Datei „Gewalttäter Sport“: Betroffene können Löschung verlangen
Gericht beschränkt Abmahnkosten für Filesharing auf 100,00 €
Und wenn du denkst, es geht nicht alberner, beweist jemand dir das Gegenteil. Zum Beispiel Christiane von Wahlert. heise online zitiert die Filmlobbyistin:
Der Bushido-Film „Zeiten ändern dich“ des Studios Constantin sei beispielsweise außerordentlich gut gestartet, dann sei der Kinobesuch aber jäh abgebrochen. Parallel habe der Streifen die „Bestseller“-Listen bei rechtswidrigen P2P-Netzen oder Streaming-Seiten angeführt.
Ehrlich? Der Bushido-Film ging nach meiner Meinung unter, weil er das grottenschlechteste und peinlichste Machwerk des Jahres war. Diese Formulierung wähle ich auch nur, weil die ganze Wahrheit abmahnungsfähig wäre.
Mal wieder eine Leserfrage:
… in Bochum (und nicht nur dort) kommt ja nun ein weiterer Punkt hinzu: Polizeikontrollen in Begleitung eines Kamerateams für diverse TV-Dokuserien. Nun gibt es viele Gründe dafür, dass man nicht wünscht, während dieser Kontrolle gefilmt zu werden (die sich auch nicht durch das Versprechen, der Sender könnte Personen später ja unkenntlich machen, entkräften lassen).
Haben Sie … einen Rat, wie man sich in einem solchen Fall verhalten sollte? Trotzdem kooperieren? Warten, bis die Kamera ausgeschaltet wurde?
Ich hatte schon einige Male über einen Mandanten berichtet, der seine eigene Abschiebung nicht genug gefördert haben soll. Als Konsequenz wird er zu einer Geldstrafe verdonnert.
Ich habe vor der Hauptverhandlung Stellung genommen:
Der Tatvorwurf ist nicht begründet.
Nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 1, 48 Abs. 2 AufenthG genügt ein Ausländer seiner Ausweispflicht, wenn er ein Ausweisersatzpapier von der Ausländerbehörde hat. Der Angeklagte, bei dem faktische Abschiebungshindernisse vorliegen, ist im Besitz eines derartigen Papieres. …
Die Frage ist lediglich, ob der Angeklagte einen Pass in zumutbarer Weise nicht erlangt hat (§ 48 Abs. 2 AufenthG).
Der Strafbefehl legt dem Angeklagten eine „Mitwirkungs- und Initiativpflicht“ auf, die so nicht existiert. Sie wurde in diesem Umfang, soweit ersichtlich, bislang auch von keinem Verwaltungsgericht statuiert.
Jedenfalls würde die „Mitwirkung“ ohnehin ins Leere laufen.
Die Ausländerbehörde ist selbst der Überzeugung, der Angeklagte sei kein sierra-leonischer Staatsbürger. Von daher ist es fast schon absurd, vom Angeklagten Anstrengungen zu verlangen, die tatsächlich darauf hinauslaufen sollen, dass der Angeklagte die Feststellungen der sierre-leonischen Botschaft „widerlegt“ und etwas nachweist, woran nicht mal die Ausländerbehörde glaubt.
Diese Anstrengungen wären doch lediglich Symbolhandlungen. Wenn selbst behördenseits davon ausgegangen wird, der Angeklagte sei nicht aus Sierra Leone, die Feststellungen der Botschaft also inhaltlich gar nicht angezweifelt werden, würden vom Angeklagten rechtlich von vornherein völlig aussichtslose Schritte verlangt und das Unterlassen derart aussichtsloser Schritte bestraft.
Rechtlich und tatsächlich unschädliches Unterlassen ist aber nicht straffähig, weil schon nach dem Gesetz nur Anstrengungen strafbar sein können, die auch eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit mit sich bringen. Das ergibt sich aus Sinn und Zweck des Tatbestandes, aber auch direkt aus der Formulierung „zumutbar“.
Vom Angeklagten werden also lediglich symbolische Handlungen verlangt, die noch nicht einmal konkretisiert werden. Das Unterlassen von symbolischen, das heißt von vornherein aussichtslosen Anstrengungen, ist aber nicht vom § 48 Abs. 2 AufenthG umfasst.
Der Angeklagte hat überdies alle ihm zumutbaren Mitwirkungshandlungen erbracht. Wie die Ausländerbehörde selbst ausführt, ist die Erteilung von Passersatzpapieren nur von der Feststellung der Staatsangehörigkeit abhängig. Diese Feststellung werde entweder durch Urkunden ermöglicht. Urkunden hat der Angeklagte nicht. Oder durch ein Interview mit Botschaftsmitarbeitern. Dieses Interview hat der Angeklagte unstreitig gemacht, allerdings wurde seine Staatsangehörigkeit – fehlerhaft – von der Botschaft verneint.
Es ist schon von der eigenen Darstellung der Ausländerbehörde überhaupt nicht ersichtlich, was von dem Angeklagten denn noch verlangt werden könnte. Es ist ja schon gar nicht damit zu rechnen, dass der Angeklagte nach dem erfolglosen Interview überhaupt einen Termin in der Botschaft erhielte. Auch die sierra-leonische Botschaft dürfte kaum bereit sein, sich ständig neu mit einem bereits erledigten Fall zu beschäftigen.
Es stellt sich überdies die Frage, wie der Angeklagte seine Überzeugungsarbeit finanzieren sollte. Er erhält wöchentlich 1,91 € Taschengeld. Hiervon kann er keine Korrespondenz finanzieren, ebenso wenig Reisekosten. …
Die Staatsanwaltschaft sollte die Anklage zurücknehmen.
Heute das Vergnügen mit einem Sachverständigen für EDV-Technik gehabt. Es ging darum, was er auf sichergestellter Hardware gefunden hat und woher diese Daten möglicherweise gekommen sind. Stichwort Schadsoftware.
Eine meiner ersten Fragen war, welches Betriebssystem der Besitzer der Hardware verwendet hat. Der Sachverständige antwortete:
Das weiß ich nicht mehr, das habe ich mir auch nicht aufgeschrieben.
Es dauerte zwar noch etwas, aber das Verfahren wurde eingestellt…
„BDK fordert Gestapo 2.0 und will die Vorratsdatenspeicherung wieder.“ Das soll ein FDP-Politiker getwittert haben. Was macht der Bund Deutscher Kriminalbeamter, in Person seines Vorsitzenden Klaus Jansen? Er erstattet Strafanzeige. Sofort. Unnachsichtig. Und gleich beim Landeskriminalamt.
An dieser Reaktion sieht man – abseits Jansens Rechtsunkenntnis zur Beleidigungsfähigkeit von Personenvereinigungen – sehr schön, wie die Herren Polizeifunktionäre und womöglich auch ihre Fußtruppen mit unbequemen und provokanten Meinungsäußerungenverbrechen umzugehen meinen müssen. Was die Äußerung des FDP-Politikers (vielleicht) nicht richtig, aber verständlich und sogar wichtig macht.
(Link gefunden bei Alvar Freude)
Nachtrag: Der Angezeigte erklärt, gar kein FDP-Politiker zu sein.
Nachtrag 2: Ein Interview mit dem Angezeigten Tobias Huch
Mit „Rollkommandos“ versucht die Düsseldorfer Rheinbahn Schwarzfahrern beizukommen. Gestern morgen um 8.30, also zur besten Rush Hour im Bürobezirk, besetzten zum Beispiel 38 Kontrolleure, sechs Sicherheitskräfte und zwei Polizisten den U-Bahnhof Königsallee.
Der Düsseldorfer Express berichtet von von einer „dichten Sperrkette“. Laut NRZ betraten sofort nach dem Türöffnen 30 (!) Kontrolleure die Züge und versuchten, alle Fahrgäste innerhalb einer Minute zu kontrollieren. Wachleute hätten derweil die Türen gesichert. Auch aussteigende Fahrgäste seien auf dem Bahnsteig angehalten und kontrolliert worden.
Mit den Kontrollen auf dem Bahnsteig dürfte sich die Rheinbahn auf glattes Parkett begeben. Zumindest dann, wenn ausgestiegene Fahrgäste vom eigenen Personal festgehalten werden. Ich bezweifle, dass es nach Ende der Beförderung überhaupt noch ein Recht gibt, (Ex-)Fahrgäste zu kontrollieren.
Ich würde es mir jedenfalls nicht gefallen lassen.
Angesichts des Aufwandes kein Wunder, dass viele Fahrgäste erst mal von einer groß angelegten Verbrecherjagd ausgingen und dann überrascht feststellten, dass es nur um Schwarzfahrer geht. Eine Frau empfand das Vorgehen als „Einkesselung“, ein Fahrgast sprach von „Razzia“. Die Westdeutsche Zeitung zitiert ein „lächerlich“.
Interessant ist, was für Schwarzfahrer mit dieser martialischen Aktion erwischt wurden. Da war zum Beispiel ein Herr aus Lissabon. Er hatte zwar ein Ticket, es war aber nicht abgestempelt. Er habe das nicht gewusst, sagte er. Seine Personalien wurden trotzdem notiert. Er wird sich bestimmt gerne an seine Reise nach Düsseldorf erinnern und davon schwärmen, wie hilfsbereit und nachsichtig einem die regionalen Gepflogenheiten erläutert werden, mit denen man einen vom Automaten ausgespuckten Einzelfahrschein auch gültig macht.
Insgesamt 70 Schwarzfahrer wurden in zwei Stunden „erwischt“, heißt es stolz. Man kann es auch anders sehen. Rund 3.3000 Fahrgäste, die brav für ihre Tickets zahlen, mussten sich allein am Bahnhof Königsallee diesem unschönen Szenario aussetzen – obwohl sie für ihr Geld eigentlich zügigen Transport und ordentlichen Service ewarten dürfen. Und keine Drohkulissen.
Selbst nach Angaben der Rheinbahn fahren nämlich maximal 2,1 Prozent aller Passagiere schwarz.
Interessante Neuigkeiten zu Googles Projekt Street View. Waren die meisten Bedenken zuletzt ausgeräumt, berichten Datenschützer nun, Google fotografiere nicht nur deutsche Ortschaften. Vielmehr seien in den Fahrzeugen auch Geräte installiert, die alle an der Strecke befindlichen WLANs speichern (Pressemitteilung).
Wenn das stimmt, ist zunächst Googles Informationspolitik zu kritisieren. Dass auch Drahtlosnetzwerke festgehalten werden, scheint jedenfalls nicht offen kommuniziert worden zu sein. Ich habe es bislang jedenfalls nirgends gelesen. Wie die Verbotsforderungen der Datenschutzbeauftragten zeigen, scheint die mögliche WLAN-Erfassung auch für sie neu zu sein.
Selbst wenn es keine Ente ist, scheint mir die Aufregung aber etwas übertrieben. Die vom WLAN abgestrahlten Daten sind nun erst mal öffentlich zugänglich. Die weitaus meisten WLANs übertragen auch keine personenbezogenen Daten. Dass eine Vielzahl der Router, wie es die Datenschutzbeauftragten behaupten, Namensbestandteile enthält, kann ich aus meiner Erfahrung (Düsseldorf, dicht besiedelt) nun ganz und gar nicht bestätigen. Jedenfalls steht es jedem Nutzer frei, wie er sein WLAN nennt. Was aus dem Verschlüsselungsstatus groß hergeleitet werden soll – Fragezeichen.
Allerdings ist auch unübersehbar, dass solche Daten natürlich nicht in erster Linie auf Außenwirkung gerichtet sind. Im Gegensatz zum öffentlichen bzw. öffentlich einsehbaren Lebensraum, den Google Street View in erster Linie erfasst, sind sie deutlich privater. Und in dünner besiedelten Gegenden wird es sicher auch einfach sein, schon vom Standort her eines WLAN auf seinen Betreiber zu schließen.
Nachtrag: Gegenüber heise online hat Google die Aktion eingeräumt. Es gehe um die WLAN-gestützte Ortung, die etwa bei Smartphones ohne GPS erfolge. Um was es da genau geht, kann ich technisch nicht nachvollziehen. Google betont aber, die Daten würden „aggregiert und anonymisiert“. Laut Spiegel online ist die Ortung per WLAN seit Jahren gang und gäbe.
Mal wieder etwas für die Rubrik allgemein interessante Leserfragen, zu deren Beantwortung mir leider die Zeit fehlt.
Lieber Herr Vetter,
vielleicht ist es einem Langzeit-Leser einmal erlaubt, einen Themenvorschlag zu bringen – gänzlich eigennützig, das muss ich zugeben, aber vielleicht haben sich andere diese Frage auch schon gestellt: Auf einer bekannten „Schulfreunde-Wiederfinde-Seite“ bin ich mit einem kostenfreien Account angemeldet; einige meiner Schulkameraden haben mir nun private Nachrichten geschrieben, die ich aber nur lesen darf, wenn ich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließe. Nun frage ich mich: Dürfen die das? Immerhin sind das an mich gerichtete, also zumindest „gefühlt“ MEINE Nachrichten…
Aber vielleicht hat ja der eine oder andere praktische Erfahrung. Oder eine Meinung.
Die Regierungskoalition möchte Zeugen verpflichten, bei der Polizei auszusagen. Notfalls soll die Vernehmung auch zwangsweise durchsetzbar sein. Das ist eine ganz neue Regelung. Bislang ist niemand verpflichtet, bei der Polizei auszusagen. Auch nicht als Zeuge.
Dem Gesetzesvorhaben erteilt der Deutsche Anwaltverein eine Absage:
Eine Verpflichtung des Bürgers, Ladungen der Polizei Folge zu leisten, ist mit seiner Rechtsstellung im liberalen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.
Zu dieser plakativen Aussage gibt es auch eine umfangreiche und, wie ich finde, überzeugende Begründung.
Das geht gar nicht, wie der Kollege Melchior in seinem Blog zutreffend anmerkt. Es gibt nämlich keine Rechtsschutzversicherung, die einfach mal 150 Euro mehr rausrückt, als sie unbedingt muss. Insoweit wird man als Anwalt schon gar nicht in Versuchung geführt.
„So wehren Sie sich richtig!“ Ratschläge rund um Bußgeld, Punkte und Führerscheinentzug gibt Carsten Krumm in seinem Buch „Der neue Bußgeldkatalog“. Der Ratgeber aus der Reihe Beck Kompakt ist für Nichtjuristen geschrieben. Das Buch gibt nicht nur die Rechtslage wieder, sondern liefert auch viele sofort umsetzbare Tipps („Schon ein einfaches Nicken vor Ort kann von der Polizei … als Zugeben des Tatvorwurfs verstanden werden“).
Autor Carsten Krumm, Richter und Experte im beck-blog, spendiert den Lesern des law blog 15 Exemplare der aktuellen Ausgabe. Wer eines der Bücher gewinnen möchte, schreibt bitte bis zum 25. April einen Kommentar zu diesem Beitrag. Bitte eine gültige E-Mail-Adresse angeben, denn die Gewinner werden per Mail benachrichtigt. Jeder Gewinner erhält ein Exemplar des Ratgebers zugesandt.
Nachtrag: Gewonnen haben folgende Kommentatoren: Nr. 7, 10, 29, 64, 114, 339, 343, 394, 594, 749, 428, 450, 602, 616, 691. Herzlichen Glückwunsch.
Die Firma „NNN Sanierungen“* ist ein Musterbeispiel familiärer Arbeitsteilung:
Vater Jochen saniert.
Ehefrau Nermina hält den Kopf hin.
Tochter Sabrina kriegt das Geld.
Auf dem Briefbogen findet sich als Inhaber der Firma nur der Familienname Müller. Online lässt sich recherchieren, dass früher Jochen mal der Inhaber war, jetzt aber seine Frau Nermina den Laden betreibt. Zumindest offiziell.
Interessanterweise läuft das Firmenkonto aber auf Sabrinas Namen, wobei es sich bei Sabrina wohl um die mittlerweile erwachsene Tochter handeln dürfte (Konfirmation laut Gemeindebrief der zum Wohnort passenden Pfarrgemeinde im Jahre 2004). Damit bei den Überweisungen auch ja nichts schief geht, haben entweder Jochen oder Nermina auf den Briefbogen der Firma, dort wo die Bankverbindung erwähnt wird, einen fettgedruckten Hinweis platziert:
Kontoinhaberin: Sabrina Müller. Bitte nur den persönlichen Namen verwenden, ohne Zusatz „NNN Sanierungen“. Vielen Dank!
Wer das alles weiß, weiß schon zu viel. Und muss sich fast mit der Frage auseinandersetzen, ob er mit einer Überweisung an Sabrina nicht Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung leistet. Denn das Ganze hat natürlich alles einen tieferen Grund, wie sich ebenfalls unschwer aus Datenbanken abrufen lässt – insbesondere dem Schuldnerregister.
*alle Namen geändert
Abgesehen von einer endlos langen Wartezeit hielt sich mein Arbeitseinsatz am Gericht heute in Grenzen. Die Stimmung war angenehm. Der Richter hatte schon so ziemlich alles im Auge, was für meinen Mandanten sprach. Und dann war da noch ein freundlicher Staatsanwalt, der in ein paar Minuten all das sagte, was ich eigentlich erzählen wollte.
Ich beschränkte mich dann darauf, mich für das faire Plädoyer zu bedanken und mir seinen Inhalt zu eigen zu machen. Das passiert nun wirklich selten…
Die Staatsanwaltschaft nimmt für sich in Anspruch, die „objektivste Behörde“ des Landes zu sein. Heute ist sie ihrem Ruf wirklich mal gerecht geworden. Falsch kann sie damit nicht gelegen haben, denn der Richter war dann auch noch mit im Boot.