Enjoy Jazz: Chase & Status


Chase & Status – stehen für das Andere und zeigt die musikalische Bandbreite der Wochen Enjoy Jazz, das Internationale Festival für Jazz und Anderes, vom 2. Oktober bis zum 18. November 2011. Was “Chase & Status” am 26. Oktober mit nach Mannheim bringen, trifft gemäß dieser Philosophie genau ins Schwarze. Das Drum ‘n’ Bass-Duo, begleitet von MC Rage, wird die Feuerwache mit Sicherheit zum Beben bringen. Worauf sich das Enjoy Jazz-Publikum an diesem Abend freuen darf, wird im Video sehr eindrucksvoll präsentiert.

Chase & Status bei MyspaceChase & Status bei Enjoy Jazz

Das Festival Enjoy Jazz stellt in den nächsten Tagen einige Konzerthighlights des Festivals im law blog vor.

Sparkassen sehen Rot bei Santander

Was den Nationalkickern seit Jahren nicht gelingt, das wollen jetzt die Sparkassen reißen: die Spanier schlagen – und zwar vertreten durch die Santander Bank, die zum spanischen Konzern Banco Santander gehört.

Es handelt sich allerdings nicht um einen Wettstreit darum, wer die besseren Konditionen für Kunden bietet, sondern um einen Farbwert. Um genau zu sein: das leuchtend Rot HKS 13.

Die Sparkassen, vertreten durch den Sparkassen- und Giroverband, beanspruchen das alleinige Recht, dieses Rot im Logo verwenden zu dürfen und haben die Santander Bank laut einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) verklagt, dieses Rot nicht mehr zu verwenden. Schließlich sei genau dieses Rot seit 2007 beim Patent-und Markenamt in München geschützt als Sparkassen-Farbe.

Der Mutterkonzern Banco Santander verwendet das Rot in Spanien seit Ende der 80er, weltweit sind derzeit nach Unternehmensangaben über 14.000 Filialen in mehr als 40 Ländern in dieser Farbe aktiv.
Auch in Deutschland ist die „Santander Consumer Bank“ seit Jahren mit diesem Rot zu sehen. Die Sparkassen sahen offenbar allerdings ihre Rechte erst beeinträchtigt, als Santander im vergangenen Jahr rund 170 Filialen der SEB übernahm und ebenfalls in der Hausfarbe tünchte.

In der ehemaligen SEB, jetzt „Santander Bank“ als Zweigniederlassung der „Santander Consumer Bank“, haben die Spanier das Privatkundengeschäft konzentriert.

Laut FTD-Bericht wurde der Santander Bank das Rot vom Landgericht Hamburg verboten. Die Santander hat Berufung eingelegt, außerdem die Löschung der Marke beantragt. Die Filialen als auch der Webauftritt leuchten weiterhin im umstrittenen Rot.

Banco Santander und die Santander Consumer Bank seien der festen Überzeugung, dass sie als Bank die Farbe Rot auch in Deutschland benutzen dürfen, erklärte eine Unternehmenssprecherin dem Lawblog. Santander trete dafür ein, dass die Dienstleistungsfreiheit in Europa gewahrt bleibe und jeder Dienstleister in der Farbe auftrete, die ihm beliebe.

Screenshots der Santander-Logos sowie einer Sparkasse:

Aloe Blacc zu Gast bei Enjoy Jazz 2011


Mit seinem Song „I need a dollar“ gelingt Chartstürmer Aloe Blacc der internationale Durchbruch. Sein musikalisches Werk ist ein Resümee einer harten Zeit: Als gutbezahlter Unternehmensberater macht er Karriere in seiner amerikanischen Heimat. Dann das harte Schicksal: Die Finanzkrise und der Verlust seines Jobs. Aloe Blacc weiß also aus eigener Erfahrung, wie schwer sich die Realität mit einer ungewissen finanziellen Zukunft leben lässt. Blacc macht aus der Qual die Tugend und widmet sich erfolgreich der Musik. Bei Enjoy Jazz beweist er am 17. November in der Alten Feuerwache, dass er kein One-Hit-Wonder ist.
Wer sich dieses Konzert nicht entgehen lassen will, kann sich unter www.enjoyjazz.de jetzt noch Tickets sichern.

Homepage Aloe BlaccAloe Blacc bei Youtube

Das Festival Enjoy Jazz stellt in den nächsten Tagen einige Konzerthighlights des Festivals im law blog vor.

Erik Truffaz eröffnet Enjoy Jazz 2011


Enjoy Jazz, das Internationale Festival für Jazz und Anderes, stellt heute seinen prominenten Eröffnungsgast vor: Der französische Trompeter Erik Truffaz wird in seiner Quartett-Besetzung und in Begleitung der Sängerin Anna am 2. Oktober zum ersten Konzertabend der 13. Festivalzeit einladen. Erik Truffaz ist ein langjähriger Freund des Festivals und großer Bewunderer Miles Davis´. Sein Programm „40 years Miles Davis‘ Bitches Brew“ hat er eigens für Enjoy Jazz konzipiert – eine Hommage an die Virtuosität der verstorbenen Jazzlegende.
Tickets und Infos zu diesem besonderen Konzertmoment erhalten Sie unter www.enjoyjazz.de.

eriktruffaz.comErik Truffaz bei Myspace

Das Festival Enjoy Jazz stellt in den nächsten Tagen einige Konzerthighlights des Festivals im law blog vor.

Wenn der Bürge stempeln geht

„Wer bürgt, wird gewürgt“: Das ist einer der bekanntesten Schüttelreime aus der Juristerei. Er wird meist verwendet, um vor den Gefahren einer Bürgschaft zu warnen, etwa wenn jemand für Kredite des Ehegatten bürgen will.

Es gibt immer wieder Verfahren, die sich damit beschäftigen, wann eine Bürgschaft sittenwidrig war, weil der Bürge finanziell überfordert war. Die Sittenwidrigkeit ist einer der wenigen Wege, einer Bürgschaft zu entkommen.

Ein Versicherungsagent hat die Bürgschafts-Rechtsprechung nun mit einer ganz anderen Variante bereichert, wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann: Er hatte seine Bürgeschaft erst gar nicht selber unterschrieben, sondern seinen Namen nur gestempelt.

Eine Versicherungsgesellschaft wollte den Ex-Vorstand einer inzwischen insolventen Vertriebsgesellschaft für Provisionsrückforderungen in Anspruch nehmen – und erlebte damit vor dem Kassler Landgericht laut der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung einen grandiosen Reinfall: Die Unterschrift sei unwirksam, die Bürgschaft damit auch.

Möglicherweise wird die Versicherungsgesellschaft Bürgschaftserklärungen nun genauer angucken, bevor sie abgeheftet werden.

PS: Über die Vertriebsgesellschaft und ihre Geschäftspartner aus der Versicherungswirtschaft hat der „Spiegel“ Ende vergangenen Jahres eine ausführliche Geschichte geschrieben.

Verlustmeldung

Aus dem Urlaub habe ich eine kleine Bitte an die Leser des law blog. Uns ist gestern oder vorgestern in Duesseldorf ein Teil des Betriebsvermoegens abhanden gekommen. Es geht um das Autokennzeichen D – VM 888, und zwar in Verbindung mit einem schwarzen BMW-Cabrio der 3-er Reihe (aktuelles Modell).

Derjenige, der Auto bzw. Nummernschild derzeit nutzt, darf das nicht. Falls jemand das Nummernschild sieht, ruft bitte die Polizei. Die weiss Bescheid.

Kulturzeit

Urlaubszeit ist manchmal auch Kulturzeit – während Udo seinen wohlverdienten Urlaub geniesst, gibt es auch hier im Blog einen Kulturausflug:

Enjoy Jazz, das Internationale Festival für Jazz und Anderes, präsentiert vom 02. Oktober bis 18. November 2011 in der Metropolregion Rhein-Neckar seine 13. Festivalzeit. Sieben Wochen lang bietet das Festival etwa 100 hochkarätig besetzte Veranstaltungen in Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen und Umgebung mit dem Schwerpunkt auf Jazz aber auch angrenzenden Genres wie Klassik, Pop, Rock, HipHop oder Elektro.
In diesem Jahr darf man sich u.a. auf musikalische Highlights wie The Hypnotic Brass Ensemble, Nneka, „Aufgang“ feat. Francesco Tristano, Pat Metheny oder Sonny Rollins freuen – und in den kommenden Tagen werden einige Tipps hier im lawblog vorgestellt.

Weitere Informationen, das gesamte Programm und Tickets zu den Konzerten gibt es auf der Website des Festivals.

Anwälte unter Betrugsverdacht – keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Es geht um zigtausend Euro, letztlich Millionenbeträge. Deswegen tricksen Rechtsanwälte vor Gerichten und versuchen so, den Staat zu betrügen: sie halten wider besseren Wissens bei einer Klage den Streitwert niedrig und manipulieren damit die fällige Gerichtsgebühr nach unten. Diesen scharfen Rüffel hat der 2. Zivisenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) allen Angehörigen einer höchst renommierten Anwaltskanzlei in München erteilt. Die drei Berufsrichter beschuldigen die Rechtsberater sogar einer Straftat und sprechen von einem „bestehenden Verdacht eines gemeinschaftlichen versuchten Betruges zu Lasten der Landeskasse“. Kein Einzelfall, stellt das Juristen-Trio verärgert fest. Wenn eine Firma gegen die andere klagt, bleibt der Staat der finanzielle Verlierer. Wörtlich heisst es: „Nach den Erfahrungen des Senats stellt es eine …mittlerweile beinahe regelmäßige Praxis dar, dass …beide Parteien im einträchtigen Zusammenwirken mit einer zu niedrigen Streitwertangabe prozessieren, um Gerichtskosten zu sparen“. Der Senat nennt den Hintergrund. Zumeist in großen, also auch teuren Verfahren berechnen Anwälte ihre Arbeit nicht nach der Gerichtsgebühr, sondern nach Stundensätzen. Soll heissen: Die Anwälte sparen erhebliche (Staats-) Kosten des Prozesses für ihre Mandanten, um sich so von denen mehr Geld selbst zu verschaffen. Das alles, behauptet der Senat, passiere „nicht versehentlich“. Sondern „in direkter Absicht“. Demnach haben die Münchener Anwälte bei ihrer Klage – bei der es um die angebliche Verletzung eines Patents geht – dem Landgericht Düsseldorf noch einen Streitwert von 5 Millionen Euro untergeschoben. Die Landgerichtskammer freilich rechnete nach, ging von einem Unternehmensumsatz von mehr als 2 Milliarden Euro aus und erhöhte den Wert der Klage um das sechsfache auf 30 Millionen Euro. Dagegen zogen die Münchener Anwälte vor das Oberlandesgericht, dem sie dann zumindest einen Streitwert von rund 11 Millionen einräumte. Vergeblich. Der OLG-Senat folgte den Landgerichtskollegen und holte bei dieser Gelegenheit aus. Es liege auf der Hand, dass solche „bewusste Vorenthaltung seitens der Anwälte“ von der Landeskasse zustehenden Gerichtsgebühren „nicht hingenommen werden kann“. Die Anwälte, so hieß es, teilten die Auffassung des Senats nicht. Der aber bleibe bei seiner Haltung, sagte OLG-Sprecherin Susanne Baan. Inwischen hat sich die Staatsanwalt wegen des Verdachts des Betruges und dessen Strafverfolgung eingeschaltet. Die Behörde hat zwar von Amts wegen Straftaten zu verfolgen, sieht aber hier keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“. Einerseits, so begründete ein Behördensprecher diese Haltung, seien Anwälte nicht gezwungen, sich an der Bestimmung des Streitwerts zu beteiligen. Zum anderen fehlten die entsprechenden Akten, denn die habe der OLG-Zivilsenat ja nicht an die Strafverfolger geschickt. Warum das unterblieben ist, bleibt vorläufig im Dunkeln – es gebe, so der Sprecher des OLG „senatsinterne Gründe“. (pbd)

Vier Wochen ausreizen

Damit hier keine Unklarheiten aufkommen: Hier schreibt für die nächsten zwei Wochen nicht Udo Vetter, sondern die Urlaubsvertretung, hauptberuflich als Finanzjournalist tätig.
Mit der Juristerei kenne ich mich ein wenig aus, mit Udo Vetters Fachbeiträgen kann ich es aber nicht aufnehmen und versuch das auch erst gar nicht.

Wie wäre es stattdessen mit einem kleinen Fall aus der Praxis einer Medienagentur?
Einem Kunden, gewerblich tätig, habe ich eine Rechnung geschickt, dazu gleich noch eine freundliche Erinnerung für eine bislang offene Rechnung vom 14.8. Er antwortet wie folgt:

Ihre Rechnung von Mitte August werde ich auf jeden Fall innerhalb der üblichen Monatsfrist begleichen. Ich bitte um Verständnis, dass es manchmal zur Verzögerungen kommt, sodass die 4 Wochen ausgereizt werden müssen.

Welchem Rechtsirrtum ist dieser Kunde offenkundig aufgesessen?

Abwesenheitsnotiz

Ich mache Ferien, und zwar bis zum 19. September 2011. Falls mir unterwegs etwas Berichtenswertes begegnet, werde ich mich sicher mal melden.

Ansonsten übernimmt in bewährter Weise Andreas Kunze wieder die Urlaubsvertretung.

Im Vorbeifahren nicht lesbar

Die staatliche Hamburger Lottogesellschaft darf nicht auf Bussen für Lotto und KENO werben. Das Hamburger Oberlandesgericht sieht hierin einen Verstoß gegen den Glücksspielsstaatsvertrag.

Die Lotto Hamburg GmbH hatte auf Bussen der Hamburger Verkehrsbetriebe Werbebanner gebucht. Die Werbetexte lauteten „Lotto Guter Tipp“, „Fahrscheine vorn – Spielscheine am Kiosk“ und „Jeden Tag Gewinne bis 1 Million € KENO die tägliche Zahlenlotterie“.

Diese Werbung war einem Lobbyverband privater Glücksspielanbieter ein Dorn im Auge. Er sah in der Werbung einen Verstoß gegen das gesetzlich vorgeschriebene Sachlichkeitsgebot. Dieser Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht Hamburg an.

Der Glücksspielstaatsvertrag beschränke Werbung für öffentliches Glücksspiel auf Information und Aufklärung. Dahinter stehe das nach dem Willen der Politik das Ziel, Glücksspiel zu begrenzen und den “Spieltrieb” in geordnete Bahnen zu lenken. Gleichzeitig solle Spiel- und Wettsucht vorgebeugt werden. Werbung sei deshalb unzulässig, wenn Text und Aufmachung als Motivation zum Glücksspiel verstanden werde.

Das sei bei der Werbekampagne der Fall. Der Werbeaussage „Lotto Guter Tipp“ könne keine Informationen über das konkrete Spiel „Lotto“ entnommen werden. Stattdessen enthalte sie eine positive Wertung, die dazu anrege, an dem Spiel teilzunehmen. Durch die gewählte Formulierung werde vermittelt, dass das Lottospiel eine sinnvolle, nützliche, empfehlenswerte Beschäftigung, also eine „gute Idee“ sei.

Aber auch der Hinweis auf die täglichen Gewinne bei KENO sei in der konkreten Form unzulässig. Zwar dürfe grundsätzlich über Art und Höhe der Gewinne informiert werden. Die Lottogesellschaft habe aber die in diesem Zusammenhang vorgeschriebenen Warnhinweise zu Jugendschutz und Suchtgefahren allzu unauffällig und in so kleiner Drucktype gestaltet, dass sie auf den fahrenden Bussen nicht lesbar gewesen seien.

Schließlich lasse die Gegenüberstellung „Fahrscheine vorn – Spielscheine am Kiosk“ die Spielscheine als Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Busfahrscheine erscheinen. Damit erhalte das Lottospiel den Anstrich einer sozialadäquaten Verhaltensweise, was ebenfalls mit dem Sachlichkeitsgebot nicht vereinbar sei.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12. August 2011, Aktenzeichen U 145/09.

Radweg darf auch nicht teilweise blockiert werden

Wenn Autos auf einem Radweg parken und ihn erheblich einengen, dürfen sie abgeschleppt werden. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. April 2011 (Aktenzeichen 5 A 954/10) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

Ein Autofahrer hatte seinen Wagen so geparkt, dass dieser in einen Radweg hineinragte und etwa ein Drittel des Weges, der auch für den Gegenverkehr freigegeben war, versperrte. Der Wagen wurde abgeschleppt. Der Mann wehrte sich vor Gericht.

Ohne Erfolg. Die Richter erklärten die Abschleppmaßnahme für gerechtfertigt. Grundsätzlich sei das Abschleppen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge geboten, wenn diese andere Verkehrsteilnehmer behinderten. Zwar müssten Fahrzeuge nicht schon abgeschleppt werden, weil sie minimal in einen Radweg hineinragten. Im vorliegenden Fall hätten jedoch nur noch zwei Drittel des Weges zur Verfügung gestanden.

Ein Radfahrer müsse auch nicht damit rechnen, dass ein Radweg teilweise blockiert sei. Das gelte umso mehr, wenn die Verkehrsregelung an dieser Stelle eine Benutzungspflicht des Radweges vorgebe.

Die elektronische Fußfessel kommt

Mehrere Bundesländer wollen die elektronische Fußfessel einführen – und zwar schon ab Januar 2012. Neben Nordrhein-Westfalen sind derzeit Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Mecklenburg-Vormpommern dabei. Die “Elektronische Aufenthaltsüberwachung” soll aus einer Zentrale in Hessen gesteuert werden, wo bereits ein Test mit bis zu 500 Teilnehmern gelaufen ist.

Die elektronische Fußfessel ähnelt auf den ersten Blick einer Armbanduhr. Sie wird über dem Fuß des Betroffenen angebracht und kann nicht entfernt werden, ohne dass ein Alarm ausgelöst wird. Über GPS wird ermittelt, wo sich ein Proband aufhält. Sollte er von den Vorgaben abweichen, wird die Leitstelle per SMS darüber informiert und kann zum Beispiel die Polizei vor Ort verständigen.

Zunächst wird die elektronische Fußfessel nur im Rahmen der Führungsaufsicht eingesetzt werden. Sie betrifft also nur verurteilte Straftäter, die bereits eine längere Strafe abgesessen haben, aber auch nach der Haft noch überwacht werden.

So ist zum Beispiel eine allgemeine Aufenthaltsüberwachung möglich. Der Proband ist zwar räumlich nicht eingeschränkt, jedoch sollen seine Aufenthaltsorte nachvollzogen werden können. Im Falle einer Straftat läge also ein Beleg vor, dass er sich möglicherweise am Tatort aufgehalten hat. Diese Überwachung soll zur “Selbstkontrolle” auf freiem Fuß befindlicher Straftäter dienen – und natürlich auch abschreckend wirken.

Es gibt aber auch eine dichtere Überwachung. Hierbei legen die Gerichte Aufenthalts- oder Ausschlusszonen fest. Eine Aufenthaltszone wäre zum Beispiel die eigene Wohnung, eine Ausschlusszone könnte etwa bei Sexualstraftätern der Bereich um Schulen oder Kindergärten sein, aber auch die Wohnung eines früheren Opfers. 

Ich persönlich hoffe, dass die elektronische Fußfessel auch bald eine Alternative zur Untersuchungshaft wird. Es gibt so viele Fälle, in denen Ermittlungsrichter vom Vollzug der Untersuchungshaft absähen, wenn sie ein anderes Mittel hätten außer den bisher üblichen Auflagen: Kaution, Abgabe des Reisepasses und Meldepflicht bei der Polizei.

Die elektronische Fußfessel würde eine wesentlich engmaschigere Kontrolle ermöglichen. So könnten auch Verdächtige draußen bleiben, bei denen die Standardauflagen nicht als ausreichend angesehen werden. Betroffene könnten womöglich sogar weiter arbeiten gehen; auch der Arbeitsplatz kann ja als “Aufenthaltszone” freigegeben werden.

Natürlich bestünde dann die Gefahr, dass elektronische Fußfesseln inflationär angeordnet werden. Allerdings halte ich dieses Risiko für wesentlich erträglicher als die Tatsache, dass viele private und berufliche Existenzen schon zerbrechen, wenn jemand tatsächlich in die zermürbende Untersuchungshaft gesteckt wird. 

Haben Polizisten sich selbst überfallen?

Im Juni löste ein Angriff auf zwei Oberhausener Polizisten Empörung aus. Der nordrhein-westfälische Innenminister verurteilte die Tat scharf und klagte über zunehmende Gewalt gegen Beamte. Die Polizeigewerkschaften sahen den Vorfall als Beleg für die verrohenden Sitten in unserem Land und forderten das Übliche, also mehr Personal und härtere Strafen für Gewalttäter. Nun ist die Stimmung allseits gedrückt – die Beamten haben den Überfall möglicherweise fingiert.

Die Polizisten hatten behauptet, sie seien einem anonymen Tipp nachgegangen, wonach an der Knappenhalde in Oberhausen mit Drogen gedealt werde. Vor Ort seien sie von Unbekannten brutal zusammengeschlagen worden. Beide Beamte kamen ins Krankenhaus; einer soll sogar mehrere Tage auf der Intensivstation gelegen haben.

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen. So sehr auf die Täter geschimpft wurde, so wenig konnte eine Ermittlungskommission Konkretes zum Hergang ermitteln. Keine Spuren, keine Zeugen.

In den Wochen danach kam dann der Verdacht auf, die Beamten könnten lügen. Auch ein Motiv ist mittlerweile greifbar. Beide Polizisten sollen bei der PVAG eine spezielle Beamtenversicherung abgeschlossen haben, die großzügig schon bei kürzeren Krankheits- und Verletzungszeiten einspringt. Da die Versicherung ab dem ersten Tag entgangene Zuschläge und Sonderleistungen erstattet, soll sie bei Beamten sehr begehrt gewesen sein.

Die Versicherung wurde den Kollegen auch von der Gewerkschaft der Polizei schmackhaft gemacht. Ganz selbstlos geschah das wohl nicht. Die GdP ist neben der Signal Iduna Gesellschafterin der PVAG. Mittlerweile ist die Versicherung nicht mehr erhältlich. Funktionäre konkurrierender Polizeigewerkschaften hatten schon länger kritisiert, die Absicherung kurzfristiger Dienstunfähigkeit sei eine “Einladung zum Betrug”. Tatsächlich soll es auch weit überdurchschnittlich viele Schadensfälle gegeben haben.

Die Knappenhalde-Ermittler halten es inzwischen für möglich, dass die beiden Beamten sich gegenseitig nur verletzt haben, um bei der Versicherung zu kassieren. Wobei es mittlerweile auch ernste Zweifel gibt, ob die Verletzungen der Polizisten wirklich so schwer waren.

Die Oberhausener Polizisten sind derzeit vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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