Ein Blick ins Gesetz … ist nicht immer leicht

Gerade die Bitte eines Mandanten hier aus dem Land erfüllt, ihm einen Gesetzestext in den Knast zu schicken:

das Untersuchungshaftvollzugesetz Nordrhein-Westfalen (UVollzG NRW)

In der Bibliothek der Anstalt, wo er gerade in Untersuchungshaft sitzt, gibt es nur eine Ausgabe der Vollzugsvorschriften aus dem Jahr 1985. Diese Fassung ist, vorsichtig formuliert, nicht mehr ganz aktuell. Auch auf Nachfrage hin sah sich niemand in der Anstalt in der Lage, den Mandanten mal ins Gesetz schauen zu lassen.

Der Rechtsstaat bewährt sich auch im Kleinen. Falls das wider Erwarten noch niemand so gesagt hat, tue ich es einfach mal.