Sozialstunden in Florida

Klaus Lederer, früherer Vorstandschef der Babcock Borsig AG, ist wegen Insolvenzverschleppung vom Landgericht Duisburg verurteilt worden. Die Babcock Borsig AG hatte im Sommer 2002 Insolvenz angemeldet, wegen der wirtschaftlichen Lage hätte das aber schon einige Monate vorher passieren müssen.
Da Lederer vor Gericht den Vorwurf eingeräumt hat, ist die Verurteilung im Prinzip nicht ungewöhnlich: 18 Monaten Haft auf Bewährung, 250 000 Euro Geldbuße sowie 1000 Sozialstunden als Bewährungsauflage. Nicht alltäglich ist aber, wo Lederer seine Sozialstunden ableisten darf – im US-Sonnenstaat Florida, seiner Wahlheimat.
Sein Anwalt wird in der NRZ mit den Worten zitiert, auch die Justiz müsse global denken, Lederer habe in Deutschland keinen Wohnsitz mehr.
Die Bereitschaft, vor Strafverfahren den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, dürfte solche Rechtsprechung erhöhen.

Derzeit keine Informationen

Man kann auch aus Langeweile bloggen. Wie ich, vom zugigen Bahnsteig 16 des Düsseldorfer Hauptbahnhofs.

Die gute Nachricht zuerst. Man kann sich heute toll online informieren. Zum Beispiel bei der Bahn. Da erfährt man in Echtzeit zuverlässig, ob sich der Zug verspätet.

Die schlechte Nachricht. Was im Internet steht, muss nicht stimmen. Während die Homepage der Bahn 30 Minuten vor Abfahrt meldet, es lägen für die Haltestelle keine aktuellen Informationen vor, erfährt man im Bahnhof, dass der komplette Zug heute ausfällt. Wegen eines Schadens am Triebwagen.

Ich weiß nicht, ob so viele Triebwagen kaputt sind, dass man das gar nicht mehr online melden muss. Froh bin ich allerdings darüber, dass ich etwas zeitlichen Vorlauf eingeplant habe. Mit dem ICE um 17.27 Uhr komme ich immer noch rechtzeitig am Frankfurter Flughafen an.

Derzeit ist noch nichts Nachteiliges über den Triebwagen bekannt.

Wie sich ein Verdacht in Luft auflöst

Für den Krefelder CDU-Fraktionschef Wilfried F. und den früheren Baudezernenten Klaus L. (SPD) beginnt eine neue Zitterpartie. In der Korruptionsaffäre der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wird von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf F. Abgeordnetenbestechung und L. Bestechung vorgworfen.

Das Landgericht Düsseldorf hatte zwar das Verfahren mit einer strittigen Begründung nicht eröffnet – jetzt aber prüft der 1. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, ob die Entscheidung Bestand hat.

Nein, hat sie nicht, meint der Generalstaatsanwalt. Und nennt einen gewichtigen Grund. Die 1. große Strafkammer habe die „gebotene Gesamtschau aller Indizien“ vermissen lassen. Diese Gesamtschau ergebe einen hinreichenden Tatverdacht. Den hatte auch die Strafkammer zunächst gesehen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen angeregt. Als die Staatsanwaltschaft damit nicht einverstanden war, verkündete der Vorsitzende Rudolf Wolff zu aller Überraschung, es gebe gar keinen derartigen Verdacht mehr.

Ein juristische Dilemma, das nun vom OLG so oder so entschieden werden muss. Kommt der Senat, wie die Strafverfolger hoffen, zu der Meinung, ein Prozess müsse eröffnet werden – dann vor einer anderen Kammer des Landgerichts, so fordert es die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Seitenhieb auf Rudolf Wollf. Der könne nicht mehr „unvoreingenommen“ verhandeln. (pbd)

Früherer Bericht im law blog

Gruss aus dem Maschinenraum

Aus technischen Gründen habe ich gerade die Anzahl der parallelen Verbindungen pro IP auf den law blog Server massiv nach unten geschraubt. Wenn es Probleme damit geben sollte, bitte kurzer Hinweis hier in die Kommentare.

40 sinnlose Requests pro Sekunde und IP sind nur begrenzt lustig – und ich habe irgendwie keine Lust, dauernd neue Adressen in die Firewall stecken zu müssen.

(mod_evasive ist mein Held des Tages. Nur mal so nebenbei.)

Hypothetisch

Aus dem Posteingang:

Hallo Herr Vetter!

Vielleicht finden Sie Zeit und Lust, sich mal etwas zu folgendem – hypothetischen – Szenario zu überlegen. Ich wäre ihnen sehr dankbar.

Dezember ’07 erwarb A online bei Firma B einen Fotoapparat.

(Es folgt eine mittellange Geschichte).

Den – hypothetischen – Mailverkehr lasse ich ihnen auf Anfrage gerne zukommen.

Vielen Dank und Lob für ihr Blog,

S.N.

Beim Shopblogger heißt es in solchen Fällen immer, der wollte nur ins Blog. Bei mir: Für 150 Euro berate ich konkret auch zu Hypothesen.

Wir können auch Schweinebraten

Die Firma Delight-Point GmbH aus Neuenbürg scheint in ihrem eigentlichen Geschäftsfeld „Kommunikation und Netzwerkservice“ derzeit nicht ausgelastet. Jedenfalls hat Geschäftsführer Wolfgang Hartmann Zeit, „Hinweisschreiben“ an Mittelständler zu versenden. In den Briefen moniert Delight-Point ein fehlendes oder unvollständiges Impressum auf der Homepage der Empfänger.

Als „Hinweis-/Bearbeitungsgebühr“ verlangt Delight-Point 620,11 €. Nur so können die Angeschriebenen angeblich einer anwaltlichen Abmahnung oder einem Bußgeld entgehen. Offenbar ist es lukrativer, IT-Fuzzi zu sein als Rechtsanwalt. Die unmittelbar von einem Anwalt ausgesprochene Abmahnung wäre bei einem realistischen Streitwert eher nur halb so teuer.

Woher Delight-Point gegebenenfalls ein Wettbewerbsverhältnis nehmen wollte, wäre überdies noch zu klären. Mein Mandant ist jedenfalls Metzgermeister. Aber wer weiß, vielleicht kennt sich Delight-Point nicht nur mit Netzwerken und juristischen Fragen, sondern auch mit Schweinebraten aus.

Die Angeschriebenen sollten sich den Hinweis zu Herzen nehmen und ihre Seite ändern. Denn ob und in welchem Umfang ein fehlerhaftes Impressum abgemahnt werden kann, war schon öfter Gegenstand von Rechtsstreiten. Von denen sind allerdings auch viele zu Gunsten der Abgemahnten ausgegangen, weil Fehler im Impressum nur als unwesentlicher Wettbewerbsverstoß angesehen werden.

Die Rechnung sollte man dagegen in den Papierkorb werfen. Oder etwas für den Hund eines Kunden drin einpacken. So wird es jedenfalls mein Mandant halten.

Nachtrag: Die Firma Delight-Point GmbH teilt mit, dass sie von „den nicht gerechtfertigten Forderungen“ zurücktritt; sie entschuldigt sich. Sie habe die Briefe nicht selbst autorisiert. Vielmehr habe ein Angehöriger des Geschäftsführers nach einem Streit die Schreiben abgesandt. Er soll bestehende Werbebriefe abgeändert haben, ohne dass der Geschäftsführer dies wusste. Die Unterschrift will der Geschäftsführer geleistet haben, weil er übermüdet war und nicht darauf achtete, was er unterschreibt.

Die Polizei und der verlassene Audi R 8

Geschwindigkeitskontrolle im Düsseldorfer Rheinufertunnel: Um 23.14 Uhr zeigte das Lasermessgerät der Düsseldorfer Polizei bei einem schwarzen Audi R 8 182 Stundenkilometer an. Der Fahrer hatte naturgemäß wenig Lust auf die Anhaltekontrolle. Er bremste unmittelbar hinter der Messstelle ab und bog scharf rechts ins Altstadtparkhaus ein.

Die Beamten überprüften natürlich sofort die Parkdecks. Den Audi R 8 fanden sie dort auch. Das Auto war verschlossen, vom Fahrer fehlte jede Spur. Die Halterfeststellung führte die Polizei zu einer Düsseldorfer Mietwagenfirma. Das Fahrzeug ist derzeit tatsächlich verliehen.

Die Ermittlungen zum Fahrer dauern nach Angaben der Polizei an. Den Schnellfahrer erwarten drei Monate Fahrverbot, 425 Euro Bußgeld und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei – wenn er denn ermittelt werden kann. Denn der Mieter des Autos wird natürlich sagen, dass er den Wagen weitergegeben hat. Oder er wird ganz einfach schweigen. Ebenso wie die Halter- dürfte auch die Mietereigenschaft nicht ausreichen, jemanden einer Fahrt zu überführen.

Vielleicht rächt es sich hier mal, dass die Polizei am Fotobeweis bei der Lasermessung spart.

0,31251543671913 %

Schreiben vom Insolvenzverwalter:

Aufgrund des im Verfahren vorhandenen Bestandes ergibt sich eine Quotenerwartung für alle Gläubiger mit 0,31251543671913 %. Ihre Forderung wurde auf 20.523,80 EUR festgestellt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Quote steht daher ein Betrag zur Auszahlung an in Höhe von 64,14 EUR.

Der Mandant dürfte die Sache längst verarbeitet haben. Immerhin ist das die erste Nachricht seit rund vier Jahren. So wird das Schreiben nur alte Wunden aufreißen.