Biometrische Fotos für die Gesundheitskarte?

Leserbrief:

Meine (staatliche) Krankenversicherung hat jetzt die Onlineübermittlung eines biometrischen Paßfotos von mir verlangt.

Ich bin ehrlich gesagt vor Schreck fast vom Stuhl gefallen, und zweifle auch an der Rechtmäßigkeit der ganzen Sache. Hier ein Link dazu.

Können Sie das Thema bitte mal aufgreifen? Dafür wäre ich Ihnen ausgesprochen dankbar. Alleine und als Nicht-Jurist ist man in solchen Fällen verdammt hilflos und allein. Bei Verweigerung des Fotos werden die einem einfach keine Versicherungskarte aushändigen.

Die Rechtslage durchschaue ich nicht, deshalb nur ein paar Worte zum Verfahren. Es gibt schon Wege, sich zu wehren. Einer davon: Kein biometrisches Foto einreichen, sondern nur ein normales. Eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen, sobald die Gefahr droht, als „Privatpatient“ zur Kasse gebeten zu werden.

Je nachdem, wie die Krankenkasse sich im Vorfeld äußert, ist vielleicht auch schon früher eine Klage gegen den „ablehnenden“ Bescheid möglich.

Näheres beim Fachanwalt für Sozialrecht mit Faible für Datenschutz.

Fingerabdruck beim Notar

Für ein Grundstücksgeschäft in Honduras soll meine Mandantin zum deutschen Notar. Sie soll eine Vollmacht erteilen. Wichtig ist angeblich, dass nicht nur ihre Unterschrift vom Notar „bestätigt“ wird. Sondern auch ein Fingerabdruck, und zwar der des rechten Daumens. Ohne Daumenabdruck wird die Vollmacht in Honduras angeblich nicht akzeptiert.

Bin mal gespannt, ob sich ein Notar findet, der einem Fingerabdruck seinen amtlichen Segen gibt.

Päckchen von Katharine

Verstehe ich das richtig? Ich muss nur einmal 185 US-$ überweisen, dann schickt mir Katharine schnell ein FedEx-Paket mit 1,5 Millionen US-$ in bar, und zwar als Entschädigung für meine Bemühungen in der Vergangenheit?

Wie leicht solche Großmandate doch in Vergessenheit geraten…

Freibrief

Samstags schlafe ich gern etwas länger. Das hätte Kevin Kreuzkamp von der Neuen Rhein Zeitung ahnen können. Überdies hatte ich ihm schon mal vor Monaten deutlich gesagt, er soll mich nicht belästigen. Na ja, war ein kurzes Gespräch um 9.12 Uhr. Schlafen konnte ich trotzdem nicht mehr.

An sich wäre damit das statistische Mittel für Cold Calls schon erreicht gewesen. Doch kurz nach zwölf klingelte mein Handy. Ein Herr von CortalConsors wollte mich sprechen. Ich bin schon unendlich lange Kunde bei der Bank, so dass ich eine Spur zugänglicher war. Trotzdem wimmelte ich den Anrufer ab mit dem Hinweis, dass ich schlecht geschlafen habe und jetzt auch arbeiten muss.

Erst später fragte ich mich, woher CortalConsors überhaupt meine Mobilfunknummer hat. Bei Bestellungen gebe ich, wenn für mich ein Grund überhaupt ersichtlich ist, allenfalls meine Büronummer an. Bei CortalConsors habe ich vor einiger Zeit mal eine Ausnahme gemacht. Ich habe mich für mobile TANs freischalten lassen. Aber dabei habe ich mit Sicherheit nicht zugestimmt, dass meine Handynummer für andere Zwecke verwendet wird. Insbesondere nicht für Werbeanrufe, weil ich so etwas nie akzeptiere.

Man gibt also seine Handynummer fürs Onlinebanking („mehr Sicherheit“) raus und die Bank nimmt das als Freibrief, einen am Wochenende anlabern zu lassen. Starke Leistung, fragt sich nur, mit welchen Vorzeichen.

Hier geht es zu einer Stellungnahme von CortalConsors

Paar Umstellungen

Aus einer ebay-Auktion:

Ich bekomme Hartz 4 und mir wird das Geld vom Verkauf angerechnet auf meine Sozialhilfe(289€). Deswegen gibt es wegen der bezahlung noch ein paar Umstellungen die ich dann mit dem Höchstbietenden vereinbahre!!!

MFG
(voller Name)

(Danke an Raphael Ast für den Link)

Soundstation ist vorhanden

„Hi zusammen,

wollte euch noch kurz sagen, dass ihr am Samstag gerne eure eigene Musik in Form eines iPods mitbringen könnt. Soundstation für den iPod ist vorhanden.

LG und schönes WE,
M.“

Wenn ich einen hätte…

Zu viel Rechtsverkehr

Eine beleidigte Strafverteidigerin schickt einen Anwalt auf Kreuzzug – gegen einen Blogeintrag. In seinem Weblog „Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag“ hatte Rechtsanwalt Tobias Feltus die Wortwahl der Juristin in einem Interview auf die Schippe genommen:

Meine Mandantin ist unschuldig. Wir streiten jegliche Tatbeteiligung ab.

Dies quittierte Feltus mit der Bemerkung, er hoffe, die Rechtsanwältin habe nichts mit den Vorwürfen zu tun. Das ist eine eher bemühte Pointe, wie Feltus selbst einräumt, aber trotzdem schäumt die Strafverteidigerin wie Henckell Trocken. Nach einem möglicherweise monatelangen Gärprozess, der Artikel ist vom 1. April, lässt sie Feltus auffordern:

… die vorzitierten Äußerungen und insbesondere die Überschrift der Veröffentlichung so zu formulieren, dass für den Rechtsverkehr nicht mehr der Eindruck entsteht, meine Mandantin könne sich als Organ der Rechtspflege der Beteiligung an einem Verbrechen (noch dazu an einem Doppelkindermord) strafbar gemacht haben.

Alles was recht ist, damit zeigen die Verteidigerin und ihr Anwalt dem Feltus aber, wie Humor wirklich geht. Man darf einfach nicht davor zurückschrecken, sich in den Augen jener, die Ironie nicht erkennen, zum Narren zu machen. Am besten erwirbt man diese Fähigkeit übrigens durch übertriebenen Rechtsverkehr.

Rücküberweisung

Schreiben einer Bank:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um schnellstmögliche Rücküberweisung der Buchung vom 10.07.2008 über 100,00 EUR auf Ihr Konto auf das Konto unseres Kunden. Der Betrag wurde irrtümlich auf Ihr Konto überwiesen.

Das tut mir jetzt aber leid. Wir haben den Geldeingang schon mit eigenen Forderungen verrechnet.

Genug Zeugen

Mein Mandant hat es nicht leicht. Er ist ein lieber Kerl, sagt er. Aber man kann halt nicht in Frieden leben, wenn es der böse Nachbar nicht will. Der Nachbar schwärzt meinen Mandanten überall an. Bei der Polizei, beim Wohnungsamt und dem Kioskbesitzer. Um nur einige Beispiele zu nennen.

Beim Diktat des Schreibens, mit dem wir den Herrn zur Unterlassung auffordern, haben wir kurz überlegt: Reicht es, mit dem Gericht zu drohen? Oder sollten vielleicht auch die Worte Amtsarzt und psychiatrischer Dienst fallen?

Wir haben uns für letzteres entschieden. Immerhin gibt es ja genug Zeugen. Sogar die Ehefrau des Betreffenden entschuldigt sich gerne damit, ihr Mann sei nicht ganz dicht.

Chrome-Nr. und Google-ID

Googles neuer Browser Chrome telefoniert permanent nach Hause. Daraus macht der Anbieter auch kein Geheimnis, und anders können die Suchvorschläge bei Eingabe einer URL auch nicht zustande kommen. Vor allem Inhaber eines Google-Accounts laufen damit Gefahr, dass ihr Surfverhalten lückenlos protokolliert wird und ihnen auch persönlich zugeordnet werden kann. Möglich wird das durch die Seriennummer, die jeder Chrome-Download haben soll. Darauf macht der Datenschutz-Blog aufmerksam:

Sobald ich mich einmal mit einem Google-Account einlogge, wird dann meine Chrome-ID zugeordnet, so dass später jeder Zugriff mit Chrome mir als Nutzer zugeordnet werden kann – auch wenn ich nicht eingeloggt bin und keine Cookies habe? Technisch möglich ist es jedenfalls.

Das jedenfalls ist ein guter Grund, Chrome sparsam zu benutzen.

Unbeantwortet

Die AWO-Schuldnerberatung „erinnert“ mich daran, zu einem Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen. Ich habe aber schon mitgeteilt, dass ich frühestens etwas sage, wenn ich die neue Adresse des Betreffenden erfahre. Der ist ein früherer Mandant und versteckt sich seit Jahren vor mir. Andere Gläubiger wird er nicht netter behandeln.

Zu meinem Wunsch verliert die Schuldnerberatung kein Wort. Ich habe keine Lust, Karussell zu fahren. Das Schreiben wandert unbeantwortet in die Akte.