Der verbockte Hinflug

Sommerzeit, Urlaubszeit.

Für meinen Mandanten sollte es am nächsten Dienstag für einen Monat in sein Heimatland Ghana gehen. Doch die Reise ist jetzt wackelig. Wegen eines Reisebüros, das die Buchung komplett verbockt hat.

Mein Mandant wollte am 28. Juli fliegen. Letzte Woche fiel ihm bei einem Blick in die Unterlagen als erstes auf, dass auf dem E-Ticket vom 5. Juni sein Name falsch geschrieben war. Ein Buchstabendreher. Der wäre noch zu reparieren.

Nicht ganz so harmlos ist das Abflugdatum. Das Reisebüro hat den Hinflug nämlich auf den 28. Juni gebucht. Ein Datum, das nicht nur schon vorbei ist. Sondern auch eines, das mein Mandant nie angegeben hat. (Und zu dem er auch nicht hätte fliegen können, weil er gar nicht so lange Urlaub kriegt.)

Dazu kommt, dass die Flieger der betreffenden Airline nächste Woche wohl schon ausgebucht sind. Überdies ist derzeit nicht klar, ob der Mandant, wenn er sich schnell ein Hinflugticket von einer anderen Airline besorgt, den Rückflug am 22. August überhaupt antreten kann. Immerhin hat er den formal gebuchten Hinflug „verpasst“. Viele Fluggesellschaften regeln in ihren Bedingungen, dass Rückflüge verfallen, wenn der Hinflug nicht angetreten wird.

Wenn’s nicht schnell eine Lösung gibt, wird der Mandant wohl sein Urlaubsgeld anknapsen und ein (viel kostenträchtigeres) Ersatzticket von Emirates, KLM oder Lufthansa für die komplette Strecke kaufen müssen. Bei denen sind immerhin noch Flüge frei. Ihm bleibt dann nur die Hoffnung auf Schadensersatz – sofern bei dem Reisebüro überhaupt was zu holen ist. Die Straße, in der das Reisebüro sitzt, klingt schon mal nicht vielversprechend.

Drogen per Einschreiben

Ich sehe gerade, dass eine Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen Drogen mitunter nicht vom Landeskriminalamt untersuchen lässt, sondern vom Chemischen Untersuchungsamt der Kreisstadt.

Hin- und hergeschickt werden die Asservate als simples Einschreiben. In den beiden Fällen, in denen ich tätig bin, kamen sie sogar an.

Wenn ja, spiel mit der Sirene

40 Regeln für das richtige Verhalten bei Polizeikontrollen:

1.Hol dir eine Bierdose aus dem Handschuhfach und öffne sie, noch bevor der Polizist zum Fenster deines Autos kommt.
2.Frage ihn, ob er dein Bier halten könne, bis du deinen Führerschein gefunden hast.
3.Verbiete ihm, den Kofferraum zu überprüfen.
4.Wenn der Polizist mit dir spricht, stell dich taub.
5.Frag ihn, ob du seine Waffe sehen oder anfassen darfst.
6.Wenn er Nein sagt, kläre ihn auf, dass du nur wissen wolltest, ob deine Waffe größer ist.
7.Gib ihm die Hand und fasse ihn oft an.
8.Frag ihn, wo er die Verkleidung her hat.
9.Frag ihn, ob du dir sein Kostüm ausleihen kannst.
10.Frag ihn, ob er dir Cannabis verkaufen kann.
11.Frag nach seinem vollen Namen. Wenn er ihn dir mitteilt, sprich ihn nur mit dem Vornamen an.
12.Frage ihn nach einem Date.
13.Fang an zu weinen, wenn er Nein sagt.
14.Wenn er Ja sagt, melde es seinen Vorgesetzten.
15.Vergiss nicht zu erwähnen, dass du auf Männer in Uniformen stehst.
16.Versuch ihn mit Süßigkeiten zu bestechen.
17.Versuch zeitgleich mit ihm „Führerschein und Fahrzeugpapiere” zu sagen.
18.Wenn du etwas unterzeichnen musst, popele vorher in deiner Nase und lass dir von ihm einen Stift geben.
19.Kau auf dem Stift herum.
20.Steck dir den Stift ins Ohr.
21.Falls er dir einen Kugelschreiber gibt, bau ihn unauffällig auseinander und klau die Feder.
22.Frag ihn, ob er eine Tochter hat. Wenn er ja sagt, erzähle ihm, dass du seinen Nachnamen irgendwoher kanntest.
23.Frag ihn, ob du seinen Hut anziehen darfst.
24.Lass dir alles zweimal erklären.
25.Wiederhol leise, was er sagt.
26.Red mit dir selbst.
27.Versuch ihn zu einem gemeinsamen Banküberfall zu überreden
28.Versuch ihm dein Auto zu verkaufen.
29.Frag, ob du sein Auto kaufen kannst
30.Wenn er dich mit zur Wache nimmt, frag ihn, ob du im Auto vorne sitzen darfst.
31.Wenn ja, spiel mit der Sirene.
32.Falls du hinten sitzen musst, streichele seinen Hinterkopf durch das Gitter.
33.Vergewissere dich, dass er angeschnallt ist.
34.Entschuldige dich dafür, dass du nicht gesehen hast, dass eine Kamera im Radarkasten war.
35.Frage ihn, ob er nicht einer von den Village People ist und wo seine Kollegen sind.
36.Weise ihn darauf hin, dass du sein Gehalt zahlst.
37.Frag ihn, ob er schon einmal einen Menschen erschossen hat.
38.Antwortet er mit Ja, frage ihn, ob dies auch schon im Dienst vorgekommen ist.
39.Frag nach seiner Visitenkarte.
40.Verabschiede dich mit einem Lächeln und einem leicht süffisantem Unterton mit: „Grüß deine Frau und meine Kinder”

(Danke an S.H.)

Auch die Polizei kauft im Baumarkt ein

Im Fall um den zehntel Millimeter (bitte hier nachlesen) haben wir uns heute im Amtsgericht versammelt und den Polizeibeamten als Zeugen gehört.

Ich sage mal vorsichtig, es taten sich Abgründe auf. Zusammenfassung:

Benutzt wurde eine digitale Schieblehre, die für die Dienststelle im Baumarkt gekauft wurde. Das Gerät ist nicht geeicht. Es ist auch nicht bekannt, welche Toleranzen die Schieblehre hat. In die Bedienungsanleitung hat, soweit bekannt, noch keiner geschaut. Man weiß doch, wie solche Lehren zu bedienen sind.

Das Gerät wurde aber selbstverständlich „intern“ auf seine Genauigkeit überprüft. Das geschah zu unbekannter Zeit nach dem Kauf durch einen unbekannten Kollegen. Hierzu wurde die Schieblehre mit dem Lineal abgeglichen, das die Polizei verwendet, um maßstabsgerecht auf Millimeterpapier zu zeichnen.

Die digitale Schieblehre wurde nur ausnahmsweise benutzt. Normalerweise benutzt man Grenzlehren. Grenzlehren waren aber an dem Tag nicht auf dem Einsatzwagen.

Nun soll ein Sachverständiger prüfen, ob die Messung zu halten ist. Wir treffen uns also demnächst wieder vor Gericht.

(Danke für die vielen sachkundigen Kommentare. Messtechnisch war ich am bewandertsten im Saal.)

Postbank will doch keine Gebühren

Obwohl die Postbank zusichert, dass mit ihrer Sparcard zehn Auslandsabhebungen pro Jahr „kostenfrei“ sind, sofern ein VISA-PLUS-Automat genutzt wird, wurden mir im letzten Urlaub Gebühren berechnet. Den Protest bügelte die Postbank mit der Begründung ab, nicht sie habe die Gebühren erhoben, sondern die ausländische Bank.

Nicht so sehr der finanzielle Verlust führte dazu, dass ich die Post verklagt habe. Es war eher die Dreistigkeit, mit der man sich an eigene vertragliche Zusagen nicht gebunden fühlte. Und meinte, mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten neue Kosten auf mich als Kunden abwälzen zu können. Die Einzelheiten habe ich hier dargestellt.

Eine Woche, nachdem ihr die Klage vom Amtsgericht Hamburg-St.Georg (Aktenzeichen 914 C 293/09) zugestellt worden ist, hat die Postbank nun reagiert:

Die in Thailand erhobenen und von Ihnen reklamierten Entgelte von insgesamt 9,72 EUR werden ihrem o.a. SparCard Konto valutengerecht wieder gut buchen.

Anscheinend legt man keinen gesteigerten Wert auf ein Urteil in der Sache. Nachvollziehbar, denn es dürfte eine schöne Zahl Kunden so abgespeist worden sein wie ich.

090717b

Medieval thinking applied to a wired world

“ How would censorship work in the Internet age? Australia gives us a sneak preview of the gong show that ensues when medieval thinking is applied to a wired world. …

We associate book burnings with witch trials and the Nazis, not with mild-mannered bureaucrats. But book burnings in the 21st century require no matches — just self-righteous censors and a somnolent public.“

Ezra Levent, Censorship in the Internet Age

Die Last mit den Lastschriften

Wenn Mandanten mein Honorar in Raten zahlen wollen, bestehe ich (meistens) auf einer Einzugsermächtigung. Dann lässt sich ein Lastschrift-Dauerauftrag einrichten. Mit dem angenehmen Effekt, dass der Zahlungseingang unter automatischer Kontrolle ist. Geht eine Lastschrift zurück, steht das nämlich auf dem Kontoauszug.

Dass Lastschriften platzen, ist keine Seltenheit. Bei einem Mandanten nimmt das aber schon groteske Züge an:

– Lastschrift zum 15. des Monats geplatzt: Wir sollen besser zum 20. des Monats abbuchen.

– Lastschrift zum 20. des Monats geplatzt: Wir sollen besser zum 10. des Monats abbuchen.

– Lastschrift zum 10. des Monats geplatzt: Wir sollen unbedingt und ausschließlich zum 1. des Monats abbuchen.

Was hatten wir noch nicht? Der 25. wäre doch ein schönes Datum…

Im Gefängnis sind ein Drittel Schwarzfahrer

Fast jeder dritte Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee sitzt wegen Schwarzfahrens ein. Exakt 155 von 480 Gefangenen müssen derzeit nur deshalb ins Gefängnis, weil sie keinen Fahrschein gelöst haben, berichtet der Tagesspiegel.

Meist sind es an sich Geldstrafen, welche die Betroffenen aber nicht bezahlen können oder wollen. Weil viele dann auch nicht in der Lage seien, am Programm „Schwitzen statt sitzen“ teilzunehmen und die Strafen abzuarbeiten, würden sie eingesperrt.

Jeder Hafttag kostet den Steuerzahler laut Bericht 80 Euro.

(Danke an Paul Breitner für den Link)

Flucht in die Rente

Lange war es her, aber nun meldete sich das Gericht mal wieder:

In dem Rechtsstreit … war ein Verkündungstermin angesetzt. Eine Entscheidung wurde indes nicht verkündet. Das Verfahren soll nunmehr gefördert werden. Die Sache muss daher erneut terminiert werden.

Die Förderung der Sache sah so aus, dass Anfang Februar Termin anberaumt wird – auf Mitte August.

Aber zwischen den Zeilen ist schon klar, was da passiert ist. Der neue Richter sitzt auf einem riesigen Berg Akten. Sein Vorgänger hat eine Vielzahl von Verkündungsterminen anberaumt. Dabei muss ihm jedes Mal glatt entfallen sein, dass er zu den angesetzten Terminen schon in Rente ist.

Meine 0172-Rufnummer

Die neue Vodafone-Werbung hat für reichlich Diskussionen gesorgt. Einer der Kritikpunkte: Vodafone umschmeichelt die „Generation Upload“, war aber in der Koalition der Willigen ganz vorne dabei, als es um die Einführung der Netzsperren ging.

Auf einen offenen Dialog scheint das Unternehmen keinen Wert zu legen. Im Vodafone-Blog erklärt ein Mitarbeiter, der für Vodafone als Strippenzieher in Berlin arbeitet, wie er sich den weiteren Ablauf der Debatte vorstellt:

Um langfristig zu dem Thema eine sachliche Debatte zu führen, ist es aus unserer Sicht wichtig, den Extremfall Kinderpornographie aus der Diskussion um Internetsperren als erledigt ausklammern zu können.

Vorher hat er lediglich ein paar Sprechblasen abgesondert. Diese könnten, merkt es ein Kommentator im Vodafone-Blog treffend an, direkt aus Ursula von der Leyens Notizblock stammen.

Der Verantwortliche kann sich noch nicht einmal zu einem klaren Statement durchringen, dass Vodafone Netzsperren aus anderen Gründen nicht mitmachen und sich dagegen wehren wird. Er schreibt lediglich, Vodafone lehne eine Ausweitung „strikt ab“. Im Kontext klingt das reichlich verwaschen.

Kein Wort zu den Argumenten gegen Netzsperren. Ich finde das sehr schwach. Vodafone hätte sich problemlos selbst mal als „Held für einen Tag“ erweisen und sachlich in die Debatte einsteigen können. Man könnte ja mal darlegen, wie die Entscheidungsprozesse im Haus abgelaufen sind – und warum man letztlich als einer der Ersten den Sperrvertrag unterschrieben hat.

Es wird im Hause Vodafone ja nicht nur Begeisterung für die Stoppschilder gegeben haben. Wie mutig wäre es denn, mal die Bedenkenträger, die es ja sicherlich gab, zu Wort kommen zu lassen? Neben den Befürwortern? Und dann zu erklären, wie es trotzdem zu der Kooperation gekommen ist. Ein Bekenntnis zu innerer Zerrissenheit wäre wohl eher ein Weg, im Gleichklang mit der eigenen Kampagne zu gehen.

Stattdessen wird die Diskussion von oben herab für überflüssig und beendet erklärt. Wenn das der Umgang mit der „Generation Upload“ ist, dann fehlen bei Vodafone jedenfalls noch die Qualitäten, die man den eigenen Kunden nun so vollmundig attestiert.

Ich habe noch eine 0172-Rufnummer. Langsam sind es nicht mehr nur die unpassenden, überteuerten Tarife von Vodafone, welche die Freude hieran trüben.

Nachtrag: Der Vodafone-Spot, leicht abgewandelt

Tankbetrug: Halter muss Fahrer nicht nennen

Der Halter eines Fahrzeuges muss den Fahrer nicht nennen – auch wenn der Fahrer Tankbetrug begangen hat. Das Amtsgericht München wies, wie n-tv berichtet, die Klage eines Tankstellenbetreibers ab. Dieser hatte von einer Frau wissen wollen, welchem Mann sie den Wagen überlassen hatte. Der Betreffende hatte für 50 Euro getankt, aber nicht gezahlt.

Nach Auffassung des Gerichts gibt es keine vertragliche oder gesetzliche Anspruchsgrundlage für den Tankstellenbesitzer, welche die Halterin zur Auskunft verpflichtet. Die Frau hatte lediglich die 50 Euro gezahlt, aber nicht 242,83 Euro „Ermittlungskosten“.

(Danke an Daniel Schwinn für den Link)