Gutachter muss Überwacher überwachen

Ein Provider muss nur dann Nutzerdaten von Filesharingsündern herausgeben, wenn der Urheberrechtsinhaber belegt, dass er die IP-Adressen technisch zuverlässig erfasst hat. Dafür, so das Oberlandesgericht Köln, muss ein Sachverständiger das Verfahren überwachen und ein entsprechendes Gutachten vorgelegt werden.

Eine Frau hatte sich beschwert, weil das Landgericht Köln die Herausgabe ihrer Nutzerdaten anordnete. Dabei fehlten im Antrag an das Gericht vernünftige Angaben darüber, dass die Tauschbörse fehlerfrei überwacht wurde. Eidesstattliche Versicherungen von Mitarbeitern und Beweisanträge hält das Oberlandesgericht Köln nicht für ausreichend. Wörtlich:

Der Rechteinhaber muss daher, bevor er mit der Ermittlung von Rechtsverletzungen beginnt, sicherstellen, dass diese Ermittlungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und dass er dies dokumentieren kann.

Setzt er hierfür eine Software ein, muss diese durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft und regelmäßig kontrolliert werden. Eine nachträgliche Untersuchung der eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können.

Somit müssen dem Gericht schon bei Antragstellung nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt werden, aus denen sich eine korrekte Überwachung ergibt. Hierzu muss auch ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. Eine nachträglich Überprüfung reicht schon deshalb nicht, weil dann ja die Nutzerdaten bereits herausgegeben wurden und das auch nicht rückgängig gemacht werden kann.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 20. Januar 2012, Aktenzeichen 6 W 242/11

Verdächtig durch Stromverbrauch

In Karlsruhe hat die Polizei eine private Marihuana-Plantage ausgehoben. Die Plantage befand sich in einer Privatwohnung. An sich eine alltägliche Geschichte, hätte die Meldung über die Angelegenheit nicht einen Kick: Auf die Spur des privaten Drogenzüchters, so heißt es lakonisch in einer Agenturmeldung, seien die Beamten durch dessen exorbitant hohen Stromverbrauch gekommen.

Wieso die Polizei ermittelte, wird leider nicht erwähnt. Obwohl sich Nachfragen aufdrängen. Checkt die Polizei etwa, wie viele Kilowatt Bürger verbrennen, und setzt sie diese Zahl in Relation zur Fläche der Wohnung? Ab welchem Stromverbrauch klingeln die Alarmglocken? Wird etwa berücksichtigt, wie viele Personen in der Wohnung leben. Geschehen solche Dinge routinemäßig? Oder nur bei begründetem Anlass? Und auf welcher Rechtsgrundlage geben Stadtwerke Daten raus?

Ich habe beim Pressesprecher der Karlsruher Polizei nachgefragt. Er sagt, seine Behörde überprüfe keineswegs die Stromrechnungen x-beliebiger Kunden. Vielmehr hätten seine Kollegen einen Anfangsverdacht gehabt. Der Vermieter des Betroffenen habe nämlich einen Hinweis gegeben. Wahrscheinlich hatte der Vermieter den Verbrauch des Verdächtigen nachgehalten. Stromzähler in Mietshäusern sind ja meist für alle Parteien zugänglich.

Bemerkenswert bleibt die Angelegenheit trotzdem. Immerhin hat die Polizei dann ja aufgrund des Anfangsverdachts den Stromverbrauch überprüft. In so einem Fall müssen die Stadtwerke als Zeuge Kundendaten liefern. Der Stromverbrauch war nach Polizeiangaben für eine Einpersonenwohnung so exorbitant hoch, dass ein Richter es für nachvollziehbar hielt, dass dort Tag und Nacht die Powerlampen einer Marihuana-Plantage brennen. Dementsprechend ordnete er die Durchsuchung an.

Der Polizei kann man zu Gute halten, dass sie sich offenbar nicht alleine auf die Angaben des Vermieters verließ. Unabhängig davon ist der Fall ein schönes Beispiel dafür, welche Ermittlungsansätze sich erst aus den Daten intelligenter Stromzähler ergeben können. Das Thema haben wir ja schon im letzten Jahr diskutiert.

Rassistisches Urteil wird überprüft

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sorgte vor kurzem für Entsetzen – jedenfalls bei mir. Aus der Entscheidung spricht nämlich Rassismus. Die Koblenzer Richter halten es für zulässig, dass Bundespolizisten bei Kontrollen in grenznahen Zügen auch die Hautfarbe als Kriterium dafür heranziehen, welcher Reisende kontrolliert wird. Dagegen wehrte sich ein dunkelhäutiger Betroffener, der schon etliche Male kontrolliert wurde. 

Nun gibt es Hoffnung, dass diese beschämende Entscheidung korrigiert wird. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Außerdem bewilligt das Oberverwaltungsgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe – und zwar rückwirkend auch für das Verfahren in der 1. Instanz. Damit bejahen die Richter am Oberverwaltungsgericht, dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat.

Für den Kläger setzt sich der Göttinger Anwalt Sven Adam ein. Nach seiner Auffassung legitimiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz das sogenannte “Ethnic Profiling”. Dabei, so Adam, habe die Bundesregierung noch im Juli 2011 erklärt, bei verdachtsunabhängigen Kontrollen dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Personen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion geben.

Überdies weist der Jurist darauf hin, dass auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen Ethnic Profiling als unzulässig ansieht. Außerdem liegt es nahe, dass die Koblenzer Richter gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen haben.

Früherer Berichte im law blog: (1) (2)

Bericht zur Praxis in England

Keine Notizen im Gerichtsaal

Die Sitten und Gebräuche im Gerichtssaal hängen immer maßgeblich vom Vorsitzenden ab. Der Vorsitzende wacht über die Ordnung im Saal, und je nach persönlicher Empfindsamkeit eckt er mit seinen Vorstellungen schon mal bei den sonstigen Anwesenden an.

Über Marotten diverser Richter kann man jedenfalls immer mal wieder was lesen. Zum Beispiel bei einem Blogger, der aktuell über den Prozess gegen den mutmaßlichen Abofallenbetreiber Michael B. berichtet:

Es wurde mir untersagt mitzuschreiben. Ob per Smartphone, Laptop oder schriftlich auf einem Block. Ich darf nur zuhören. Schreiben dürfen nur die von der Presse.  

Das ist in der Tat eine Praxis, die in vielen Gerichtssälen durchgesetzt wird. Das “normale” Publikum darf sich keine Notizen machen. Wer sich weigert, fliegt. Oder auch nicht. Denn als Zuschauer kann man es gerade in Strafprozessen ruhig mal darauf ankommen lassen, ob der Richter einen wirklich aus dem Gerichtssaal eskortieren lässt.

Es gibt nämlich keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift, die Zuschauern im Gerichtssaal Schreiben oder Zeichnen verbieten. Das Gericht kann sich höchstens darauf stützen, so was gefährde die bereits erwähnte Ordnung der Verhandlung. Nur bei einer solchen Störung kann das Gericht Sanktionen verhängen.

Wobei es natürlich extrem schwierig sein dürfte, die Störung im Einzelfall zu belegen. Zumal wenn mitschreibende Profijournalisten anwesend sind, die sich unbehelligt Notizen machen, womöglich sogar auf einem klappernden Notebook.

Strafverteidiger freuen sich übrigens, wenn sich der Richter mit vermeintlich renitenten Zuschauern streitet. Fliegen diese nämlich unberechtigt raus, ist die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht mehr gewahrt. Das ist ein absoluter Revisionsgrund – leichter kriegt man ein Verfahren nicht neu aufgerollt.

Als ich zuletzt so einen Krach miterlebte, ging er übrigens zu Gunsten eines Herrn aus, der sich auf Nachfrage des Richters als “Bürgerjournalist” vorstellte. Der Richter drohte zwar mit dem Rausschmiss und einem Ordnungsgeld. Doch der Zuschauer schrieb ungerührt weiter mit und erklärte, man müsse ihn schon raustragen, wenn er aufhören soll. Der Richter schwieg eine Minute. Man konnte förmlich sehen, wie es in ihm arbeitete.

Schließlich setzte er die Verhandlung fort, als sei nichts gewesen. Der Bürgerjournalist schrieb bis zum Ende mit, und ich hatte eine Revisionsgrund weniger.

NRW: Polizeireform hat kaum was gespart

Die Reform der nordrhein-westfälischen Polizei vor fünf Jahren war ein organisatorischer Irrtum. Je nach Sichtweise auch ein politischer Fehler. Bei der Zusammenlegung der Polizeibehörde Mülheim mit dem Präsidium in Essen und der Behörde Leverkusen mit dem Präsidium in Köln durch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung seien die Einspareffekte überschätzt worden, so sagt der amtierende Innenminister Ralf Jäger (SPD).

Er korrigiert damit die Haltung seines Vorgängers Ingo Wolf (FDP), der vor 5 Jahren die Polizei neu organisiert hatte. So waren auch die polizeilichen Mittelbehörden bei den fünf Regierungspräsidien in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster abgeschafft worden. Der personelle Einspareffekt, so hieß es seinerzeit, liege bei insgesamt 500 Stellen.

„Es gibt lediglich einen Synergieeffekt von 180 Stellen“, sagt dagegen Ministeriumssprecher Wolfgang Beus. Die Erwartungen seien somit nicht eingetreten. Die Zusammenlegung der Behörde Leverkusen mit der in Kön habe etwa nur 43 Stellen erwirtschaft. Die Fusion des seinerzeit eigenständigen Polizeipräsidiums Mülheim mit dem im benachbarten in Essen nur 32.

Auf Rückkehr in die Selbständigkeit können die ehemaligen Präsidien aber nicht hoffen. „Die sind jetzt mit den Nachbarn zusammen gewachsen“, sagt der Innenminister. Er fügt jedoch an: „Es muss bei der hohen Präsenz der Polizei auf den Straßen und in den Ermittlungskommissariaten bleiben.“

In jedem Jahr werden 1.400 neue Polizeibeamte eingestellt, so verspricht es Jäger, „das sind jeweils 300 mehr als in den Jahren zuvor”. (pbd)

“Sie haben das Recht zu schweigen”

Nächste Woche, von Freitag bis Sonntag, findet in Köln mal wieder die SIGINT statt. Die SIGINT ist eine Konferenz zu den Diskursen im digitalen Zeitalter. Veranstalter ist der Chaos Computer Club.

Ich werde mich mit einem Vortrag beteiligen. Das Thema lautet “Sie haben das Recht zu schweigen”. Ich werde erklären, wie man sich on- und offline am besten gegenüber der Polizei verhält, wenn es mal Ärger gibt oder man als Zeuge befragt werden soll. 

Der Vortrag ist am Freitag, 18. Mai, 17.45 Uhr.

Ihr seid nicht systemrelevant

Schreib mal was zum Urheberrecht. Eine Bitte, die Redaktionen dieser Tage vielfach aussprechen. Gut denkbar, dass auch der eine oder andere Erstunterzeichner des Appells “Wir sind die Urheber!” gefragt worden ist. Immerhin handelt es sich meist um renommierte Autoren. Eines ist allerdings klar: Selbst Qualitätsblätter wie die Super Illu hätten den Abdruck abgelehnt und das Honorar verweigert, wenn einer der Mitwirkenden das platte Machwerk eingereicht hätte, mit dem sich die Schreiber nun kollektiv an die Öffentlichkeit wenden.

Die Autoren des Appells wählen einen historischen Einstieg. Das klingt erst mal nett:

Das Urheberrecht ist eine historische Errungenschaft bürgerlicher Freiheit gegen feudale Abhängigkeit.

Noch besser wäre es natürlich, wenn die Behauptung auch stimmen würde. Tut sie aber nicht, zumindest nicht in dieser verkürzten Darstellung, wie schon ein schneller Blick in den Wikipedia-Artikel “Die Geschichte des Urheberrechts” zeigt. 

Merkwürdigerweise machen die Autoren dann sofort den Schwenk zu einem völlig anderen Thema. Sie nehmen Verlage, Galerien, Produzenten und Verwertungsgesellschaften (wie die GEMA) in Schutz, denn diese haben aus ihrer Sicht nur eine hehre Aufgabe im Rahmen der “arbeitsteiligen Gesellschaft”: die Interessen der Künstler bestmöglich zu vertreten und zu verteidigen.

Es kann sein, dass die Unterzeichner des Appells die Verwerterseite wirklich mit der Caritas gleichsetzen. Allerdings hat dies auch einen naheliegenden Grund. Die weitaus meisten, die nun ihre Stimme heben, gehören offensichtlich zur Riege der Besserverdiener im Kulturbusiness.

Der Fairness halber müsste dann aber auch der Hinweis erlaubt sein, dass zur Kunst nicht nur das zählt, was ordentlich Kohle abwirft. Die Heerschar jener Autoren, Musiker und Filmemacher, die sich mit ihren Werken (noch) keinen Platz in den Top-Rängen verdient haben, sieht das Wirken der Verwerter weitaus distanzierter.

Dass die Verwerter eine Abmahnindustrie ins Leben gerufen haben, die mit ihren aberwitzigen Auswüchsen mittlerweile nicht nur individuelle Angst, sondern längst sozialen Unfrieden stiftet, ist den Unterzeichnern des Appells keine Erwähnung wert. Für sie ist alles offensichtlich in Ordnung.  Allenfalls sollte es nach ihren Vorstellungen noch etwas rustikaler zugehen. Denn anders ist die ausdrücklich formulierte Forderung, das Urheberrecht noch weiter zu stärken, ja wohl kaum zu verstehen.

Immerhin trauen sich die Unterzeichner nicht zu sagen, wie sie sich die Anpassung des Urheberrechts an die Gegebenheiten des Internets denn so vorstellen. Merkwürdig, dass hier gar nichts Konkretes kommt. Aber hätte der Verfasser des Textes, der nach meiner bescheidenen Meinung garantiert kein Künstler, sondern Verwerter ist, Vorratsdatenspeicherung und ACTA reingeschrieben, wären einige der Teilnehmer vielleicht ja doch noch aufgewacht und hätten ihren Namen nicht hergegeben.

Ansonsten bleiben nur Platitüden. Der durchaus umstrittene Begriff des geistigen Eigentums wird so selbstverständlich im Mund geführt wie die Behauptung, das Anfertigen einer digitalen Kopie sei “profaner Diebstahl”. Wer so selbstvergessen auf  Maximalpositionen besteht, darf sich nicht wundern, wenn die Brüchigkeit seiner Position mit wenigen Worten belegt wird. Thomas Stadler hat dies heute bereits in seinem Blog erledigt, und zwar mit einigen zutreffenden Argumenten zur Sozialbindung des Eigentums.

Auch das “geistige Eigentum” unterliegt weitgehenden Schranken. Und es ist durchaus nicht vermessen und schon gar nicht illegal zu fordern, dass sich das Urheberrecht an die Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen soll und nicht umgekehrt. Es könnten sich nämlich auch durchaus Mehrheiten finden, welche die jetzige oder gar künftig verschärfte Kontrolle und Überwachung des Internets wegen – gesamtwirtschaftlich bescheidener – finanzieller Interessen schlichtweg ablehnen.

Die heute noch so stolzen Urhebern müssten dann die bittere Erfahrung machen, dass das freie Netz wichtiger ist als ihr unbestrittener Beitrag zur Kultur. Das Motto wäre dann: Besser jeder kann frei online seine Meinung sagen, als dass alles den Bach runtergeht, bloß weil ein paar Schriftsteller meinen, sie hätten den unbedingten Anspruch an die Gesellschaft auf ein solides Auskommen pro Essay oder Roman. 

Klingt hart, ist aber nur eine verständliche Reaktion auf den Alles-oder-nichts-Kurs, den die Initiatoren des Appells offenkundig einschlagen. Man sollte ihnen rechtzeitig sagen, dass am Ende des Weges auch folgende Feststellung stehen könnte:

Ihr seid nicht (mehr) systemrelevant.

“Das war so üblich”

“Niemand hat sich dabei etwas gedacht.” Wenn Beschuldigte sich so äußern, stoßen sie bei der Polizei in der Regel auf wenig Verständnis. Allerdings gibt es mitunter offenbar keine Möglichkeit, sich schlauer aus der Affäre zu ziehen. Mit Ausnahme von Klappe halten, vielleicht. Dass selbst Beamten nichts Besseres einfällt belegt jetzt eine Ermittlungsverfahren innerhalb der Hamburger Polizei. Auch dort heißt es: “Niemand hat sich etwas dabei gedacht…”

Die Köche der Bereitschaftspolizei sollen in der Hansestadt einen privaten Partyservice hochgezogen haben. Arbeitsmaterial und Nahrungsmittel sollen aber zumindest teilweise vom Steuerzahler bezahlt gewesen sein. Die Köche, so der Vorwurf, bedienten sich aus den Polizeibeständen. Ihre Aufträge sollen sie vorwiegend von Polizeikollegen erhalten haben. Meist seien sie für private Feste gebucht worden, wo sie die Gulaschkanone auffuhren oder Schnittchen servierten.

Die Hamburger Morgenpost zitiert einen Beamten:

Ich habe meine Beförderung gefeiert. Für Suppe und Schnittchen zahlte ich zwölf Euro pro Kopf. Ich rief einfach bei der Bereitschaftspolizei an und gab die Bestellung auf – das war so üblich. Niemand hat sich dabei etwas gedacht.

Man sieht, es ist nicht immer leicht zu erkennen, ob man sich auf die schiefe Bahn begibt. Auch wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, hat die Bereitschaftspolizei nach einem Bericht des NDR  die beiden beschuldigten Köche wieder zu “normalem Dienst” verdonnert. Wer den Partydienst alles geordert hat, ist im einzelnen noch nicht bekannt.

Richter greift zum Putztuch

Ein Delmenhorster Richter hat einen Rechtsstreit auf unkonventionelle Art und Weise gelöst – mit einem Putztuch und Politur.

Eine Frau war verklagt worden, weil sie an einem Auto den Lack zerkratzt haben sollte. Bei einem gerichtlichen Ortstermin, in dem das Auto besichtigt werden sollte, zückte der Jurist seine Putzutensilien. Er rubbelte den vermeintlichen Kratzer einfach weg.

Wie die Kostenfrage des Prozesses geregelt wurde, ist leider nicht überliefert.

Bereits im letzten Jahr hatte der Richter einen Nachbarschaftsstreit um überhängende Äste und Sträucher gelöst, indem er selbst zu Astschere und Bügelsäge griff und die Pflanzen stutzte.

Bericht auf Welt online

Erst Notwehr, nun Totschlag

Die Geschichte eines Rentners aus Sittensen, der einen jugendlichen Einbrecher auf der Flucht aus seinem Haus erschoss, ist mit 528 Kommentaren einer der meistdiskutierten Beiträge im law blog. Seinerzeit hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Hausbesitzer eingestellt, weil dieser in Notwehr gehandelt habe. Nun erhebt sie doch Anklage.

Ein Erzwingungsverfahren der Angehörigen des Getöteten hatte Erfolg. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen sich neue Anhaltspunkte ergeben haben. Möglicherweise soll eben doch keine Notwehrlage vorgelegen haben, wie sie die Staatsanwaltschaft zunächst annahm. Welche neuen Erkenntnisse zu dem Meinungsumschwung geführt haben, wollte ein Behördensprecher dem Weser Kurier allerdings nicht verraten.

Der Rentner war von fünf jungen Männern in seinem Haus überfallen worden. Als die Alarmanlage auslöste, ergriffen die Täter die Flucht. Der Hausbesitzer konnte eine Pistole ziehen und schoss einem 16-Jährigen, der bereits über die Terrasse davonrannte, in den Rücken. Der 16-Jährige hatte den Mann vorher mit einer Waffe bedroht und ihn in Schach gehalten, während seine Komplizen das Haus nach Wertsachen durchsuchten.

Im Prozess gegen den Rentner wird es sicher darum gehen, ob der Angriff auf ihn noch “gegenwärtig” war. Nur in diesem Fall ist Notwehr nämlich zulässig. Ansonsten kann es sich um Totschlag handeln. Wegen dieses Delikts ist der Hausbesitzer nun angeklagt.  Das wird keine einfache Entscheidung für das Gericht.

Im Antreffungsfall

Es geht doch nichts über gepflegtes Bürokratendeutsch. Ich zitiere aus einer aktuellen Meldung, mit der die Kölner Polizei nach einer Vermissten sucht:

Im Antreffungsfall sollte die Notrufnummer 110 gewählt werden.

Aber wo kann man anrufen, um sich erklären zu lassen, was ein Antreffungsfall ist?