatz suchte. Der Junge schaute noch, dass kein Auto kommt. Dann rannte er aber mit voller Wucht in die Kette, stürzte und verletzte sich schwer. Von der Stadt verlangte er Schmerzensgeld.

Bei einem Ortstermin stellten die Richter fest, dass sich die graue Kette bei Dunkelheit nur schwer vom ebenfalls grauen Straßenbelag abhebt. Damit verletze die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht, denn sie müsse dafür sorgen, dass die Sperrung des Überwegs deutlich erkennbar ist. Allerdings erkennen die Richter ein Mitverschulden des Kindes von 50 %, weil es schlicht zu schnell gerannt sei. Der Vater habe den Jungen aber nicht an die Hand nehmen müssen. Achtjährige müssten nämlich in Richtung Selbständigkeit erzogen werden (Aktenzeichen 4 O 662/19).