Ausnahme mit Ausnahme

Eine Erkrather Anwaltssozietät vermerkt oben rechts auf ihrem Briefbogen:

Wir sind als Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH – jedoch dort auch nur sofern Zivilsachen betroffen sind – vertretungsberechtigt.

Ob der Autor dieser Zeilen forensisch tätig ist? Richter vom alten Schlag dürften seine Schriftsätze lieben.

Keine zeitlich akzeptablen Ansätze

O-Ton Polizei:

Für die Entschlüsselung von PGP-Containern mit nicht-trivialen Passwörtern sind hier keine zeitlich akzeptablen mathematischen Ansätze bzw. Dekryptierverfahren bekannt.

Falls die Staatsanwaltschaft jetzt doch die Entschlüsselung anordnet, muss ich dem Mandanten wohl eine „vorläufige Abrechnung“ schicken.

Programmhinweis für Frühaufsteher

Die Tagesschau bekommt mächtig Keile für ihr sinnentstelltes Putin-Interview. Nunmehr entschließt sich der Sender, das Interview doch noch komplett auszustrahlen:

Selbstverständlich ist unser journalistisches Interesse, das ganze Interview zu veröffentlichen. Das geschieht am Dienstag, den 2. September um 6:20 Uhr im WDR-Fernsehen und wird danach auf www.tagesschau.de auch in schriftlicher Form veröffentlicht. Wir machen das sehr gerne und freuen uns, wenn wir das große Interesse damit zufriedenstellen können.

Glückwunsch zur Auswahl der Sendezeit. Das wird eher noch dazu beitragen, die über Jahrzehnte unantastbaren Fernsehgrößen auf ihr wirkliches Maß zu stutzen. Welches ein ziemlich mickriges ist. Schon deshalb gucke ich mir den öffentlich-rechtlichen Informationsschrott schon seit Jahren nicht mehr an.

Infos über die „Kürzungen“

Der Anwalt von der hasimaus

Sehr geehrter Herr Kollege Michalak,

stammt diese Mail wirklich von Ihnen?

Wenn ja, sollten Sie sich was schämen. Ich schäme mich jedenfalls – für solche Kollegen wie Sie.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

PS.: lawblog@gmx.de ist die E-Mail-Adresse des law blog. Die Seite zählt täglich rund 30.000 Besucher.

Was wir mit Leserdaten machen

Dieser Beitrag, in dem es um eine allgemeine Anfrage zum Datenschutz ging, weckt bei manchen Lesern offensichtlich die Befürchtung, wir hätten was zu verbergen.

Florian Holzhauer, der das law blog technisch betreut, beantwortet deshalb die gestellten Fragen, soweit sie überhaupt für diese Seite passten.

Welche Daten speichern Sie beim Besuch Ihrer Website?

IP-Adresse, Benutzer-Browser / RSS-Reader sowie die Summe des Daten-Traffics und Anzahl der betrachteten Dateien. Ausserdem bei Kommentaren die Daten, die der Benutzer in die Kommentarfelder einträgt.

Geben Sie Daten an Dritte, wie z.B. Dienstleister, weiter oder werden die Daten gar von Dritten erhoben?

Nein.

Zu welchem Zweck erfolgt die Datenverarbeitung?

Reines Abusemanagement – um zu erkennen, wo ein RSS-Reder falsch konfiguriert ist oder jemand versucht die ganze Seite auf einmal zu spiegeln, damit eine Sperre eingerichtet werden kann.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Logfiles zwei Wochen, die IP-Adressen, die WordPress speichert, wenn jemand kommentiert, 30 Tage. Danach werden Logfiles gelöscht, die IP-Adresse bei WordPress durch eine wertlose falsche IP ersetzt. Ausnahme sind IP-Adressen, die massiv als Spammer aufgefallen sind. Soweit sie eine servergefährdende Last erzeugen, werden diese IP-Adressen auf einer Blacklist gespeichert.

Beobachten, melden

Im hessischen Altenstadt gibt es jetzt „Nachbarn in Uniform“. Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber hat den vier neuen Freiwilligen Polizeihelferinnen und -helfern die Dienstausweise überreicht. Sie werden künftig unter dem Motto „Präsenz zeigen, beobachten, melden“ auf den Straßen und Plätzen patroullieren.

Eine der Aufgaben soll die „Verhinderung von Sachbeschädigungen“ sein. Die Staatssekretärin ist voll des Lobes: „Die Polizeihelfer sind zusätzliche Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Sie helfen durch ihre Präsenz, Tatangelegenheiten zu reduzieren und dadurch die objektive Sicherheit zu erhöhen.“

Bei den ehrenamtlichen Sicherheitskräften, die in Altenstadt ihren Dienst aufnehmen, handelt es sich um drei Polizeihelferinnen und einen Polizeihelfer im Alter von 39 bis 59 Jahren. Sie sind bis zu 20 Stunden pro Woche im Einsatz. Dem Freiwilligen Polizeidienst steht eine Reihe von Befugnissen zu. So dürfen sie zum Beispiel die Identität feststellen und Platzverweise erteilen.

Ich schwanke noch wegen der Überschrift. Blockwart reloaded gefällt mir auch.

Pressemitteilung

Wärterbär

Was darf es denn sein? Die Auswahl ist beträchtlich. Im Angebot sind etwa Adventskranzständer, Bürodrehstühle, Heckenscheren und Vogelhäuser. Lauter solide Arbeiten sind das. Aber erst der schnuckelige „Wärterbär“, ein Teddy in grüner Uniform, verrät die Herkunft aller 350 Artikel, die jetzt erstmals zentral im Internet angeboten werden.

Knastladen.de öffnet heute seine Pforten und bietet die Arbeiten von Gefangenen aus zunächst 23 nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zum Kauf an. Wer bislang virtuell hinter Gittern bestellen wollte, musste die Seite www.jva-shop.nrw.de aufrufen und sich dort durch verschiedene Angebote klicken. „Das ist zu umständlich, deshalb haben wir das Konzept völlig überarbeitet“, erklärt Julius Wandelt. Er ist der Chef der JVA in Castrop-Rauxel und leitet das neue Projekt.

Er räumt von Anfang an mit einem gängigen Vorurteil auf. Da sitzen keine Häftlinge, die gezwungen werden, für den Staat zu arbeiten. Im Gegenteil. Eine Arbeit ist für sehr viele Gefangene erstens eine neue Erfahrung. Sie bekommen dadurch, zweitens, Bestätigung. Und drittens, durch den Verkauf der hergestellten Waren auch noch Anerkennung von draußen.

Ein junger Mann, dieses Beispiel hat Wandelt ruckzuck parat, hat früher für den Vater Schnaps geklaut. Dafür hat ihn der Staat bestraft. Jetzt aber wird derselbe Mann für seine handwerklichen Taten gelobt – „er hatte Tränen in den Augen“, schildert Wandelt den positiven Wandel. Seine Botschaft: Eine Justizvollzugsanstallt darf nicht nur eine Anstalt sein, in der Justiz vollzogen, Strafe vollstreckt wird. Sein Zauberwort ist: Beschäftigung! Möglichst mit Erfahrung. Die Werkstätten in den Gefängnissen bieten die Gelegenheiten.

Dort entstehen etwa auf Kundenwunsch maßgeschneiderte Schreibtische, „die sich ruhig ein Rechtsanwalt mal ins Büro stellten sollte“. In Schlossereien werden Edelstahlgrills samt Zangen geschmiedet, in Tischlereien Nistkästen und Kantenhocker gefügt, in Schreinereien Türen und Fenster gezimmert. Einfach so haben Gefangene in der JVA Attendorn einen Traktor aus Holz maßstabsgetreu nachgebaut: „Der könnte ein Werks- oder Farbriktor schmücken“, schwärmt der Projekleiter und hofft, ein Sponsor zahlt die geforderten 9.999,99 Euro.

Apropos Zahlen. Aus dem Grundsortiment von 350 Artikeln sollen im Laufe der Zeit rund 1.000 werden. Früher haben sich von 37 JVA nur 5 am Verkaufsangebot beteiligt, 49 Beamte sind geschult worden, die jeweiligen Angebote in den knastladen.de stellen zu können. Und was die Bezahlung der Gefangenen angeht – „die haben Kost und Logis frei, verdienen täglich bis zu 15 Euro, und bekommen deshalb keinen Anteil vom Verkauf.

Der gesamte Erlös (eine Hochrechnung gibt es nicht) geht also an den Staat und entlastet dessen Etat. Bliebe noch die Frage, ob es Ärger mit den Handwerkern außerhalb der Gefängnisse gibt? „Wir sind doch keine Konkurrenz!“, ruft Julius Wandelt. „Wir orientieren uns nicht am Markt! Die Gefangenen stellen nur her, was sie können!“

Das sieht Wolfgang Schulhoff genauso: „Die Rehabilitation der Gefangenen geht vor“. Und dann adelt der Präsident der Düsseldorfer Handwerkskammer die Knastware sogar: „Sie ist das Ergebnis pädagogischer Leistung.“ (pbd)

Personenbezogene Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit habe ich Ihnen die hiermit nochmals weitergeleitete E-Mail zugeschickt. Sie enthält einige Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten (z.B. meiner IP-Adresse) durch Sie. Leider erhielt ich bislang keine Antwort. Ich benutze Ihre Internetseiten und möchte wissen, wie Sie mit meinen dabei etwaig erhobenen personenbezogenen Daten verfahren. Daher bitte ich Sie hiermit nochmals, mir bis zum 10.09.2008 die gewünschten Auskünfte zu erteilen. …

Mit freundlichen Grüßen
Alexander A.

Sehr geehrter Herr A.,

bitte teilen Sie mir Ihre Postanschnrift mit, damit ich Ihnen schreiben kann. An eine E-Mail-Wegwerfadresse werde ich nicht antworten. Sobald ich weiß, wer Sie sind, werde ich gerne prüfen, welche Ihrer neun Fragen beantwortet werden müssen.

Briefkasten oben links, ohne Namen

Das ist das seit langem Kreativste, was mir bei einer Zustellung durch ein Gericht untergekommen ist:

Ob so eine Zustellung allerdings wirksam ist, bezweifle ich. Spätestens das Beschwerdegericht wird wohl Bedenken haben. Die werden ihm ja auch frei Haus geliefert.

Einladung abgelehnt

Ich habe noch eine Einladung für heute. Ich kann mich zwischen 8 und 18 Uhr in der „Kindertagesst. St. Michael R. 1 DIEDENHOFENER STRAßE 7A“ einfinden und den neuen Düsseldorfer Oberbürgermeister wählen.

Leider gibt es keinen Kandidaten, dem ich mit gutem Gefühl meine Stimme geben könnte. Am ehesten noch Dirk Elbers, weil er, wie Rainer Bartel zutreffend schreibt, „die Stadt wieder auf den Boden der Tatsachen holen könnte, also Düsseldorf regieren wird wie eine etwas zu klein geratene Großstadt mit schönen Seiten“.

Aber ich kann mich in nüchternem Zustand nicht überwinden, ein CDU-Ticket zu lösen. Nicht mal auf kommunaler Ebene. Falls Dirk Elbers, womit nicht zu rechnen ist, morgen meine Stimme vermisst, kann er sich bei A. Merkel und W. Schäuble bedanken.

Auf der Hand liegende Selbstverständlichkeiten

Ein Beamter, der sich vor dem Betanken seines Dienstfahrzeugs nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist und infolgedessen den falschen Kraftstoff tankt, hat den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies entschied das Verwaltungs­gericht Koblenz und wies die Klagen zweier Polizeibeamter ab.

Die Kläger beider Verfahren sind als Polizeibeamte im Dienste des beklagten Landes tätig. Beide betankten ihr Dienstfahrzeug versehentlich mit Super-Benzin anstatt mit Dieselkraftstoff. Die Kraftstofftanks mussten jeweils entleert und gereinigt werden, wodurch dem beklagten Land Kosten von mehreren hundert Euro entstanden. Diese verlangten sie von den Polizeibeamten im Wege des Schadensersatzes zurück. Hiergegen wandten sich die Kläger und beriefen sich im Wesentlichen darauf, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, da sie unter erheblichem dienstlichen Belastungsdruck gestanden hätten und der Dienstherr zudem nicht die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen habe, um eine Falschbetankung zu verhindern. Auch seien sie es gewohnt, ihre privaten Fahrzeuge mit Super-Kraftstoff zu betanken. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhoben sie Klagen gegen den Kostenbescheide des beklagten Landes. Diese blieben aber ohne Erfolg.

Zu den Dienstpflichten des Beamten gehöre es, das Eigentum und das Vermögen des Dienstherrn nicht zu schädigen. Verletze er dies vorsätzlich oder grob fahrlässig, so habe er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen habe, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so das VG Koblenz. Bei der Benutzung eines Dienstfahrzeuges, das aufgetankt werden müsse, handele ein Beamter angesichts der bekannten verschiedenen Kraftstoffsorten in der Regel grob fahrlässig, wenn er sich vor dem Tankvorgang nicht vergewissere, welcher Kraftstoff zu tanken sei. Ein minder schwerer Schuldvorwurf sei nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Jedenfalls müsse es für jeden Beamten eine auf der Hand liegende Selbstverständ­lichkeit sein, vor Beginn des Tankens auf die für das konkrete Fahrzeug zulässige Kraftstoffsorte zu achten. Auch eine hohe Arbeitsbelastung könne den Beamten nicht davon befreien, offenkundig auf der Hand liegende und ohne Mühe einzuhaltende Selbstverständlichkeiten zu beachten.

Pressemitteilung des Gerichts / Quelle des Links

Fassbar und begreiflich

Das Krefelder Landgericht hat einen Mann wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Täter nicht schon nach 15 Jahren Haft auf Bewährung hoffen kann.

Für die Richter war es, so berichten der Express und ddp, eine „schier unfassbare und unbegreifliche Tat“. Begründet wird dies folgendermaßen:

Der 50-Jährige habe „ganz normal“ die Schule absolviert, eine Ausbildung zum Maschinenschlosser gemacht und immer gearbeitet. Er habe eine Familie gegründet und sei stets fleißig gewesen. Letztlich hätten ihn Schulden zur Verzweiflung getrieben.

Laut Gericht hatte Dieter M. am Tattag einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten, danach entschloss er sich, einen Raubüberfall zu begehen. Er klingelte an der Haustür der Lehrerin aus der Nachbarschaft, überwältigte sie mit einem Messer, ließ sich Geld und die EC-Karte aushändigen und nötigte sie zu sexuellen Handlungen. Anschließend erstach er sie mit dem Bundeswehrmesser.

Seltsamerweise enthält diese Aufzählung fast nur Umstände, welche den Mord „fassbar“ und „begreiflich“ machen.

Ist Verzweiflung wegen Geldnot nicht zumindest ein nachvollziehbares Motiv?

Macht es einen Mord verwerflicher, wenn jemand bis zur Tat einen tadellosen Lebenswandel hatte?

Wenn das tatsächlich die tragenden Argumente für die besondere Schwere der Schuld sein sollten, könnte das was werden mit der angekündigten Revision.

Warum konnten Sie nicht?

Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Hund meines Mandanten hatte sich losgerissen und einen Radfahrer erschreckt. Der Radfahrer fuhr gegen einen geparkten Wagen.

Im Anhörungsschreiben heißt es:

Führen Sie, als Verantwortlicher auf, warum Sie nicht so auf ihren Hund einwirken konnten, um das zu verhindern. Um welche Hunderasse handelte es sich?

Ein Tatnachweis setzt voraus, dass die Voraussetzungen für Fahrlässigkeit erfüllt sind. Das heißt, die Anklage müsste ein Fehlverhalten bzw. strafbares Unterlassen meines Mandanten belegen. Hier wird der Spieß kurzerhand umgedreht. Die Fahrlässigkeit wird erst mal unterstellt, und mein Mandant soll sich entlasten.

Ziemlich durchsichtiger Versuch.