Aus dem Schreiben einer Bußgeldstelle:
Die Akte wurde mit gleicher Post an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben. Das dortige Aktenzeichen ist noch nicht bekannt.
Wie auch.
Aus dem Schreiben einer Bußgeldstelle:
Die Akte wurde mit gleicher Post an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben. Das dortige Aktenzeichen ist noch nicht bekannt.
Wie auch.
Zur aktuellen Debatte um Internetsperren und Paintball-Verbot empfehle ich diesen Artikel im Tagesspiegel:
Ich lerne ja so gerne neue Worte. Schmeißfliegenauftrag ist eines; bei Rechtsanwalt Werner Siebers habe ich es zum ersten Mal gelesen:
Mal sehen, ob beim Landgericht Stendal heute wieder eine Kriminalbeamtin als fleißiges Schreiblieschen im Zuschauerraum sitzt, nachdem ich sie gestern als Zeugin dafür benannt habe, dass sie von der Staatsanwaltschaft einen so genannten „Schmeißfliegenauftrag“ erhalten hat, nämlich in den Pausen ganz unauffällig um die Verteidiger herumzuschwänzeln, um insoweit Gesprächsinhalte oder Kontakte aufzuschnappen, was sogar soweit geführt hat, dass sie Verteidiger in eine nahe Bäckerei verfolgt hat.
Dass Kriminalbeamte ihre „Beobachtungen“ auf dem Gerichtsflur und in der Kantine gerne in Vermerke fassen, ist bekannt. Kein Verteidiger wird sich vom jovialen Umgangston blenden lassen, der in Verhandlungspausen von beiden Seiten angeschlagen wird. Man wartet ja notgedrungen in räumlicher Nähe miteinander und hat – regelmäßig – persönlich nichts gegeneinander. Gegen all das ist ja auch nichts einzuwenden – wenn man sensible Gespräche dann halt außer Hör- und Sichtweite führt.
Gezielte Ausspitzelung, noch dazu im Auftrag des Staatsanwalts, hat eine andere Dimension. Mir persönlich ist sie bisher ebenso wenig begegnet wie das neue Wort. Aber vielleicht habe ich ja auch einfach nur nichts gemerkt.
Aus einer Abmahnung Hamburger Anwälte, die für ein französisches Modehaus tätig sind:
Mit Nachdruck weisen wir schließlich noch darauf hin, dass wir binnen der genannten Frist auch die Übersendung des bei Ihnen noch vorhandenen Bestandes an Verletzungsprodukten der streitgegenständlichen Art erwarten.
Eine Hauptstütze der Heftklammerhersteller ist die deutsche Justiz. Es wird alles getackert, was zu tackern ist. Jeder Schriftsatz einzeln. Die Abschriften für die Parteien gesondert. Dann die Ausfertigung für den Anwalt und die Parteien insgesamt. Zuletzt das Deckblatt mit dem gesamten Packen.
Nichts dagegen, die Anwaltschaft tackert seit jeher fleißig zurück.
In Nordrhein-Westfalen scheint jetzt aber jemand, der für die Beschaffung der Heftklammern zuständig ist, einem übertriebenem Sparzwang nachgegeben zu haben. Seit neuestem werden nämlich fisselige Heftklammern aus lächerlich dünnem Blech verwendet. Die reißen durch oder fliegen sogar durch die Gegend, wenn man ihnen mit einem Klammeraffen zu Leibe rückt.
Meine Sekretärin fluchte vorhin jedenfalls mächtig, als ihr so eine halbe Heftklammer um die Ohren schwirrte. Dann musste sie sich wieder konzentrieren und die andere Hälfte mit dem Fingernagel aus dem Papierstapel pulen.
„Die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung bedarf immer der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann ohne Benennung von Gründen die Maßnahme ablehnen.“
Früher hätte man sich erst mal in der Bibliothek vergraben, um das rauszufinden.
Danke, Google!
Die Verwaltungskraft bei der Staatsanwaltschaft war unwirsch. Um es vorsichtig auszudrücken. Ich erklärte, dass der von ihr verschickte Einstellungsbescheid Fehler enthält:
– falscher Mandantenname
– falsches Delikt
– verdrehtes Aktenzeichen.
„Ich dachte, es ist am einfachsten, wenn Sie das Dokument schnell berichtigen und es mir noch mal zusenden. Deshalb rufe ich Sie an – und nicht den Staatsanwalt.“
Von dem Augenblick war sie dann doch recht freundlich.
„Schreiben Sie doch einfach in Ihren Blogs etwas über positive Erlebnisse mit Anwälten.“
Wer über entsprechende Erfahrungen (oder ausreichende Fantasie) verfügt, kann sich an einem Gewinnspiel der Alegos Rechtsanwälte beteiligen.
Eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag richtet sich gegen Zensurpläne der Bundesregierung, inbesondere gegen die geplante Sperrliste des Bundeskriminalamtes für Internetseiten.
Innerhalb weniger Stunden haben sich schon 21.600 Menschen angeschlossen.
Aus der Anweisung eines Staatsanwalts:
Zu Schreiben (G 141) an Frau M. W. Bl. 78 <>: – höflich –
Schon bemerkenswert, dass der übliche Korrespondenzstil mancher – nicht aller – Staatsanwaltschaften diesen Anforderungen offensichtlich nicht genügt.
Zitat aus einer Ermittlungsakte:
Auffallend ist, dass der Zeuge angibt, dass der Täter eine hochgekrempelte Hose trug. Auf einer dem Zeugen nicht vorgelegten erkennungsdienstlichen Aufnahme aus dem Jahr 2004 trägt der identifizierte Herr. M. ebenfalls eine hochgekrempelte Hose, was den Tatverdacht erhärtet.
Das Gesicht des „identifizierten“ Herrn M. hat der Zeuge am Tattag übrigens gar nicht gesehen. Er will ihn erst am Tag nach dem möglichen Autoaufbruch an einer Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhof (!) anhand der gleichen Kleidung wiedererkannt haben; erst da habe er das Gesicht gesehen.
Aber wir haben ja die hochgekrempelten Hosen!
Bei dieser erdrückenden Beweislage wird sich der Staatsanwalt wohl auch nicht davon abschrecken lassen, dass mein heute 23-jähriger Mandant heute ganz anders aussieht als vor fünf Jahren und dass bei einer Hausdurchsuchung kein Diebesgut gefunden wurde.
Übrigens auch keine hochgekrempelten Hosen. Hierbei bleibt allerdings unklar, ob die Polizisten danach gesucht haben. Angeboten hätte es sich ja…