Wendts Welt

Wenn jemand das Etikett schmerzbefreit verdient, ist es Rainer Wendt. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft ist immer für einen Klopper gut. Zum Desaster bei der Jagd nach der „Phantom“-Mörderin fällt ihm zum Beispiel das hier ein:

Es handelt sich um einen Ermittlungsrückschlag, aber nicht um eine Polizeipanne.

Ich wäre beruhigter, wäre der Mann schon sein Berufsleben lang Funktionär. Er ist aber – Kriminalbeamter.

Der Erstattungs-Trick

Den über ebay ersteigerten Artikel hat mein Mandant sofort bezahlt. Per Paypal. Statt zu liefern, lässt ihm der Verkäufer 70,00 € erstatten. Verbunden mit der Aufforderung, diesen Betrag wieder auf sein Konto zu überweisen. Dann werde er liefern.

Was für ein durchsichtiger Trick. Wetten, dass der Verkäufer früher oder später einwendet, er habe ja noch nicht das ganze Geld – deswegen müsse er auch noch nicht liefern? Wahrscheinlich hofft er, mancher Kunde scheut juristischen Streit und er kann den Restbetrag einsacken.

Hier wären es immerhin 180,00 €.

Auf Drängen des Beschuldigten

Aus einer Strafanzeige:

Der Beschuldigte erwies sich bei der Kontrolle als sehr einsichtig und freundlich. Er äußerte gegenüber den Beamten freiwillig, mit einer Nachschau in seiner Wohnung einverstanden zu sein. Dieser Bitte wurde seitens der Beamten nachgegeben.

Oh. Mein. Gott.

Links auf Wikileaks können gefährlich sein

Über die Durchsuchung beim Inhaber der Domain wikileaks.de wurde schon gestern viel berichtet. Als Anwalt des Betroffenen konnte ich den Sachverhalt heute so weit klären, dass wir wenigstens wissen, um was es geht.

Theodor R. wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vertreiben von kinderpornografischen Schriften zu leisten. Und zwar dadurch, dass er seine Domain wikileaks.de schlicht und einfach auf die Internetseite wikileaks.org umleitet.

Die Begründung: Auf der verlinkten Startseite von wikileaks.org findet sich unter anderem ein Link zu einer australischen Sperrliste. Diese Sperrliste ist auf Wikileaks nicht nur zum Download als reiner Text verfügbar (Download-Bereich im oberen Teil). Sondern die Liste ist auf der verlinkten Seite im unteren Bereich nochmals wiedergegeben. Mit einem Unterschied: Die gesperrten Internetseiten sind dort per Hyperlink verknüpft.

Die Polizei hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden die Links stichprobenartig überprüft. Es sollen sich kinderpornografische und damit in Deutschland strafbare Angebote darunter befinden.

Auch wenn die Staatsanwaltschaft den Vorwurf derzeit noch nicht abschließend bejaht, einen Anfangsverdacht gegen meinen Mandanten sieht sie jedenfalls. Denn es komme in Betracht, dass sich, wer auf eine andere Domain weiterleitet, die dann unmittelbar erreichbaren Inhalte zurechenbar zu eigen macht, jedenfalls deren Erreichbarkeit fördert und damit das Verbreiten der Inhalte unterstützt.

Es gibt ein Urteil, das zumindest auf erste Sicht diese Auffassung bestätigt. Es handelt sich um die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Prozess gegen den Internetaktivisten Alvar Freude. Dieser hatte Links zu rechtsradikalen Seiten gesetzt, um diese Szene zu entlarven. Das Oberlandesgericht Stuttgart bejahte seine grundsätzliche Haftung für die von ihm gesetzten Links. Freigesprochen wurde Freude letztlich, weil für ihn die im Gesetz vorgesehene Sozialadäquanzklausel griff. Dieser Befreiungstatbestand gilt aber nur für strafbare verfassungsfeindliche Schriften und Symbole, nicht aber für Kinderpornografie.

Ebenso wie die Staatsanwaltschaft habe auch ich die rechtliche Bewertung der Sache noch nicht abgeschlossen. Es gibt eine Vielzahl von Argumenten, die auch im Fall der Weiterleitung auf wikileaks.org gegen eine Strafbarkeit sprechen.

Allerdings bedeutet das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein Alarmsignal für jeden, der einen Link auf wikileaks.org gesetzt hat. Wer nach dort verlinkt, leitet auch weiter und setzt sich, das ist kein Scherz, demselben Verdacht aus wie mein Mandant, der wegen dieser Sache eine Hausdurchsuchung bei Nacht und Nebel über sich ergehen lassen musste.

Wenn man dann weiß, dass die Polizeiaktion nach dem Anruf einer „besorgten Bürgerin“ binnen kürzester Zeit ins Rollen kam, kann man sich alles weitere ausmalen.

Mein Mandant hat sich dafür entschieden, die Weiterleitung nicht aufzuheben. Er ist entschlossen, die Sache rechtlich zu klären.

Röhrenfernseher

Untersuchungshäftlinge dürfen zwar Fernsehgeräte mit einem Flachbildschirm in der Zelle haben und nutzen – nicht aber dann, wenn das Gerät Multimediafunktionen hat. So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.

Das OLG befürchtet in seinem Beschluss (AZ: 2 Ws 360/08), Häftlinge könnten etwa über an den Bildschirm angeschlossene Speichermedien an elektronische Daten, Filme und Dokumente kommen, die mit der Untersuchungshaft und der Anstaltsordnung unvereinbar sind. Solch eine Möglichkeit bieten beispielsweise handelsübliche USB-Sticks, die auch einfach an Computer angeschlossen werden können.

Das OLG stellt U-Häftlingen frei, notfalls einen Röhrenfernseher zu nutzen. (pbd)

Die restlichen 10 Prozent

Tja, da will jemand meinen Mandanten mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit als Autoknacker erkannt haben. Um 4.35 Uhr an einem Oktobertag, da ist es gemeinhin dunkel draußen, will er auf dem weitläufigen Parkplatz der Universität gesehen haben, wie der Betreffende ein Navigationsgerät stahl.

Vorgelegt wurden dem Zeugen die Fotos meines Mandanten, die im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemacht wurden. Kleines Problem: Die Bilder sind mindestens vier oder fünf Jahre alt. Denn da hatte mein Auftraggeber das letzte Mal Ärger mit der Justiz. Wie das bei jungen Leuten so ist – heute, mit 22 Jahren, sieht er ganz anders aus.

Der Ermittlungsrichter hat trotzdem die Hausdurchsuchung angeordnet. Gefunden wurde nichts. Und jetzt reden wir über die restlichen 10 Prozent.

Das Phantom – ein Phantom?

16.000 Überstunden umsonst, Millionen an Steuergeldern verpulvert? Im Fall des „Phantoms von Heilbronn“ wartet der Stern mit einer fast unglaublichen Geschichte auf. Die mutmaßliche Polizistenmörderin, deren DNA mittlerweile an vielen Tatorten gefunden wurde, soll es gar nicht geben.

Die Ermittler seien einer falschen Spur aufgesessen. Denn die DNA des Phantoms stamme von der Mitarbeiterin einer der Firmen, welche die Wattestäbchen für die Analysen an die Polizei liefern. Nach bisherigen Vermutungen soll eine Packerin die Chargen verunreinigt haben.

Bei der Fahndung nach dem Phantom hatte die Polizei sogar teilweise bei normalen Verkehrskontrollen DNA-Proben abgenommen. Auf, wie es heißt, „frewilliger Basis“.

Zum Bericht.

Die Legende von der Kinderpornoindustrie

Laut Familienministerin Ursula von der Leyen verdienen die Betreiber kinderpornografischer Seiten „monatlich Millionenbeträge“.

Ich verteidige viele Betroffene, die des Besitzes von Kinderpornografie beschuldigt werden. Hiervon ist ein nicht unbeträchtlicher Teil unschuldig. Es handelt sich um Menschen, deren IP-Adresse von einem Filterprogramm des Bundeskriminalamtes oder der „anlassunabhängigen Internetüberwachung“ mancher Landeskriminalämter im Zusammenhang mit einer kinderpornografischen Datei protokolliert wurde.

Ob es ein willentlicher Zugriff war, ob möglicherweise ein anderer den Computer des Anschlussinhabers genutzt hat oder gar ein WLAN im Spiel war, interessiert zunächst mal nicht. Die Hausdurchsuchung bekommt der Anschlussinhaber, und oft findet sich bei ihm – schlichtweg nichts.

Lassen wir aber jene beiseite, die unschuldig verdächtigt werden. Nehmen wir nur die Internetnutzer, bei denen tatsächlich Kinderpornos auf Datenträgern gefunden werden. Keiner, ich wiederhole, keiner der in den letzten anderthalb Jahren dazu gekommenen Mandanten hat auch nur einen Cent für das Material bezahlt.

Alle, ich wiederhole, alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus E-Mail-Verteilern. Manche kriegen es auf DVD, ganz normal mit der Post.

Kein einziger jedoch hat seine Tauschpartner bezahlt. Und diese Tauschpartner haben auch nichts verlangt. Selbstverständlich wertet die Polizei in den allermeisten Fällen auch aus, woher die Dateien kamen. Bezahlseiten sind nicht darunter. Auch verdächtige Überweisungen etc. werden nicht festgestellt. Wie auch, möchte man sagen. Spätestens seit der Aktion Mikado ist jedem einschlägig Interessierten klar, dass Zahlungen früher oder später gerastert werden.

Überdies: Niemand zahlt für Dinge, die er auch umsonst haben kann.

Tatsächlich ist auch anhand der im Umlauf befindlichen Dateien unschwer festzustellen, dass es die Kinderpornoindustrie nicht gibt. Es gibt einen Grundbestand an Material, meiner Schätzung nach mindestens 98 %. Hierbei handelt es sich um Bilder und Filme, die schon seit vielen Jahren, ein Großteil davon schon seit Jahrzehnten im Umlauf sind.

Sofern neues Material hinzukommt, sind es Fälle von Missbrauch im privatem Umfeld, der – Fluch der Digitaltechnik – heute halt nun einmal einfacher abzubilden ist. Natürlich gibt es keine näheren Informationen zu den Umständen, wie solche Aufnahmen zustande kommen. Allerdings machen die meisten nicht den Eindruck, als werde ein Kind missbraucht, um einen Film zu drehen. Dass die weitaus meisten Kinderpornos häuslichen, also keinen gewerbsmäßig organisierten Missbrauch wiedergeben, ist auch unschwer daran zu erkennen, dass Opfer und Täter sich in den allermeisten Fällen offensichtlich kennen.

Im Gegensatz dazu gibt es praktisch keine professionell oder zumindest semiprofessionell gemachten Aufnahmen mit einem Setting, Ton und Licht, welche über dem Durchschnitt von Hobbyfilmern liegen. Es gibt auch keine Kulissen, die sich wiederholen. Ebenso wenig gibt es Darsteller ( = Täter), die mit unterschiedlichen Opfern auftauchen.

Gerade all das sollte man aber doch von einer „Industrie“ erwarten, oder nicht?

Vielleicht ist es nur Zufall, dass ich nur Mandanten habe, die nichts für Kinderpornos zahlen und demgemäß auch keine Industrie unterstützen. Ich halte es aber ebenso für möglich, dass Frau von der Leyen einfach falsch informiert ist – zumindest was die angeblichen Millionenumsätze einer angeblichen Kinderpornoindustrie betrifft.

Der Verweis auf die Millionenumsätze ist kein Randaspekt. So wird nämlich der Eindruck erweckt, die Konsumenten von Kinderpornografie pumpten Geld in einen lukrativen Markt mit der Folge, dass sich Kindesmissbrauch finanziell lohnt. Wenn man also den Kinderpornomarkt trockenlege, würden weniger Kinder missbraucht.

Das ist aus meiner Sicht leider ein fataler Trugschluss.

Selbstverständlich

Bei einem Mandanten, der auf Reisen war, stellte die Polizei einen größeren Geldbetrag sicher. Ich hatte es erwähnt, sein Rucksack soll nach Marihuana gerochen haben. Auf meinen Widerspruch hin hat der Staatsanwalt jetzt entschieden, das Geld solle zurückgezahlt werden.

Hierfür gibt es nach Auskunft der Polizei nur zwei Möglichkeiten: Abholung auf der Dienststelle oder Bareinzahlung am Postschalter. Wir haben uns für die zweite Möglichkeit entschieden.

Die Zahlkartengebühr von sechs Euro wird aber „selbstverständlich“ von der Summe abgezogen. Selbstverständlich selbstverständlich. Ich bin doch schon froh, dass wir dem Freistaat Bayern nicht auch noch die Arbeitszeit des Beamten für den Weg zur Post erstatten müssen.

Falls es langweilig wird

Heute ist mal wieder Fortbildung angesagt, damit der Frequent Traveller Status Fachanwaltstitel nicht verfällt.

Die ersten vier von jährlichen zehn Zeitstunden widme ich dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem wie immer reichlich zur Verfügung stehendem Kaffee. Außerdem vielleicht meinem schnuckeligen neuen Nokia e71.

Letzteres aber selbstverständlich nur, falls der Vortrag langweilig ist. Das ist bei diesem Referenten aber eher weniger zu befürchten.

Kuhstall, Melkvorgang, Berner Sennenhund

Auf der Seite Judicialis pflegt man noch die hohe Kunst, einen Leitsatz zu bilden. Ein besonders schönes Beispiel findet sich bei einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz:

Begibt sich der später Geschädigte an einem Karfreitag unaufgefordert zu dem Bauernhof eines Landwirts, um dort einen Frontladerschlepper auszuleihen, um darin einen „kleinen Türken“ hineinzustellen, damit dieser die hochstehenden Tannen seines Grundstücks kappen könne, der gerade im Kuhstall und im Melkvorgang begriffene Landwirt den Geschädigten darauf hin auf einen auf der Mistlagerplatte stehenden Frontlader verweist, der Geschädigte sich aber gleichwohl ohne entsprechende Erlaubnis in den Maschinenschuppen begibt, dort einen an der Kette angeketteten Berner Sennenhund antrifft, zu Fall kommt und sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzieht, sich schließlich nicht mehr feststellen lässt, ob der Geschädigte durch einen Biss des Berner Sennenhundes oder durch Erschrecken oder Ausrutschen, gewissermaßen durch schicksalhaftes Ereignis, zu Fall gekommen ist, besteht kein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch aus Tierhalterhaftung gegen den Landwirt. Der Geschädigte handelte auf eigene Gefahr.

(Danke an RA Thomas Fuchs für den Link)

Ablenkung

Auf Anwaltsbriefbögen werden gern Fachanwaltstitel erwähnt. Eine Ehepaarkanzlei, die mir heute geschrieben hat, nennt unter den Namen der Rechtsanwälte:

Er: „Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV“.

Sie: „Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV“.

Was eine Vereinsmitgliedschaft aussagen soll? Ich weiß es nicht. Möglicherweise ist es der halbherzige Versuch davon abzulenken, dass es zum Fachanwaltstitel bislang nicht gelangt hat.