Kinderpornos: Provider reagieren schnell

Im Streit um geeignete Maßnahmen gegen im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch („Kinderpornographie“) wird von Befürwortern bloßer Sperren angeführt, dass es oftmals nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sei, die Inhalte zu entfernen oder der Urheber habhaft zu werden.

Jetzt machte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) die Probe aufs Exempel, analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.

Weitere Resultate und Erkenntnisse:

* Die ersten Reaktionen bzw. Löschungen folgten bereits nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, Holland, Dänemark, Russland sowie Deutschland.

* Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland.

* Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1943 gesperrte vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hat vorher nicht stattgefunden.

* 250 Provider haben auf die Anfrage geantwortet, haben aber hauptsächlich legale Inhalte gefunden; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden.

* Zehn Provider gaben an, ingesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben. Mit einer einfachen E-Mail kann man also schon viel erreichen.

* Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten – die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.

* Die Provider wurden bislang nicht darüber informiert, dass die bei ihnen gehosteten Webauftritte auf einschlägigen Sperrlisten geführt wurden.

* Wenn sie darauf hingewiesen werden, sind die Provider zur Kooperation bereit und entfernen illegale Inhalte umgehend.

* Teilweise handelte es sich bei dem gesperrten Material um „gecrackte“ Webauftritte, also solche, die durch Ausnutzen von Sicherheitslücken zur Verbreitung fremden Materials missbraucht wurden. Auch hier zeigten sich die Provider sehr dankbar für die Hinweise.

Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum – es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.

Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur möglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können.

Pressemitteilung des AK Zensur

Nachtrag: Kulturstaatsminister für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen

Artikel-Schnelldienst

Um 13.40 Uhr erreichte mich heute folgende Mail einer Fachzeitschrift:

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, Sie um einen kleinen redaktionellen Beitrag zu bitten. In unserer Rubrik VIP-Forum wollen wir verschiedene Experten zu Wort kommen lassen…

Der Beitrag sollte eine Länge von 2.200 Zeichen haben (bitte die Leerzeichen nicht mitzählen) und die Redaktion am Mittwoch, den 27. Mai erreichen.

27. Mai, Moment mal, das wäre morgen…

Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferungen sind was für Masochisten. Meine Meinung. Ich weiß, dass auch viele Juristen noch lange nach dem Examen ihren Schönfelder und Sartorius (auch Ziegelsteine genannt) hegen und pflegen. Ich tue es nicht, denn ich sehe keinen Sinn darin, drei oder vier Mal im Jahr eine oder anderthalb Stunden zu opfern und in mühseliger Kleinarbeit hunderte von aktualisierten Seiten mit veralteten zu tauschen.

Ich nutze lieber die Online-Gesetzesammlung des Bundes. Oder beck-online. Ein paar Standardgesetze habe ich allerdings auch auf dem Schreibtisch stehen, und zwar die Nomos Gesetze. Die Sammlung erscheint einmal im Jahr komplett neu, zu sortieren gibt es nichts.

Ich bin übrigens nicht der einzige, der das so sieht.

Mustergültiger Einsatz

Die Düsseldorfer Polizei hatte vorgestern alle Hände voll zu tun, randalierende und marodierende Fußballfans in ihre Schranken zu verweisen. Wie das praktisch aussieht, zeigt dieses Video:

Man muss gar nicht ins Handbuch der Polizeitaktik sehen, um festzustellen: mustergültiger Einsatz. Weiter so.

via Nerdcore

Fahrtkosten für Fortgeschrittene

Beigeordnete Rechtsanwälte, die von weiter her kommen, könne auch dann Fahrtkosten geltend machen, wenn sie „zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Bevollmächtigten“ beigeordnet worden sind. Sie dürfen zumindest die Fahrtkosten von dem Ort aus geltend machen, der im Gerichtsbezirk am weitesten vom Gericht entfernt ist.

So hat es das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (11 A 48/08, Beschluss vom 12.05.2009). Man kann sich den Beschluss ruhig mal antun. Schon aus Mitleid mit den Richtern, die sich ständig mit solchen Bagatellen rumschlagen und trotzdem sachlich bleiben müssen.

Ansonsten: Wieder was gelernt.

(Quelle des Links)

Der Fall Ohnesorg wird nicht neu verhandelt

„Mord verjährt nicht.“ So begründet ein Verband von Opfern des DDR-Unrechts laut Spiegel online seine Strafanzeige gegen den Polizisten, der Benno Ohnesorg erschoss. Nach dem Willen der Anzeigenerstatter soll der frühere Beamte nun erneut vor Gericht gestellt werden, diesmal unter Berücksichtigung seiner mutmaßlichen Rolle als Stasi-Spitzel.

Der Polizist ist aber rechtskräftig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Eine Anklage wegen Totschlags hatte das Gericht nicht zugelassen. Dieser Freispruch und die Ablehnung der Anklage wegen Totschlags hindern dauerhaft eine Neuauflage des Verfahrens, denn die Strafklage ist verbraucht. Das ist ein Verfassungsgrundsatz (ne bis in idem, Artikel 103 Grundgesetz).

Es gibt zwar Bestrebungen, diesen Grundatz für Mord zu durchbrechen und bei neuen Beweismitteln ein neues Verfahren zuzulassen. Aulöser ist insbesondere der Mord an einer Düsseldorfer Videotheken-Mitarbeiterin im Jahr 1993. Der Hauptverdächtige war freigesprochen worden, nunmehr belasten ihn aber DNA-Analysen, die damals so noch nicht möglich waren (Bericht in der Rheinischen Post). Allerdings ist die Regelung bislang nicht in Kraft getreten – und wird es hoffentlich auch nicht.

Praktisch bliebe also nur die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das ist zu Ungunsten des Angeklagten aber nur in sehr engen Grenzen möglich, zum Beispiel wenn eine entlastende Urkunde gefälscht war, Zeugen oder Sachverständige vorsätzlich falsch ausgesagt haben oder der Angeklagte später ein glaubwürdiges Geständnis ablegt (§ 362 Strafprozessordnung).

Das alles ist nicht der Fall. Eine Neuauflage des Prozesses kommt also juristisch nicht in Betracht. Wobei sich ohnehin die Frage stellt, wie sich aus der möglichen Stasi-Tätigkeit plötzlich ein sicherer Beleg für einen Vorsatz des Polizisten ergeben sollte. Der im ZDF interviewte Historiker hat jedenfalls betont, dass sich in den Akten vieles befindet – aber kein Mordauftrag der Stasi.

Morgen SIGINT, heute Kopfzerbrechen

Ich mache mir Gedanken zu den Einzelheiten, die ich morgen in meinem Vortrag auf der SIGINT anspreche.

Auf der einen Seite könnte ich viel über die aktuellen Entwicklungen erzählen. Internetsperren. Linkhaftung. Vorratsdatenspeicherung. Um nur einige zu erwähnen. Diese Dinge werden aber allerorten diskutiert, und meine Meinung ist nur eine von vielen.

Andererseits kann ich aus erster Hand was zum Ermittlungsverfahren sagen, zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Verhörsituationen und wie man am besten aus so einem Schlamassel rauskommt. Das allerdings liefe dann in weiten Teilen auf eine, wenn auch aktualisierte, Wiederholung des Vortrags hinaus, den ich bereits 2006 beim Chaos Computer Club gehalten habe (Video).

Fest steht: Alles lässt sich nicht in eine Stunde packen, zumal Zwischenfragen erlaubt sein werden. Ich tendiere momentan zu einem Schwerpunkt dort, wo ich mich auskenne und nicht die Gefahr besteht, dass wir einen Internationalen Frühschoppen veranstalten.

Die Krise als Chance

Höre im Zeitzeichen auf WDR 5, Arthur Conan Doyle hatte eine schlechtgehende Arztpraxis und deshalb viel Zeit zum Schreiben. So ist er dann letztlich zum Schriftsteller geworden, erfolgreich noch dazu.

Nicht, dass ich mir jetzt weniger Kunden wünsche. Aber faszinierend sind solche Geschichten schon…

Wir behalten uns vor

Schreiben an eine Internetfirma:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihrer Kundin S. J.

Sie schickten unserer Mandantin am 21.11.2008 eine Rechnung über eine Hauptforderung von € 49,89. Wegen eines Fehlers ging die Onlineüberweisung nicht durch. Sie mahnten deshalb die Hauptforderung an. Am 29.12.2008 überwies unsere Mandantin Ihnen den angemahnten Betrag von € 54,89.

Unsere Mandantin hat dann zeitgleich ein weiteres Schreiben des Inkassobüros coface Deutschland erhalten, in dem die Forderung erneut geltend gemacht wurde. Unsere Mandantin konnte dieses Schreiben zunächst nicht eindeutig zuordnen und hat deshalb, vorsichtshalber, den Betrag von € 120,24 überweisen. Beim Inkassobüro hat die Sache das Aktenzeichen 08-….

In dieser zweiten Zahlung war die Hauptforderung von € 49,89 erneut enthalten.

Unsere Mandantin hat die Hauptforderung also 2 x gezahlt. Sie sind jedenfalls in Höhe von € 49,89 ungerechtfertigt bereichert. Unserer Mandantin steht ein Rückforderungsanspruch aus § 812 BGB zu.

Mit Schreiben vom 02.02.2009 hat unsere Mandantin Sie über den Sachverhalt informiert. Bis heute ist jedoch keine Reaktion erfolgt.

Wir geben Ihnen letztmalig außergerichtlich Gelegenheit, den zuviel gezahlten Betrag von € 49,89 an uns bzw. unsere Mandantin zu überweisen.

Da Sie auf die Aufforderung unserer Mandantin vom 02.02.2009 nicht reagiert haben, fallen Ihnen außerdem die Kosten unserer Tätigkeit wie folgt zur Last:

Es kommen also € 46,41 Anwaltskosten hinzu. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf € 96,30. Sollte die Zahlung nicht oder nicht vollständig bis spätestens 22. Mai 2009 eingegangen sein, werden wir unserer Mandantin raten, die Beträge einzuklagen. Außerdem behält sich unsere Mandantin eine Strafanzeige wegen Unterschlagung vor.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Sie haben schon am nächsten Tag gezahlt, drei Tage vor Ablauf der Frist. Ob es mit dem Wort „Unterschlagung“ zusammenhängt?

Auswärts geparkt

Wir sind wieder da. Danke an Florian Holzhauer, der den Vatertag eigentlich anders verbringen wollte, und an Peter Schwindt, der die Domain-Einstellungen in Windeseile geändert hat.

Der bisherige Server ist nicht nur angeschlagen, er hatte mitunter auch schon hart mit dem eingehenden Traffic zu kämpfen. Wir werden deshalb die Gelegenheit nutzen und auf einen neuen, leistungsfähigeren Server umziehen. Ein Angebot von vollmar.net (auch dort arbeitet man am Feiertag) liegt schon vor, deshalb wird die Übergangszeit sicher nicht allzu lange dauern.

Bislang ist noch nicht klar, was am Server defekt ist. Um nicht das Risiko eines neuen Ausfalls einzugehen, hat Florian dieses Blog vorerst bei Amazon geparkt.

Weitere Infos zur Downtime finden sich in Florians Blog.