Meine Erfahrung

frag-mutti.de:

Bei Erbrochenem oder anderen Flecken, ist meine Erfahrung, hilft es am besten, wenn man ein paar Gebissreinigertabletten in warmem Wasser auflöst und auf dem Fleck einwirken lässt. Nach fünf Minuten abwischen oder absaugen. Fertig und der Fleck ist weg!

Einkaufszettel ergänzt.

Die Verantwortung der Presse

Wäre ich mit meinem Leben mehr als 70 Prozent unzufrieden, fühlte ich mich vom anderen Geschlecht missachtet, hätte ich einen Hass auf blinde Lehrer, Kollegen, Vorgesetzte, würden mich körperlich überlegene Assis quälen, sähe ich überhaupt keine Perspektive, dann wäre das aktuelle Titelbild des Spiegel für mich eine Aufforderung, wenigstens noch unsterblich zu werden.

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Diskret und geräuschlos

In der Telekom-Affäre soll ein belastender Vermerk aufgetaucht sein. Spiegel online zitiert hieraus:

Auf Weisung von Herrn Dr. Zumwinkel ist die Abwicklung der Ausgleichszahlung genauso diskret und ‚geräuschlos‘ abzuwickeln wie der gesamte Ermittlungskomplex. Nachverfolgbare Spuren, z. B. durch Nachvollziehen von Zahlungsströmen, sind zu legendieren.

Eigentlich schwer vorstellbar, dass ein direkt Verantwortlicher so was niederschreibt. Wenn es denn kein Fake ist, dürfen wir es als Beleg dafür nehmen, dass selbst ganz oben nicht mit erhöhter Zusammenballung von Intelligenz zu rechnen ist.

Bis hin zu realen Übergriffen

Die Polizei hat meinem Mandanten eine Wunschliste geschickt. Sie möchte von ihm

* die Aufnahme von Zehnfingerabdrücken;
* die Aufnahme eines dreiteiligen Lichtbildes (Profil, Portrait und Halbprofil);
* die Fertigung einer Ganzaufnahme;
* Feststellung äußerer körperlicher Merkmale und
* die Aufnahme von Handflächeninnenabdrücken.

Es handelt sich um einen kreuzbiederen Mann. Fester Wohnsitz, Angestellter, Familie. Keine Vorstrafen. Auf seinem Rechner sollen sich kinderpornografische Bilder befunden haben; das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Begründet wird die erkennungsdienstliche Behandlung so:

Aufgrund des bei Ihnen vorgefundenen umfangreichen kinderpornografischen Materials ist von einer pädosexuellen Disposition bzw. Pädophilie Ihrer Person auszugehen. Bei einem entsprechenden Zusammenkommen von sexueller Stimulation und sich bietender Tatgelegenheit sind reale sexeuelle Übergriffe Ihrerseits auf Kinder nicht auszuschließen.

Hinsichtlich dieser Einschätzung ist es unerheblich, dass Sie bisher nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten sind. Vielmehr erfährt in Ihrem Fall die Schwere der sexuellen Übergriffe und der Umfang des beschriebenen Bild-/und Filmmaterials eine besondere Bedeutung.

Somit besteht die begründete Gefahr, dass Sie auch in Zukunft Ihren Neigungen folgend in Erscheinung treten werden … bis hin zu realen sexuellen Übergriffen zum Nachteil von Kindern.

Die Argumentation enthält so ziemlich alle Fehlschlüsse, die in diesem Kontext möglich sind. Das dürfte spannend werden, vor dem Verwaltungsgericht.

Geschäftsfreunde

Um 12 Uhr hatte ich einen Termin mit einem Mandanten, dem „Geschäftsfreunde“ gestern die Auslagen im Laden zerschlagen haben. Er hat gerade abgesagt – seine Wohnung ist ausgebrannt.

Das klingt nicht gut. Gar nicht gut.

Ein Zehntel Millimeter

Autobahnpolizisten dichten meinem Mandanten ein angeblich verkehrsunsicheres Fahrzeug an. Die Deichsel des Anhängers soll nicht „ruhig“ im Fangmaul der Anhängerkupplung gelegen haben. Der Höhepunkt der Anzeige:

Die Öse (Höchstmaß 41,5 mm) hatte Spiel. Die Lehre zeigte 41,6 mm.

Ein zehntel Millimeter, gemessen an einem Winterabend um 19.00 auf dem Parkplatz einer Autobahnraststätte – da dürfte was zu machen sein.

Katja Günther beantragt Mahnbescheide

Offensichtlich beantragt Anwältin Katja Günther aus München derzeit zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, so die aktuellen Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt werden sie an Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.

„Dies ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern“, so das Urteil von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.

Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht. „Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist“, so Barbara Steinhöfel.

Zum Hintergrund: In den letzten Monaten haben zahlreiche Internetnutzer nach harmlosen Anmeldungen bei verschiedenen Internetseiten eine böse Überraschung erlebt: Dubiose Anbieter schickten kurze Zeit später Rechnungen und behaupteten, es liege ein rechtskräftiger Vertrag vor. In den meisten Fällen ist aber überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Um den Druck zu erhöhen, verliehen sie bislang schon ihren Forderungen durch Inkasso- und Anwaltsbüros zusätzlich Nachdruck.

Zur Seite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Riech-Organe

Gerade eine Polizistin am Telefon gehabt, die meint mit dem Geruch des Rucksacks meines Mandanten nachweisen zu können, dass dieser mit dem Rucksack eine größere Menge Marihuana transportiert hat.

Ich habe viel Erfolg beim Staatsanwalt und Ermittlungsrichter gewünscht.

Jörg Tauss: „Ich habe Mist gebaut“

Der in Kinderpornoverdacht geratene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat zu den Vorwürfen Stellung genommen. Er räumt ein, solches Material besessen zu haben, beruft sich aber auf seine Tätigkeit als Abgeordneter. Er habe versucht nachzuweisen, dass Kinderpornografie heute längst über andere Wege als über das Internet (zum Beispiel über MMS) verbreitet werde.

Tauss Stellungnahme im Wortlaut:

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Schlaues „Angebot“

Der Arbeitgeber schreibt: „Wir sind mit Ihrer Arbeitsleistung unzufrieden.“ Statt als qualifizierte Kraft könne der Arbeitnehmer künftig mit anderen Dingen beschäftig werden. Allerdings für zwei Euro weniger pro Stunde. Weiter heißt es:

Wir bieten Ihnen daher einen neuen Arbeitsvertrag an und bitten um Ihre Stellungnahme bis Freitag, 11 Uhr.

Eine Abmahnung wegen der angeblichen Arbeitsmängel gibt es nicht. Die Regeln für eine Änderungskündigung sehen etwas anderes aus. Und zu allem Überfluss gibt der Arbeitgeber quasi zu Protokoll, dass er für den Beschäftigten auf jeden Fall Arbeit hat.

Besser kann man seine spätere Niederlage vor dem Arbeitsgericht nicht zementieren.

Spuren im Netz

Gerade ein paar alte Akten vorgelegt bekommen. Alles „verschwundene“ Schuldner. Oder halt auch nicht – einer betreibt jetzt einen Pizzaservice in Neuss.

Ich liebe Google. Manchmal.